Grundstücksflächenzahl

Diskutiere Grundstücksflächenzahl im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben ein Grundstück mit 417 qm. GRZ 0,3 Gibt also 125 qm. Zählt da eigentlich auch ein Caport dazu? Vielen Dank!

  1. #1 Lavazza1306, 26.02.2008
    Lavazza1306

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    Hallo,

    wir haben ein Grundstück mit 417 qm. GRZ 0,3
    Gibt also 125 qm.
    Zählt da eigentlich auch ein Caport dazu?

    Vielen Dank!
     
  2. #2 Baufuchs, 26.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Ding

    heisst "Grundflächenzahl" und Car-Port zählt mit.
     
  3. #3 Lavazza1306, 26.02.2008
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    das hab ich befürchtet :cry
    danke!
     
  4. #4 Baufuchs, 26.02.2008
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  5. #5 Lavazza1306, 26.02.2008
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    Garagen und Stellplätze mit Zufahrten? Die Zufahrten auch noch?? Na prima.. :cry
     
  6. #6 derengelfrank, 26.02.2008
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    weiterlesen:

    Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 (eben die Garagen+Stellplätze+zufahrten) bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8;
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2008
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    Nicht nur Garagenzufahrt, auch Terrasse und Fußweg zur Haustür.

    MfG
     
  8. #8 Lavazza1306, 26.02.2008
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    das gilt doch nicht, wenn im Bebauungsplan Grundflächenzahl 0,3 steht?
     
  9. #9 Lavazza1306, 26.02.2008
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    Ok, dann gibt es nur eine Einzelgarage... ist die billigste Alternative.
     
  10. #10 derengelfrank, 26.02.2008
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    Wieso?
    Bebauungsplan legt 0.3 fest (=125qm). Garagen und Zufahrten dürfen nochmals 0.15 einnehmen (+50%), also in deinem Fall ca. 62 qm
     
  11. #11 Lavazza1306, 26.02.2008
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    ach echt? das wäre ja cool....
     
  12. #12 peterhubertus, 03.03.2008
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    Baufuchs, danke für die Quelle. Mir ist dabei jedoch noch etwas unklar:

    ----Zitatanfang----
    ...
    (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.
    ...
    (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von Garagen und ... mitzurechnen.

    2 Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8
    ----Zitatende----

    Frage zu obigem Zitat: Wenn durch z.B. Garagen die zulässige Grundfläche überschritten werden darf, warum werden dann unter (4) diese überhaupt aufgeführt?

    Ist das gleichbedeutend damit, dass man zusätzlich noch Garagen (etc.) mit einer maximalen Grundfläche von 0.5*GRZ bauen darf? Oder verstehe ich etwas falsch?

    Konkreter Fall bei mir: Bebaubare Grundstücksfläche 1200 qm. Bei GRZ=0.3 gibt das 360 qm Grundfläche. Darf ich jetzt zusätzlich noch 180qm Garagen bauen?

    Danke und Gruss, Peter

    ps. Die Formulierung "... Die zulässige Grundfläche darf ... überschritten werden" ist ein unlogischer Satz. Korrekt müsste es doch heissen, dass die zulässige Grundfläche vergrössert ist. Die grössere Grundfläche ist doch unter gewissen Bedingungen zulässig und damit eine neue, grössere, aber wiederum zulässige Grundfläche!
     
  13. #13 derengelfrank, 03.03.2008
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  14. #14 Baufuchs, 03.03.2008
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    Und wenn

    noch Nebenanlagen z.B. zur Kleintierhaltung errichtet werden, werden die auch noch angerechnet.:)
     
  15. #15 derengelfrank, 03.03.2008
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    O-ton LKB in München:
    hamm's a Internet?
    schaung's amoi schnäi mit in's guggl-örs,
    ....ah, da hamma's scho, o mei o mei, bei eahna macht ja a jeder wos a wui,
    ....oh! der hat ja gleich a garaschn mit 18 mäta!
    .. jo mei, wenn's an nachbarn ned stört...
    Wissn's mir kenna a ned ois kontrolliern....

    übersetzung:
    Haben Sie die Möglichkeit, das Internet zu nutzen?
    Falls ja, öffnen Sie doch bitte einmal die Anwendung 'Google-Earth' (Installation wird in Bayern vorausgesetzt, Stichwort Laptop und Lederhosen), dann sehen wir uns Ihre Siedlung mal genauer an.
    So, hier haben wir es; Oh GottoGott, in Ihrer Umgebung macht ja jeder was er will....und jener hier hat sogar eine Garage mit 18 Meter Länge (Grenzbebauung :lock ).
    Naja, wenn es den Nachbarn nicht stört...
    Wissen Sie, wir können ja nicht alles kontrollieren.
     
  16. #16 Baufuchs, 03.03.2008
    Baufuchs

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    O-Ton

    aus NRW:
    "Wir haben Ihre Angaben zur versiegelten Grundstücksfläche an Hand von Luftbildern überprüft. Sie haben 70m² zu wenig angegeben!!
     
  17. #17 Stefan61, 03.03.2008
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    Das war aber nicht Google-Earth, sondern der spezielle Aufklärungstrupp zur Feststellung der Flächen für die Niederschlagswassergebühr, stimmt? Beim BND ist bestimmt noch eine dritte Datensammlung ...
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Nö - hier in H hat man, als die RW-Gebühren eingeführt wurden, ganz H mit einem Flugzeug von oben geknipst.
    Irgendwann hieß es dann bei den Entwässerern >>Die Bilder dürfen wir nicht mehr benutzen<<
    Wenn dann was war, konnten die aber immer sehr genau sagen, was da wo stand/gestanden hatte.
    Aber Sie dürfen die Bilder...... >>Nein, machen wir auch nicht<< :smoke

    MfG
     
  19. #19 Stefan61, 03.03.2008
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    Sag ich doch, ein spezieller Aufklärungstrupp, der ganz Deutschland städteweise aus der Luft abgeknipst hat - und zwar nur, um die Niederschlagswassergebühr festzusetzen! Zum Andenken bekam man wenigstens eine (verschwommene) Luftbildaufnahme vom eigenen Heim. Inzwischen sind die wahrscheinlich auf google umgeschwenkt, statt die Doppelarbeit zu perpetuieren.
     
  20. moser

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    Nochmal LBK: wozu zählen Badeteiche? Muss so etwas wirklich auf die Grundfläche angerechnet werden???
     
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