Badplanung, mit drin ?

Diskutiere Badplanung, mit drin ? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wie in einem anderen Thread grad geschrieben haben wir ein paar Probleme mit der Leistung der Architektin. Unter anderem fehlt aus meiner Sicht...

  1. bauelk

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    Wie in einem anderen Thread grad geschrieben haben wir ein paar Probleme mit der Leistung der Architektin. Unter anderem fehlt aus meiner Sicht (Danke für den Anstubser) die Wärmedämmung zwischen EG und OG der Garage bzw dem Überbau.

    Aber was kann man aus der Nachfolgenden Beschreibung/Beauftragung erwarten ?
    für die Erstellung von Bauantragsunterlagen zum Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses mit Garage biete ich Ihnen die Ingenieurleistung wie folgt an:
    Genehmigungsplanung (je Std XXX €) (Bauantragszeichnung 1:100; Antragstellung;
    Einordnung auf vorh. Lageplan; EnEV) 22 Std = XXXXX €
    Nebenkosten pauschal 25,00 €
    Bauüberwachung (je Std. 75,00 €) Abrechnung nach Stundenaufwand
    .
    Das wir hier mal wieder blauäugig waren ist klar aber kann ich daraus heraus noch irgendwelche Raumplanungen erwarten... Eher nicht auch wenn das im direkten Gespräch etwas anders klang


    PS: Wenn das woanders besser aufgehoben ist bitte lieber Mod verschieben...
     
  2. #2 karo1170, 25.06.2015
    karo1170

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    Das duerfte in ganz groben Zuegen die "Genehmigungsplanung", also LP4 darstellen


    Das entspricht wohl den landlaeufigen Vorstellungen LP8 - Bauueberwachung.

    Dazwischen fehlt etwas...etwas entscheidendes, Ausfuehrungsplanung genannt.
     
  3. #3 Gast036816, 25.06.2015
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    Gast036816 Gast

    nur phasen 1 bis 4 und phase 8 beauftragt. wer bietet so etwas an?

    deine badplanung ist da nicht drin!
     
  4. #4 Bauliesl, 26.06.2015
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    Na ja, wahrscheinlich wird es so gewesen sein, dass die Marschrichtung war "Wir machen die Bauleitung alleine, es reicht, wenn Sie mal sporadisch kommen und einen Blick darauf werfen". So könnte ich mir das vorstellen.
    In dem, was Ihr beauftragt habt, ist weder die Planung der Dämmung drin, noch eine Badplanung. Ich gehe davon aus, dass im Bauantrag die Sanitärgegenstände eingezeichnet waren, alles Weitere wäre der LP5 also Ausführungsplanung zuzuordnen und die habt Ihr ja nicht beauftragt.
     
  5. bauelk

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    Dämmung ist EnEV oder ?
     
  6. #6 Bauliesl, 26.06.2015
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    Was heißt "Dämmung ist EnEV"?
    Die Planung der thermischen Hülle fällt nicht in die LP 1-4.
     
  7. bauelk

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    Der Bauantrag benötigt doch einen enev Nachweis. Deshalb sind dort auch Berechnungen der thermischen Hülle drin. Zumindest steht auch im Angebot EnEV drin und ist im Bauantrag enthalten. Nur eben ohne EG/DG Berechnung/Festlegung.
     
  8. #8 Bauliesl, 26.06.2015
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    Nö. Also zumindest hier nicht. Den Nachweis nach EnEV muss ich bringen, wenn das Gebäude fertiggestellt ist. Vorher will das Amt doch noch nichts wissen.
    In was für einem Angebot steht EnEV drin? Ich versteh Deine Konstellation nicht ganz....
    Oftmals weiß ich doch bei einem Bauantrag noch gar nicht genau, welchen Stein ich nehme etc....
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 26.06.2015
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    Ihr wart nicht blauäugig, da hat Gier Hirn gefressen!

    LP 1 - 4 is ja SOOOOOO teuer nach HOAI, das muss doch billiger gehen.
    Also ein Angebot nach Stunden im Schnäppchenmodus eingeholt (ich könnte wetten < 1500 € netto) und jetzt soll die Zitronenpresse angesetzt werden, um für den HupaDupaSchnapperpreis doch noch LP 1 - 4 aus der Kollegin rauszuquetschen!

    Jaja - ich hör das Gezeter schon wieder. Macht nix, zetert nur, ich weiß, wovon ich rede!
     
  10. bauelk

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    Ne ganz so lief das nicht ab... Hätt ich aber sicherlich als aussenstehender genauso gedacht..

    Mein Nachbar Statiker hatte uns angeboten die Statik zu machen und wir bräuchten nur einen Architekten der gewillt ist so was kleines zu machen...
    Er hat uns dann jemanden vorgeschlagen der an sich erst mal gut klang Ideen hatte und wusste was zu tun ist... Wir ja nicht.
    Natürlich haben wir auch noch ein oder zwei andere gefragt... Is grad schlecht, so klein war bzw haben die nur neumodischen Schnickschnack alla Kubisch und weniger wie altes Bauernhaus gemacht. Vielleicht hatten die deshalb Zeit...

    Keine Ahnung es war jedenfalls keine Geldentscheidung.
    Und ja es ging erst mal nur um Bauantrag... jetzt weis ich das ist L1-L4 ... und danach wollten wir weitersehen.

    Es ist ja "nur" ein Anbau... Vor 12 Monaten hätte ich das nur nicht in Hochkomma gesetzt.
     
  11. #11 Amibobo, 26.06.2015
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    Meines Wissens plant der Objektplaner, landläufig als Architekt bezeichnet, das Haus von außen, d.h. die Hülle und die Räume, aber das Innere der Räume wird nicht geplant. Zwar werden zur besseren Vorstellung im Bad sowas wie Badewanne, Waschbecken und WC eingezeichnet, aber mehr symbolisch.

    Die eigentliche Innenraumplanung ist eigentlich das Gebiet des Innenarchitekten.

    Sicher gibt es Architekten, die beides anbieten, aber davon darf man nicht automatisch ausgehen, sondern muss es besprechen und auch vereinbaren.
    Dann gibts aber wahrscheinlich auch zwei Rechnungen, die eine nach der Bausumme und HOAI, eine zweite nach der Innenraumplanung - ich glaub den Wert der Innenausstattung die geplant wird - und das nach HAOI. Im HOAI-Onlinerechner gibts deshalb zwei mal den §35 Abs. 1, einmal Gebäude und einmal Innenräume.
     
  12. #12 Gast036816, 26.06.2015
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    Amibobo - wo hast du denn die weisheit her? architekten machen auch innenraumplanung, wird sogar an den hochschulen gelehrt!
     
  13. #13 jodler2014, 26.06.2015
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    In Greifswald mag das so sein ?

    Es gibt aber auch Regionen in D ,da muss der Nachweis kurz vor Baubeginn oder auch danach nachvollziehbar sein :p
     
  14. #14 Amibobo, 26.06.2015
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    Teilweise findet man ähnliches auf Webseiten von Innenarchitekten "Objektplaner (Hochbau-Architekt) plant das Haus von außen, der Innenarchitekt das Haus von innen, zusammen dann eine gesamtheiltiche Planung".


    Gegenfrage:
    Architekten lernen im Studium bestimmt auch was über Bauphysik und Statik, aber macht deshalb der "normale" Architekt auch gleich die Tragwerksplanung?

    Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Wenn es normal üblich ist, dass man z.B. beim EFH auch dann für alle Innenräume die Planung zu Laufwege, Lichtkonzept, Deko bekommt, dann muss ich mit meinem Architekten mal drüber reden. Vermute ich richtig, dass die Innenraumplanung dann in die LPH 5 fällt?
     
  15. mls

    mls Bauexpertenforum

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    aus dem "leistungsbeschrieb" kann man nicht vollständig
    entnehmen, was "hoai-konform gemeint" sein könnte,
    lph 1-3 oder ein äquivalent scheinen aber nicht angeboten
    zu sein > defizitäre planung.
    werkplanung? lv´s? lese ich nirgends ..

    wie aus einem lückenangebot extrapolatorisch raum-
    bzw. badplanung (die im detail über das "reinwürfeln"
    von möbeln hinausgeht) in den leistungsumfang
    hineingedacht wird .. verstehe, wer will.
    fälle, in denen die hoai nicht angewendet werden kann,
    erfordern erheblichen klärungsbedarf, um ein paket
    mit passenden leistungen zu schnüren - das ist richtig
    viel aufwand, mehr jedenfalls, als hier dargestellt.
    für abweichungen von der hoai gibt es (bei bspw. efh)
    keinen sachgerechten grund - die begründung wäre in
    so einem fall sicher schwierig.
     
  16. #16 Gast036816, 27.06.2015
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    Bauelk - ich hätte nach meinem studium auch in einem ingenieurbüro für tragwerksplanung und bauphysik arbeiten können. wir hatten dafür ausreichend tragwerksplanung und bauphysik in den vorlesungen erhalten. talsperren und brücken hätte ich allerdings nicht bearbeiten können. damals wurde jedoch noch alles in handarbeit gemacht.

    wenn du leistungsphase 5 beauftragst, dann hast du anspruch auf wandabwicklungen, z. b. fliesenspiegel, deckenspiegel etc.

    warum laufwege etwas besonderes für innenarchitekten sein soll, erschließt sich mir überhaupt nicht.
     
  17. #17 Amibobo, 27.06.2015
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    Weil dafür ja schon detailiert geplant sein müsste, wo welche Möbel stehen, d.h. der Architekt sollte nicht nur fragen, welches Raumprogramm man möchte, sondern auch welche Möbel man plant. War mir bis jetzt nicht bewusst (vermutlich weil ich aufgrund der Wikipediaartikeln dachte, Innenarchitektur sei ein eigenes Studium).
    Dass in der LPH 5 des (Hochbau)Architekten nicht nur kritische / schwierige Stellen gezeichnet werden, damit die Handwerker was auf der Hand haben um es richtig auszuführen, sondern dass in der normalen LPH 5 man sich auch über die Einrichtung der Räume detailiert unterhält, lerne ich gerade.

    Kannst Du bitte für den Lernenden noch etwas ausführlicher beschreiben, was in der LPH 5 man normal erwarten darf?
    Wird in LPH 5 dann jedes Zimmer vom Architekten geplant wie es möbliert ist, wie die Wände, Decken, Fliesen sein werden, wie die Farbgestaltung und das Lichtkonzept ist?
    Oder "nur" für die zentralen Räuem: Bad und Küche?
    Natürlich muss man als Bauherr dafür die Infos liefern, welche Abmaße die Möbel haben, welchen Charakter das Zimmer haben soll...

    Fällt da auch die Planung von Leuchtmittel, Steckdosen, Lichtschalter mit zugehörigen E-Leitungsplanen und die Leitungen für Sanitär darunter?
     
  18. mls

    mls Bauexpertenforum

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    e- und lichtplanung ist keine grundleistung im §34.
    das machen ht-planer oder spezialisierte lichtplaner...
    oder bauherr+elektriker ;)
     
  19. #19 Gast036816, 27.06.2015
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    gut, jetzt weiß ich was du unterlaufwege verstehst. das gehört aber in phase 2 und 3, ebenso die möbelstellung.

    lichtplanung macht auch nicht der innenarchitekt.

    was in phase 5 zur leistung gehört, kannst du wunderbar unter www.hoai.de nachlesen. möbelstellung gehört dann nur dazu, wenn es fest mit dem bauwerk verbundene möbel sind.

    wenn du das möblieren beinem hochbauarchitekten extra beauftragst, dann wird er das mit erbringen können. es kann aber sein, dass jemand nein sagt, mache ich nicht. über das honorar wird man sich unterhalten. wenn du eine besondere wandgestaltung möchtest, kann das ebenfalls ein hochbauarchitekt erfüllen.

    die planungen von heizung, lüftung, sanitär, elektro muss der hochbauarchitekt und/oder auch der innenarchitekt koordinieren und in seine planung integrieren.
     
  20. #20 Frau Maier, 27.06.2015
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    Ich habe mal in einem Büro gearbeitet, da haben wir Einkaufszentren geplant und zwar mit allem drum und dran, also auch mit der Gestaltung der Innenräume. Desweiteren wurden bei Beauftragung auch die Geschäfte mit allen Details geplant. Man hätte die Innenräume auch Innenarchitekten geben können, aber die Gestaltung dieser gehörten zum Gesamtkonzept. Besonders anspruchsvoll waren immer das Restaurant und die Conveniencebereiche der Lebensmittelmärkte. Es liegt am Anspruch der Architekten wie weit sie im Detail planen und welche gestalterischen Details sie für ihr Bauwerk verwirklichen wollen. Zugegeben, den meisten ist das egal, aber es gibt auch einige, die ihren Job anders verstehen als einfach mal paar Wände aufzustellen. Und da trennt sich die Spreu vom Weizen, bzw die Zukunftsfähigkeit der Architekten bezüglich der einen oder anderen Veränderung (geht schon in ein Thema in einem anderen Thread über, nen Unterforum weiter).
     
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