ENEV - sommerlicher Wärmeschutz

Diskutiere ENEV - sommerlicher Wärmeschutz im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo. Folgender Sachverhalt. Wir werden in den nächsten Monaten mit dem Bau eines KfW 70 Haus beginnen. Besser gesagt wir lassen bauen, über...

  1. #1 commander93, 02.03.2015
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    Hallo.
    Folgender Sachverhalt. Wir werden in den nächsten Monaten mit dem Bau eines KfW 70 Haus beginnen. Besser gesagt wir lassen bauen, über einen GÜ.
    Nun wurde uns in einem Schreiben dargelegt, welches wir unterschreiben sollen, dass der sommerliche Wärmeschutz in der Küche nicht gewährleistet werden kann, der GÜ uns darauf hinweist und wir auf eigenen Wunsch auf Zusatzmassnahmen verzichten.
    Hintergrund ist der, dass im EG nur im Wohnzimmer, nicht jedoch in der Küche Rollläden geplant sind.

    Daraufhin habe ich natürlich nachgefragt, ob dies irgendwelche baurechtlichen oder sonstigen Konsequenzen hat. Als Antwort erhielt ich, dass zwar der sommerliche Wärmeschutz grundsätzlich gem. ENEV eingehalten werden müsste, das Nichteinhalten jedoch nicht sanktioniert würde und man somit auch nicht ordnungswidrig handelt, obwohl die ENEV es eigentlich verlangt.

    Meine Frage ist nun, stimmt das? Oder hat dies sehr wohl baurechtlichen oder andere Konsequenzen, wenn der sommerliche Wärmeschutz nicht eingehalten wird?

    Danke für die Hilfe!
     
  2. #2 mastehr, 02.03.2015
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    Warum gibt es dort denn keine Rolläden?
     
  3. JarnoC

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    Die Auflagen bzgl des sommerlichen Wärmeschutzes gibt ja aus guten Grund. Konsequenz könnte also sein, dass du im Sommer in deiner Küche gebrutzelt wirst und über die Küche sich dann auch noch das restliche Haus aufheizt.
     
  4. #4 commander93, 02.03.2015
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    Es gibt dort keine, da wir Rollläden in der Küche nicht für notwendig erachtet haben. Somal ich mir nicht vorstellen kann und will mit geschlossenen Rollläden zu kochen.
    Auch das Argument mit dem Brutzeln ist nicht passend, bei lediglich zwei Fenstern in der Küche. Im OG haben wir zum Beispiel auch keine Rollläden. Außerdem könnte man die Hitze ja auch anderweitig begrenzen zB mittels Jalousie oä...
    Aber was sind nun die rechtlichen Konsequenzen?
     
  5. #5 Mycraft, 03.03.2015
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    Ich verstehe immer die Leute nicht, welche vereinzelt Rollläden an den Häusern haben...entweder ganz oder gar nicht...aber naja ist meine Meinung...

    Nun zu deinem Problem...rechtliche Konsequenzen gibt es keine...dein GÜ will sich nur absichern, damit du ihm hinterher ein Strick drehen kannst und ggf. die Schutzmassnahmen doch verlangst...

    Und wenn deine Küche im Süden oder Westen liegt, dann wird es im Sommer schon relativ warm werden ohne irgendwelche Beschattung...
     
  6. #6 eltorito, 03.03.2015
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    Ich versteh dass auch nicht so, gerade beim Neubau gibt es doch nichts einfacheres als Rollladen mit einzuplanen.
    Und so vereinzelte Rollladen machen bei nem Neubau den Kohl bestimmt auch nicht mehr fett...

    Wir bauen im Bestand, als sich feststellte dass die im Bauaantrag stehende Höhe nicht reichen würde für Rollladen haben wir die Pläne und Bauantrag nochmal ändern lassen...

    Ist kein Problem sofern der Dunstabzug ordentlich geregelt ist.

    Außer Hitze abhalten können Rollladen auch Wärme drin halten, Kälte abhalten, für Schallschutz sorgen, evtl. sogar Einbruchschutz geben ...

    Wir handhaben dass immer so, morgens Rollladen auf, Sonne (Wärme) Tagsüber reinlassen, wenns Dunkel wird, Rollladen zu.
     
  7. #7 planfix, 03.03.2015
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    gilt nur für fenster mit g<=0,4, .... muß man heute erst mal finden
    und:
    danach ist das nüscht zu berechnen, weil sowieso nüscht bei rum kommt.

    [h=3]Wann muss die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes geführt werden?[/h] Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist zu führen, wenn der Fensterflächenanteil f[SUB]AG[/SUB] bei
    – nordwestlich über südlich bis nordöstlich orientierte Fenstern > 10 %,
    – allen anderen nördlich orientierten Fenstern > 15 % und
    – bei Fenstern mit einer Neigung bis 60 °C > 7 %
    überschreitet.
    [h=3]Wann darf auf den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes bei Wohngebäuden verzichtet werden?[/h] Bei Wohngebäuden sowie bei Gebäudeteilen zur Wohnnutzung, bei denen der kritische Raum einen grundflächenbezogenen Fensterflächenanteil von 35 % nicht überschreitet und deren Fenster in Ost-Süd- oder Westorientierung mit außen liegenden Sonnenschutzvorrichtungen mit einem Abminderungsfaktor FC = 0,30 bei Glas g > 0,40 bzw. FC = 35 bei Glas mit g = 0,40 ausgestattet sind, kann auch auf einen Nachweis verzichtet werden.
     
  8. #8 commander93, 03.03.2015
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    Danke erstmal für die Antworten.
    Ja die Sache mit den Rollläden war im Endeffekt auch eine Kostenfrage - nach dem Motto, Kleinvieh macht auch Mist... Aber vielleicht werde ich dies nochmal überdenken.

    Kann man also jetzt sagen, dass es keine Konsequenzen, außer der entsprechenden höheren Temperatur, hätte?
    Entschuldige @planfix, du hast das sicherlich schon mit deinem Post beantwortet, leider ist mir das etwas zu technisch, um die Frage zu beantworten - hab nicht wirklich viel Ahnung.
     
  9. #9 mastehr, 03.03.2015
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    Dann muss man halt schwitzen. Ich habe am Wochenende in einem Raum schon die Rolläden etwas herabgelassen, weil es mir zu warm wurde. Wegen der paar Euros würde ich nicht auf äußere Verschattung verzichten wollen.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 03.03.2015
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    nein, kann/darf man nicht so sagen. Denn: die DIN 4108 Teil 2 (in der die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz geregelt sind) ist baurechtlich eingeführt, ist damit also zur Erfüllung des Bauordnungsrechts verbindlich.

    Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist ja auch Teil der EnEV. "Energieeinsparverordnung" beinhaltet ja vom Grundsatz her, dass Energie eingespart werden soll.
    Klar: Heizen sich Räume zu sehr auf, ist u.a. der Nutzer geneigt, zum Erreichen behaglicher Raumtemperaturen, zu klimatisieren. Und das verbraucht Energie. Damit dient die Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz dem gesamtgesellschaftlichen Ziel, CO2 einzusparen, Energie zu sparen und das Land ein Stückweit unabhängiger von Energieimporten zu machen.
     
  11. #11 willi333, 03.03.2015
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    Hauptsache Du hast ne Menge mögl. Bodentiefe Fenster Richtung Süd u. West, kann man ja Rolläden runterlassen:mauer
     
  12. #12 commander93, 04.03.2015
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    Ich habe jetzt folgendes vom Sächsischen Staatsministerium des Inneren gefunden: "Bauvorlagen und Energieausweis sind getrennt zu betrachten. Der Energieausweis ist weder Bestandteil der Bauvorlage noch einer Baugenehmigung und insoweit auch vom bautechnischen Nachweis des Wärmeschutzes zu unterscheiden".

    Hat das auf die Fragestellung bzw. deren Antwort darauf Einfluss oder Konsequenzen?
    Ist also für irgendwenn möglich zu sagen, ob spätere Sanktionen (Ordnungsgeld etc.) möglich sind, wenn der sommerliche Wärmeschutz nach §3(4) ENEV nicht eingehalten werden würde?

    Danke!
     
  13. #13 F Gleiwitz, 04.03.2015
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    @commander93

    du solltest noch ein wenig weiter suchen, Stichwort Liste der Technischen Baubestimmungen Sachsen. Dort findet sich in Teil 1 die DIN 4108-2. DIese ist somit baurechtlich eingeführt und " ... verbindlich, da sie nach § 3 Abs. 3 und 4 BauO LSA zu beachten sind..." (aus Liste der Technischen Baubestimmungen)
     
  14. Jan81

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    Die Küche ist bei uns an der Ost seite und wir wollten erst mal auc keine Rolläden da einbauen. Wofür ist doch Osten, wir würden sowieso nie zu machen .... tja jetzt machen wir jeden Abend zu.
     
  15. #15 commander93, 04.03.2015
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    Ok, und welche rechtlichen Konsequenzen hätte es jetzt auf den sommerlichen Wärmeschutz in der Küche zu verzichten?
     
  16. #16 Alfons Fischer, 05.03.2015
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    rein formal: vermutlich Abweichung von § 87 Abs. 1 Nr. 3 SächsBO (Errichtung der baulichen Anlage abweichend von der Baugenehmigung)
    http://www.boris.sachsen.de/BauO_01_04_0200a.pdf

    § 3 Abs. 3 SächsBO sagt auch:
    "(3) Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als
    Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten. "
     
  17. Jan81

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    Wenn man kein Rollo in der Küche macht, dann bedeutet das nur dass der Bauherr selber einen sommerlichen Wärmeschutz machen muss. Wie z.B. Innenrollo.
    Es ist doch nicht so dass heut zu Tage nur noch Häuser mit außenrollos gebaut werden?
     
  18. #18 onkelandy, 05.03.2015
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    Innenrollo ist aber wenig effizient. Jalousie außen und Lamellen verstellen, damit Licht aber keine Sonne rein kann
     
  19. Jan81

    Jan81

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    das ist doch klar. Z.b. Küche im Osten oder Norden ... da wird man so gut wie nie Rollos wegen Hitze zumachen.

    ps: bei mir kommt auch ohne Jalousie keine Sonne rein :D
     
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