Lüftungsanlage im NEH

Diskutiere Lüftungsanlage im NEH im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Hallo. Ich hätte gern mal eure Meinungen bzw. Erfahrungen zu meiner Frage. Brauche ich wirklich eine Lüftungsanlage im Niedrigenergiehaus???...

  1. #1 Lordzcyber, 30.11.2011
    Lordzcyber

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    Hallo.

    Ich hätte gern mal eure Meinungen bzw. Erfahrungen zu meiner Frage.

    Brauche ich wirklich eine Lüftungsanlage im Niedrigenergiehaus???

    Ich lese immer wieder das es sinnvoll ist und im Niedrigenergie unbedingt eingebaut werden sollte, damit nicht zu viel Wärme beim Manuellen lüften verloren geht.

    Daher meine Fragen

    - Lohnt sich eine Belüftungsanlage wirklich im Bezug auf die relativ hohen Anschaffungskosten und den erzielten Energieeinsparungen???
    - geht beim Manuellen Lüften wirklich soviel Energie verloren?? Ich kann mir nicht vorstellen, dass so viel Wärme verloren geht??? Wann lüftet man denn schon mal. Man macht in der Regel 1mal pro Tag vieleicht ein Fenster auf in einem Raum. Am häufigsten in der Küsche und Bad, aber macht das so viel aus???
    - Ist das Raumklima wirklich spürbar besser?????
    - Wieso haben so wenig häußer eine richtige Belüftungsanlage??? In meinem Bekanntkreis hat niemand eine, außer die Dunstabzugshaube in der Küsche
     
  2. Taipan

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    ungeachtet dessen, dass "Niedrigenergiehaus" nirgens definiert ist ...

    In der Enev §6 steht irgendwo, dass die Mindestluftwechselrate nachzuweisen ist. In der einzigen (mir bekannten) DIN dazu (1946-6) steht drin, dass die manuelle Fensteröffnung nicht geeignet ist, den Mindestluftwechsel zu realisieren.

    Was bedeutet das? Bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage muss der Luftwechsel über Infiltration erfolgen. Dies wird bei den relativ kleinen EFH i.d.R. nicht ausreichen. Das wiederum bedeutet, die KWL ist in irgendeiner Art und Weise pflicht. Das Alles kannst Du aber aus dem nach EnEV geforderten Lüftungskonzept deines Gebäudes ersehen.

    Solltest Du ohne Lüftungskonzept bauen oder bauen lassen, begehst Du einen Gesetztesbruch. Die ggf. anfallenden Strafzahlungen sind dem letzten Abschnitt der geltenden EnEv zu entnehmen.

    Dein "einmal am Tag Fensteröffnen" ist sicherlich nicht geeignet um eine ausreichende Abfuhr von Wasser, Schadstoffen und CO2 zu gewährleisten. Was Du vor hast, ist unhygienisch und nicht unbedingt gesundheitsfördernd. Ausserdem steigt die Schimmelgefahr in deinem Haus.


    PS: Erstmal auf die verringerten Wärmeverluste "geschi**en". Die kommen nachrangig im Wärmeschutzkonzept zu deinem Gebäude
     
  3. #3 fmw6502, 30.11.2011
    fmw6502

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    da 32767-mal diskutiert, die Kurzform:
    - kommerziell nein, komfortmäßig ja
    - ja. doch. nein, man muß viel öfter in dichten Häusern. ja
    - ja!
    - ?

    Gruß
    Frank Martin

    PS: lies einfach mal in den anderen threads
     
  4. Taipan

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    A)angeblich zu teuer
    B)ungebildete planer, bei denen noch nicht mal die EnEV 2002 angekommen ist
    C)vom Bauherren aus preislichen Gründen wegrationalisiert
    D)vom GÜ/GU/BT gar nicht angeboten und damit nicht auf dem Schirm des BH

    ...

    Da fallen mir noch tausend Gründe ein, warum 99,996% aller Häuser wider jeder Logik, Regel und Gesetzlichkeit ohne KWL sind ...
     
  5. #5 alex2008, 01.12.2011
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    Mit KWL ergeben sich:
    geringerer Heizwärmebedarf --> weniger Brennstoff kaufen
    Heizlast sinkt ebenfalls. Macht bei Holzheizung und Gas-BW sich kaum bemerkbar bei Erdwärmepumpen aber sehr wohl bei den Investitionskosten bemerkbar.
    Bei der FBH brauchts evtl. auch weniger Kopfstände bei der Planung und erspart evtl. extrem enge Veregeabstände was auch die Kosten senkt.
    Und bei dem ganzen Wust an Nachweisen hinsichtlich erneuerbarer Energie, EnEV, div. Fördermitteln für die Nachweise hinsichtlich der vorgen. Punkte gefordert sind macht sich so ne KWL in der Berechnung auch recht gut.
     
  6. solib

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    Lüftungskonzept nach DIN 1946-7 seit 2009 Vorschrift
    guckst du
     
  7. #7 Baukater, 02.12.2011
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    "In dieser Norm wird für neu zu errichtende oder modernisierende Gebäude ein Lüftungskonzept gefordert. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische Maßnahmen zu beachten.

    Das Lüftungskonzept muss nicht zwangsläufig zu einer kontrollierten Wohnungslüftung führen, der Feuchtemindestschutz muss aber immer gewährleistet sein."

    Das Lüftungskonzept kann dann auch heißen: Ich lüfte 3 x täglich manuell für ca. 10 Minuten. Es gibt aber bestimmt auch andere Möglichkeiten.

    Wir bauen uns auch eine KWL ein, hauptsächlich aber für den Komfort der Lüftung, vielleicht sparen wir auch etwas Energie dabei .
    Es wurde übrigens bereits nachgewiesen, dass durch ein KWL in der Praxis kaum Energie gespart wird, weil zum einen die Ventilatoren Strom benötigen und zum anderen der "Nutzer" trotzdem die Fenster zum Lüften öffnet.
     
  8. #8 kappradl, 02.12.2011
    kappradl

    kappradl Gast

    Wir haben eine KWL im Büro.
    Die Kollegin traut dem nicht und hat den ganzen Tag das Fenster einen Spalt auf. Dafür wird aber dann der Heizkörperthermostat auf 5 gedreht, sonst wirds zu kalt. :irre
    Und wenn das Fenster mal zu ist, wird es ihr zu warm (der Thermostat steht schließlich immer noch auf 5), also Fenster wieder auf. :irre

    Wenn sie nicht da ist, bleibt das Fenster zu und die Luft ist trotzdem gut. Die Heizung hat dann auch nicht mehr viel zu tun.

    Man muss damit auch wohnen wollen, sonst spart man nichts. ;)
     
  9. #9 BitteDanke, 02.12.2011
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    Ich find's speziell im Winter super: Immer frische Luft ohne Fensterlueftung.
    Und insbesondere beim Massivbau bewirkt eine KWL eine schnellere Trocknung des Neubaus.
    Wir haben momentan ueberall (auch im Keller) 50 % rel. Luftfeuchte.

    Die Investionskosten spart man aber nie wieder ein.

    Was ich auch nie gedacht haette:
    Sogar meine bessere Haelfte laesst die Fenster zu.
     
  10. Taipan

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    Falsch. DIN 1946-6.

    Auch falsch. aRdT.

    Nein kann es nicht heißen.

    Die DIN 1946-6 führt unter 4.2 aus:
    "Darüber hinaus gehend ist ihre Festlegung für die nutzerunabhängige Einhaltung hygienisch-gesunfdheitlich unbedenklicher Raumluftzustände unerlässlich"

    und unter 4.3.1.1:
    "Für die Nutzungseinheit ist die Lüftung zum Feuchteschutz sowie die Mindestlüftung [...] ohne Nutzerunterstützung komplett und für die Grundlüftung anteilig sicher zu stellen."

    Daraus ergibt sich, dass eine Fensterlüftung für den Nachweis nach EnEV eben NICHT zulässig ist. Das Öffnen der Fenster ist nur zulässig für die Intensivlüftung.
     
  11. #11 Polklemme, 05.12.2011
    Polklemme

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    Also in meinem Wärmeschutznachweis nach EnEV 2009 steht nur ein Wort zum Thema Lüftung: "Fensterlüftung".

    Das wars. Hab ohne Probleme eine Baugenehmigung bekommen. Wo ist das Problem? Zwar habe ich später dann doch eine KWL genommen aber das ist ja eine andere Geschichte.
     
  12. Taipan

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    Und das eben ist Flasch. Es ist ein Planungsmangel, da der hygienisch notwendige Luftwechsel eben nicht ohne Eingriff des Nutzers erfolgt, bzw. dies nicht nachgewiesen ist.


    Wenn du aber noch im Jahr 2009 Deine Baugenehmigung erhalten hast, kann durchaus noch die alte DIN 1946-6 verwendet worden sein, da eine RdT eben immer erst eine Weile braucht, bis sie anerkannt ist. Sollte deine Baugenehmigung nach Mitte 2010 erfolgt sein, dann ist es ein Planungsmangel, welcher später offensichtlich durch eine KWL geheilt wurde.

    Die Baugenhemigung wird idR ohne Prüfung des Wärmeschutzes und des Lüftungskonzeptes erteilt. Dafür zeichnet der Entwurfsverfasser allein verantwortlich.
     
  13. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Wer heutzutage baut oder renoviert sollte sich mit dem Lüften in Wongebäuden oder Lüften in Nichtwohngebäuden befassen. Und wer meint, ohne KWL auszukommen, der sollte sich erst eimal mit dem "Richtigen Lüften" befassen und wird feststellen, das eine KWL bei den meisten Nutzungsbedingungen notwendig oder zumindest sinnvoll ist.

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  14. #14 Alfons Fischer, 05.12.2011
    Alfons Fischer

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    Formularausfüller
    da bin ich mir nicht sicher:
    eine a.a.R.d.T muss
    • Von der Mehrheit der Fachleute anerkannt
    • wissenschaftlich begründet
    • praktisch erprobt
    • ausreichend bewährt
    sein. Und ich bin nicht sicher, ob dies im Falle der 1946-6 so ist. Ich kenne zum Beispiel viele Fachleute, die davon noch nie gehört haben. Geschweige denn, dies praktisch erprobt haben. Auch wissen wir nicht, ob die genannten Maßnahmen wirklich das genannte Problem lösen oder ob sie nicht über- oder unterdimensioniert sind.
    Es wird uns suggeriert, dass dies richtig ist. Mehr aber auch nicht...

    Mir scheint eher, dass es sich bei dieser Norm um das Ergebnis von Lobbyarbeit handelt.

    Technische Regeln, auch Normen, haben aber nicht allein aufgrund ihrer Existenz die Qualität von anerkannten Regeln der Technik.

    Ich persönlich halte das Nachweisverfahren nach 1946-6 für zu grob. Kommen wir doch in der Regel immer zum selben Ergebnis. Dies ist auch die Einschätzung von Kollegen und Haustechnikern, mit denen ich bisher darüber gesprochen habe.
    Aber ich halte die Fragestellung grundsätzlich für bedeutend und vom für vom Ansatz her richtig, das gebe ich gerne zu.

    soweit meine Meinung dazu... :shades
     
  15. Taipan

    Taipan

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    Dass sie Momentan noch nicht alle Punkte voll erfüllt ist mir schon klar.

    Ich bin noch nicht mal sicher, ob alle "Fachleute" (bei Bauträgern erlebt) schon mitbekommen haben, dass die EnEV bereits im dritten Aufguss vorliegt.

    Ob die 1946-6 nun etwas grobschlächtig ist oder nicht, ist mir erstmal wurscht, wenn es darum geht, dass ein Bauträger z.B. mal bitte den EnEV-Nachweis bringt, zu dem nun mal der Nachweis des Mindestluftwechsels nach §6 gehört.


    Ist nicht die erst Norm und wird nicht die letzte Norm sein. Von Gesetzten und Verordnungen fangen wir mal besser gar nicht an.

    Hast Du was besseres für die "Planer" bei den meisten GU/GÜ/BT? Ich selbst weise den Mindestluftwechsel nicht stur nach 1946-6 nach sondern lehne mich daran an. Die "erforderlichen" Luftwechselraten z.B. sind dort deutlich zu hoch.

    Es geht doch darum, dass es überhaupt gemacht wird. Bei einer baubegleitenden Qualitätskontrolle kann ich mich nicht mit dem BT hinsetzen und ihm beibringen, wie man eine brauchbare Lüftungsberechnung macht. Dem sage ich einfach: Machs beispielsweise nach 1946-6, dann passt das. Und ICH denke/fühle/meine, die Ergebnisse dieser sind zu ängstlich, so dass eine solche Ermittlung deutlich auf der sicheren Seite liegt.


    Dem widerspreche ich jetzt mal. Der Nachweis nach 1946-6 kommt nicht immer zu dem Ergebnis: KWL notwendig. DAS hängt nämlich vom Gebäude ab. Ich war in glücklicher Lage zwei etwas größere EFH bauen zu dürfen, bei denen (spaseshalber mal nachgerechnet - bei Errichtung galt noch die alte Version) eben rauskam: Infiltration reicht. Wenn Du natürlich die 110m² Karnickelställe als "immer" und das Maß der Dinge nimmst, gebe ich Dir Recht.

    Na dann sind wir uns ja grundsätzlich einig und können das gern gelegentlich an geeigneter Stelle vertiefen. :konfusius
     
  16. #16 derjacky, 08.12.2011
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    Hier mal ne praktische Meinung abseits der Gesetzesstreiter:

    "geht beim Manuellen Lüften wirklich soviel Energie verloren?? Ich kann mir nicht vorstellen, dass so viel Wärme verloren geht??? Wann lüftet man denn schon mal. Man macht in der Regel 1mal pro Tag vieleicht ein Fenster auf in einem Raum. Am häufigsten in der Küsche und Bad, aber macht das so viel aus???"

    Wenn du so lüftest schimmelt dir nach 5 Jahren die Bude weg und die Sanierung übersteigt die Kosten der KWL um ein weites.

    "Wieso haben so wenig häußer eine richtige Belüftungsanlage??? In meinem Bekanntkreis hat niemand eine, außer die Dunstabzugshaube in der Küsche "

    wieviele in deinem Bekannten kreis haben den ein WIRKLICHES Niedrigenergiehaus (nicht der Stand von 10 Jahren).

    Fakt ist, deine Bude wird so dicht ,dass du zur Schimmelvermeidung jeden Tag jedes Zimmer 3 x 10 min lüften musst, was du eh nicht machen wird.

    Schimmelt dann die Bude ist der Bauträger bei Bau ohne KWL fein raus.

    Also mein Tipp:

    Bau dir ne KWL ein, schluck die Mehrkosten runter und freu dich auf dein neues zuhause....:bounce:
     
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Lüftungsanlage im NEH

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