Vergütung für Architekten, der selbst Co-Bauherr ist.

Diskutiere Vergütung für Architekten, der selbst Co-Bauherr ist. im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, liebes Forum, ich möchte eine Doppelhaushälfte bauen. Das Grundstück ist bereits gekauft. Die andere Grundstückshälfte hat ein Architekt...

  1. seilo

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    Hallo, liebes Forum,
    ich möchte eine Doppelhaushälfte bauen. Das Grundstück ist bereits gekauft.
    Die andere Grundstückshälfte hat ein Architekt gekauft. Er hat auch schon seine Haus-Hälfte geplant und möchte den Bau selbst ausschreiben.
    Ich würde gerne seine Hälfte (natürlich gespiegelt) übernehmen mit geringen Änderungen an der Zimmeraufteilung. Technisch ist das alles sicher kein Problem. Bleibt die Frage nach der Vergütung. Ich wäre dankbar für eine Idee, wie eine Vergütung aussehen könnte, die auf der einen Seite seine Aufwände honoriert (insbesondere für Vergabe und Bauüberwachung) auf der anderen Seite aber unter dem typischen Architektenhonorar für eine halbes Doppelhaus bleibt.

    Danke. Seilo.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wer sagt das? Kann man den Grundriss überhaupt spiegeln? Was sind "geringe Änderungen an der Zimmeraufteilung"?

    Von 2 Klicks + 2 Pinselstrichen, bis hin zu einer komplett neuen Planung ist da alles möglich. Dementsprechend wird es sich auch mit den Kosten verhalten.

    Warum fragst Du ihn nicht einfach? Letztendlich kommt es doch darauf an, was er für die Arbeit möchte, und nicht auf das was jemand im Forum sagt, was die Arbeit wert sein könnte.

    Wird das Dein zukünftiger Nachbar oder will er das Haus später verkaufen?

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 saarplaner, 16.09.2011
    saarplaner

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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    eigentlich stellt sich diese Frage nicht, da die HOAI vorgeschrieben ist!

    warum soll der architekt jetzt auf ein teil seines honorares verzichten?

    Machst du deinem Wirt den selben Vorschlag wenn du 2 Bier in der Kneipe auf einmal bestellst?

    Ich finde so fragen echt unter aller Kanone! :mauer
     
  4. bernix

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    Ist die Frage nicht zwingend, wenn man annimmt, daß der Bauherr garnicht weiß, dass die HOAI vorgeschrieben ist?!
    Muss man nicht weiter annehmen, dass die meisten Bauherren dies nicht wissen.
    Ich wusste es bis vor 12 Jahren (dem Beginn meines BV) auch nicht.

    Den Sinn sehe ich, allerdings nicht die Verteilung: mE kommt die Ausschreibung und Vergabe viel zu knapp weg...
     
  5. bernix

    bernix

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    ...nebenbei:es geht hier um ca 5.000 Bier....
    :D
     
  6. #6 Baufuchs, 16.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wobei der Architekt durchaus Ermessensspielraum hat (gleichartiges Objekt), den er bei der Honorarvereinbarung nutzen kann.


    PS:
    Das Beispiel mit dem Bier ist unglücklich, denn bei Beauftragung mehrerer gleichartiger Objekte sind die Honorare gem. HOAI zwingend um mind. 50% zu mindern.

    Setzt aber denselben Auftraggeber voraus und das ist hier (anders als in der Kneipe) nicht der Fall.
     
  7. #7 fmjuchi, 16.09.2011
    fmjuchi

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    Na, da sind die Kollegen mal wieder unter sich.

    Natürlich musst du den Nachbarn nehmen und nach HOAI abrechnen. Es gibt ja auch Anwälte, die eine Rechtsschutzversicherung abschließen und Ihre Bußgelder vom Partner bearbeiten lassen..... :mega_lol:

    Es will doch keiner was geschenkt haben. Vielleicht mal mit dem Nachbarn reden. Wenn man alle Leistungsphasen voll zahlen soll, kann man auch den Archi frei wählen und nach seinem Kopf bauen.
     
  8. #8 Nutzer des BEFs, 16.09.2011
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    Naja so wie ein Architekt oder Ingenieur seiner Mutter nicht das Honorar nach HOAI berechnen muss, muss er es auch nicht seinem Nachbarn, wenn er z.B. möchte, dass die Häuser gleich aussehen.

    25 % Rabatt fände ich persönlich fair, sein Zusatzaufwand für dein Haus dürfte bei etwa 50 % liegen und die ersparten 50 % sollte man teilen.
     
  9. Dingo

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    25% Rabatt, Zeitaufwand 50%, "Gewinn" teilen ... sorry Leute auf welchem Ponyhof lebt ihr denn??

    Es wird eine Leistung gewünscht (Architekt, Planung, Auschreibung, Bauüberwachung, etc.) und diese ist zu bezahlen. Dafür gibts ne Gebührenordnung und ggf. gewisse Möglichkeiten des frei verhandelbaren.
    Dabei ists doch in jedem Fall egal, mit welchem Aufwand diese Leistung auf Seiten des AN erbracht wird.


    Zudem muß er seine Hütte auch bezahlen, seine 10 Kinder ernähren und mag sich irgendwann vom eigenen Baustress im Urlaub erholen.
     
  10. #10 C. Schwarze, 17.09.2011
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    Ach.
    Müssen das andere nicht auch? andere, aber müssen sich freien Wettbewerb unterwerfen. Angebot abgeben.
    Der (vermeintlich) günstigste bekommt den Zuschlag.
    Andere arbeiten unter Mindestohn.
    Und glaube kaum, das die an Urlaub denken können.

    Da haben die Architekten doch eine feine Sonderstellung.
     
  11. bernix

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    ....theoretisch vielleicht, aber praktisch?

    In meinem Bekanntenkreis (gefühlt überdurchschnittlich viele Architekten) sieht es so aus: Vom gutgehenden Architektenbüro (das Anfragen absagen muss) übers Büro mit mässiger Auslastung (aber viel Kleinkram) bis zum Architekt, der den Beruf nicht ausübt.
    Bei #1 ist die Hoai (gefühlt) nicht nötig, bei #2 deckt sie den Aufwand nicht ab und bei #3 hat sie auch nicht geholfen
    gruss
     
  12. #12 C. Schwarze, 17.09.2011
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    ja und?
    mir sind auch Handwerksfirmen z.B. Dachdecker, bekannt, da trifft das auch zu.

    Und jetzt? sollen Dachdecker auch alimentiert werden? damit jeder was hat?
     
  13. #13 ManfredH, 17.09.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wer wird alimentiert?

    Bleib doch mal sachlich, anstatt zu polemisieren.

    Warum gibst du eigentlich deinen Beruf nicht an?
     
  14. #14 C. Schwarze, 17.09.2011
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    Ich bin eben der Ansicht, das ein Bauherr eben auch nach der Vergütung
    entscheiden können darf, mit wem er baut. Und verhandeln können sollte.
    Und da haben Architekten nach dem Preisrecht HOAI gegenüber anderen Berufsgruppen eine Sonderstellung.

    Mein Beruf gehört nicht zur Sache.
    Mein Gehalt setzt sich aus einer fixen Summe und einen Bonus zusammen.
    Leiste ich mehr, kriege ich mehr Geld.
     
  15. #15 ManfredH, 17.09.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ok, dann hast du also gegenüber anderen Berufsgruppen eine Sonderstellung.

    Ich nicht.
    Leiste ich mehr oder bessere Arbeit, bekomme ich nach dem Preisrecht HOAI für den gleichen Auftragsumfang auch nicht mehr als andere.
     
  16. #16 planfix, 17.09.2011
    planfix

    planfix Gast

    lass dir doch einfach ein angbot von ihm machen und hol dir noch 2 weitere ein.

    sprich mit ihm offen darüber, damit die nachbarschft nicht schon bei baubeginn vergiftet ist.

    so sollte ein fairer preis und eine gut nachbarschft entstehen.

    eventuell möchte er auch gar nicht für dich arbeiten. auf jedem bau treten mal probleme auf. die könnten eben auch die nachbarschaft belasten. hier spielt die zwischenmenschliche chemie eine große rolle.

    nimm die rosa brille ab! nur weil dein nachbar selbst planen und bauleiDen kann, muß das für dich kein vorteil sein.
     
  17. #17 Baufuchs, 17.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Böse Zungen könnten da sagen "warum dann mehr oder bessere Leistung bringen, wenn das Minimum fürs Honorar auch reicht".
     
  18. Roth

    Roth

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    Ja, leider, genau hier liegt das Bedenkliche: Wenigleister werden belohnt, Vielleister bestraft, was insgesamt zu einer Mittelmäßigkeit oder weniger in der Leistung führen dürfte, s. auch Baufuchs.

    Oder sehe ich das falsch?
     
  19. #19 Livestrong, 17.09.2011
    Livestrong

    Livestrong Gast


    Ist ja lustig hier wird immer erzählt Aufwand muss bezahlt werden, aber wenn er geringer ist nichts nachlassen. Jaja die bänker:mega_lol:
     
  20. #20 ManfredH, 17.09.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    In dem aufgeführten Zitat von Dingo steht nichts von "nichts nachlassen", sondern es wird auf das Vorhandensein einer Gebührenordnung hingewiesen.

    Und in dieser Gebührenordnung (richtiger: Honorarordnung) sind eindeutige Regelungen getroffen für den Fall der Bearbeitung mehrerer "im Wesentlichen gleichartiger Objekte, die im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhangunter gleichen baulichen Verhältnissen geplant und errichtet werden sollen ..."; darauf hat auch Baufuchs schon viel weiter oben schon hingewiesen.

    Und die für diesen Fall vorgeschriebene Honorarminderung von 50 % für LP 1-7 die erste bis vierte Widerholung sind doch wohl nicht gerade wenig, oder?

    Also vielleicht sich besser erst mal informieren, bevor man von "feine Sonderstellung" und "nix nachlassen" schreibt :konfusius
     
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Vergütung für Architekten, der selbst Co-Bauherr ist.

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