KMB - Ausführungsmängel und nun?...

Diskutiere KMB - Ausführungsmängel und nun?... im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe einige Fragen zum Thema KMB. Da mehrere Punkte fehlerhaft ausgeführt wurden, haben wir vor Ort ein...

  1. andif

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    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe einige Fragen zum Thema KMB. Da mehrere Punkte fehlerhaft ausgeführt wurden, haben wir vor Ort ein Treffen mit dem Hersteller sowie dem Abdichter anberaumt, wobei einige - meiner Ansicht nach eindeutig falsche - Details aufgezeigt wurden.
    Leider ist dies nicht der einzige Baumangel an unserem armen EFH, es wimmelt nur so von Ausführungsmängeln... (um dies zu vermeiden, hatten wir eigentlich extra einen einheimischen Rohbauer gewählt und einen Bau mit einem Architekten den Komplettangeboten vorgezogen... naja. Sollte wohl nicht so sein.)
    Nur kurz am Rande: aufgrund Herrn Thalhammers toller Empfehlungen haben wir uns für den T9 mit Vplus-Gewebe entschieden und diesen problemlos sogar nach BaWü geliefert bekommen :-) Danke!!

    Leider ist die folgende Aufstellung etwas länger geworden, sorry...

    Nun zuerst zu der "Bauwerkssituation" und der angebrachten Dickbeschichtung...
    * Bodenplatte: eigentlich gemäß der WU-Richtlinie in 25cm starker Ausführung geplant mit richtig viel Stahl drin - leider wurde aufgrund eines "Rechenfehlers" bei der Betonbestellung eine knapp 23cm starke BoPla draus...
    * Kelleraussenwand: Ortbeton nicht nach WU-Richtlinie, teilweise (nach langem Hin und Her) aufgrund zu geringer Betonüberdeckung mit PCC-Mörtel überarbeitet
    * Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser - Anforderung der Abdichtung gemäß DIN 18195-6

    Die KMB kam nun drauf, jedoch ist (wie eigentlich von der Dickbeschichtungsrichtlinie gefordert) keine Kratzspachtelung erfolgt. Es wurde lediglich eine Verkieselung vorgenommen.
    Die Kanten wurden nicht wie gefordert gefast noch sonst irgendwie entgratet.
    Die KMB wurde aufgespritzt, hierbei wurde in die erste Lage ein Gewebe eingebettet. Auftrag der 2ten Schicht erfolgte feucht in feucht, immer ca. 5m am Stück mit erster und sofort zweiter Lage beschichtet.
    Nach dem Auftrag (ca. 5 Std. später) ist lt. Wetterbericht erwartungsgemäß ein heftiger Regen eingetreten. Trotz unserem Hinweis auf eine mögliche Schädigung der KMB wurde keine Schutzmaßnahme getroffen...

    Nun ist es passiert... die KMB wurde teilweise von dem Regen stark beeinträchtigt:
    - die Bereiche der Sohlplatte sind komplett aufgequollen und waren auch noch nach ca. 8 Tagen sehr weich und keineswegs druckfest
    - teilweise wurden ganze Stellen herausgelöst und teilweise hinterlaufen (KMB lässt sich hier problemlos anheben...)
    - die KMB wurde bislang (Aufbringung ist nun bereits 2,5 Wochen her) in keiner Weise gegen UV-Strahlung oder Witterung geschützt
    - die KMB hat an einigen Stellen zahlreiche Blasen gebildet. Sonnenscheindauer an diesem Tag: ca. 2-3 Stunden.

    Geplant ist ein Schutz der KMB durch eine Perimeterdämmung sowie eine Noppenfolie mit Gleitschicht im Sohlbereich.

    Ein Treffen mit dem Hersteller (Vertriebsleiter) sowie dem Rohbauer und Abdichter hat zu folgenden Aussagen des Herstellers geführt, die ich hier mal aufführe:
    *******************************
    1. Aufgrund einer beauftragten Dickbeschichtung für den Lastfall „aufstauendes Sickerwasser“ im Sinne der DIN 18195-6 sei lediglich die DIN gültig und sowohl die technischen Merkblätter wie auch die allgemeine Dickbeschichtungsrichtlinie sowie die Erkenntnisse nach dem aktuellen Stand der Technik hätten keinerlei Relevanz und müssten nicht beachtet werden.

    2. Eine Nachbeschichtung von Fehlstellen und gravierenden Beschädigungen sei in der DIN geregelt. Ich bat um die Nennung der konkreten Literaturstelle und der darin enthaltene Anweisung, wie zu verfahren ist, da Ihre Aussage 1 explizit auf die DIN verweist und lt. dem Vertriebsleiter scheinbar alle anderen Richtlinien nicht zum Tragen kommen. Bis heute keine Antwort.

    3. Eine Kratzspachtelung ersetze die erste Lage bei einer geforderten 2-schichtigen KMB, auch im Falle des angegebenen Lastfalls. Es müsse dann lediglich eine weitere Schicht aufgetragen werden.

    4. Beim Auftrag im Spritzverfahren (Verspachtelung des Gewebes in der 1.Lage) sei eine Aufbringung der 2. Lage nicht wie in der DIN und der Dickbeschichtungsrichtlinie gefordert mit einer Trockenzeit sondern ein Auftrag frisch in frisch ausreichend. Es ist keine Hautbildung notwendig, um einen 2-schichtigen Aufbau zu erzielen.

    5. Eine Kratzspachtelung sei trotz vorhandenem Betonuntergrund nicht notwendig, da Auftrag mittels Spritzverfahren erfolgt ist.

    6. Eine gehäufte Blasenbildung (Durchmesser bis etwa 3cm) sei für eine Dichtfunktion nicht relevant.

    7. Ein eingetretener Schaden durch Regenwasser kurz nach der Beschichtung sei nicht zu erwarten, wenn die KMB noch fest auf dem Untergrund haftet.
    Lediglich die losen Teile müssen entfernt werden.
    Eine stoffliche Veränderung aufgrund von Diffusion (der Sohlplattenüberstand war ca. 1,5Wochen lang stark aufgequollen) sei nicht eingetreten. Diese Teile müssen nicht entfernt werden sondern können problemlos überschichtet werden.
    Die Beschichtung der unmittelbar angrenzenden Wandbereiche ist durch Diffusion nicht in ihrer Zusammensetzung verändert (Bindemittel etc.).

    8. Eine Reparatur der sich ablösenden, schadhaften Stellen sei wie folgt in Ordnung:
    - Entfernen der beschädigten KMB (nur an den Stellen, die sich vom Untergrund lösen
    - anlösen der alten KMB mittels Lösemittel
    - Überspritzen der schadhaften Stellen und Gewebeeinlage
    ein vorheriges Ausfüllen und Trocknen der Schadstellen gem. der Dickbeschichtungsrichtlinie sei nicht notwendig

    9. Ein Anfasen der Kanten (v.a. im Bereich der Vorderkante Sohlplatte) sei nicht notwendig. Eine Abscherung durch Auflast ist dann sinngemäß auch nicht zu erwarten.
    Es wird einfach eine neue Lage KMB über die vorhandene (nun durch KMB abgerundete) Kante aufgebracht.
    *******************************
    Vorschläge zur Reparatur seitens des Abdichters:

    1.) Die Beschädigungen an der Sohlplatte wird wie folgt behoben:
    - Die nicht fest an dem Untergrund haftende KMB wird abgelöst und entfernt.
    - Stellen mit zu dick aufgebrachter KMB (keine vollständige Durchtrocknung) werden entfernt.
    - Die alte KMB wird mittels einem Lösemittel angelöst
    - Die neue Beschichtung erfolgt unter Gewebeeinlage über die angelöste KMB und wird bis zu der Farbmarkierung oberhalb der Sohlplatte aufgebracht.
    - Die komplette Sohlplatte wird in dieser Art bis auf die Unterkante der Sohlplattenvorderseite neu beschichtet.

    Gleiches gilt für sonstige Fehlstellen.

    2.) Die Beschädigungen in dem Treppenabgang werden wie folgt behoben
    - Die KMB wird ringsum oberhalb der Hohlkehle abgeschnitten und entfernt.
    - Die Bodenplatte wird von der KMB befreit
    - mit einem Betonspachtel wird das erforderliche Gefälle hergestellt
    - Die alte KMB wird angelöst und unter Gewebeeinlage neu aufgebracht

    3.) Die Ecke der Stoßkanten Treppenabgang (Außen) / Kellerwand werden mit einem breiten Dehnfugenband überdeckt
    Die Dämmung an der Oberseite der Wand des Treppenabgangs wird mit einem flexiblen Dehnfugenband überdeckt und abgedichtet.

    4.) Die zu hoch aufgebrachte KMB im Bereich des Treppenabgangs wird entfernt und die Betonflächen werden gereinigt.

    5.) Eine schriftliche Bestätigung hinsichtlich der aufgetretenen Blasenbildung seitens des Herstellers wird noch übermittelt. Die Blasenbildung beeinflusst die Eigenschaften der KMB in keiner Weise.

    6.) Der Mehrspartenhausanschluss kann mit der für diesen Zweck bestellten Fest-Losflanschkombination nicht durchgeführt werden. Grund ist, dass der Festflansch etwa 1cm von der Außenwand hervorsteht und eine überlappende Schweißbahn in diesem Falle durch den Erddruck durchstanzt würde.
    Zudem liegt das Futterrohr für die Einbringung des Flansches sowie dessen Abdichtung durch eine Schweißbahn zu tief, da keine ausreichende Überlappung mit der KMB möglich ist.
    Zudem hätte der Festflansch bereits vor Aufbringen der angebrachten Schweißbahn montiert sein müssen.

    Abhilfe soll durch die Verwendung eines Kunststoffrohres mit angegossenem Betonkragen (Polymerbeton) geschaffen werden. Hierzu muss das vorhandene Futterrohr mittels einem Kernlochbohrer aufgebohrt werden.
    Das neue Kunststoffrohr ist gerippt und wird von dem Abdichter in der nötigen Form bearbeitet.
    Das Rohr wird so eingesetzt, dass der Betonkragen etwa 1 cm von der Kelleraußenwand hervorsteht, mittig zentriert und von innen und außen abgedichtet.
    Die Hohlräume werden mittels einem Epoxidharz-System verpresst, ggf. unter Beimengung einer ausreichenden Menge an Quarzsand, um eine zu hohe Wärmeentwicklung und ein zu starkes Schrumpfen zu unterbinden.
    Die exakten Mischungsverhältnisse werden seitens des Abdichters in Erfahrung gebracht.
    Der Kragenüberstand wird mit einem Betonspachtel auf die Wandstärke herabgezogen und flächig mit KMB beschichtet.

    Das Rohr mit angegossenem Betonkragen wird bestellt und an den Abdichter weitergeleitet

    7.) Stellen mit zu geringer Schichtdicke werden entsprechend korrigiert.

    Die KMB könne bis zum kommenden WE ohne weiteren Schutz gegen UV und Witterung belassen werden (somit insgesamt 3 Wochen) - danach solle man sie abdecken.
    *******************************

    Was meint Ihr? Habt Ihr hier Erfahrungen oder Kritik bzgl. dem Vorgehen?
    Auch bzgl. dem aufgebrachten Produkt an sich (Polystyrolgefüllte Dickbeschichtung) und seinem abP könnte ich einiges erzählen, dann würde jedoch nochmal so ein Roman dastehen :-)

    Ach ja, fast noch ganz vergessen... der Treppenabgang war komplett geflutet und die KMB schwamm quasi komplett (weiße Schleierbildung, komplett "schwabbelig"...)

    Ich danke Euch ganz herzlich für jeden Kommentar hierzu !! Wäre sehr wichtig für mich zu wissen, was ich nun tun soll... v.a. da ja scheinbar die aktuellen Richtlinien (außer der DIN) nicht gelten sollen - diese aber in dem Merkblatt deutlich erwähnt sind, genauso wie der UV-Schutz, der lt. techn. Merkblatt sofort aufzubringen sei...

    Ausgeschrieben war übrigens ein anderes Produkt (eines anderen Herstellers) mit anderen technischen Eigenschaften, was z.B. Druckfestigkeit und Rohdichte betrifft...
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Na dann würd ich doch über den Pfusch gar nicht mehr verhandeln - ausser Sie hätten dem Materialwechsel ausdrücklich zugestimmt oder im LV wäre ausdrücklich die Materialwahl dem Bieter überlassen worden.
    Hat der Bieter bei der Angebotsabgabe nicht Material XYZ statt ABC als kalkuliert angegeben und auch nachträglich von Ihnen als AG nicht eine geänderte Ausführung freigegeben bekommen, wäre selbst eine schadenfreie KMB in der jetzigen Ausführung mangelhaft, da abweichend vom Vertrag.
    Ab zum RA, den Architekten und den BU ganz käftig ins südliche Ende des Rückgrats treten lassen, die Ausführung beanstanden und eine vertragsgemäße KMB mit Fristsetzung und allem Pipapo fordern.

    Ende aus.

    MfG

    PS
    Mal hier unter 1) Beispiele lesen. (Den Rest natürlich auch ;))
     
  3. andif

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    Herzlichen Dank für die rasche Antwort

    nur ist hier die Frage, ob der Sachverhalt eine komplette Entfernung "nur" aus dem Materialwechsel heraus zulässt, da das andere Material ja scheinbar lt. Datenblatt die selbe Funktion (DIN 18196-6) erfülle.
    Einer Minderung, so würde ich annehmen, stimmt jedes Gericht zu - nur einer kompletten Neubeschichtung... das ist eben fraglich.

    Hinzu kommt, dass das abP derzeit abgelaufen ist und bei einer MPA eine Neuprüfung beantragt wurde. Jedoch stimmen hier die Artikelnummern seltsamerweise nicht mehr überein (altes Produkt, neues Produkt)... da ist noch etwas Recherche nötig. Die Baurechtsbehörde ist auch schon ganz interessiert, was bei den Nachforschungen rauskommt...

    Die Variante "...nochmal machen..." trifft bei uns auf das tragende Innenmauerwerk in jedem Fall zu, da (Erdbebenzone 3) zum einen
    - die falsche Rohdichteklasse
    - die falsche Steinfestigkeitsklasse und dann auch noch
    - Ziegel ohne Längsaussteifung
    verwendet wurden...

    Da sagt man nun lieber gar nichts mehr dazu.
    Wohl dem, der den Ausschreibungstext lesen kann und der die Regeln der Technik einigermaßen beherrscht...

    Viele Grüße
    Andreas
     
  4. #4 buddelchen333, 04.06.2008
    buddelchen333

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    wirklich haarsträubend mit was für Dummfang Erklärungen der Baulaie hier ruhiggestellt werden soll...vorsätzlicher Pfusch und nur Verarsche...da hilft nur noch der Rechtsanwalt....unerhöhrt sowas...
     
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  5. andif

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    kurzer Nachtrag zu Herrn Dühlmeyer:

    habe gerade nochmals mit dem Architekten gesprochen hinsichtlich Eintragungen des Rohbauers.

    im Ausschreibungstext stand:
    *************************
    Abdichtung Betonwand gegen aufstauendes Sickerwasser
    Abdichtung Wand, aufstauendes Sickerwasser
    Flächenabdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser
    nach DIN 18195-6,
    August 2000, aus der 2-Komp.-kunststoffmodifizierten
    Bitumendickbeschichtung
    z.B. PRODUKTNAME (KMB DIN 18195-2, August 2000)
    gleichwertig oder besser
    verwendetes Fabrikat:


    _____________________________

    in zwei Arbeitsgängen unter mittiger Einarbeitung des
    Glasseidengewebes XXX aufbringen.
    Trockenrückstand ca. 90 Vol.-%;
    Dichte 0,7 g/cm3; Druckfestigkeit 0,6 MN/m2.
    Mindesttrockenschichtdicke 4 mm.
    **************************

    Eingetragen wurde seitens dem Rohbauunternehmen lediglich ein anderer Herstellername - ohne exakte Produktbezeichnung.
    Es wurde ein 1-komponentiges Produkt eingesetzt.
     
  6. #6 Bauwahn, 04.06.2008
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    Nicht mehr gültiges abP, 1-Komponentig, eigentlich genügend Gründe NICHT mehr von gleichwertig oder besser zu sprechen, aber die Juristen können das sicher zur Not auch andersrum drehen.

    Thomas
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2008
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    :mauer :mauer :mauer :mauer
    Na - da kann der Kollege wohl schon mal die Winterklamotten wieder auspacken (zum warm anziehen) :frust
    1) Bei der technischen Angebotsprüfung (anscheinend) nicht überprüft, welches Produkt angeboten wird und ob dies WIRKLICH gleichwertig/besser ist.
    2) Dann die Ausführungsmängel bei mehreren WESENTLICHEN Bauschritten nicht verhindert.
    3) Und als Krönung sich neben einen dummsabbelnden Vertriebler schweigend daneben gestellt.
    ********************
    Es wäre Sache des Kollegen, Ihnen gegenüber dem BU beizustehen, statt dummdaneben zu stehen.
    Die Aussagen des Vertrieblers können Sie erstmal einstampfen, weil der Vertrieb nicht Ihr Vertragspartner ist.
    Ihr BU muss Ihnen BEWEISEN, dass seine Ausführungen fachgerecht sind.
    Dazu mögen zwar SCHRIFTLICHE Aussagen des Herstellers helfen, mehr aber nicht.
    *********************
    Ich würde mal mit einem BAURECHTSanwalt sprechen, ob Sie diese Abweichung vom Vertrag so dulden müssen und wie weit der Kollege haftbar ist.
    Auf jeden Fall sollten Sie den Kollegen auffordern, seine Haftpflicht zu informieren und Ihnen diese zu bennen.

    MfG
     
  8. andif

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    Zunächst mal Danke für die zahlreichen und ausführlichen Antworten.
    Ich bin gerade dabei, mit dem Architekten eine sinnvolle Lösung für die Misere zu finden... (und auch für die zahlreichen anderen Baustellen auf der Baustelle :frust)

    Sicherlich, es gibt die 2 Möglichkeiten.
    a) Gerichtliche Variante, dauert aber vermutlich recht lange und ist etwas nervenzehrend
    b) technisch sinnvolle Einigung.
    Dies erfordert jedoch die Kooperationsbereitschaft sämtlicher beteiligter Parteien, v.a. derer, die das ganze verbockt haben und dies derzeit irgendwie nicht einzusehen scheinen.

    d.h. wenn eine aussergerichtliche Lösung gefunden werden könnte, wäre das sicherlich der Variante a vorzuziehen.
    Klar ist, dass die Lösung technisch einwandfrei sein muss und kein Geflicke und Gemurkse. Die Abdichtung ist eines der sehr wichtigen Details.
    Das ist klar und das muss auch gewährleistet sein.

    Die gesamte KMB runtermachen und neu beschichten geht nur über eine gerichtliche Variante. Das ist so gut wie sicher.
    Nur: lässt sich (die Eignung des Produktes an sich mal vorausgesetzt) eine Schadensbehebung in dieser einfachen Form wie im ersten Schreiben angedeutet überhaupt einwandfrei realisieren?
    Vielleicht gibt es hier ein paar Profis, die sich hiermit auskennen?

    Die Dickbeschichtungsrichtlinie weist wie gesagt andere Voraussetzungen auf. Insbesondere, was die Untergrundvorbereitung betrifft und was die Korrektur von Fehlstellen anbelangt.
    Die soll jedoch laut Hersteller und laut eschichter nicht gelten, da eine Abdichtung nach DIN 18195-6 bestellt wurde und somit nicht der aktuelle Stand der Technik.
    Meiner Ansicht nach ist diese Aussage nur dummes Gelaber. Aber sie steht im Raum.

    Wenn nichts hilft und das ganze nicht gütlich über die Bühne gebracht werden kann, habe ich mit der gerichtlichen Variante selbstverständlich kein Problem. Is halt in der Summe alles recht nervig und überaus ärgerlich. Zumal sich nie jemand irgendeiner Schuld bewusst ist.
    Erschreckendes Beispiel: Betonüberdeckung. Stahlbewehrung schaut sogar an manchen Stellen raus. Mangel? Nein natürlich nicht. Ist doch alles korrekt ausgeführt, oder?? Nur ein abgerissener Bügel. :mauer (Betonsanierung wurde nach eifrigem Drängen dann doch am kompletten Gebäude durchgeführt. Schaun wir mal, obs hält.
    Naja. Ich gebe die Hoffnung nicht auf.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2008
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    ZUm Thema KMB-RiLi + Gültigkeit/Anwendbarkeit mögen sich Robby und Mark äussern.

    Ich würde beim Architekten aber schon die Zügel DEUTLICH anziehen und vor allem versuchen, seine Haftpflicht mit ins Boot zu holen. (Dazu muss er natürlich an die Meldung machen und Ihnen Angaben machen)

    Denn DIE sind interessiert, den Schaden klein zu halten und wirken manchmal auch auf Ihre VN ein. Ich hab schon erlebt, dass uneinsichtige Kollegen vom Schadensachbearbeiter zurück ins Glied komplimentiert wurden.
    Muss nicht klappen, kann aber. Und wenn ich mir die Mängel hier so ansehen ... :lock könnte die HV schon ins Grübeln kommen.

    Dazu ggf. auch einen Rechtsanwalt befragen. Der muss ja nicht gleich vor Gericht ziehen. Aber es gibt bei solch komplexen Problemen viele formale Fangeisen, die man/frau erst Jahre später bemerkt, wenn der Richter
    MfG
     
  10. andif

    andif

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    Nur so am Rande: das einzige was beinahe auf Anhieb funktioniert hat und nach ein paar Korrekturen bzgl. dem Überbindemaß auch wirklich gut aussieht ist das Außenmauerwerk aus dem hier schon häufig diskutierten T9 mit V-plus. Hoffentlich fällt das nicht beim demnächst notwendigen Aus und Einbau der tragenden Innenwände in sich zusammen :-)
    Wäre echt schade drum.
     
  11. andif

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    @ Herrn Dühlmeyer:

    ganz herzlichen Dank für die zahlreichen guten Tipps!!
    Dieser vorgeschlagene Weg macht sicherlich Sinn. Ich werde dies sehr zeitnah in Angriff nehmen.



    -> trotz alledem sind die von Ihnen angesprochenen Themen zu KMB-RiLi etc. natürlich immernoch von großem Interesse :lock
    Muss ja irgendwie behoben werden, der Mangel...
     
  12. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    So mal den Beitrag durchforstet...

    Erstmal muß die erbrachte Ausführung natürlich der Leistungsbeschreibung entsprechen!
    (Tut es das) und was ist gleichwertig? (Hierbei bitte berücksichtigen das es in Wahrheit nicht sooo viele "ECHTE" KMB Hersteller gibt! Der Rest wird gelabelt..)

    2. Sind bei der Leistungserbringung die "anerkannten Regeln der Technik" geschuldet (wenn nichts abweichendes Vereinbart wurde)

    Hier WU - Bauteil Bodenplatte Soll = 25 cm IST = 23 cm.... nun Frage ich mich wo liegt denn da bitte die Bewehrung? Auch ein sogenannter "Wu Beton" ist ohne Wasserführende Risse nach max. 5 cm dicht... das ist nicht das Problem nur welche Betondeckung wurde wie gemindert und funktioniert die Rissbreitenbeschränkung dauerhaft?

    3. KMB

    Ich finde es gelinde gesagt eine Unverfrorenheit und absolut kurzsichtig, Herstellerseitig so einen Unfug zu verbreiten denn damit tut man dem Produkt KMB als Industrie einen "Bärendienst"

    KMB Rili = Kratzspachtelung = notwendige Untergrundvorbereitung (Gerade bei Beton werden Poren im Gefüge unter der Sonneneinstrahlung sich an Volumen ausdehnen und Blasen bilden... jetzt ist der Untergrund schwarz und die Temperaturerhöhung natürlich höher!) DIese ist natürlich keine Abdichtungsschicht!!!!

    KMB Rili = Kanten zu fassen und Kehlen zu runden! (So geschehen?)

    Schichtdickenprotokoll = Messung/Protokoll der Schichtdicke und Verbrauchsnachweis?

    Durchtrocknungsprüfung? kann hier ja nicht erbracht worden sein!

    2. Auftragsgänge sind frisch in frisch sogar sinnvoll!!! jedoch nur wenn die untere Lage soweit erhärtet ist das diese durch den 2. Auftrag nicht verändert wird

    2. Auftrag = AUch dieser gemessen und protokolliert?

    Schichtdickenüberschreitung = Außerhalb der Vorgaben eh Schadenträchtig und falsch aber durch Regen "emulgiert" ? Geht gar nicht! (Schwundrisse, Elastizität ... der KMB)

    1 oder 2 Komponentig... mittlerweile sind auch die 2K Produkte Polystyrolgefüllt das sehe ich nicht als Problem sondern die Regenfestigkeit (ist ja so geschehen)

    Untergrund ? Ausreichend tragfähig? Das "Korn Frei" oder hinterläufige Zementschlemme verblieben?


    Der Abdichtungsfachmann wird hier ein Sammelsorium an "No Goes" finden!

    Der Verarbeiter wir dem "Verkäufer" vertrauen (der ist ja vom Fach!!! nun ja...)

    Ralf bitte Folge leisten und eigenen Sachverstand ins Boot holen, dann wird der "Verkäufer" recht flott einknicken und mit ihm der Verarbeiter... Wenn das wieder Erwartens nicht funzt ab zum "Fachanwalt" für Baurecht!


    Obwohl mit dem Verkäufer würd ich schon gern ne Runde spielen :) ...


    Ach und Tenor:" Schrott" wenn so wie beschrieben!
     
  13. andif

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    Vielen Dank für die ausführlichen technischen Hinweise.

    Diese hatte ich zum großteil schriftlich zusammengefasst und incl. Bildmaterial als Mängelprotokoll übergeben.
    Daraufhin wurde ich bei dem Ortstermin von dem Abdichter der Verleumdung bezichtigt - v.a. auch wegen meiner konkreten Nachfrage bezüglich der eventuellen Untauglichkeit des Produktes (2 technische Berater des Herstellers hatten mich zunächst unabhängig voneinander auf die Nicht-Tauglichkeit des Produktes hingewiesen - die Aussagen haben sie schleunigst widerrufen als klar war, dass das Produkt schon drauf ist... :confused:)


    Der Vertriebsleiter hat mich bei dem Ortstermin zunächst als komplett dämlich dargestellt - ich würde sämtliche Normen und Richtlinien durcheinanderwürfeln und hätte ja sowas von keiner Ahnung... :motz
    Da macht man sich die Mühe und recherchiert in den Richtlinien und den Normen und erläutert die Sachlage korrekt - dann solch freche Aussagen. Einfach unglaublich.

    Nun denn. Fakt ist (leider tatsächlich), dass

    - keine Untergrundvorbehandlung vorgenommen wurde (lediglich leichtes Abbürsten mit Stahlbesen, danach direkt Verkieselung) ohne Entfernung der Zementschlämme oder maschinellen Öffnung der Poren/Lunker, geschweige denn einer Kratzspachtelung
    - kein Anfasen der Kanten vorgenommen wurde
    - die abgerundete Hohlkehle zwar ausgeführt wurde, diese jedoch lediglich einen Radius von maximal ca. 3,5cm hat
    - die KMB nicht vor Regeneinwirkung geschützt wurde und daher zahlreiche Aufquellungen bis hin zur vollständigen Lochbildung sichtbar wurden.
    - die Schichtdicke konnte nur als Endschichtdicke bestimmt werden, da Auftrag feucht in feucht (Auftrag der 2ten Schicht ca. 10min nach Verspachtelung des Gewebes der 1. Lage ohne Antrocknung der 1. Lage) und somit die Schicht als Gesamtschicht gemessen wurde.
    - die extra bereitgelegten Betonsteine als Referenzproben wurden zwar verkieselt aber vergessen zu beschichten...
    - Die Schichtdicke auf der Sohlplatte und in der Hohlkehle ist mit Sicherheit nicht gemessen worden, da von Anfang an extrem dick.
    - Die Menge der KMB war eigentlich überdimensioniert: 110qm lt. Datenblatt, eff. Fläche ca. 90qm. Jedoch ging das Material kurz vor Fertigstellung aus.
    ca. 4qm weisen daher eine nicht ausreichende Schichtdicke auf.

    Kann man noch mehr falsch machen?
    Erschreckend. Und das von einem professionellen Abdichter, der auf diese Art und Weise nach eigenen Angaben ca. 300-500 Bauwerke pro Jahr beschichtet...

    Ihr habt mich vollends überzeugt. Das hat so keinen Sinn mehr, v.a. da der Abdichter und der BU das ganze "schönreden" will.
    Werde mich mal erkundigen, welcher Sachverständige aus meiner Gegend hier geeignet ist.

    Kurze Frage: Sollte in der Zwischenzeit irgendeine Mängelrüge formuliert werden? Es existiert das Protokoll des gemeinsamen Treffens mit den Aussagen sowie den Ausbesserungsvorschlägen, in dem ich jedoch auf die Fragwürdigkeit der Ausbesserungsvorschläge hingewiesen habe und den BU um Abklärung gebeten habe.

    Ich werde diese Entscheidung jedenfalls sofort unserem Architekten mitteilen.

    Einen ganz herzlichen Dank nochmals an alle!!! :)
    Grüße, Andreas
     
  14. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ausreichend wäre den Mangel nach seinem Erschienungsbild entsprechend zu beschreiben, denn noch ist der AN Beweispflichtig (keine Abnahme).

    Schönreden? Ein totes Pferd kann man nicht gesundbeten, geschweige denn jemals reiten!
     
  15. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    PS: Aus was ist die Hohlkehle`?
     
  16. andif

    andif

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    Die Hohlkehle ist aus einem speziellen Betonspachtel - die genaue Bezeichnung weiß ich leider nicht. (Wenigstens nicht aus KMB...!)

    Die Mängelrüge sollte dann vermutlich auch die von der Ausschreibung abweichende Materialwahl beinhalten.
    Ausgeschrieben war ja die 2-komp. KMB mit der die Regenschäden überhaupt nicht erst in dieser gravierenden Form eingeteten wären. Zudem ist die Druckfestigkeit in der Ausschreibung mit größter Wahrscheinlichkeit höher als die der aufgebrachten KMB. Näheres muss noch recherchiert werden, da die Prüfergebnisse nicht im abP abgedruckt sind.
    Ein Nachweis "Gleichwertig oder besser" ist nicht so einfach ohne Angaben der techn. Eigenschaften... offensichtlich ist eben 1-kmp.

    Kurze Frage zum Thema Kanten anfasen:
    Der AN argumentiert momentan so, dass die alte KMB je eine Rundung darstellt - wenn nun überbeschichtet wird, liegt die KMB auf einer Rundung auf.
    Meines Erachtens nach hat man da trotzdem die Gefahr einer möglichen Abscherung durch die linienförmige Auflast beim Verfüllen direkt an der Kante. Oder liege ich hier falsch?
     
  17. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Eine Hohlkehle mit KMB ist (unter bestimmten Umständen) sogar möglich.

    Das mit dem brechen der Kanten durch den 2 Auftrag ist natürlich wiedermal völliger Humbug!

    Eigentlich brauch bei der Beschreibung eh nichts mehr "recherchiert" zu werden. Beim Golf würde man sagen der Ball liegt tot an der Fahne!
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2008
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    Andif - tun Sie sich den Gefallen und lassen Sie das "selber schreiben".
    Nehmen Sie sich anwaltliche Hilfe, teilen Sie dies dem Architekten mit und fordern Sie diesen auf, Ihnen und dem Anwalt bei der Lösung des Problems zuzuarbeiten (wäre eigentlich eh sein Job, aber hier....)
    Und suchen Sie sich einen SV für Abdichtungen, besser noch einen aus dem Bereich Maurer- und Betonbau, der auch Abdichtungen beherrscht.
    SIE wird man immer als Dummie hinstellen, egal wie fundiert Ihre Aussagen sind.
    Mit jedem Brief oder schlimmer Telefonat ohne entsprechende "Rückendeckung" stellen Sie sich selber Fangeisen hin.
    Glauben Sie es einem, der als SV leider zu oft erlebt hat, wie die Gegenseite über solche Nummern den Kopf aus der Schlinge bekommen hat.

    MfG
     
  19. andif

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    Danke für die Hinweise,

    habe soeben an den Architekten ein Schreiben verfasst, dass er bitte anhand den ihm vorliegenden Schadensmeldungen eine geeignete und rechtlich einwandfreie Mängelanzeige verfassen und an den BU übermitteln soll.

    Hierbei habe ich ihm ausdrücklich untersagt, meine Schreiben beizufügen sondern habe auf eine eigene Formulierung der offensichtlichen Sachverhalte gedrängt.
    Einen Sachverständigen werde ich in jedem Falle baldmöglichst zu Rate ziehen, für die weiteren Schritte wird ein RA sicherlich ebenfalls unumgänglich sein. Auch hinsichtlich der rechtlich einwandfreien Vorgehensweise in solch einem Fall.

    Ich gehe nicht davon aus, dass der BU freiwillig die KMB runterreißt und neu beschichten lässt. Gleiches gilt für die zahlreichen anderen Baumängel.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2008
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    :yikes :yikes N E I N :yikes:yikes
    Daraus kann ne Menge Mist erwachsen. Sie sind der Vertragspartner und damit für Rechtsgeschäfte zuständig.

    MfG
     
Thema: KMB - Ausführungsmängel und nun?...
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