Bayern: Bebauung im Außenbereich

Diskutiere Bayern: Bebauung im Außenbereich im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Es geht um eine Wiese mit 3800qm. Diese liegt etwas außerhalb des Ortes. Habe mir auch schon sie Rechtsgrundlage durchgelesen. Da heißt es ja das...

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  1. Cazzar

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    Es geht um eine Wiese mit 3800qm. Diese liegt etwas außerhalb des Ortes. Habe mir auch schon sie Rechtsgrundlage durchgelesen. Da heißt es ja das die Bebauung im Außenbereich für Landwirtschaftliche Zwecke genehmigt werden kann. Was heißt das jetzt konkret. Muss eine Landwirtschaft angemeldet sein oder genügt Zb auch die landwirtschaftliche Nutzung des Gebäudes als Heulager. Oder wie sieht es denn mit Stallungen für Pferde aus? Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
     
  2. #2 weisduwas, 14.07.2015
    weisduwas

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    Bitte noch mal nach "privilegiertem landwirtschaftliche Betrieb" Googeln!

    ein Naturpark kommt noch eventuell erschwerend dazu.

    Wie sähe der LKR Forchheim den aus wenn das so möglich wäre
     
  3. #3 SirSydom, 14.07.2015
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    Kurz und laienhaft:
    Wenn du kein Vollerwerbslandwirt bist, kannst dus wahrscheinlich vergessen. Dachboden zum Heulage machen und dafür das EFH in den Außenbereich stellen - würde ja jeder machen wenns ginge :)
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Nicht nur wahrscheinlich sondern absolut sicher.

    Es ist schon schwierig im Bestand eine Genehmigung für eine Erweiterung zu bekommen, aber einfach so auf die Wiese ein Neubau? Nie im Leben.
     
  5. Baumal

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    das wird nix.

    so stallungen für pferde hat ja auch mehr mit hobby
    zu tun, als mit landwirtschaftlicher nutzung.
     
  6. Baumal

    Baumal

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    obwohl der TE hat nicht verraten hat, was er da bauen möchte?
    ein heulager? vielleicht, warum nicht, wenn die wiese bewirtschaftet
    wird/kann/muß.

    pferdeställe aber nicht.
     
  7. R.B.

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    Eben. Ich denke der TE sollte mal Details liefern, was er da gerne "bauen" würde, dann kann man das abklären.

    Wohnliche Nutzung kann man gleich abhaken, ich denke das ist einleuchtend.

    Das Grundstück ist für Pferdehaltung zu klein, das reicht höchstens für ein halbes Pferd. :D
    Somit wäre selbst ein Unterstand für Pferde nicht plausibel darstellbar, ein "Stall" sowieso nicht.

    Wenn die Wiese ausreichend Ertrag liefert, könnte man 2 oder 3 Schafe auf die Wiese stellen. Dafür wäre ein Unterstand von vielleicht 4-5m2 ausreichend.

    Heulager für die paar m2 Wiese? Schwer darstellbar.

    Fazit: "Bauen" im Außenbereich ist nicht oder nur in sehr engen Grenzen möglich. Das ist auch gut so.
     
  8. FeMax

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    Grüß Euch!
    Ich erlaube mich da mal anzuhängen.
    Ich war auch schon immer am überlegen, was man auf eine landwirtschaftliche Nutzfläche bauen darf oder "stellen" darf und was nicht. Wo würde ich entsprechende Vorschriften finden?
    In meinem konkreten Fall wäre es so, dass nach meinem Baugrundstück landwirtschaftliche Nutzflächen beginnen. Davon gehören mir ca. 3.000 qm die direkt an mein Baugrundstück anschließen.
    Darf man auf die landwirtschaftliche Nutzfläche z.B. einen Geräteschuppen bauen oder ein Holzgelege?
    Danke vorab für Mithilfe !
    Gruß!
     
  9. Baumal

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    finde ich auch. ein gewisses maß an landschaftspflege sollte erhalten bleiben....
     
  10. Baumal

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    ...eigentlich nicht. stell dir mal vor, jeder würde auf wald- wiesen - land -oder
    nichtmehr landwirtschaftlichen genutzten flächen, seine "schuppen" oder
    "holzgelege" erstellen? wenn es einer macht, fällt es nicht auf.
    machen es 10 oder 100 tausend, gibts keine außenbereiche mehr.

    und du empfindest deine landschaft im fränkenländle vermutlich auch als recht schön.
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Wenn Du Landwirt bist, zumindest im Nebenerwerb, dann gibt es Möglichkeiten. Ansonsten NEIN.
    Man sollte sich einfach den Sinn und Zweck einer landwirtschaftlichen Nutzfläche vor Augen führen.

    Infos gibt es beim Bauamt bzw. Landwirtschaftsamt. Man müsste zuerst einmal in Erfahrung bringen, wie das Grundstück eingestuft ist, also ob Grünland, Brachland usw. usw. Dann kann man klären, ob eine Umnutzung möglich ist. Handelt es sich beispielsweise um Brachland, dann hat das meist einen Grund. Eine Umnutzung ist dann unter Umständen nicht so einfach möglich. Evtl. ist auch der Grund für das Brachland entfallen und Du kannst daraus eine Obstwiese o.ä. machen. Dann wird Dir höchstens vorgeschrieben, welche Bäume Du setzen darfst.

    Du darfst es aber mit Sicherheit nicht so einfach Deinem "Wohngrundstück" zuordnen, oder daraus einen Garten machen, oder gar Gebäude (irgendwelcher Art) darauf stellen. Bei der kleinen Fläche wird es sowieso schwierig mit "Landwirtschaftlicher Nutzung" zu argumentieren die dann als Begründung dienen soll um irgendwelche Gebäude o.ä. auf das Grundstück zu stellen.
     
  12. FeMax

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    Baumal, ja schon, aber ich find, wenn es eine vernünftige kleine "Hütte" ist , kann dies schon gut in die Landschaft passen. Und man sieht es ja auch immer wieder. Wie sind diese Leute zu Ihrer Genehmigung gekommen entsprechende überdachte Lagerungsplätze dort zu errichten? Und was meinst Du mit "...eigentlich nicht."?:shades
    Erlaube mir auch nochmals die Frage: Wo findet man entsprechende Vorschriften? Hat da jemand nen Link parat?
    Wie würde es eigentlich mit beweglichen Objekten ausschauen?:shades
     
  13. FeMax

    FeMax

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    Ups, hatte Beitrag von R.B. noch nicht gesehen...
     
  14. Baumal

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  15. R.B.

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    Wer sagt, dass die genehmigt sind? Es könnte auch sein, dass diese vor vielen Jahrzehnten genehmigt wurden, und heute nicht mehr genehmigungsfähig wären.

    Man könnte das auf einen einfache Nenner bringen. Alles was auf dem Grundstück passiert muss im Grundstück bzw. dessen Nutzung begründet sein. Ein Stapel Holz ist kein Problem wenn dort beispielsweise Baumschnitt von den Obstbäumen auf dem Gelände lagert. Ein offener Unterstand ist ebenso kein Problem wenn dieser als Schutzhütte für die Tiere erforderlich ist.
    Lagerst Du stattdessen auf einer Wiese oder Brachland mehrere Ster Holz weil in Deinem Garten kein Platz mehr ist, dann kann das zum Problem werden.
     
  16. #16 ThomasMD, 14.07.2015
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    Neulich habe ich einen Bericht gesehen, wonach speziell im Bayerischen die Heustadel wie Pilze aus dem Boden schießen und wie es der Zufall will, alle mit der Traufe nach Süden zeigen und kurze Zeit später auf wundersame Weise alle Dächer voller PV-Anlagen sind.
    Hintergrund soll sein, dass die Heustadel selbst genehmigungsfrei sind und PV auf Dächern ebenfalls genehmigungsfrei gestellt wurden.
    Ob man jetzt unter einem genehmigungsfreien PV-Stadel schlafen darf, werden findige Anwälte sich bald herausfinden. Vielleicht muss man seine Paneele ja bewachen?
     
  17. FeMax

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    @R.B. wieso wird es schwierig mit landwirtschaftlicher Nutzung zu argumentieren? Ich bin ja auch verpflichtet für Arbeiten auf dem landwirtschaftlichen Grundstück eine entsprechende Versicherung an die SLVG zu zahlen.
    @Baumal: Danke für den link.
     
  18. Cazzar

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    Also, ich habe nicht vor ein Wohnhaus darauf zu stellen :-). Mir ging es eigentlich nur um eine kleine Gerätehalle, und/oder die Wiese mit weidezaun einzäunen und einen unterstand für Pferde.Bzw villeicht ein paar Obstbäume und diese einzäunen. Die frage ist was darf man und was nicht. Werde die Woche mal beim Bauamt vorbeischaun und mich erkundigen.
     
  19. FeMax

    FeMax

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    Cazzar, wäre super, wenn Du kurz berichtest was aus dem Gespräch bei Bauamt geworden ist. Danke vorab !
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Und dass man für "Dach"anlagen eine höhere Einspeisvergütung bekam. Das wurde geändert wenn ich mich richtig erinnere.

    Aber noch einmal zu den (existierenden) Hütten im Außenbereich und zu meinem Kommentar zur Genehmigungsfähigkeit. Mir fällt gerade ein, dass nach dem Krieg viele Gemeinden ihren Mitbürgern Grundstücke im Außenbereich quasi geschenkt haben, damit die sich besser selbst versorgen konnten, beispielsweise weil sie in Miete lebten oder nur einen kleinen Garten um´s Haus hatten. Dort wurden üblicherweise auch kleine Gartenhütten genehmigt und errichtet, weil man ja nicht ständig die ganzen Gartengeräte über mehree Kilometer schleppen konnte. Diese Genehmigungen haben auch heute noch Bestand.
     
Thema: Bayern: Bebauung im Außenbereich
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