Umnutzung Gebäude

Diskutiere Umnutzung Gebäude im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Ich habe ein altes Werkstattgebäude welches an einem Fachwerhaus angebaut ist gekauft. Die Umnutzung zum Wohngebäude wurde erteilt. Da es mit dem...

  1. #1 Stromer001, 13.03.2013
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    Ich habe ein altes Werkstattgebäude welches an einem Fachwerhaus angebaut ist gekauft. Die Umnutzung zum Wohngebäude wurde erteilt.
    Da es mit dem Geld knapp aussieht habe ich nun etwa 15 Jahre alte Fenster eingebaut. Nun kam ein netter Nachbar welcher mich darauf hinwies das er diesen Umbau
    auch vor hatte, ihm aber abgeraten wurde, da er die Bestimmungen zur ENEV nicht einhalten könnte. Das betrifft außer den Fenstern auch noch Außenwände,Dämmung Dach usw.
    Nun wundert es ihn das hier so etwas möglich ist und will Anzeige beim Landratsamt erstatten. Schließlich wäre hier eine Umnutzung erfolgt und somit die selben Bedingungen zu Erfüllen wie bei einem Neubau.
    Nun bin ich etwas verunsichert und habe Angst das mir hier mächtig Ärger ins Haus flattert. Wer kann helfen ? Danke
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 13.03.2013
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    Wie hast Du denn die Nutzungsänderung beantragt??

    Da müssen doch eigentlich Zeichnungen und Erklärungen zum Brandschutz, Schallschutz usw und eben auch (wenn denn erforderlich) zum Wärmeschutz beigefügt gewesen sein.
    Wenn die dabei waren und genehmigt wurden, dann musst Du "nur" das abarbeiten, was da drinsteht!
     
  3. JDB

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    Das stimmt so nicht.

    Wesentlich ist der Status Quo bezogen auf die Genehmigung des Werkstattgebäudes
    als
    a) unbeheiztes Gebäude ?
    b) niedrig beheiztes Gebäude ?
    c) normal beheiztes Gebäude ?

    Eine reine Umnutzung löst nicht automatisch Anforderungen nach EnEV aus!

    Ist eine Gebäude vorher als "normal beheizt" genehmigt gewesen, müsste man also nichts unternehmen.
    (z.B. Umnutzung eines 60er Jahre Bürogebäudes zu Wohnraum)

    Angenommen, es wäre als "normal beheizt" genehmigt gewesen:
    Wenn Du dann die Außenbauteile anfasst (also z.B. Fenster ausstauschst),
    dann musst Du natürlich die EnEV einhalten, wie jeder andere auch hier in Deutschland.

    Die Fenster kannst Du also wahrscheinlich wieder ausbauen (wenn Uw >1,3 W/m²K)
    oder du überlegst Dir einen triftigen Grund für eine Befreiung von den EnEV-Anforderungen.

    "Keine Kohle" wird nicht so gerne durchgewunken.

    "Invest rentiert sich nicht bezogen auf Restlebensdauer des Gebäudes" schon eher.
    Aber bitte rechnerisch nachgewiesen.
     
  4. #4 Stromer001, 13.03.2013
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    Nein die haben die Umnutzung einfach so genehmigt. Erst nach dem sich dieser Nachbar beschwert hat musste ich Statik,Brandschutz,Wärmeschutz usw. nachweisen. Nun sind aber die Fenster drin und auch mit dem Brandschutz gibt es Probleme. Ich befürchte nun das diese Umnutzung zurückgenommen wird wenn der Nachbar Anzeige erstattet. !?
     
  5. #5 Stromer001, 13.03.2013
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    Die Werkstatt ist aus 1938 und war vorher nicht beheizt ? Aber die haben der Umnutzung zugestimmt ohne Auflagen ???? Wenn jetzt aber der Nachbar Anzeige erstattet wird die ganze Sache aufgerollt. Mein Architekt hat einen WB-Nachweis erbracht aber ich weis nicht so recht ob das alles so passt wegen der Fenster usw. Hab echt Angst das die Genehmigung nun zurückgenommen wird weil ich nicht nach Vorschrift baue !?
     
  6. JDB

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    Das ist ungefähr so sinnvoll, wie "Haare kämmen", wenn die Aufgabe lautet, von A nach B zu fahren.
     
  7. #7 Stromer001, 14.03.2013
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    Was nun ?

    Bedeutet wenn die Anzeige beim Landratsamt eintrifft können die garnicht anders als "Fenster wieder raus und Strafe" ???
     
  8. #8 Alfons Fischer, 14.03.2013
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    so geht's, wenn man mit Abkürzungen jongliert...
    Was ist denn mit "WB" gemeint? Vermutlich nicht das, was JDB meint, oder?
    Wärmebrücken?
    Wasserbau?

    Ein Wärmeschutznachweis wäre in diesem Fall was Feines.

    Was wurden denn für Fenster eingebaut? möglichst konkret: Rahmentyp/Profil, Glas-Daten (evtl. aus dem Randverbund ablesen), welcher Glasrandverbund?
    15 Jahre alt, dürften also etwa von 1998 sein. Damals hatten wir häufig Rahmen um Uf=1,4 W/m²K, Glas um 1,2W/m²K, Randverbund Alu. Muss aber in diesem Fall nichts heißen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 14.03.2013
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    Die Genehmigung zurücknehmen müssen die nicht. Die fordern Dich auf, Unterlagen nachzureichen. Passen die, ist es gut, die musst Du "nur" erfüllen.
    Passen die nicht, gibts entweder die Aufforderung zur Nachbesserung oder gleich Auflagen durch die Behörde! Auflagen sind in der Regel härter als das, was in einem Nachweis das absolute Minimum darstellt, daher sollten die Nachweise tunlichst passen!

    Deine Fenster kannst Du weiterverwenden, wenn Du den Nachweis der Einhaltung des Mindestwertes Deines EnEV-Nachweises erbringen kannst (Viel Spass dabei :( )
    Du darfst dann erst nutzen, wenn Du alle Werte Deiner Unterlagen/der Auflagen einhälst.
     
  10. #10 Stromer001, 14.03.2013
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    WB - "Nachweis über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden gemäß EnEV2009"
    Sind halt PVC-Fensterrahmen mit Rollladenkasten....auf dem Glas finde ich leider keine Angaben???? (wenn dort keine Angaben drauf stehen...wie will das Amt da prüfen ob die Fenster mit den gemachten Angaben übereinstimmen ?)

    Ich bin mir nun auch nicht mehr sicher wegen dem WB-Nachweis
    In dem WB-Nachweis steht z.B. auch drin "ENEV-Anforderungsprofil H´T zul. *1,4" und im Energieausweis "Modernisierung(Änderung/Erweiterung) da aber mein Bauvorhaben ein einseitig an ein bestehendes Gebäude angebautes ist habe ich nun gelesen das H´T zul. 0,45 sein muß und da es eine Umnutzung ist es ja keine Modernisierung ist sondern wie ein Neubau behandelt werden muß ?
     
  11. #11 Stromer001, 14.03.2013
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    Bin mir nun halt mit meinem Architekten nicht mehr so sicher. Der Nachbar hat mir so paar Dinge vor Augen geführt !!!???
    Den Nachweis K-Wert 1,3 kann man sicher erbringen....auf den Fenstern steht eh nichts drauf ?!
    Aber der gesamte Nachweis sieht nun bei genauerem hinschauen komisch aus. Da eine Umnutzung erfolgt ist es doch keine Modernisierung sondern wird wie ein Neubau behandelt ???
    Da es sich um ein einseitig an ein anderes Objekt angebautes Gebäude handelt wäre doch das Anforderungsprofil H´Tzul. *0,45 und nicht wie im Nachweis angegeben 1,4.
    Wie kann das Amt soetwas übersehen ??? Der Nachbar will das Amt aber darüber informieren :( Was hat das für mich für Auswirkungen?
    Auch das auszubauende Obergeschoß ist nur 1,45 bis 2,20 hoch (und da kommt noch Fußboden und Dachdämmung dazu) Auch hier vermutet der Nachbar einen Fehler in der Erteilung der Umnutzung. Bin nun etwas ratlos ???? Der Architekt meint nur "das bekommen wir alles hin" ja das sagt er aber von Anfang an und nun diese Probleme.
     
  12. #12 Alfons Fischer, 14.03.2013
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    einen netten Nachbarn scheinen Sie zu haben. Auf eine frohe Nachbarschaft! :bierchen: :yikes

    Ist dieses Werkstattgebäude an ein bestehendes, von Ihnen genutztes und beheiztes Gebäude angebaut und Sie wollen es jetzt als zusätzlichen Wohnraum ausbauen?
    Dann wäre es ein "Ausbau", der nach §9 EnEV nachzuweisen ist. kein klassischer Neubaunachweis. Das müsste man doch hinbekommen. Allerdings nicht mit ausgehungerten Konstruktionen.

    Oder ist es ein Gebäude, das unabhängig von einem anderen Gebäude steht und jetzt eine neue Heizung bekommt und zur Wohnung ausgebaut werden soll? Es ist ja zweifelsohne ein "bestehendes Gebäude", das jetzt eine beheizte Nutzung erhalten soll. Daher kommt vermutlich das
     
  13. #13 Stromer001, 14.03.2013
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    Der Nachbar hat das eigentliche Wohnhaus vom Vorbesitzer gekauft. Den Werkstattanbau (ein an der Giebelseite des Fachwerkhauses angebauter Flachbau) wollte der Vorbesitzer erst später an den Besitzer des Fachwerkhauses verkaufen. Nun ist aber der Vorbesitzer verstorben und die Erben wollten den Flachbau nicht an den Besitzer des Fachwerkhauses verkaufen. Der hat halt spekuliert das es so nicht verkaufbar ist. Nun habe ich es gekauft...die Grundstücksgrenze geht entlang des Giebels und somit ist es ein eigenständiges einseitig angebautes Gebäude. Die Behörde hat halt nichts geprüft un hat der Umnutzung zugestimmt. Der Nachbar scheint aber genau zu wissen das es so nicht möglich ist !?
    Dieser Flachbau ist halt nur eine Scheune wo unten etwas als Werstatt genutzt wurde.
     
  14. #14 Alfons Fischer, 14.03.2013
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    Fachwerk... --> Denkmalschutz? Oder Ensembleschutz?
     
  15. PeterB

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    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß in D "einfach so" eine Umnutzung genehmigt wird, ohne Hinweis auf die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften.
     
  16. #16 Stromer001, 14.03.2013
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    Denkmalschutz
     
  17. #17 Stromer001, 14.03.2013
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    Ich habe einfach einen Bauantrag gestellt. Der wurde dann von der Gemeinde abgewunken und vom Landratsamt kam die Baugenehmigung.
    Dann hat der Nachbar aus dem Fachwerkhaus auf den Denkmalschutz hingewiesen.
    Nun erhielt ich vom Landratsamt plötzlich die Auflage die Außenwand farblich ans Denkmal anzupassen und ich sollte einen Bauleiter benennen, den Nachweis für den Wärmeschutz sowie Nachweis für den Brandschutz bringen. Das habe ich getan und nun will sich der Nachbar weiterwenden.
    Wie gesagt er bezweifelt die Richtigkeit des Wärmenachweises (jetzt an Hand der Fenster), er bezeifelt den Nachweis des Brandschutzes und aus diesen Gründen die ganze Baugenehmigung sowieso ????
     
  18. #18 Stromer001, 14.03.2013
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  19. Julius

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    Was ist denkmalgeschützt?
    Nur das Haupthaus (des freundlichen Nachbarn) oder auch Dein jüngerer Anbau?

    Das sollte genau geprüft werden (ggf. durch Einsichtnahme in die Denkmalliste), denn ein Status als Einzeldenkmal hätte wesentliche Vorteile für Dich (z.B. automatische Befreiung von dem ganzen EnEV-Zinnober)!
     
  20. #20 Stromer001, 14.03.2013
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    Nein nur das Haupthaus. Bisher war ich darüber froh :( Aber so wie es jetzt aussieht habe ich ein Problem.
     
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