Unseriöser Baubetreungsvertrag?

Diskutiere Unseriöser Baubetreungsvertrag? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir hatten in den letzten Wochen Kontakt zu einem Berater einer Firma, die Massive Fertighäuser baut. Klingt alles sehr interessant,...

  1. #1 Ralf123, 14.08.2008
    Ralf123

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    Hallo,

    wir hatten in den letzten Wochen Kontakt zu einem Berater einer Firma, die Massive Fertighäuser baut. Klingt alles sehr interessant, doch ein paar Punkte sind uns negativ aufgefallen.

    a) Der Berater hat schnell alle unsere Unterlagen eingesackt, von denen wir jeweils nur ein Original hatten. Unserer Bitte, diese zu kopieren und sie dann schnellstens zurückzugeben, ist er nur nach mehrmaliger Aufforderung nachgekommen und dann waren diese bei Rückgabe auch noch unvollständig.

    b) Der Berater drängte am Ende des zweiten Gesprächs auf einen Vertrag, um seine Vorleistungen in Höhe von 2500 Euro bezahlt zu bekommen. Erst nach mehrmaliger Aufforderung sandte er diesen Vertrag dann zu. Dieser wurde als Baubetreuungsvertrag tituliert und sollte den Berater der Firma als Baubetreuer einsetzen. Auf meine Frage nach seiner Unabhängigkeit zu der Firma nannte er nur Ausflüchte.

    c) Der Oberhammer versteckt sich aber im Baubetreuungsvertrag. Dieser handelt nicht nur die besagten 2500 Euro für seine Vorleistungen ab, sondern beläuft sich auf eine Gesamtsumme für die Baubetreuung in Höhe von 4,5% der reinen Baukosten. Hierbei wird auch noch mit der MwSt getrickst, denn eigentlich sind 5,35% der reinen Baukosten fällig.

    Was ich bisher von Baubetreuungsverträgen gelesen habe, belaufen sich die Kosten in der Regel auf 1% bis 1,5% der Baukosten. Der Berater dieser Firma möchte also für ein mehrfaches der normalen Kosten eingesetzt werden, um die Firma beim Bau zu kontrollieren, bei der er selber angestellt ist.

    Bin ich zu misstrauisch oder ist das tatsächlich unseriös?

    Danke und Gruss,

    Ralf
     
  2. Robby

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    Für mich klingt das alles komisch ...
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 14.08.2008
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    ... und rückabwickeln (lassen)!
     
  4. #4 Ralf123, 14.08.2008
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    Hallo Volker,

    was meinst du mit "rückabwickeln"? Unterschrieben haben wir den Vertrag selbstredend nicht!

    Gruss,

    Ralf
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2008
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    Obs tatsächlich unseriös ist - tja.
    Aber eine Baubetreuung in IHREM Sinne und zu IHREM Nutzen bekommen Sie an anderer Stelle sicher zu günstigeren Konditionen. DAS ist sicher.
    Wenn ich mal Nettobaukosten von 150.000 € zu Grunde lege, entsprächen die 4,5% ziemlich genau dem Honorar, das ein freier Architekt für eine BauLEITUNG nach Leistungsphase 8 HOAI bekäme. Bei Honorarzone III Höchstsatz!!!!
    Bei III Mindestsatz müssten für die gleiche Honorarsumme sogar netto 175.000 verbaut werden!!!!
    Ein Architekt MUSS aber eine Haftpflichtversicherung haben!!! Ein Baubetreuer sollte eine haben, aber er muss (mW) NICHT!

    MfG
     
  6. #6 Ralf123, 14.08.2008
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    Um das noch zu klären, falls es nicht genau dargelegt war. Die besagten 2500 Euro sollen auf die 4,5% der Baukosten angerechnet werden, wenn wir uns für den Bau mit der Firma entscheiden, bei der der Berater angestellt ist. Wenn nicht, sind nur die 2500 Euro für die Vorleistungen fällig.

    Gruss,

    Ralf
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2008
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    Ähhhh - moment mal.
    Sie haben nichts unterschrieben, sollen aber 2.500 € bezahlen?
    Wieso und wofür?????
    Das wird immer schräger

    MfG
     
  8. #8 Ralf123, 14.08.2008
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    Nein, der Berater hat uns diesen Vertrag zum Unterschreiben vorgelegt. Bis wir den nicht unterschrieben haben, könne er nicht weiter arbeiten. In den 2500 Euro ist unter anderem die Suche nach Grundstücken (obwohl wir uns zu 99% schon für eines entschieden habe) und die Prüfung der Bebaubarkeit selbiger (das Bodengutachten haben wir selber schon in Auftrag gegeben und erhalten), die Erstellung einer Machbarkeitsstudie inkl. Hausentwurf, Kostenschätzung und Erstellung von Unterlagen für Finanzierungsanfrage enthalten. Wenn wir uns dann nicht für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, sind nur die 2500 Euro fällig.

    Wenn wir uns für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, werden diese 2500 Euro auf die Gesamtsumme der 4,5% angerechnet. Die Baukosten werden auf 165.000 Euro brutto geschätzt. Vom Nettowert 4,5% wären das 7425 Euro, plus 19% MwSt. wären das 8835,75 Euro. Entscheiden wir uns also für sein Angebot, sind somit weitere 6335,75 Euro für die weitere Baubegleitung fällig. Falls nicht haben wir (platt gesagt) 2500 Euro nur für seine Angebotsausarbeitung bezahlt.

    Und das kommt mir halt alles sonderbar vor, weshalb wir diesen Vertrag eben nicht unterschrieben haben. Oder ist das bei Herstellern von Fertighäusern so üblich?

    Gruss,

    Ralf
     
  9. #9 Stefan61, 14.08.2008
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    Selbst wenn solch ein Vertrag üblich wäre, ist er jedenfalls völlig unakzeptabel. Damit kein Mißverständnis entsteht: Planung ist teuer - teurer als die meisten Bauherren denken. Und Geld, das man in eine gute Planung investiert, macht sich in aller Regel bezahlt.

    Ich würde daher nicht die Höhe des Betrags monieren, sondern die Tatsachen, daß der Vertragspartner kein Architekt und überdies mit dem Hersteller verbandelt ist. Warum investieren Sie die Summe nicht lieber in einen Architekten, der Ihre Interessen vertritt?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2008
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    Sie schreiben immer, die 2.500 € wären fällig.
    Haben sie denn für DIESE Summe einen Vertrag unterschrieben????
    Oder haben Sie den Herrn nur ein paarmal kontaktiert und NICHTS schriftlich mit ihm.
    Wenn letzteres, dann SOFORT zum BaurechtsRA (nicht zu Ihrem "normalen" Anwalt) und klären, ob der Herr Geld fordern kann und wenn ja, in welcher Höhe.
    Das der OHNE Schriftstück wirklich 2.500 € zu kriegen hat, erscheint mit SEHR unwahrscheinlich.

    MfG
     
  11. #11 Shai Hulud, 14.08.2008
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    Ich würde zuerst mal den Spieß umdrehen und dem "Berater" mitteilen, daß Ihr über den Vertrag erst entscheiden könnt, wenn eure Unterlagen vollständig zurückgegeben wurden.
     
  12. PeMu

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    Das ganze hat nach der Darstellung den Charme eines Immobilienmaklers.
    -> getarnte Käufer-Provision.
     
  13. #13 Ralf123, 14.08.2008
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    Hallo Ralf,

    Nein, habe ich ja eben nicht. Die 2500 wären fällig, wenn ich den Vertrag unterschreiben würde. Habe ich aber wie gesagt nicht, da mir das Ganze eben sonderbar vorgekommen ist. Dass er etwas fordern kann, glaube ich auch nicht, da ich weder unterschrieben habe, noch mündlich zugesagt habe.

    Danke und Gruss,

    Ralf
     
  14. #14 Ralf123, 14.08.2008
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    Dazu müsste ich erst warten, bis er wieder aus seinem Urlaub zurück ist ;-). Habe mir die fehlenden Unterlagen, die er nicht zurück gegeben hat, aber bereits wieder besorgt. Sein "Druckmittel" ist also wertlos... ;-)

    Gruss,

    Ralf
     
  15. #15 Baufuchs, 14.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Scheinbar

    reicht die Provison, die der "Berater" von der Massiv-Haus Fa. bekommt nicht aus.:)

    Wäre interessant zu wissen, was diese Fa. zu Gebaren ihres Vertreters/Verkaufsberaters sagt.
     
  16. #16 Thomas B, 14.08.2008
    Thomas B

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    Ach was soll denn das...

    ....nun schon wieder????!


    Du sollst Geld zahlen für Planung. So far, so good!

    UNd der Planer braucht Geld.

    Auch gut.

    Aber dieser "Betreuer" (welche Qualifikation hat eben dieser eigentlich???? Bäcker??? Hausmeister??? Hartz IV???...) ist nicht DEIN Betreuer, denn

    dieser ist Angestellter der Firma, mit der Ihr bauen wollt!!!

    Glaubst Du allen Ersntes dieser "Betreuer" wird den Bau in Eurem Sinne betreuen (Mängel suchen, finden und abstellen lassen,...) oder wird er im Sinne seines Arbeitgebers handeln (möglichst wenig finden, weil dann könnten Zahlungen ausbleiben, schnell mit Putz dünn drüber und wech ist der Mangel...).

    Also Bitte....das ist doch jetzt schon wieder die totale Verar****!!!

    Gruß

    Thomas
     
  17. FrauMB

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    Ich habe da gerade einen Artikel gelesen da muss ein Architekt nur eine Berufshaftpflichtversicherung von 250.000,00€ pro BV und pro Jahr von 1 Mille haben.
    Ist das nicht zu wenig ?
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Die € Sätze schwanken etwas innerhalb der einzelnen Kammergebiete.
    Aber 250T € muss man/frau erstmal in den Sand setzen!!!! Klar KANN man diese Zahlen erreichen (sonst würden sie ja nicht gefordert) aber bei EFH - Projekten wäre das die absolute Ausnahme.
    Ausserdem kann man/frau mit dem Architekten ja höhere Deckungssummen vereinbaren und sich diese dann von der Haftpflicht bestätigen lassen.
    Natürlich steigt dann die Prämie des Architekten, der das über das Honorar refinanzieren wird (zumindest in Teilen)
    Muss man/frau halt überlegen, was einem lieber ist.
    Ausserdem ist mit der Haftpflichtsumme ja nicht Ende. Bei tatsächlich höherem Schaden muss der Rest eben aus dem Geldbeutel des Architekten kommen (wenn der nicht aus Zwiebelleder ist)

    MfG
     
  19. FrauMB

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    Bisher habe ich noch vom keinen Bauherren gehört, dass er den Architekten nach so Was gefragt hat.
    Kommt das überhaupt VOR?
    Muss das nicht im Architektenvertrag stehen?
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Jain. In den "Musterverträgen" steht dazu was drin. Ist aber nicht zwingend nötig, da die Pflicht zur Haftpflicht in den jeweiligen Kammerordnungen der Architekten drinsteht.
    Wir Niedersachsen mussten z.B. zu Jahrebeginn ALLE (die freischaffenden) unsere Bestätigung der Versicherung an die Kammer schicken. Wer das nicht gemacht hat, sollte aus der Liste gelöscht werden.
    Ob welche gelöscht wurden = k.A.
     
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