Gartenmauer - ab wo wird die Höhe gemessen?

Diskutiere Gartenmauer - ab wo wird die Höhe gemessen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, es geht hier um ein Grundstück in Bayern, es gibt keinen Bebauungsplan. Um das Grundstück meiner Eltern führt eine Straße. Die Straße...

  1. Bib007

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    Hallo, es geht hier um ein Grundstück in Bayern, es gibt keinen Bebauungsplan.

    Um das Grundstück meiner Eltern führt eine Straße. Die Straße ist an der Einfahrt auf Grundstückshöhe, fällt dann aber an der Querseite bis auf ca. 1,50 Meter ab (Straße geht L-Förmig am Grundstück vorbei, Eckgrundstück.

    Derzeit ist am Gehweg entlang eine etwa 1 Meter hohe Hecke, 1 Meter dahinter dann eine Palisaden-Stützmauer aus Holz und das Grundstück dann in etwa auf der kompletten Fläche eben.
    Da die Holzpalisaden nun morsch sind, soll eine Beton- oder Steinmauer ums Grundstück an Stelle der bisherigen Hecke und das Grundstück hinter der Mauer dann aufgefüllt werden. Aus Lärm- und Sichtschutzgründen sollte die auch etwas höher ausfallen.

    Laut BayBo darf ein Gartenzaun ja 1,80 Meter hoch werden. Das ist an der Front kein Problem, da die Straße dort auf der selben Höhe des Grundstücks liegt. Wie sieht es aber an der Seite aus? Darf ich die Stützmauer bis auf Grundstückshöhe errichten und darauf noch was draufsetzen oder darf die Mauer dann ab Höhe Straße/Gehweg nur 1,80 Meter hoch werden? Dann hätte ich an der abfallenden Straßenseite ja am Ende nur 30 cm Überstand. Da muß man ja auch an Dinge wir Absturzsicherung usw denken.

    Kann mir das jemand beantworten?
     
  2. Bib007

    Bib007

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    Kann mir keiner weiterhelfen?
     
  3. Baumal

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    so richtig verstanden habe ich es nicht.
    das gelände fällt 1,50m ab.

    die stützmauer fällt ebenso ab, ihre höhe
    beträgt ab OK gehweg 1,80m und ist
    somit genehmigungsfrei.

    wo ist das problem?
     
  4. #4 wasweissich, 14.06.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    bei dem geländer auf der mauer...........
     
  5. Baumal

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    ok. die stützmauer folgt nicht dem geländeverlauf
    sie ist an ihrer höchsten stelle 1,80m, an ihrer
    niedrigsten stelle 30cm da das gelände hinter
    der mauer topfeben ist/ werden soll.

    jetzt muß natürlich eine absturzsicherung ran.:mad:

    1,80m + absturzsicherung wird nicht genehmigungsfrei
    sein. einfach mal ne skizze machen und zum bauamt
    gehen...
     
  6. Bib007

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    Ja genau, so ist es. Das Gelände ist eben und die Straße aussenrum fällt ab. Derzeit ist das Grundstück auf den letzten 2 Metern an den Grenzen etwas terassiert, damit man auf das Straßenniveau kam.

    Ein Geländer will ich keines. Die Absturzsicherung soll als Sicht- und Lärmschutz dienen - daher wäre mir eine massive Mauer oder sowas lieber. Somit käme ich an der höchsten Stelle etwa auf 1,50 Meter Straße-Geländeoberkante und dann nochmal so 1,50 bis 2 Meter als Sicht-/Lärmschutz.


    Im Kreuzungsbereich von Straßen darf die Mauerhöhe ja nur 1 Meter betragen. Wie groß ist denn der Kreuzungsbereich? Gibts da feste Werte? Also z.B. 5 Meter ab Scheitelpunkt der Kurve/Kreuzung?
     
  7. Bib007

    Bib007

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    Und noch eine Frage dazu: Wenn ich nun die 1,80 Meter Höhe für die äussere Stützmauer einhalte, kann ich dann auf meinem Grundstück weiter drin eine zweite Mauer als Lärm- Sichtschutz errichten? Da würden dann 1,80 Meter reichen. Wie weit müsste die Mauer denn von der Grenze entfernt stehen, damit ich da wieder vom Grundstücksniveau aus mit der Höhe zu messen anfangen kann?
     
  8. Baumal

    Baumal

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    na dann bedarf es sowieso einer baugenehmigung...
     
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