Recht, den Haustechnikplan zu bekommen?

Diskutiere Recht, den Haustechnikplan zu bekommen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Da die Ausführung unserer KWL - wegen gemachter Fehler der Heizungsfirma - leider anders sein wird, als der ursprüngliche Plan (der...

  1. #1 Waldoblau, 04.07.2011
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    Da die Ausführung unserer KWL - wegen gemachter Fehler der Heizungsfirma - leider anders sein wird, als der ursprüngliche Plan (der Heizungsfirma), wollte ich die Planung der KWL einsehen, um Vergleiche zwischen ursprünglicher Planung und tatsächlicher Umsetzung anzustellen. (Der Unterschied zwischen beiden, Planung und Ausführung, ist vereinfacht gesagt, der, dass die Ausführung einen längeren Leitungsweg hat und drei rechtwinklige Abbiegungen mehr).

    Die planende und überwachende Architektin verweigerte die Herausgabe der KWL-Pläne mit der Bemerkung, ich würde sie nach dem Abschluss der Arbeiten bekommen.

    Meine Frage:

    Ist das so in Ordnung, oder steht mir die Planung vorher zu? (Bezahlt habe ich sie schließlich auch mit der 1. Teilrechnung für den Handwerker)

    Danke für Hinweise!
     
  2. #2 bluecher, 04.07.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    jeder bekommt das was er bestellt hat!
    KWL - ein interessantes akronym ...
     
  3. #3 Gast036816, 04.07.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der auftraggeber hat das recht die plaene vor der ausfuehrung zu erhalten, auch um die planung zur montage freizugeben.
     
  4. Leoni

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    Ich meine (allerdings unverbindlich !!) daß Dir das, was Du bezahlt hast, auch sofort zusteht.
    Das Problem ist aber, wenn es dann real anders abläuft, daß du der Dumme bist, wenn du nix schriftliches in der Hand hast, welches Dir den Anspruch auch rechtich zusichert. Mit einer Klage auf Herausgabe wäre Dir auch nicht geholfen, denn bis die durch wäre, hast du die Pläne ohnehin, wenn er sich an sein Wort hält.

    Bleibt dir also daraus nur eines, nämlich daß Du dies für die Zukunft als "Lehrgeld" betrachtest und dir ab sofort wirklich ALLES, was irgendwie zweifelhaft ist oder werden könnte, VOR einer Beauftragung schriftlich zusichern läßt, bzw. daß dies verbindlicher Vertragsbestandteil wird.

    Nur damit hast Du im Problemfall eine gefestigte Rechtspolition und jeder Vertragspartner wird sich wegen der möglichen Folgen hüten, seine vertraglichen Zusagen nicht einzuhalten.
     
  5. #5 Baufuchs, 04.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stellt sich für mich die Frage, ob die Erstellung der Planung durch die Heizungsfirma überhaupt als eigenständige Leistung vom Bauherrn beauftragt war.

    Also nachgefragt:

    Gabs einen separaten Planungsauftrag an den Heizunsgbauer?

    oder

    war die Erstellung der Planung eine Position im Angebot des Heizungsbauers?
     
  6. Seev

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    Was Dir immer möglich sein müsste: die Arbeiten stoppen, wenn Du Unklarheiten bzgl. Planung hast. Verlange vorher schriftlich die Pläne (nicht gleich klagen) und protokolliere die Abhängigkeiten und Abläufe (z.B. durch E-Mails etc. rekonstruierbar, es werden diese wenn üblich, ggf. auch gerichtlich anerkannt). Der Architekt hat auf Deiner Seite zu stehen, nicht auf der des HBs!

    Natürlich wissen alle genau, daß alle Verzögerungen zu Deinen Lasten (Einzugstermin, Finanzierungskosten ...) gehen. Deshalb wird man evtl. versuchen Dich über die Zeit weichzukochen. Aber m.E. ist definiert unterbrechen manchmal notwendig, denn vieles ist, wenn erst mal ausgeführt, eben doch nicht mehr vertretbar korrigierbar! Dafür habe ich inzwischen genügend eigene Beispiele.

    Gruss
    Seev
     
  7. #7 bluecher, 04.07.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    wisst ihr was für ein vertrag zu grunde liegt? von wem die architketin bezahlt wird? was bestellt wurde?
    ich kenne bauträgerverträge, wo der besteller kein recht auf ausführungspläne und baustellenbesuch hat.
    was schreibt ihr euch die finger wund?
    waldi redet ja nur drüber in seinem club!
     
  8. Leoni

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    Es gibt fast nichts was es nicht gibt.:D
    Jeden Tag steht ein (oder mehrere) dumme auf, mit denen man es machen kann.;)

    Aber wenn ein Bauherr allen Ernstes und wissentlich einen Vertrag unterzeichnet, der ihm wie du oben schriebst, verbietet, SEINE EIGENE Baustele zu betreten, der hat in meinen Augen den Anspruch auf Mündigkeit verwirkt. :respekt
     
  9. #9 Waldoblau, 04.07.2011
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    Es lief halt so, wie üblicherweise, denke ich: Da wir keinen Haustechnikplaner haben bei einem EFH, übergibt die eigentlich planende Architektin die Aufgabe, die Heizung und die KWL zu planen, an den mit der Ausführung dann beauftragten Handwerker.

    Eindeutige Antwort: Ja.
     
  10. #10 Waldoblau, 04.07.2011
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    An das Bauen mit einem Bauträger musste ich allerdings auch denken! Aber nicht wegen meiner Verträge, die geschlossen wurden.
     
  11. Lukas

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    Oder Leoni hat nur ein Plappermaul, dafür aber noch nicht mal kapiert, was ein Bauträger ist.

    Deine lustigen Ideen zu Deinem Objekt sind durchaus zu akzeptieren. Daß Du aber nun meinst, Dein ausgeprägtes Nichtwissen durchs halbe Forum zu schleifen, ist mehr als nervig. Betreutes Schreiben wird nur sehr ungern gewährt.

    Gruß Lukas
     
  12. Leoni

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    Lukas, ich weiß daß ich vieles nicht weiß. Bin aber für jeden Tipp dankbar.
    Ich glaube zu wissen, was ein Bauträger ist und es war oben von einem Vertrag zwischen Bauträger (Baufirma) und Besteller (z.B. Privatmann bzw. Eigentümer) die Rede, in welchem dem der Besteller kein Recht auf betreten der Baustelle gewährt wurde.

    Wenn ich was falsch verstanden habe, bitte um Info.
     
  13. Lukas

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  14. Leoni

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    Danke Lukas für den Link. Und wieder hab ich dabei was dazugelernt. :D

    Trotzdem hat sich deshalb aber meine o.g. Ansicht nicht geändert.
    Wenn ich beabsichtige, mit einem Bauträger einen Vertrag zu schließen, über die Errichtung eines Gebäudes das noch zu erstellen ist und der BT beabsichtigt mir das betreten der Baustelle vertraglich zu untersagen, die ja entweder später oder sogar bereits schon ab Baubeginn was ja vertraglich ebenso möglich ist, mein Eigentum wird bzw. ist, würde so eine Absicht bei mir so großes Unbehagen und Bedenken hervorrufen (eventuelle Vertuschungsabsichten ?), daß ich eher von dem Vorhaben absehen würde. Ist eben meine ehrliche Ansicht dazu.
     
  15. #15 DerSuchende, 05.07.2011
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    @waldobau
    ich bin kein anwalt aber erdenken könnte ich mir sowas ungenaues.

    grundlagen-analyse?:
    architektenvertrag und werkverträge nach VOB, EP mit den Handwerkern. denn von bt lese ich bei dir nix.

    handwerker vom gerwerk h hat mistgebaut und wird durch xy ersetzt.
    ergo=mehrkosten
    a.) durch mängel von h
    b.) durch höheren preis von xy
    c.) bauzeitverlängerung von allen folgehandwerkern
    e.).....
    usw.
    macht eine summe die du nicht tragen willst. aber sowieso-kosten sind dir schon klar?

    die genaue summe kann aber erst errechenet werden, wenn du alle schluss-abrechnungen incl. aufmaßzeichnungen hast. nach VOB steht dir das aufmaß incl. aufmaßzeichnungen und schlußrechnung zu. ob bei den abschlagsrechnungen auch schon aufmaße und zeichnungen waren, weist nur du.

    jetzt im moment, kannst nur schätzen.
    aber anmelden bei h und später genau berechnen mü?te deine architektin das für dich. ob das jetzt eine besondere leistung nach hoai ist, die du durchreichen könntest, kann ich dir auch nicht sagen, bin eben auch kein architekt. würd ich aber so machen.

    deine architektin ist zwar cool aber sehr schlau macht sie das nicht. ich würd sie ganz ernsthaft mal beiseite nehmen.

    mfg
     
  16. #16 Baufuchs, 05.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @leoni

    Richtig kapiert hast Du das mit dem BT immer noch nicht. Der braucht Dir nicht gesondert vertraglich zu verbieten die Baustelle zu betreten. Der BT ist Grundstückseigentümer+Bauherr und hat damit das Hausrecht. Folglich kann der Käufer das Objekt nicht nach Belieben betreten.

    Ausnahme:
    Betreten des Objekts durch den Bauherren zur Überprüfung der ausgeführten Leistung. Aber da verlangen die meisten BT eine vorherige Terminabsprache.
     
  17. #17 bluecher, 05.07.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    leonie spricht aber nicht von dem gleichen wie du fuchs!
    sie meinte weiter oben eine baustele, und das ist was höchst artifizielles ...
    da habe ich sie das erste mal verstanden ;-/

    denn wer betritt ein kunstwerk!? das er dann auch noch zahlt!?

     
  18. #18 Baufuchs, 05.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn Leoni (wie in meinem Zitat von ihm aus #14) von BT schreibt, gehe ich davon aus, dass er auch BT meint.
     
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