Kosten Erdplanierung

Diskutiere Kosten Erdplanierung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! Kurze Frage. Wir hatten unseren Erdaushub von einer Firma mit einer Planierraupe auf einer größeren Fläche verteilen lassen. Für diese...

  1. #1 bastfantast, 17.12.2015
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    Hallo!

    Kurze Frage. Wir hatten unseren Erdaushub von einer Firma mit einer Planierraupe auf einer größeren Fläche verteilen lassen. Für diese Arbeiten wurden 250 Euro netto als An- und Abfahrtspauschale berechnet und ein Stundensatz. Nun wurden auf der Rechnung 6,5h berechnet, obwohl wir der Meinung waren, dass es deutlich weniger waren (begonnen zu schieben wurde um 11.45 Uhr, beendet wurden die Arbeiten um 16.30h, macht also 4h45). Bei einem Stundensatz im dreistelligen Nettobereich für uns nicht zu akzeptieren. Nun wurde in einem sehr impulsiven Telefonat folgendes aufgebröselt.
    Der Fahrer habe um 10 Uhr auf der anderen Baustelle die Raupe auf den LKW geladen, und ab dieser Zeit seinen Stundenzettel auf unsere Baustelle laufen lassen. Dies sei ganz normal, denn man hätte ja an der anderen Baustelle auch weiterarbeiten könnnen...
    Für uns ist das ehrlich gesagt gar nicht normal, denn wir haben von 10 Uhr bis knapp vor 12 keinerlei Leistung aus der Maschine gehabt und zudem für diese Zeit auch Anfahrtskosten bezahlt. Aus dem Fall ergeben sich für uns nun drei Fragen:

    1.) Zählt zur An-und Abfahrtspauschale auch das Auffahren und Herunterfahren auf den Tieflader, oder darf diese Zeit schon zur Arbeitszeit gerechnet werden?
    2.) die berechnete Arbeitszeit mit der Maschine sollte doch der tatsächlichen Laufzeit (hier 4h45) entsprechen, oder?
    3.) Wenn der Raupenfahrer von Baustelle A zu B wechselt, ab wann müssen wir (Auftraggeber B) diesen dann zahlen? Doch erst ab Arbeitsbeginn, oder? Alles andere sollte doch in einer Anfahrtspauschale drin sein, und es ist ein Unding, für die gesamte Zeit den Maschinenstundenlohn zu berechnen...

    Es geht hier halt schon um bissl Geld.

    Danke vorab.
     
  2. AndreR

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    Wenn ich orakeln darf was als erstes gefragt wird:
    "Was wurde vereinbart?"
     
  3. #3 bastfantast, 17.12.2015
    bastfantast

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    Eine Anfahrtspauschale und der Stundensatz. Für uns ist dann selbstverständlich, dass der Stundensatz läuft ab Arbeitsbeginn...
     
  4. #4 wasweissich, 17.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wortwörtlich ?

    oder ein maschinentransport ?
     
  5. #5 bastfantast, 17.12.2015
    bastfantast

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    Nein. An- und Abtransport pauschal ist der Wortlaut. Was aber nich legitimiert, knapp zwei std mehr zu berechnen, wie geleistet. Hätte noch ne moderate anfahrtspauschale für den Raupenfahrer dabeigestanden, ok. Aber wir zahlen doch keinen Maschinenstundensatz, obwohl nix geleistet wurde und für die gleiche Zeit den Transport....
     
  6. #6 Manfred Abt, 18.12.2015
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    Wir kennen hier natürlich nur deine Darstellung.

    Vorausgesetzt, alle von dir hier getroffenen Aussagen sind exakt und vollständig würde ich zuerst mal auch deine Position vertreten.

    Deine Aufregung ist trotzdem völlig unnötig, so etwas sollte man ruhig und sachlich klären, zumal es hier nicht wirklich um kriegsentscheidend viel Geld gehen kann. Ihr sprecht über 1 3/4 Stunden Differenz. Spar dir die Nerven.

    Es kann natürlich auch sein, dass die andere Seite was anderes wollte und sich schlecht ausgedrückt hat. Und dann ist für ihn halt was anderes selbstverständlich als für dich.
     
  7. #7 wasweissich, 18.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Schon die darstellung anfahrtpauschale deute ich als (vielleicht unbewussten) versuch ,die tatsachen zu kaschieren .
    An-und abtransport ist keine anfahrtpauschale .

    Und die maschine samt fahrer war vom augenblick des auf tieflader fahrens bis zur abfahrt im einsatz für de TE .......

    Ein selbstfahrender radlader wäre genauso ab abfahrt zu berechnen gewesen ,da wären halt die tiefladerkosten entfallen .:shades
     
  8. #8 stockstadt, 18.12.2015
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    Ich verstehe die Handwerksfirmen nicht .. so arbeiten sie weiter an ihrem "guten Ruf"

    Ein vereinbarter Stundensatz kann nur mit Beginn der Arbeiten beim Auftraggeber beginnen (einen anderen Stundenzettel würde ich niemals abzeichnen)

    Hat der Auftragnehmer außergewöhnliche Kosten, muss er die besonders vereinbaren, wie hier Baggertransport oder Anfahrtspauschale

    Weitere Kosten für den Auftragnehmer muss er in seine Stundenlohnkalkulation einfließen lassen.

    LG
     
  9. #9 wasweissich, 18.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Das hat mit dem guten ruf nichts zu tun .

    Der TE hat eine maschine mit fahrer gemietet ,und die war für ihn ,und nur für ihn 6 stunden unterwegs ...
    Und weil das mit dem beamen noch funktioniert ist auch noch ein lkw mit tieflader nötig .

    Eigentlich ganz einfach ,
     
  10. #10 WerniMB, 18.12.2015
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    Es ist ja nicht so, dass der TE Anfahrt und Transport gar nicht bezahlen möchte - nur eben nicht doppelt.

    Der Sinn einer Pauschale ist doch, dass die beschriebene Leistung auch pauschal berechnet wird, ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes. Dies auskömmlich zu kalkulieren und anzubieten ist ausschließlich Sache des AN. Was wäre denn, wenn die vorherige Baustelle 100km weiter entfernt läge? Ginge das auch zu Lasten des AG?

    Für die Stundenanbrechnung kann mMn jedoch die gesamte Zeit von Ankunft bis Abfahrt von der Baustelle des TE angenommen werden, nicht nur die reine Arbeitszeit beim Planieren. So hört sich die Darstellung zumindest an und vielleicht resultiert daraus die Abweichung.
    Die Zeiten sind ja exakt erfasst. Gibt es einen unterschriebenen Stundenzettel?



    Nun ja, man sollte sich schon an Prinzipien halten, auch wenn es mal um "peanuts" geht. Sonst bekommt solch ein Abrechnungsgebaren schnell Methode.

    ...und Gruß
     
  11. PeterB

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    Die Transportstunden der Maschine sollte günstiger sein, als die Arbeitsstunde.
    Während des Transportes unterliegt die Maschine keinem Verschleiß und keinem Verbrauch.
    Aber wahrscheinlich sprechen wir da kalkulativ von 5 bis 10 Euro pro Stunde. das macht dann bei 1,75 Stunden keinen nennenswerten Betrag.
    Und die Transportpauschale ist für das Transportmittel, nicht für das Transportgut.
     
  12. #12 stockstadt, 18.12.2015
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    Das wird ja immer erfindungsreicher :mega_lol:... lag ich mit dem "guten Ruf" doch nicht ganz falsch
     
  13. #13 Gast56083, 18.12.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    hatten wir doch erst kürzlich. Wenn auch nicht 100% gleicher Fall, aber doch ähnlich...Klick
    Im thread gibts ein paar interessante Links zu Urteilen..
     
  14. #14 wasweissich, 18.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    WerniMB , wenn einer eine planierraupe in pusemuckel bestellt ,muss er auch den transport von dort bezahlen ...

    Stockstadt ,so einen lkw mit tieflader sollten die tiefbauer gefàlligst garnicht abrechnen , der hat ja die erde garnicht planiert .... wäre doch in deinem sinne ,oder täusche ich mich ??
     
  15. #15 WerniMB, 18.12.2015
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    Tut er doch! Der AN hat ihm das für 250€ angeboten.
     
  16. #16 stockstadt, 18.12.2015
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    Es ist doch egal, was welcher Tieflader oder Lkw kostet ... von mir aus können die auch mit 12 mann den Bagger zu meiner Baustelle schieben. Es waren dafür 250 € vereinbart.
    Wenn der Unternehmer damit nicht hinkommt, muss er vorher mehr verlangen.
    Und wenn der Bagger an meiner Baustelle ist, beginnt die Arbeitszeit, die ich nach vereinbartem Stundenlohn bezahle.

    LG
     
  17. #17 bastfantast, 18.12.2015
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    Danke für eure ausführliche Diskussion, die mir zeigt, dass ich mit meiner Aufregung nicht ganz falsch liege. Wegen peanuts hätte ich übrigens nicht zum Hörer gegriffen. Aber bei einem dreistelligen Nettostundensatz für die Maschine, kommt in 1,75h ein Betrag zusammen, der für mich als privater Bauherr nicht mehr zu peanuts zählt.
    Wenn ich einen Elektriker bestelle und der zwei Stunden arbeitet, dann will ich auch nur zwei Stunden zahlen. Eine angemessene anfahrtspauschale ist ok. Aber ich zahle ja auch nicht dessen Flex oder sonstige Geräte, die während der Anfahrt in dessen Auto liegen, für länger als zwei Stunden...mal als bildlicher Vergleich...
    Hätte die Rechnung noch eine halbe Stunde anfahrtspauschale für den Fahrer der Raupe beinhaltet, kein Thema. Wobei es von Baustelle A zu Baustelle B gerade mal 10km sind...
    Aufladen und abladen der Raupe, dauert zusammen ja auch nicht länger als ne halbe Stunde. Das legitimiert die stundenfestsetzung auch nicht.
    Aber sei es drum. Leider muss ich stockstadt recht geben. Man muss wirklich in einer Bauphase jederzeit auf der Hut sein und auch mal Krawall riskieren, sonst wird man "überfahren". Obwohl ich sagen muss, dass die Firma bis auf das gestrige Gespräch einen sehr guten Eindruck hinterlassen hatte. Das Ende trübt halt leider die Wahrnehmung.
    Und, bevor es einen Aufschrei hier gibt. Wir hatten auch jede Menge ganz tolle Firmen, wo von der Angebotsphase bis zur Rechnungsstellung alles einwandfrei lief.
     
  18. #18 Manfred Abt, 18.12.2015
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    Wie gesagt, spar dir die Nerven.
     
Thema: Kosten Erdplanierung
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