Sachverständiger und Pfusch am Fenster

Diskutiere Sachverständiger und Pfusch am Fenster im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben mit einem großen deutschen Bauträger gebaut und leider nur viel Ärger erlebt. Der Bau ist nun fast abgeschlossen und wir sind kurz vor...

  1. Birgit

    Birgit Gast

    Wir haben mit einem großen deutschen Bauträger gebaut und leider nur viel Ärger erlebt. Der Bau ist nun fast abgeschlossen und wir sind kurz vor der Hausübergabe. Da doch einiges schief gegangen ist, wollen wir einen Sachverständigen einschalten (Bundesland Bayern). Ein Bekannter sagte, es gäbe wohl Sachverständige, die auf Provisionsbasis arbeiten (nehmen 20% von dem erstrittenen Wert). Stimmt das?

    Außerdem hätte ich gerne noch eure Meinung so folgendem Sachverhalt: wir haben im Treppenaufgang ein Fenster. Nun hat sich herausgestellt, dass die Treppenstufen so dumm vor dem Fenster verlaufen, dass dieses nicht mehr zu öffnen ist. Es ist lediglich zu kippen. Das ärgert uns sehr, da es optisch nicht sehr schön ist und auch beim Putzen deutlich von Nachteil ist. Die Außenseite kann ich nur über eine kleine Leiter von außen putzen und auch sonst sind nicht alle Stellen zu erreichen. Außerdem haben wir extra für dieses Fenster noch einen Rolladen gekauft. Hätten wir diesen Planungsfehler von Anfang an gekannt, hätten wir uns für ein Dachfenster entschieden. Nun streiten wir uns mit dem Bauträger über eine entsprechende Gutschrift. Wir haben für diesen Murks 250 Euro geboten bekommen und empfinden das als zu niedrig. Wieviel ist angemessen? Wie können wir unsere Forderung durchsetzen?

    Danke für eure Antworten!!!
    Birgit
     
  2. BJ67

    BJ67

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    Versteh ich jetzt nicht, denn ein Fenster, vor dem unmittelbar eine Treppe verläuft, können Sie doch immer nur bis zur Treppe öffnen, also maximal soweit bis das Fenster an der Treppenstufe anschlägt, oder ?!!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 19.10.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    20 %...

    vom Ergebniss :mauer :mauer :mauer .
    Falls es solche "Sachverständigen" gibt, sollte man die Finger davon lassen!! Schlielich geht es um ernste juristische Fragen und nicht um den billigsten Anbieter eines bestimmten Produkts.
    Ein solcher "SV" muss doch möglichst viele "Mängel" finden, um sein Honorar rentabel zu gestalten.
    Mängel in " ", weil da auch kleinste Popeligkeiten gesucht werden.
    Sie haben erstmal das Gefühl, in einer totalen Bruchbude zu leben und bei Gericht gehen Sie den Bach runter, weil der Gerichtssachverständige Ihnen einen Punkt nach dem anderen um die Ohren haut - wahrscheinlich völlig zu Recht!
    Und wie wollen Sie so ein "Honorar" in die Gerichtskosten einbringen??? Geht ja nicht, weil die Honorarhöhe erst nach Rechtskraft des letzten Urteils wirklich feststeht.
    Oder sollen die 20 % von den durch den SV festgestellten Kosten gehen :respekt :respekt :yikes :yikes .
    ****
    Fenster im Treppenbereich.
    Warum haben Sie nicht mal kritisch geprüft, wie die Treppe verläuft??
    Da liegen noch einige Hasen im Pfeffer. Stichworte wären da z.B. Ausbaubarkeit des Flügels, Art der Verglasung, Abstand Treppenstufenkante - Fenster, ...
    ****
    Suchen Sie sich einen seriösen Gutachter, der nach Aufwand abrechnet, und einen guten BAUanwalt.
    Dann weitersehen.
    MfG
     
  4. #4 Baufuchs, 19.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fragen/Antworten

    1.) Ist es zulässig, ein Fenster im Bereich des Treppenlaufs einzubauen? Ja*
    2.) Hat der Bauherr den Plan unterzeichnet? Ja
    3.) Wurde nach diesem Plan gebaut? Ja

    Wenn 2+3 "Ja" worauf den Anspruch gründen?
    Habe ich mir nicht so vorgestellt?

    * ggf. mit VSG-Glas/Brüstung/Handlauf
     
  5. R.J.

    R.J.

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    Ohne für eine Seite sprechen zu wollen ist es für Leien meistens sehr schwer aus den üblichen 2d Plänen, Ansicht/Schnitt/Grundriss in 1:50 (wenns gut geht, sonst 1:100), solche Planungsfehler zu erkennen. Vielfach gibt es keinen Schnitt durch die Treppe oder die Ausführungspläne liegen nicht vor etc.. Wenn die Treppe dann auch noch gewendelt ist.
    Ist die Treppe vor dem Fenster denn in den Plänen ersichtlich?
    Fenster in besonderen Situationen bedürfen immer besonderer Klärung, auf solche Situationen hinzuweisen kann aber nicht Aufgabe des Bauherren sein.
    Ob sich daraus aber igendein Anspruch ableitet?
     
  6. #6 butterbär, 19.10.2006
    butterbär

    butterbär

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    Versucht doch den Bauträger mit auf das Gleiszustellen und nehmt einen gemeinsamen Gutachter.

    Der sollte allerdings als Gerichtsgutachter zugelassen sein... IHK und Gerichte helfen euch da weiter.

    Sollte es dann zum Streit kommen wird in aller Regel keine neuer Gutachter vom Gericht bestellt.

    Sonst vertüdelt ihr da nur euer Geld in Gutachten und Gegengutachten usw.
     
  7. #7 Carden. Mark, 19.10.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Wo haste den Quatsch denn her?

    Wenn beide Parteien mit dem GA zufrieden sind, wird es keinen Streit geben.
    Ist eine Partei unzufrieden mit dem Ergebnis, wir diese den SV ablehnen.

    Schreib lieber von was, wo Du was von kennst.
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Mark

    Du weißt doch...

    einem tuts immer weh!
     
  9. #9 butterbär, 20.10.2006
    butterbär

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    Pass mal auf du Schlaubacke...

    ich hab das hier aufgrund meiner Erfahrungen, die ich im Gutachterwesen gemacht habe geschrieben.

    Dass es oft anders aussieht weiss ich auch.

    Dieser Ansatz ist zumindest eine Möglichkeit so manchen Streit in Richtung Schiedgericht bzw. Schiedsgutachten zu bringen. Hierfür ist eben genau das gegenseitige Einverständnis beider Parteien erforderlich. Die spart Zeit und vorallem Geld.

    Ein guter Sachverständiger sollte auf diese Möglichkeiten im Rahmen beraterischer Tätigkeit hinweisen bevor die Karre vollends im Schlamm steckt.
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Dann sag doch gleich, dass du ein Schiedsgutachten meinst.






    Es lebe die Anarchi - hat irgendwas von Architekt(ur). oder was willst du mit deinem Bildchen mitteilen?
     
  11. ISYBAU

    ISYBAU

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    soll ich, oder soll ich nicht ? auch noch meinen Senf dazu geben. Als öbuvSV und damit bei Bedarf von Gerichten als Gerichtsgutachter eingesetzt finde ich die Diskussion um Begriffe und Verfahren schon recht seltsam und für den Baulaien absolut irreführend. Wieso bitte überlässt Herr Butterbär die Diskussion nicht denen, die wirklich etwas davon verstehen ? Im Sachverständigenverzeichnis habe ich "butterbär" nicht gefunden. Und wie der Profi weiss, ist weder der Begriff Gutachter noch Sachverständiger geschützt. Schlechtachter auch nicht. Und es reicht für den Profi auch nicht aus, nur etwas von Technik und Bauverträgen etwas zu verstehen, sondern auch von der Zivilprozessordnung usw. ...

    Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten ... meine Güte !!! alles quer beet und nur wegen einer mangelfeststellung (pfusch am fenster) vor der bauabnahme
     
  12. #12 Jürgen Jung, 20.10.2006
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    genau so seh ich das auch und Birgit als Fragestellerin hat es ja wohl nicht verdient, hier in eine Grundsatzentscheidung hereingezogen zu werden, sondern eine Antwort auf ihre Frage zu bekommen :e_smiley_brille02:

    @ Birgit nur zum 1. Teil der Frage:

    ein öbuvSV, der auf "Provisionsbasis" arbeitet, ist kein öbuvSV sondern ein Scharlatan. Denn wenn alles in Ordnung wäre, dann hätte er ja umsonst gearbeitet, also wird er immer etwas finden wollen. Und ob Dir damit geholfen ist, glaube ich nicht.

    Gruß aus Hannover
     
  13. Bruno

    Bruno

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    Ein Fenster muss aufgehen. Das ergibt sich aus § 633 bzw. § 434 BGB. Es kommt allein auf die Erwartungshaltung des Käufers bzw. Bestellers an.

    z.B. § 434:
    Die Sache [ist] frei von Sachmängeln, ... wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

    Von einem Fenster wird jeder erwarten dass es aufgeht, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
     
  14. #14 butterbär, 20.10.2006
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    ich maße mir nicht an mich sachverständiger zu betiteln, obwohl ich mich seit einiger zeit darauf vorbereite und mich, wenn es an der zeit ist, dann überhaupt als vereidigter SV so bezeichnen werde, weil alles andere schmuh ist.

    wieviel sachverstand allerdings hier so mancher experte an den tag legt ist schon erstaunlich. am allermeisten stösst mir das blinde herumgestochere zu fragen und schlecht definierten bzw. beschriebenen sachverhalten gerade der herren "öbuv sachverständigen" auf.

    das ist doch scharlatanerie und besserwisserei was ihr hier betreibt.

    die sollten eigentlich besser wissen, dass dies nicht die korrekte vorgehensweise eines sachverständigen ist.

    ratefix kann sogar meine tochter besser als ihr.
     
  15. #15 butterbär, 20.10.2006
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    ich habe hier lediglich die möglichkeit aufgezeigt, die es über die übliche dunkeldeutsche streitkultur hinaus auch noch gibt. wenn man bedenkt, wie überlaster die deutschen gerichte sind und eine bauprozess bis zu 7-8 jahren dauern kann ist das doch eine möglichkeit schneller eine lösung zu finden.

    es ist doch eher so, das grösstenteils völlig unsinnig gutachten beauftragt werden, die im streitfall nichts wert sind. wozu dann ein gutachten erst auf diese weise machen lassen. in den meisten fällen erkennt sie die gegenseite ja doch nicht an.

    ich weigere mich nicht solche zu mache, aber ich weise darauf hin, dass dies von der gegenseite im besten fall nur als subjektive beschreibung gewertet wird.

    Ein sachverständiger ist auch nicht dazu da, juristische fragen zu beantworten, dies bleibt nach wie vor den richtern und rechtsanwälten überlassen - hier wird nur gern und allzuoft eine fehlgerichtete erwartungshaltung der bauherren befriedigt.
     
  16. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Schiedsen

    ist auch nicht soooo ohne! Beide Parteien müßen sich vor dem Gutachten darauf verständigen das Ergebnis des Schiedsgutachtens zu akzeptieren. Dies ist dann eine außergerichtliche Sachverständige Tatsachenfeststellung für beide Parteien. Eine Ablehnung käme dann auch nur in Frage wenn beide Parteien dies wollten. Ich bezweifele das es oft vorkommt, da meist beide meinen auf der richtigen Seite zu stehen.

    Für die Prozessbeschleunigung wird jedem SV - Anwärter bei Juristischen Seminaren empfohlen Vergleiche beim Ortstermin zu fördern, wenn Vergleichsbereitschaft besteht.
     
  17. ISYBAU

    ISYBAU

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    aber sicher nicht beim OT für ein Gerichtsgutachten
     
  18. #18 Robby, 20.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 20.10.2006
    Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @isybau

    doch kann ich genau so sagen! O-Ton :" Der SV soll keinen Vergleich herbeiführen, aber signalisierte Vergleichsbereitschaft beider Parteien angemessen fördern!" Willst du eine Kopie aus dem Seminarordner ???

    Aussage vom Referenten: stv. HGF HWK Dortmund
     
  19. #19 Carden. Mark, 20.10.2006
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    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    So mancher Richter tritt Dich dann aber in den A....

    Die Vergleichsbereitschaft zur Kenntnis nehmen - OK
    Die Vergleichsbereitschaft dem Richter vor Erstellung des schriftlichen GA dem Richter mitteilen und um Weisung bitten, ob trotzdem das GA erstellt werden soll - OK
    Aber den Vergleich fördern - ist Richter Sache.

    Ortstermin durchziehen, musste Du sowieso.
     
  20. ISYBAU

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    Die Totsünden beim gerichtlichen OT

    Hallo Robby, vielen Dank für das Angebot. War deine Aussage auch für das Gerichtsgutachten gedacht ?

    Grundsätzlich hast Du recht, daß man als SV keinen Streit fördern soll sondern eher vermittelnd auftreten. Das ist aber für jeden gesunden Menschen, der um Rat gefragt wird selbstversändich. Hier geht es aber um den gerichtlichen Ortstermin in einem laufenden Verfahren. Wie Mark das voll zutreffend sagt, kann man das zur Kenntnis nehmen sollte aber niemals einen Vergleich während des OT diskutieren. Der Schuß kann nach hinten losgehen.

    Der Auftrag erfolgt beim Gerichtsgutachten vom Gericht .... und nur diesem !! ist der Gutachter verpflichtet und berechtigt ERGEBNISSE und BEWERTUNGEN mitzuteilen. Sonst niemandem. Beim OT geht es ausschliesslich um Tatsachenfeststellungen. Ein möglicher Vergleich ist Ergebnis einer Bewertung und darf man nienmals äussern.

    Und ruckzuck hast Du den Vorwurf der "Besorgnis der Befangenheit" am Halse, wenn das einem der Rechtsanwälte dann plötzlich nicht mehr gefällt. Ist der Verdacht begründet hast Du keinen Anspruch mehr auf einen einzigen Cent Vergütung. Das ist auch richtig so, weil DU dann durch dein Fehlverhalten das Verfahren verlängerst und Kosten beim Gericht verursachst.

    Bei kleinen Streitsummen mag das nicht so hoch gekocht werden. Aber bei heissen Streitpartnern oder bei großen Streitsummen ist die Einhaltung der Form eminent wichtig.

    Bitte diskutiere das nocheinmal mit Deinem Referenten. Sachverständige sind keine Juristen !

    Aber vielleicht sollten wir dieses Thema in einem separaten Block weiterdiskutieren, weil es hier zu weit führt.
     
Thema: Sachverständiger und Pfusch am Fenster
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