Grundstücksteilung erneute Erschließungskosten?

Diskutiere Grundstücksteilung erneute Erschließungskosten? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir wollen demnächst ein EFH bauen und bekommen hierzu das halbe Grundstück von der Oma geschenkt. Der Antrag auf eine...

  1. Pat83

    Pat83

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    Hallo zusammen,

    wir wollen demnächst ein EFH bauen und bekommen hierzu das halbe Grundstück von der Oma geschenkt. Der Antrag auf eine Grundstücksteilung ist bereits gestellt.

    Als wir die Woche mal wieder bei einer Hausbau Firma waren, meinte der Herr zu uns, das nach der Grundstücksteilung nochmal erschließungskosten gezahlt werden müssten auch wenn das Grundstück vorher schon erschlossen war, da es jetzt ein neu gebildetes Grundstück ist.

    Meine Frage ist jetzt ob das so stimmt, davon hat uns bisher noch niemand was erzählt und wenn ja mit wieviel muss man da rechnen? er meinte etwa 4000€

    Wenn ich aber im Internet suche sind Erschließungskosten eher so 25-40€ /m², das wären bei 650m² dann ja schon gewaltig mehr als 4000 euro.

    Falls jemand davon eine Ahnung hat freue ich mich auf eine Antwort.
     
  2. #2 Baufuchs, 16.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wahrscheinlich meinte der "Herr" etwas anderes.

    Erschliessungkosten für Strassenbau/Kanäle in der Strasse etc. fallen nicht noch einmal an.

    Aber:
    Für das bisherige Grundstück wurde wahrscheinlich nur ein Kanalanschluss Strasse-Grundstück verlegt. Liegt der nun nicht im von euch gekauften, sondern im verbliebenen Grundstücksteil, muss der natürlich für euren Grundstücksteil neu erstellt werden.

    Dazu kommen dann noch die Kosten für die Hausanschlüsse Strom/Wasser ggf. Gas.
    Diese Kosten fallen immer erst beim Bau eines Hauses auf dem Grundstück an.
     
  3. #3 ecobauer, 16.07.2011
    ecobauer

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    Da scheitert selbst Wiki!!!:hammer:

    Als Erschließungskosten bezeichnet man i.d.R. die Kosten, die bei erstmaligem Verlegen der üblichen Versorgungsleitungen in der Straße und den erstmaligen Ausbau der Straße anfallen und in festgesetzten Teilen von den Grundstücksanliegern zu zahlen sind.

    Was hier möglicherweise gemeint ist und Baufuchs schon geschrieben hat, sind die Kostenbeiträge für den Anschluss des Grundstückes an die Versorgungsleitungen.
    Einfach mal beim Bauamt nachfragen und bei den Versorgern die Kosten ermitteln. Lässt sich i.d.R. auch telefonisch erledigen!
     
  4. Pat83

    Pat83

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    Erstmal danke für die Antworten,

    dann passt das schon, das mit den versorgungsleitungen zum Grundstück das diese gezahlt werden müssen war mir klar, aber der Herr meitne eben das nochmal zusätzlich erschließungskoten gezahlt werden müssen so wie bei der ersten erschließung aber das war dann wohl quatsch, vorallem da so etwas bisher auch niemand anderes erwähnt hatte.

    Daher danke für die schnelle Klärung.
     
  5. #5 kai1976, 17.07.2011
    kai1976

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    Hallo,

    das kann man so nicht genau sagen...bei uns ist es so gewesen, das auf dem Grundstück eine 2 Bauülatz war dieser war auch im Bebauungsplan ausgeworfen. Die Erschließungskosten wurde dafür gestundet und durch die Bebauung muste diese jetzt gezahlt werden.

    Was wir nicht zahlen müssen sind die Kanalanschlussgebühren um uns überhaupt anschließen zu dürfen....da diese schon für das komplette Grundstück gezhalt wurden.

    Was man halt wiederrum zahlen muss sind die Koste für den Anschluß...

    Die Erschließungskosten ob oder was gezhalt werden muss, sagt einem das zuständige Bauamt der Stadt/Gemeinde.

    lg kai
     
  6. #6 Baufuchs, 17.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @kai1976

    Die Ausgangsfrage hast Du aber gelesen, oder?

    Da steht "noch einmal zahlen".

    Also nix gestundet oder bisher nicht bezahlt.
     
  7. #7 kai1976, 17.07.2011
    kai1976

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    wenn er sagt noch einmal zahlen sollte er auf de Bescheid schauen der von der Stadtverwaltung gekommen ist für das Grundstück der Oma..da steht ja drauf für welches Grundstück es erhoben wurde (Flurstück).

    Aber letztendlich bekommt er nur die Sicherheit durvh den Anruf beim Bauamt.


    noch ein Nachtrag....spätenstens beim Notarvertrag wird er es merken...da ja der Notar die Stadt ja anschreibt ob noch Last auf dem geteielten Grundstück liegt.
     
  8. #8 ecobauer, 17.07.2011
    ecobauer

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    ja wat denn nu??? Gehts vielleicht noch ein wenig undeutlicher???

    Das steht da oben auch schon mal!!!:biggthumpup:
     
  9. #9 kai1976, 17.07.2011
    kai1976

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    Ich meinte den Kananschlussbeitrag: Der Kanalanschlussbeitrag ist eine einmalige Beteiligung an den Herstellung- und Erweiterungskosten des gesamten Kanalisationsnetzes. Er wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass den Grundstücken durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der städtischen Kanalanlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

    Diese sind meist schon für das Grunsstück gezahlt und werden durch eine Teilung nicht nochmal erhoben.
     
  10. #10 ecobauer, 17.07.2011
    ecobauer

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    Der heißt bei uns einfach nur Kanalbaubeitrag!
    Anschlusskosten entstehen immer nur für den Anschluss des Grundstückes an das Kanalnetz.
     
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