Fußbodenheizung und die Einzelraumregelung, wie ist es richtig ?

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  1. Joost

    Joost

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    Hallo lieber Forumsteilnehmer,

    hab mal eine Frage wegen meiner Fußbodenheizung speziell der Steuerung.
    Wir Bauen gerade einen Neubau, mit Fußbodenheizung und Solar. Im Keller werden drei Räume beheizt ( Büro, Hobbyraum und Flur ), dann natürlich EG, I OG und Dachgeschoss wo unser Schlafzimmer mit Bad ist.
    Was mich nun wundert ist, das im Haus nur 6 Einzelraumregelungen geplant sind und zwar im Wohnzimmer, in der ersten Etage die 4 Kinderzimmer und das Dachstudio. Also Keller, Küche, Flur, Badezimmer wird nicht geregelt.
    Nun bin ich etwas Ratlos bin immer davon ausgegangen das es sinnvoll ist jeden Raum einzeln zu steuern, im Keller der Hobbyraum wird nicht immer genutzt, Keller Flur ja auch nicht und Küche, Bad und die Dielen….keine Ahnung ist meine erste Fußbodenheizung und kann für mich nicht einschätzen wie ich heizen werde.
    Im Internet habe ich nun gelesen dass ohne Einzelraumregelung im Neubau die sinnvollere Lösung wäre und bin nun total verunsichert. Wäre echt Nett wenn ihr mir mal Eure Meinung dazu sagen könntet.

    Vielen Dank im Voraus

    Gruß Joost
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Optimal wäre, wenn die Anlage so gut abgeglichen wird, dass die ERR nicht mehr eingreifen muss. In der Praxis ist das aber meist nicht möglich, also bleibt die ERR als Notbremse. Zudem fordert die ENEV den Einsatz einer Einzelraumregelung. Wird darauf verzichtet, dann müsste man sich befreien lassen.

    Nun zur Anzahl der Thermostate. Man kann Bereiche (Zonen) zusammenfassen und auf einen gemeinsamen Thermostat legen. Das ist sinnvoll für Bereiche die direkt miteinander verbunden sind (Bsp.: WZ, EZ, offene Küche). Räume die unterschiedlich genutzt werden würde ich grundsätzlich mit je einem eigenen Raumthermostat ausstatten. Das wäre beispielsweise für Räume sinnvoll, die nur sporadisch genutzt werden.

    Du schreibst von "Keller", was für Räume sind dort vorgesehen?
    Was ist mit dem Badezimmer? Genügt da die FBH? Oder gibt es weitere Heizflächen?

    Gruß
    Ralf
     
  3. Joost

    Joost

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    Danke, für die schnelle Antwort!

    Wz, EZ sind zusammen Küche geschlossen. Im Keller kommt ein Hobbyraum keine Ahnung wie oft der genutzt wird, denke am anfang mehr, dann noch ein Büro das wird 3-4 mal die Woche genutzt und der Kellerflur. Ich war auch der Meinung das man Badezimmer, Küche und Dielen anders nutzt als Wohn oder Schlafräume.
    Soll ich lieber auf mehr Raumregler bestehen ?

    Gruß
    Joost
     
  4. #4 Achim Kaiser, 08.09.2012
    Achim Kaiser

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    EnEV lesen .... und das Haus entsprechend bauen (lassen).

    Frag mal lieber warum da *keine* vorgesehen sind obwohl es nach EnEV Pflichtprogramm ist.
    Der Berufsbezeichnung nach müsste EnEV ja ein Begriff sein ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Ich würde erst einmal fragen, warum er "nur" 6 Raumthermostate verbauen möchte, und wie er sich das (planerisch) vorstellt.

    So ein Raumthermostat kostet ein paar Euro + ein paar Meter Leitung, das würde ich mir auf jeden Fall installieren lassen, selbst wenn er später nichts mehr zu tun hat.

    Beim Hobbyraum würde ich definitiv einen Thermostat vorsehen, da hier bei sporadischer Nutzung die Raumtemperatur abgesenkt werden kann. Im Büro könnte es ähnlich sein, vorausgesetzt man hat genügend Zeit zum Aufheizen.

    ABER, wie ich oben schon geschrieben hatte, würde ich wenn immer möglich einen Raumthermostat verbauen, selbst wenn er nur als Notbremse arbeiten soll.

    Gruß
    Ralf
     
  6. Joost

    Joost

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    Danke für eure Hilfe, so war auch mein bauchgefühl das es besser ist Räume einzeln und nach bedarf zu steuern.

    Gruß Joost
     
  7. OldBo

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    Moin Joost,

    dann melde Dich noch einmal, wie Du das auf die Reihe bekommst. Tja, aber die EnEV schreibt es nun einmal vor :hammer:

    Gruß

    Bruno
     
  8. Joost

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    So hab heute mit meinem Architekten gesprochen, er meinte das die anderen Räume über den Verteilerkasten gesteuert werden sollen. der Kasten ist im EG-Diele und da sollen auch regler sein in denen man das einstellen kann. keine Ahnung was ich davon halten soll.

    Gruß Joost
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Der meint damit die Ventile im Heizkreisverteiler. Diese stellt man üblicherweise nur 1 Mal ein, und zwar beim hydraulischen Abgleich. Dann erledigt das Öffnen und Schließen ein Stellantrieb der von einem Raumthermostat angesteuert wird. Ständige manuelle Verstellung der Ventile, das war einmal.....vor gefühlten 100 Jahren.

    Abgesehen davon gab´s damals auch noch keine EnEV. Es wundert mich ehrlich gesagt, dass ein Architekt und ein Schornsteinfeger über die EnEV diskutieren müssen und keiner von Beiden hat die anscheinend jemals gelesen.

    Man lese:

    EnEV 2009, §14

    Betrachtet man die Kosten für Thermostat und Stellantrieb, dann muss man sich fragen, warum man nicht in jedem Raum eine Regelung vorsehen sollte.

    Gruß
    Ralf
     
  10. Joost

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    @ R.B


    ich muss zugeben dass ich die EnEV selber nicht gelesen habe, wüste auch nicht warum ich die Ganze EnEv lesen sollte, ob es mein Architekt gelesen entzieht sich meiner Kenntnis.
    Bei Neuanlagen überprüfen wir die Einhaltung der EnEV 2009 §14 Abs. 1

    „ 1) Zentralheizungen müssen beim Einbau in Gebäude mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von
    1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und
    2. der Zeit “

    Die Arbeiten nach EnEV § 26 b führe ich auch nach besten Wissen und Gewissen durch auch ohne die Komplette EnEV gelesen zu haben.
    ich lerne ja gerne dazu, aber kann es sein das du den Abs. 2 des § 14 falsch verstanden hast?
    Meiner Meinung nach ist eine Einzelraumregelung eine Manuelle Steuerung mit der ich von Hand die Raumtemperatur nach unten oder oben Regel, selbsttätig macht das für mich nur die zentrale Steuerung nach Zeit = Tag oder Nachtabsenkung oder eben nach der Außentemperatur durch den Fühler usw.
    Die Einzigen die selbsttätig unsere Einzelraumregelung gesteuert haben sind meine Kinder oder Besucherkinder. Derzeit bewohne ich ein Haus in dem jedes Zimmer eine ERR hat, und wie oft bin ich abends nach Hause gekommen oder Morgens aufgestanden und hatte gefühlte 30° in Räumen wie Bad, Küche oder Fluren teilweise auch in den Kinderzimmern.
    Nach diesen Erfahrungen finde ich den Gedanken nicht schlecht dass „nicht“ jedermann Temperaturänderungen an diversen Räumen durchführt und meine selbsttätig wirkende Steuerung durcheinander bringt.
    Es gibt auch Quellen die von einer Einzelraumregelung ganz abraten ( im Neubau ) da durch ERR 6% mehr Heizkosten entstehen können. Aber ganz ohne ERR traue ich mich auch nicht zu bauen, obwohl mich die Argumente überzeugen könnten.

    Gruß Joost
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Hat mich halt nur gewundert, weil es beim Schornsteinfeger doch an sich zum Tagesgeschäft gehört. Immerhin möchte man sich doch auch als Energieberater profilieren, und da gehört die EnEV ganz einfach dazu.

    Wir lernen alle täglich dazu.

    Was Du meinst ist ja exakt der Raumthermostat, also die ERR. Der verhält sich analog zu den typischen Thermostatköpfen wie man sie von Heizkörpern kennt. Man stellt eine Temperatur x ein und der Rest läuft automatisch. Selbstverständlich lässt sich der Sollwert verändern.

    d.h. es soll nur sichergestellt sein, dass eine eingestellte Raumtemperatur gehalten wird. Im Vergleich zu den ganz alten Heizkörperventilen die man manuell eingestellt hat, die aber nicht regeln konnten.

    Wie oben schon geschrieben, bedeutet ERR nicht, dass man nicht eingreifen kann um die Solltemperatur zu verändern.

    Bei einem Verzicht auf die ERR wird die Raumtemperatur durch die Heizkurve des zentralen Wärmeerzeugers vorgeben, in Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich der der Heizfläche nur so viel Energie zuführt, wie diese benötigt um die gewünschte Heizleistung zu erbringen.
    Das funktioniert in der Praxis, je nach Rahmenbedingungen, mehr oder weniger gut. Schwachpunkte sind, dass die Raumheizung nicht auf äußere Einflüsse reagieren kann, und letztendlich verhalten sich die meisten Räume ganz anders als in der Theorie berechnet, denn in den Räumen leben Menschen, und die leben selten nach "Norm".

    Ich favorisiere daher einen möglichst genauen Abgleich der Anlage, und wenn diese gut funktioniert, dann hat die ERR nichts zu tun. Sollte es mal Abweichungen geben, dann kann die ERR als Notbremse eingreifen.

    Später nachrüsten ist immer aufwendiger und meist teurer als wenn man das gleich während der Bauphase schon vorsehen kann. Im schlimmsten Fall hat man in den Räumen Thermostate für ein paar Euro hängen die nichts zu tun haben.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 Headhunter2, 12.09.2012
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    Es gibt noch die Variante (_nicht_ Empfehlung), die UP-Dosen für die Thermostate mitsamt Verkabelung fertig zu machen und den Putzer dann zuputzen lassen. Wenn man dann noch mit Massband und Fotoapparat bzw. Zettel und Stift umgehen kann, lassen sich die Thermostate später ziemlich simpel "nachrüsten", falls es nicht anders geht.

    Aber ich sag's nochmal, das ist weder ein Basteltipp noch eine Empfehlung, weils halt offiziell nicht erlaubt ist... :smoke
     
  13. Julius

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    Doch, ist erlaubt. Man muß dazu (also für den Verzicht auf ERR wegen Unwirtschaftlichkeit) nur die Genehmigung der zuständigen Landesstelle einholen.
    Daher ist diese Version ME durchaus zu empfehlen.
     
  14. OldBo

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    Moin Julius,

    ja, so ist es nun einmal. Zeige mir einmal eine Ausnahmegenehmigung (gerne auch als PN), die nach einem Antrag (Beispiel) befürwortet wurde. Es ist eben einfacher "Nein" zu sagen, statt sich mit dem Gründen im Antrag auseinanderzusetzen. Wenn die Anlage, besonders, wenn sie gefördert wurde, nicht nach den Verordnungen (z. B. EnEV-Nachweis) gebaut wurde, was ja mit der Fachunternehmererklärung bestätigt wird, dann wird das als Subventionsbetrug angesehen.

    Gruß

    Bruno
     
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