Sanitärinstalltion ändern-->müssen die Werkpläne geändert werden

Diskutiere Sanitärinstalltion ändern-->müssen die Werkpläne geändert werden im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich bin hier neu im Forum und habe ein dringendes Anliegen. Wir bauen ein Haus mit einem Architekten, wir sind fertig mit dem Rohbau,...

  1. #1 Sammie10, 18.03.2013
    Sammie10

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    Hallo,
    ich bin hier neu im Forum und habe ein dringendes Anliegen.
    Wir bauen ein Haus mit einem Architekten, wir sind fertig mit dem Rohbau, der Trockenbauer hat schon die Wände gestellt und die Sanitärfirma hat die Sanitärinstallationen schon angebracht. Estrich soll nächste Woche verlegt werden.
    Wir würden gerne im Gäste-Bad die WC-Vorrichtung um einen Meter nach links (an der selben Wand) schieben und die Waschtisch-Vorrichtung von der gegenüberliegenden Wand an die Stelle wo das WC vorgesehen war anbringen.
    Wir als Bauherren haben alles mit den jeweiligen Firmen (Sanitär, Trockenbau, Elektriker) geklärt. Sie wollen alle in 2 Tagen auf die BAustelle kommen und das ändern.
    Unser Architekt sagt, dass eine Planungsänderunmg notwenig ist, da sich die Planung und die Bauausführung ändert. Er will das natürlich in Rechnung stellen!! Das ist das Problem. Alle Handwerker haben uns gesagt, dass sie keine geänderten Pläne benötigen.
    Ich finde unser Architekt bekommt schon genug Geld und wir würden gerne wissen ob rein rechtlich gesehen er im Recht ist, die Pläne zu ändern und Geld dafür zu verlangen oder ob wir einfach sagen können, dass er für eine kleine Änderung der Sanitärinstallation keine Änderung machen muss!?
    Könnt ihr uns helfen? Ich bin um jeden Rat dankbar!!

    Herzliche Grüße
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 18.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Natürlich ist er im Recht, denn schliesslich soll er ja auch haften, wenn etwas schief geht!
    Das, was Ihr Euch so einfach vorstellt (da nen m nach links, WT umsetzen), hat Kosnequenzen, die Euch vielleicht nicht klar sind, aber für den Kollegen ne Bedeutung haben können!
    Das beginnt mit der Änderung des Entwässerungsantrags, geht über die Frage, ob die Rohrüberdeckungen noch stimmen und das Gefälle in den Leitungen passt bis hin zu der Frage nach Anschlüssen.
    Hinzu kommen die zu ändernden Fliesenpläne und das alles eine Woche vor Estrich :yikes!

    Alternativ könnt Ihr ja den Kollegen fragen, ob er auf die Planänderung verzichtet, wenn Ihr den Entwässerungsantrag bei der Stadt/Gemeinde selber ändert und Ihr ihn an sonsten für A L L E S, was mit der Änderung zusammenhängt, aus der Haftung entlasst und bei der Bauleitung, der Bauüberwachung und der Rechnungsprüfung aussen vor lasst!

    Ob das sinnvoll ist........

    Und ob der Kollege das mitmacht.......

    Ich würds nicht machen, weil das Risiko viel zu groß ist.
     
  3. #3 Memento, 18.03.2013
    Memento

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    Was würde die Planänderung den Kosten?

    Haften die Handwerker nicht, wenn sie etwas vermurksen?
     
  4. H.PF

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    Es geht um die Schnittstellenkoordination. Wer hat denn da gemurkst? Ist das der Handwerker? War das der Kunde, weil er es einfach so angeordnet hat? Oder hat der Architekt vorher schon falsch geplant?

    Gibt doch nur Murks und Stress, wenn sowas nicht geplant und dokumentiert wird...
     
  5. #5 Memento, 18.03.2013
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    Wenn du eh schon Werkpläne über den Archi gemacht hast, würde ich die Änderung mit dokumentieren. Evtl macht er dir nen Sonderpreis?
     
  6. #6 mastehr, 18.03.2013
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    Was geht diese Änderung die Stadt oder Gemeinde an?
     
  7. #7 Rudolf Rakete, 19.03.2013
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    Die Werbung ist nicht von mir!
    Würde mich auch interessieren.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 19.03.2013
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    Tja, seht Ihr - deswegen reagieren wir manchmal so "seltsam" auf Einwürfe von Laien. Weil sich bestimmte Dinge gar nicht vorstelen können, die Tatsache sind!

    Aus:
    http://www.oowv.de/service/preise/abwasser/entsorgungsbedingungen/

    Hannover
    Rudi darf selber suchen
     
  9. #9 Schmitt, 19.03.2013
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    mfG. Schmitt
    Mal die Kirche im Dorf lassen. Bedeutet dieses umsetzen ein "wesentliche" Änderung des Abwassersystems das genehmigungspflichtig ist?

    Solche Änderungen werden in den Revisionsplänen dokumentiert, die von der ausführenden Firma erstellt werden und sind, je nach Vertragsvereinbarung, Bestandteil der zu übergebenden Unterlagen.

    mfG. Schmitt
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 19.03.2013
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    Schmidt, rede hier nicht von Dingen, von denen Du keine Ahnung hast!

    1) Welche Firma macht im EFH Bereich Revisionspläne???
    2) Nochmal - der Kollege haftet! Also ist es seine Pflicht, sich darum zu kümmern, was durch die Änderung so alles passiert. Denn der Bauherr sagt hinterher: Ich bin Laie, hab ich nicht gewusst, dafür hab ich Sie doch, also haften Sie gefälligst!
    Ausserdem hängt an so einer Änderung ggf. mehr als Bauherr und Sanilöter erkennen können!
    3) Lies nochmal meinen Auszug aus der Satzung von Hannover! Da steht, dass bei unwesentlichen Änderungen ausnahmsweise von einem Antrag abgesehen werden kann.
    Über das, was Ausnahme ist, entscheiden weder, Sanilöter nch Bauherr noch Planer, sondern die Behörde.
    Und damit die entscheiden kann, muss ihr erstmal einer sagen, dass sie was entscheiden muss! Also Antrag auf Erlass eines Antrags (oder Passierschein 38a)!
    Capice?
     
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