Verhandlung der Sanitärobjekte -Absprach mit Großhandel, Installateur

Diskutiere Verhandlung der Sanitärobjekte -Absprach mit Großhandel, Installateur im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, zurzeit sitze ich über der Badplanung unseres Neubaus. Die Kosten für die Sanitärobbjekte scheinen mir nicht angemessen, aber leider ist...

  1. #1 BauMichael, 28.02.2011
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    Hallo,

    zurzeit sitze ich über der Badplanung unseres Neubaus. Die Kosten für die Sanitärobbjekte scheinen mir nicht angemessen, aber leider ist mir nicht klar, welchen Hebel man hier ansetzen könnten. Daher bitte ich Euch im Ideen:

    Situation:
    - In der Bauleistungsbeschreibung sind Sanitärobjekte bereits enthalten. Auf Wunsch können bei drei Vertragspartnern des Bauunternehmens (Sanitärgroßhändler) auch andere Objekte (z.B. größere Badewanne) gegen Mehrpreis gewählt werden
    - Wenn ich jetzt dort z.B. ein anderes Waschbecken mit Unterschrank auswähle, weist der Großhändler z.B. 2.000 EUR Mehrpreis aus. Dieses Angebot geht dann an den Installateur meines Bauträgers, der mir das dann erneut allerdings ca. 10 - 20% günstiger anbietet
    - Wenn ich diese beiden Preise mit Preisen vergleiche, die ich z.B. im Internet finde, dann soll ich ca. 80% Aufschlag zahlen

    Mir ist klar, dass der Großhändler vor Ort kein Internethändler ist. Ebenso ist klar, dass der Installateur seine Mehraufwände, die er z.B. durch eine größere Badewanne hat, ebenfalls vergütet bekommen muss.
    Mir scheint nur die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.

    Ist das normal? Was kann man tun?

    Danke für Eure Hilfe!!!
     
  2. #2 Achim Kaiser, 28.02.2011
    Achim Kaiser

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    Äpfel und Birnen - Vergleiche wie immer ?

    So ähnlich oder genau das selbe ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 28.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Bauherr kauft Objekte, Bauherr trägt:
    • Kosten für Transport
    • Kosten für die Bestellung (time is money)
    • Kosten für Kleinteile
    • Risiko der Fehlbestellung
    • Risiko des Diebstahls oder des Totalschadens
    • Risiko der Beschädigung bis zur Abnahme
    • Risiko von Stillstandszeiten wg. fehlendem Material
    • Risiko der Beschädigung anderer Gewerkeleistungen
    • Lohnkosten für das Verteilen im Objekt
    • Entsorgung der Verpackung
    • to be continued

    Sanilöter kauft Objekte, Sanilöter schlägt alle o.a. Kosten + seinen Gewinn auf seinen EK drauf.

    Noch Fragen?
     
  4. #4 Stef1969, 28.02.2011
    Stef1969

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    Nix bzw. das nehmen, was in der Bauleistungsbeschreibung steht. Oder "bitte bitte" sagen.
     
  5. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Tja Achim,

    es ist doch immer wieder das gleiche

    Heutzutage kennen die Leute von allem den Preis und von gar nichts den Wert.

    Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.

    Gruß

    Bruno
     
  6. #6 BauMichael, 28.02.2011
    BauMichael

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    Änderung der Bestellung - keine Neubestellung

    Um das klar zu stellen.
    Gemeint ist nicht, dass etwas vollständig neues bestellt werden soll.
    Es soll lediglich z.B. anstelle einer 170 Badewanne eine 1,80 Meter Badewanne eingebaut werden.
    Transport, Risiko, Gewährleistung sehe ich da als ziemlich gleich an.
    Wenn der Materialwert an sich 600 Euro Differenz ausmacht (bewertet mit den verfügbaren Preisen beim Online-Händler), steht ein Mehrpreis von 1.600 EUR doch immer noch in keinem Verhältnis, oder?:irre
     
  7. Julius

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    Das war uns schon klar.
    Und mir scheint die Verhältnismäßigkeit sehr wohl gegeben.

    Dir hingegen ist wohl nicht klar, daß Du in die übliche BT-Falle gegangen bist (es ist doch ein BT, oder?).
    Welche Vertragsbeziehung besteht und mit wem?

    Warum hast Du die Details nicht vorab (also vor Vertragsunterzeichnung) geklärt???
     
  8. #8 Achim Kaiser, 28.02.2011
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    Kein Ding wenn du genau das selbe vergleichst.

    Aber nicht *irgendeine* Badewanne 180 cm zu *irgendwas anderem*, das so ähnlich aussieht und auch 180 cm lang ist.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 ralf9000, 28.02.2011
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    Wobei hier in der BT-Falle erstmal der Installateur ist: BT zahlt nur geringe Preise Richtung Installateur, BT tritt einzelne Änderungswünsche an Installateur ab, Installateur versucht das "verlorene Geld" gegenüber dem BT wieder vom Endkunden aufgrund seines Monopols reinzuholen. Kommt es dann zum Nein gegenüber des Endkunden gegenüber der sehr hohen Zusatzleistung, hat der Installateur am Ende auch nichts davon. Da ist der Endkunde in der Monopol-Installateurfalle und kann nur das Nein als Trumpfkarte ausspielen, in der Hoffnung Installateur bessert nach.
     
  10. sepp

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    der installateur hat mit der nummer garnix zu tun.
    im gegenteil, der installateur kann überhaupt keinen preis abgeben, weil vertragspartner immernoch der BT ist.
    oder es ist so ne verwurschtelte bauträger mit eigenleistungssparmodell-sache.
     
  11. #11 ralf9000, 28.02.2011
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    Dann hast Du den folgenden Satz nicht gelesen:
    Der Bauträger gibt den Sonderwunsch an den Installateur weiter, der ist der Ansprechpartner. Viele BT machen das so. Damit ist der Installateur derjenige mit dem man verhandelt.
     
  12. sepp

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    ich hab schon gelesen.
    nur der installateur ist nicht vertragspartner - punkt!
    und jede absprache mit dem installateur oder wem auch immer, sollte man sich von seinem vertragspartner bestätigen lassen.
    und wenn er den preis nicht bezahlen will, gibts halt nur den standard in der baubeschreibung. so einfach isses.
     
  13. #13 HomerJay, 01.03.2011
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    ...
    Haben bei unserem Bauträger die Rohinstallation machen lassen und die Sanitärobjekte gutschreiben lassen.

    Anschliessend mit der ausführenden Firma einen privat deal mit konkurrenzfähigen Internetpreisen abgeschlossen. Ersparniss in 2,5 Bädern gegenüber dem Komplettpaket des Bauträgers mit Sonderwünschen: 11.000€

    Man muss nur hartnäckig bleiben und sich vom BT nicht jeden Mist gefallen lassen.
     
  14. #14 HomerJay, 01.03.2011
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    ...
    Nee, so iss es absolut nicht. So hätte es der BT gerne, aber die Menschheit ist ja nicht blöd.


    Klassiker der Baubeschreibung: Markenobjekte V&B oder ähnlich... Das bedeutet im Klartext: V&B Serie Omnia, die in etwa Baumarkt Wert hat. Das sollte man bereits im Vorfeld vor der Unterschrift geklärt haben...
     
  15. #15 githero, 01.03.2011
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    Du schreibst es ja schon selbst: "sollte man bereits im Vorfeld VOR der Unterschift..."
    Ansonsten is es so wie Sepp schreibt: Wenn er den Preis nicht zahlen will, gibt´s halt nur standard.
    Nur: Die wenigsten Häuslebauer befassen sich doch VOR der Unterschrift unter einen BT-Vertrag mit solchen Details. Und die Verkäufer der Bauträger sind i.d.R. so gut geschult, dass sie die Leute schnell zum Abschluss drängen. "Bemusterung kommt erst danach, das machen wir immer so". Am Ende steht man dann als "Dummer" da (hier der BauMichel) der sich ob der saftigen Aufschläge wundert. Wenn man sich vorher nicht informiert dann macht versuch kluch. :bierchen:
     
  16. #16 HomerJay, 01.03.2011
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    ...
    Also ich dachte schon, dass man im Vorfeld diese Dinge klärt. Wir haben das jedenfalls getan und uns jegliche mündliche Aussage vorab schriftlich bestätigen lassen.

    Wenn ich, wie in unserem Fall 440.000€ für das Haus ausgebe, dann will ich schon haarklein wissen, was verbaut wird und was die gewünschten Extras kosten werden. Da sind nämlich auch schnell mal 30.000 zusammen.

    Klar, wenn man das vorher nicht macht, dann muss man auf den goodwill hoffen...:bef1021:
     
  17. Julius

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    Diese Deine Methode funktioniert aber nur, wenn man das VOR Unterschrift klärt und der BT nichts dagegen hat. Schließlich ist es erstmal DESSEN Haus, nicht das des späteren Käufers!
    Ansonsten müßte man die Endmontage nach Abnahme durchführen lassen.
     
  18. #18 githero, 02.03.2011
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    Dieser Umstand ist den wenigsten Bewusst. Die möchten nur ein Haus kaufen, so wie man ein Auto kauft und sich möglichst nur mit der Farbgestaltung der Flesen oder der Größe der Wandspiegel auseinander setzen.
    Das erste böse Erwachen kommt dann, wenn die Bemusterung ansteht (natürlich nach Vertragsunterschrift) und Sonderwünsche plötzlich unfassbar teuer sind. Und das nächste Erwachen kommt, wenn während der Bauphase mal was schief läuft und man feststellt, dass man gar kein Hausrecht am "eigenen Haus" hat und der BT einen von der Baustelle verweisen kann.

    Wir wurden mal von einem Bauträger als "aufwändige Kunden" bezeichnet, weil ich vorab gerne ausführliche Infos über die Art und Güte der verbauten Materialien haben wollte. "Das können wir Ihnen noch nicht sagen, die Ausschreibungen laufen noch." "Vertrauen Sie uns nicht?" "Das können Sie immer noch später direkt mit dem Handwerker regeln".
     
  19. #19 sagoekemo, 03.03.2011
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    Ich muss hier mal etwas für den Themenstarter in die Bresche springen, denn auch wir wundern uns über die geforderten Sanitär-Sonderwunsch-Aufpreise.
    Man kann meiner Meinung nach im Sanitärbereich nicht alles vor der Unterschrift haarklein klären. Und selbst wenn, dann werden halt die Mondpreise für die Abweichung vom Standard mit in das Angebot gerechnet. Und das macht dann die Vergleichbarkeit mehrerer Angebote (ich rede hier von GÜs) auch nicht einfacher.
    Bei uns verhält es sich ähnlich wie bei BauMichael, wir haben über unseren GÜ einen Sanitär-Standard; Aufpreise werden direkt mit der installierenden Sanitärfirma abgerechnet. Nun werden hier teilweise utopische Mehrpreise verlangt, über die offenbar die Sanitärfirma ihr gegenüber dem GÜ knapp kalkuliertes Standardangebot finanziell ausgleichen will (ist nur eine Annahme).
    Der Mehraufwand für z.B. eine größere Badewanne besteht hier meiner Meinung nach nur im höheren Materialpreis. Und Materialpreise kann man im Internet ganz gut vergleichen, wenn ich weiß welches Modell im Standard ist und welches ich möchte. Und diese Differenz (!) sollte sich ja wenigstens annähernd mit dem Mehrpreis vor Ort decken.
    Aber vielleicht sehe ich das ja auch alles falsch...

    @BauMichael: das scheint so also normal zu sein und machen kann man wenig. Außer vielleicht alles aus dem Vertrag rauszunehmen und über eine andere Firma abzuwickeln. Dann kommt aber bei Gewährleistungsansprüchen wieder der GÜ und schiebt alles auf fehlerhafte Installation der Fremdfirma...

    PS: Ich will hier niemandem ans Bein p...... und niemanden verärgern!
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2011
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    Da wird immer nochmal und nochmal gesucht und verhandelt, bis einer gefunden ist, der 150 m² (echte) Wohnfläche für 111.111,11 € ohne Maler baut.
    Der kocht aber auch nur mit Wasser, baut auch nur mit Steinen und muss essen und trinken.
    Was bleibt dem also anderes über als alle Zitrone zu pressen, bis Blut kommt.

    Die Zitronen holen sich also den Saft da, wo sie ihn bekommen können - bei den Nachträgen.
    Und wer so naiv ist, zu glauben, die wundersame Preisverminderung würde sich bis zum allerletzten Nachtrag fortsetzen, der muss dann manchmal sehr rau in die Wirklichkeit zurück geholt werden.
     
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