Garage - Abstand zur Straße?

Diskutiere Garage - Abstand zur Straße? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Ich plane den Kauf eines Baugrundstücks für das es keinen Bebauungsplan gibt. Darf ich die Garage direkt an die Straße bauen? Also ich...

  1. #1 Andi316, 24.03.2015
    Andi316

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    Hallo!

    Ich plane den Kauf eines Baugrundstücks für das es keinen Bebauungsplan gibt. Darf ich die Garage direkt an die Straße bauen? Also ich würde gerne direkt von der Straße in die Garage reinfahren. Ohne Vorplatz sozusagen. Ist sowas zulässig?
     
  2. #2 aladini, 24.03.2015
    aladini

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    Hängt von vielen Faktoren ab, (welche Straßenart, wie breit usw.) hier wird Dir keiner genauere Antwort geben! Am Besten wende dich an Bauamt!
    (meistens sind 3m kein Problem)
     
  3. Taipan

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    Wahrscheinlich nicht. Garagenverordnung §2 Abs.1 und 2.
     
  4. #4 Andi316, 24.03.2015
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    Die Straße ist derzeit nicht geteert, ist ein "Weg". Über die Breite kann ich jetzt nicht viel sagen, aber wohl eher schmal.

    Grundsätzlich undekbar ist sowas aber dann nicht, oder?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 24.03.2015
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    Doch! Siehe Taipan!
     
  6. #6 Andi316, 24.03.2015
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    Er schrieb ja "wahscheinlich"...

    Wieviel Vorplatz sollte man einplanen? 2m, 2,5m?
     
  7. Taipan

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    Dann mach ich eben ein: SICHER NICHT draus ....

    ich hatte die Regelungen GVO nur aus'm Gedächtnis angegeben. Das funktioniert aber zum Glück noch ganz gut.
     
  8. Jan81

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    Bei uns z.B. waren es 3m. Nur wir mussten zwei Parkpläze nachweisen, also haben die meisten daraus 5m gemacht und vor der Garage ein Parkplatz gemacht.
     
  9. #9 grubash, 24.03.2015
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    Hi,
    hatte die "Auflage" der Stadt bekommen, dass die Autos aufgrund der Straßenbreite unverzüglich beim Einfahren von Straße müssen. Also Ankommen, Aussteigen, Tor aufmachen und dann reinfahren war nicht. Deswegen wurde davor gleich ein Stellplatz angelegt. Finde ich jetzt nicht unpraktisch zum Ausladen oder wenn man später nochmal weg will.

    Einfach mal mit dem Anliegen beim Bauamt vorsprechen.

    Bzgl. Platz würde ich auf eine "Autolänge" (4-5m) gehen. Alles was drunter ist wäre nach meiner Meinung nutzlos, weil ein Teil des Fahrzeugs in die Straße ragt.

    Ciao Christian
     
  10. #10 tillfisc, 24.03.2015
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    Ich hatte schon Bauvorhaben, bei denen es genehmigt wurde, die Garage direkt an die Grenze (Bordstein Bürgersteig)zu setzen.
    Die Genehmigungsbehörde hat dann zur Auflage gemacht, dass ein elektrisches Garagentor mit Fernbedienung ausgeführt wird, damit der fließende Verkehr nicht behindert wird.
    Sowas muss aber mit der Behörde vorher geklärt werden.

    Ein Folgeproblem ist, dass man meist etwas auf die Gegenfahrbahn ausholen muss um einzufahren.
    Wenn dann genau dort ein Fahrzeug am Straßenrand parkt, kommt man nicht mehr in die Garage!
    Und ein Parkverbot auf der anderen Straßenseite bekommt man nicht.
     
  11. torsan

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    Moin!

    Ich wollte eine Doppelgarage ans Grunstücksende setzen. Quasi mit der Rückwand auf die Grundstücksgrenze. Das Bauamt hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass mindestens ein Abstand von 1,5m zu allen Wegen und Strassen eingehalten werden muss. Niedersachsen.

    Also beim Bauamt nachfragen wird sicherlich nichts kosten. ;-)

    Grüßchen, torsan
     
  12. #12 SirSydom, 24.03.2015
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    Das braucht man auch nicht, denn wenn die Straße so eng ist, dass das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Einfahrt blockiert, dann ist da sowieso Parkverbot!

    § 12 abs. 3 nr. 3 stvo

    (3) Das Parken ist unzulässig [...]
    3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber

    Zwei- bis Dreimal rangieren ist aber wohl zumutbar laut Rechtsprechung.
     
  13. rage82

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    Dann kommt aber sofort die Frage: Was ist eng?
    Wenn ich mich recht erinnere hat ein Gericht in Hamburg mal 3,91m angegeben.
    Ich behaupte jetzt mal ganz frech, dass die Hälfte der Autofahrer in Deutschland bei 4m Restbreite direkt mit dem Standardprozedere Fluchen, Verwünschen, Einlenken, Zurücksetzen, Fluchen, Verwünschen, Fluchen, Vorwärts, Fluchen, Zurücksetzen, Irgendwo andotzen, Fluchen, Verwünschen, Aussteigen und Fluchen jedem anderen Anwohner den Tag versüsst.

    Da ich (und unsere Vermieter) mal mit einem Nachbarn jede Menge Streß hatte wegen so einer Situation (am Ende erwischte es das einzig teure Fahrzeug in der Straße, der da normalerweise nie parkte), würde ich diese Situation tunlichst vermeiden wollen. Schuld ist bei sowas nämlich Grundsätzlich nie der Schuldige (nach dessen Meinung).
     
  14. oberh

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    Hi!

    Es gibt kein festes Maß für "eng".
    Gerichte haben schon entschieden, dass auch drei Meter ausreichen müssten.
    Ein ungeübter Autofahrer muss in wenigen Zügen in seine Einfahrt kommen können - so oder so ähnlich heisst die Bedingung.

    Ein freundlicher Nachbar wollte mir weis machen, dass ich gegenüber seiner Einfahrt zur Garage nicht parken dürfe.
    Daher hatte ich mich vor ein paar Jahren mal mit der Materie befasst.
    Er hätte einen Polizisten gefragt, meinte er.

    Nun, unsere Straße ist 7,5 m breit. Ihm verbleiben also noch gut 5 m zum Rangieren.

    Seitdem ich also doch dort parke, nutzt er einen anderen Stellplatz und seine Garage müllt zu.
    Und daran bin nur ich schuld! ;-)
     
  15. #15 Bauliesl, 24.03.2015
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    Und was spricht dagegen, einfach aus purer Freundlichkeit, nicht gegenüber von Garagen zu parken?
     
  16. rage82

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    Mangelnde parkplätze?
     
  17. #17 Bauliesl, 24.03.2015
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    Was aber gerade in ländlicheren Regionen häufig nicht der Grund ist, sondern einfach das Prinzip "ich darf also mache ich"..
     
  18. rose24

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    Hallo Andi316,

    lies mal hier: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-GaBauBetrVBYrahmen&doc.part=X

    § 2 Absatz 1: Zu- und Abfahrten

    "Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen."

    Du kannst also eine Abweichung beantragen, wenn Du die Garage in weniger als 3 m Abstand zur Straße bauen willst. Ich würde vorab ein Gespräch beim Bauamt empfehlen. Es geht bei der Vorschrift darum, dass Du nicht blind aus der Garage in die Straße fahren sollst. Faustregel ist: je stärker befahren die Straße, umso wichtiger die Freihaltung der Sicht.

    Grüße, rose24
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 24.03.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Und nicht quer auf der Fahrbahn stehst, um das Tor zu öffnen oder zu schliessen (und nein - ein elektrischer Toröffner zählt nicht)
     
  20. rose24

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    ...das ist aber in einer wenig befahrenen Straße, wie sie Andi beschrieben hat, eher kein Problem. Dennoch - ich würde mir auch überlegen, ob ich nicht einen vollwertigen Stellplatz vor der Garage baue (also mindestens 5 m Straßenabstand). Der wird zwar nicht auf den Stellplatznachweis angerechnet, ist aber ungemein praktisch z.B. für Besucher oder wenn man mal selber die Reifen wechseln will etc.
     
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