Gültigkeit der DIN-Normen für private Bauvorhaben

Diskutiere Gültigkeit der DIN-Normen für private Bauvorhaben im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich bin mir nicht im Klaren darüber, in wieweit ich haftbar gemacht werden kann, wenn ich als Privatmann auf meinem Grundstück...

  1. #1 Sucher65, 15.01.2009
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    Hallo zusammen,

    ich bin mir nicht im Klaren darüber, in wieweit ich haftbar gemacht werden kann, wenn ich als Privatmann auf meinem Grundstück Bauarbeiten ausführe, welche sich dann später bei einer eventuellen Überprüfung als nicht DIN-gerecht herausstellen könnten.

    Beispiel: Ich baue eine Pflasterfläche bis an die Grundstücksgrenze (Nachbarwand). Das Gefälle entspricht nicht min. 2% vom Haus weg, und ich bin gezwungen den Sockel des Nachbarhauses 40 cm mit Sand anzuschütten, da ich sonst wegen der Geländeunterschiede keine ebene Fläche errichten kann.

    Wenn nun der Eigentümer des Nachbarhauses einen Wasserschaden geltend macht, weil ich eine Terrasse an sein Haus gebaut habe und den Sockelbereich nicht abgedichtet habe, welche nicht beachteten DIN-Normen kann er mir dann anlasten?

    Angenommen es kommt zu einem Schadensersatzverfahren, beurteilt dann ein gerichtlicher Gutachter, anhand von DIN-Vorgaben, wie die Arbeiten hätten ausgeführt werden müssen oder bin ich daran nicht gebunden?

    Bin gespannt auf Eure Antworten!
     
  2. #2 S.Oertel, 15.01.2009
    S.Oertel

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    Tach auch,

    kannste imho (Laienmeinung) gar net mehr mit DIN & Co erschlagen.
    Du darfst mit Deinen Baumaßnahmen dem Nachbarn keinen Schaden zufügen; ganz besonders darfst Du Dein Wasser nicht einfach an seine Wand leiten.

    Mal angenommen, der Herr Nachbar hat seine Grenzwand sauber bis GOK gesperrt und Du füllst jetzt um 20cm auf und leitest auch noch Dein Oberflächenwasser an seine Wand und es tritt dadurch ein Schaden ein - gefundenens Fressen für die Anwälte mit sehr ungewissem Ausgang.

    Besser: Mit Flasch Bier zusammensetzen, Vorhaben besprechen, Istzustand fixieren, gemeinsam Maßnahmen festlegen. Wer die Maßnahmen in welchem Verhältnis dann bezahlt, wäre beim zweiten Bier zu klären... :D

    Gruss
    Sven
     
  3. #3 wasweissich, 15.01.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ob dafür ein gutachter nötig ist , weiss ich nicht , und ein gericht ........??

    mir sagt mein einigermassen gesunder menschenverstand (eigene einschätzung , daher subjektiv) dass eine DIN ganicht notwendig ist , um für einen aus dämlichkeit , unwissenheit , oder vorsatz angerichteten schaden zu haften....

    :mauerj.p.
     
  4. Robby

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    Hier DIN 18195 - 1

    4.7 Gebäude sind auch gegen auf der Geländeoberfläche fließendes Wasser (Oberflächenwasser) zu schützen,
    z. B durch Gegengefälle oder Rinnen.

    UND

    DIN 18195 - 4

    6.1.1 Alle vom Boden berührten Außenflächen der Umfassungswände sind gegen seitliche Feuchtigkeit nach 7.3
    abzudichten. Diese Abdichtung muss planmäßig im Regelfall bis 300 mm über Gelände hochgeführt werden, um
    ausreichende Anpassungsmöglichkeiten der Geländeoberfläche sicherzustellen. Im Endzustand darf dieser Wert das
    Maß von 150 mm nicht unterschreiten

    Zur Bewertung werden die zum Herstellungszeitpunkt anerkannten Regeln der Technik (dies sind u.a. DIN Normen, Merkblätter usw.) herangezogen.
     
  5. #5 Shai Hulud, 16.01.2009
    Shai Hulud

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    Unabhängig vom möglichen Schaden am Nachbargebäude bist du verpflichtet, das anfallende Oberflächenwasser auf deinem Grundstück abzufangen und zu entsorgen.

    Außer dem hessischen Nachbarrecht gilt hier auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 14):
     
  6. #6 Shai Hulud, 16.01.2009
    Shai Hulud

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    Noch ein Nachtrag zur menschlichen Vernunft:
    Was würdest du machen, wenn dein Nachbar Oberflächenwasser gegen deine ungeschützte Hauswand leiten würde?
     
  7. bernix

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    Ersteres ja, zweites nein....Stichwort: Anscheinsbeweis
    -
    gruss
     
  8. #8 Sucher65, 16.01.2009
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    Hallo und danke für die schnellen Antworten..:)

    nach Studium der genannten DIN, bin ich also als verpflichtet, die Wand des Nachbarn vor Feuchtigkeit gegen Wasser zu schützen. Das hieße ja, dass ich an der nachbarschaftlichen Wand z.B. Abdichtungsarbeiten wie Abklebungen oder Abdichtungshochführungen anbringen müsste. Außerdem müsste ich ja, bevor ich die Klinkerwand 40 cm anschütte Isolieren.
    Die Wand gehört mir ja nicht. Darf ich denn ungefragt an der Wand arbeiten und isolieren?
    Der jetzige Boden ist auch sehr lehmhaltig. Könnte das zum Problem werden?

    Würde es nicht reichen, wenn ich z.B. einfach eine Rinne baue, die dann das meiste Wasser aufnehmen würde. Länge 4 Meter, Abflussdurchmesser 50 mm, Pflasterung(Betonsteine) ca 30 m².
    Wie kann ich den ermitteln, wie groß meine Rinne dimensioniert werden muss.
    Gibt es eine Formel oder Berechnungsbeispiel?
    (Ich hätte ja gerne ein paar Fotos hochgeladen, geht aber leider nicht, obwohl Format: bmp und Größe stimmen)

    Grüße an alle!
     
  9. Robby

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    Die Rinne alleine wäre nur ausreichend für das Oberflächenwasser, abdichten gegen Bodenfeuchte müsste man sowieso. Bei lehmhaltigen Boden wäre sogar eine Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser notwendig.
     
  10. #10 S.Oertel, 16.01.2009
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    Tach auch,

    Daß Du und ich das logisch finden, heißt ja noch lange nicht, daß Anwälte oder Richter das auch so sehen. :D


    Nee - darste net. Fraglich ist, ob das überhaupt mit vertretbarem Aufwand geht (vorhandene Abdichtung, Perimeterdämmung, ....)
    Eine gemeinsame Lösung wäre in jedem Fall vorzuziehen; gips die nicht, bleibt noch die Option, vor seiner Wand eine Stufe zu bauen und mit geeigneten Mitteln zu verhindern, daß Dein Wasser zu ihm rüberläuft (Rinne, Kontergefälle).

    Laienmeinung!

    Gruss
    Sven
     
  11. Robby

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    Gegengefälle und Rinne auf einer Stufe? :shades
     
  12. #12 S.Oertel, 16.01.2009
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    So

    war das gemeint.
     
  13. Robby

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    Die 18195 kennt zwar kein Spritzwasser aber Schäden dadurcg kanns trotzdem geben. Dazu gibts noch die Problematik einer eventuell überschütteten Verblendschalenentwässerung
     
  14. #14 Sucher65, 16.01.2009
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    Ok, herzlichen Dank. Mir ist da noch was eingefallen. Wie weit darf ich mit meinem Pflaster (Beton) bis an die Nachbarwand? Muss ich einen Abstand einhalten oder darf ich die Steinchen bis an die Klinker des Nachbarhauses legen? Ich habe da leider keine DIN oder Vorschrift gefunden.
     
  15. Robby

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    Selbe wie oben :) dazu gehört aber u.U. noch eine Schutzschicht und ein Feuchteschutz wenn der Aufbau dies benötigt.
     
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