Fristen einer Baugenhemigung

Diskutiere Fristen einer Baugenhemigung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin nicht so firm in dem Gebiet also entschuldigt meine Wortwahl. Wir haben am 01.04.2015 einen Bauantrag ohne Bebauungsplan...

  1. #1 Bau2015, 19.05.2015
    Bau2015

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    Hallo,

    ich bin nicht so firm in dem Gebiet also entschuldigt meine Wortwahl.
    Wir haben am 01.04.2015 einen Bauantrag ohne Bebauungsplan eingereicht.
    Zwischendurch haben wir erfahren das unser Bearbeiter gewechselt hat usw. Ich weiß es ist ja nocht noicht lange in Bearbeitung aber gibt es dafür auch Fristen?
    Also ab Eingangsdatum 12 Wochen oder so?
    Würde mich freuen wenn mich jemand aufklären könnte.

    Liebe Grüße
    Steffi
     
  2. #2 eltorito, 19.05.2015
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    Einfach mal nachfragen beim Amt, oder kurze E-Mail hin , das kostet nichts ...

    bei uns dauerte es 8 Monate bis unser Umbau Antrag genehmigt war.
    Von den 8 Monaten lag der Antrag allerdings 4 Monate bei der Unteren Landschaftsbehörde...

    Und auch dort ging es erst weiter als ich mit Fotos hin bin und erstmal erklären musste/konnte dass bei unseren Umbauvorhaben keine Bäume gefällt werden :)
     
  3. #3 Bau2015, 19.05.2015
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    Ach du schreck 8 Monate... oh mein gott das wäre ja der Horror bei uns. vorallem weil bei uns 19 Bäume zusätzlich weg sollen
     
  4. #4 eltorito, 19.05.2015
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    Andere Länder, andere Sitten, andere Umstände ... deswegen einfach mal nachfragen...

    Wir wohnen im Landschaftschutzgebiet, deswegen reichte unser Bauamt den Antrag weiter zur Unteren Landschaftsbehörde ein. Und dort ging es erst weiter nachdem wir anfragten, und man uns dann sagte dass denen nicht ganz klar ist was wir vorhaben, ich solle mal vorbeikommen mit Fotos und erklären ...
     
  5. #5 Bau2015, 19.05.2015
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    aber es muss ja irgendwo festgesetzt sein wielange die zeit haben. oich meine die können es ja nicht einstauben lassen mit recht
     
  6. #6 eltorito, 19.05.2015
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    Wenn ich nach "berlin Bauantrag Frist" google finde ich folgendes:

    Quelle: http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/buergerservice/bauen/bauen001.html

    Oder mal in die LBO gucken, Fristen im genehmigungsverfahren
     
  7. #7 Der Bauamateur, 19.05.2015
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    Bei uns musste es sehr schnell gehen (Förderfristen) und nach persönlicher Vorsprache meiner lieben und charmanten Ehefrau ging es tatsächlich innerhalb von 5 Wochen über die Bühne, insofern ist meine (nicht repräsentative Meinung): Es hilft sicherlich ein guter persönlicher Kontakt, aber auch ein triftiger sachlicher Grund warum ausgerechnet Deine Baugenehmigung schneller sein muss, als alle anderen, ist nützlich.
     
  8. #8 Gast036816, 19.05.2015
    Gast036816

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    ich sag nur: Brandenburg!
     
  9. #9 Bau2015, 19.05.2015
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    was kann ich daraus jetzt entnehmen mit Brandenburg????:wow
     
  10. #10 eltorito, 19.05.2015
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    Wahrscheinlich das gleiche wie wenn man sagen würde : "Ich sag nur STVA Viersen ..."

    Gemeint ist wohl dass die nicht die schnellsten sind ... :sleeping
     
  11. #11 Tafelsilber, 19.05.2015
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    Bernau liegt halt bei aber nicht in Berlin...
     
  12. #12 Thomas Traut, 19.05.2015
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    Die Baugenehmigung kann im normalen Genehmigungsverfahren nach meiner Erfahrung von 4 bis 26 Wochen dauern. Im Schnitt sind es ca. 3 Monate. Es gibt meines Wissens keine festgelegten Fristen. Aber selbst wenn, laufen die erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
     
  13. #13 RaBauke, 19.05.2015
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    tja... ich will jetzt nicht schlechte Laune verbreiten, aber die Bearbeitungszeit der letzten Bauanträge lag zwischen 3-6 Monaten ... aber (jetzt die gute Nachricht) es ist ein anderer Landkreis
     
  14. #14 Fraking, 19.05.2015
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    Bei mir hat es bei dem Bauantrag ohne Bebauungsplan in Potsdam Mittelmark genau drei Monate gedauert. In PM gibt es die Möglichkeit, online den Verfahrensstand abzufragen. Die meisten Abteilungen hatten ziemlich kurze interne Fristen, dem Vorhaben zu widersprechen. Meines Wissens waren es 1 Monat, die Stadt Teltow hatte für das gemeindliche Einvernehmen zwei Monate Zeit. Die Fristen wurden durchweg gehalten. Ich habe keinen Druck gemacht, weil sowas häufig den gegenteiligen Effekt hat. PM ist eigentlich für sein langes Verfahren bekannt. Daher glaube ich, dass es für Sorgen verfrüht ist.
     
  15. #15 Ingo Nielson, 21.05.2015
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    Freischaffender Architekt, öbuv SV für Hochbau
    § 63
    Behandlung des Bauantrags
    (1) Die Bauaufsichtsbehörde hat binnen zwei Wochen nach Eingang des Bauantrags zu prüfen, ob die
    Bauvorlagen vollständig sind und den Eingang des Bauantrags schriftlich zu bestätigen.
    (2) Ist der Bauantrag unvollständig oder weist er sonstige erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde
    den Bauherrn mit der Eingangsbestätigung zur Behebung der Mängel innerhalb einer
    angemessenen Frist auf. Werden die Mängel nicht innerhalb der Frist behoben, gilt der Antrag als
    zurückgenommen.
    (3) Sind die Bauvorlagen vollständig, holt die Bauaufsichtsbehörde unverzüglich die Stellungnahmen
    der Behörden und Stellen ein, deren Zustimmung, Einvernehmen oder Benehmen zur Baugenehmigung
    erforderlich ist oder deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. Soweit die Baugenehmigung
    die Entscheidung einer anderen Behörde einschließt, ist, vorbehaltlich einer anderen
    gesetzlichen Regelung, deren Benehmen zur Erteilung der Baugenehmigung erforderlich.
    (4) Soweit bundesrechtliche Vorschriften keine längeren Fristen vorsehen, sind die Stellungnahmen
    der beteiligten Behörden und Stellen innerhalb eines Monats, in den Fällen der §§ 57 und 58 innerhalb
    von zwei Wochen, nach Zugang des Ersuchens abzugeben. Geht die Stellungnahme nicht innerhalb
    dieser Frist ein, so soll die Bauaufsichtsbehörde davon ausgehen, dass die von den Behörden und
    Stellen wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Erteilung der Baugenehmigung nicht entgegen
    stehen. Dies gilt entsprechend, wenn die nach bundesrechtlichen Vorschriften zu beachtende Frist
    nicht eingehalten wird. Die Frist nach Satz 1 geht anderen landesrechtlich geregelten Fristen vor.
    (5) Eine gemeinsame Besprechung mit den am Verfahren zu beteiligenden Behörden und Stellen soll
    durchgeführt werden, wenn dies der beschleunigten Abwicklung des Verfahrens dienlich ist.
    (6) Ist für das Vorhaben im Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen,
    so sind die Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung anzuwenden.
    (7) Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Bauantrag innerhalb einer Frist von einem Monat
    nach Eingang aller Stellungnahmen.
     
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