Dachbodenausbau: Architekt notwendig für Baugenehmigung?

Diskutiere Dachbodenausbau: Architekt notwendig für Baugenehmigung? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich im richten Unterforum gelandet bin. wir möchten uns demnächst ein Haus kaufen und dort das Dachgeschoss...

  1. #1 GUltimate, 03.05.2010
    GUltimate

    GUltimate Gast

    Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich im richten Unterforum gelandet bin.

    wir möchten uns demnächst ein Haus kaufen und dort das Dachgeschoss ausbauen (zu einem privaten Büroraum).
    Da fast alles in Eigenleistung gemacht wird und ein Kollege exakt weiß, was wie zu tun ist, benötigen wir eigntlich keinen Architekten.
    Jetzt wurde mir aber gesagt, dass man auf jeden Fall einen Architekten benötigt, der einen Plan erstellt, damit man eine Baugenehmigung bekommt. Ist das tatsächlich der Fall?
    Dieser schlägt mit ca. 1.500€ - 2.000€ zu buche. Aber alles was der Architekt erstellt ist für uns uninteressant und nicht nötig. Es würde ausschließlich um die Baugenehmigung gehen.
    Bundesland ist Bayern, Stadt Coburg.
    Gebäude ist Zweitbezug.
    Also, ist ein Architekt pflich?
    Freue mich über Antworten.
     
  2. #2 Baufuchs, 03.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die vorgesehene Nutzungsänderung

    des Dachbodens ist Bauanzeige-/genehmigungspflichtig.

    Und das geht nun mal nur mit einem sog. "Bauvorlageberechtigten", der die notwendigen Pläne und Berechnungen erstellt.

    Und das ist nun mal der Architekt.
     
  3. MikeM

    MikeM

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    Baufuchs scheint sich genauso wenig mit dem Thema auszukennen wie der Mitarbeiter beim Bauamt und der Architekt.
    Wie mir nun ein bekannter Ingenieur bestätigt hat, ist es nicht notwendig eine Genehmigung einzuholen.

    Nach einem kurzen Anruf bei dem Vorgesetzten des Bauamtmitarbeiters und dem Hinweis auf die bayerische Bauordnung Fassung 2009 Art. 57 Absatz 1 Punkt 11 c und d konnte mir bestätigt werden, dass für dieses Vorhaben keine Baugenehmigung notwendig sei, da diese Maßnahme verfahrensfrei ist.

    Ich zitiere hier mal den Gesetzestext für diejenigen, die vielleicht mal vor dem gleichen Problem stehen und einen inkompeteten Mitarbeiter oder Architekt am Telefon haben, denn auch der Architekt hat natürlich nichts davon erwähnt, dass keine Genehmigung notwendig ist:

    (1) Verfahrensfrei sind
    ...
    11. folgende tragende und nichttragende Bauteile:
    ...
    c) zur Errichtuing einzelner Aufenthaltsräume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, im Dachgeschoss überwiegend zu Wohnzwecken genutzter Gebäude, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes nicht in genehmigungspflichtiger Weise verändert werden,
    d) Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen
    ...

    Ich habe das hier mal etwas ausführlicher dargestellt, damit es evtl. eine Hilfe für andere ist, die so etwas vorhaben und vom Bauamt oder Architekten falsch informiert werden.

    In diesem Sinne,
    viele Grüße
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 04.05.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Mike for Präsidente - echt!!!
    Dachgeschoßausbau heisst in 99,99 % der Fälle zusätzliche Lasten auf der Decke und an der Dachkonstruktion.
    Damit - kluger Mike - wird aber eben die Dachkonstruktion verändert.
    Noch Fragen?

    Ich kannte mal einen, der mal einen gesehen hat, der mal von einem gehört hat................... :mauer
     
  5. MikeM

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    Ok, und wieso bestätigt mir die Ober-Bauamts-Mitarbeiterin - nachdem ich ihr mein Vorhaben im Detail erklärt habe - meine Aussage und gibt grünes Licht dafür (schriftlich)?

    Irgendwo ist das echt so eine Sache mit dem Bauen. Ich meine, wenn das Bauamt mir sein OK gibt, wer sollte dann noch was dagegen haben?

    Oder anders ausgedrück: Wenn ich mich nicht auf die Aussage des Bauamtes verlassen kann - sei es Mitarbeiter A der mir gestern sagte, ich brauche einen Architekten + Genehmigung - oder sei es Mitarbeiter B (Bauamtsleiter), der mir heute nach Rückfrage und Verweis auf Art. 57 schriftlich bestätigt, dass ich weder Architekten noch Genehmigung brauche - wen soll ich denn noch fragen?

    Aber sicher hast du auch hierfür eine Antwort, lieber Ralf.
     
  6. sepp

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    der supermike.......
    erstmal ist festzustellen, daß wir nix wissen.
    1 - gebäudeklasse
    2 - notwendige treppe und rettungsweg
    3 - zulässiger aufenthaltsraum

    erst dann die klappe aufreissen!
     
  7. #7 Thomas B, 04.05.2010
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    Laß den Mike doch bauen...und sich den Architekten sparen...ist doch eh nur rausgeschmissenens Geld....
     
  8. MikeM

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    Entschuldigt mal bitte aber ich versuche hier niemanden zu provozieren oder zu beleidigen. Ich habe lediglich eine Frage gehabt. Daraus resultierte dann meine Skepsis ggü dem Bauamt, da ich 2 verschiedene Aussagen erhalten habe.

    Dem Mitarbeiter beim Bauamt hab ich doch detailliert erklärt, was ich vor habe. Also was genau durchbrochen werden muss, was für eine Treppe rein kommt, wie das Dach beschaffen ist, welche Fenster installiert werden.

    Wenn die Infos dem Mitarbeiter nicht reichen, dann soll er mir das sagen und kann dann gerne vorbeikommen. Aber einfach mal pauschal zu sagen, dass ein Architekt pflicht ist finde ich nicht korrekt - insbesondere dann nicht, wenn der Vorgesetzte des Mitarbeiters mir anschließend erklärt (nach dem er auch alle infos hat), dass keine Genehmigung und kein Architekt nötig ist.

    Auf irgendeine Aussage muss ich mich doch verlassen können oder?
    Den Architekt brauch ich nicht, da im Nebenhaus (identisches, da Reihenhaus) auch das Dach exakt so ausgebaut wurde, wie ich es vorhabe. Und der hat die Pläne des Architekten nicht einmal gesehen, da er sich mit sowas auskennt und das in Eingenleistung erbracht hat.

    Was genau passt denn an meiner Fragestellung nicht? Ist das hier nicht ein Forum um eben genau an diesen Punkten Unterstützung zu leisten bzw. Tipps zu geben?

    Ich möchte niemandem zu Nahe treten aber das, was ich hier zu hören bekomme ist nicht sehr hilfreich.

    Ich baue nun mal nicht jede 2.Woche ein Dachboden aus.
     
  9. mls

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    aber a bisserl beleuchten wollen wir das schon noch, gell? ;)

    hier der gesamte artikel 57:
    soweit, so gut.
    auf die unterscheidung bauteil <-> bauwerk will ich nicht eingehen, das
    wäre auch interessant ..

    jetzt könnte der eindruck entstehen, der bauherr dürfe im oben definierten
    rahmen alles machen - und da lohnt es sich, aufzupassen ;)
    ich glaube immer noch an das gute im menschen - und ich glaube, niemand baut
    absichtlich für sich selber ein einsturzgefährdetes oder ein "brandgefährliches"
    gebäude - aber unabsichtlich wird regelmässig heftigst nicht nur gegen baurecht,
    sondern auch gegen elementare sicherheitsanforderungen verstossen.
    wenn ich schon ersteren verstoss nicht gutheissen kann - für letzteren fehlt mir
    jedes verständnis!
     
  10. sepp

    sepp

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    du hast überhaupt keine frage gehabt, mister superschlau!
    der treadersteller hatte eine frage und du hast dich allwissend hier eingemischt.
    ob dein DG identisch mit dem TE DG ist weiss keiner und du auch nicht.
     
  11. MikeM

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    Da bin ich absolut deiner Meinung. Beim Bau ist ein Bekannter mit dabei und einer, der das Handwerk auch gelernt hat und schon öfter Dachausbauten gemacht hat. Außerdem haben wir ja das Nachbarhaus, in dem es verbaut wurde und das wurde auch zu 100% sicher gemacht. Es wurden sogar zusätzlich Stahlträger eingelassen, obwohl das nicht nötig gewesen wäre.

    Wie du schon sagst, ich will nicht am Material sparen, ich will das Ding bombenfest und sicher machen. Ich kauf ja kein Haus und mach einen Durchbruch + Dachausbau ohne absolut sicher zu sein, dass das auch technisch/baulich einwandfrei ist. Ich habe einen 2 jährigen Sohn - allein das würde mir niemals gestatten irgendwo an Sicherheit zu sparen.

    Aber wie gesagt, Architekt und Genehmigung einholen, und dann guckt der Architekt oder das Bauamt eh nicht mehr nach, wie gebaut wurde (so war es beim Bekannten). Und dann noch gesagt zu bekommen, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist finde ich schon etwas unpassend. Vor allen dann, wenn das wiederrum vom Bauamtsleiter revidiert wird.

    Mir geht es nicht primär um das Geld. Sicherlich - lieber investiere ich die 2000 in den Ausbau. Aber bei einem Gesamtkostenvolumen von 30-35T€ kommt es auf die 2.000 nicht unbeding an (wenn es denn gesetzlich notwendig ist).

    Der Architekten macht einen Plan, den ich ohnehin nicht benötige.

    Ich hoffe die Problematik, vor der ich stehe/stand ist rübergekommen.
     
  12. MikeM

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    Ups, das war dann wohl mein Fehler. Ich hatte den 1. Beitrag (G-Ultimate) von der ARbeit aus geschrieben und hatte vergessen, dass ich mich wohl schon mal hier angemeldet habe. Daheim wurde dann der alte Name automatisch angemeldet. Daher: G-Ultimate = MikeM

    Sorry für die Verwirrung. Das erschwert natürlich den Thread.

    Aber dennoch steht meine Aussage wie unter MikeM bzw. G-ultimate zu lesen ist.
     
  13. #13 prodomos, 04.05.2010
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    In Brandenburg gab es mal eine Zeit, da konnte man sich als Tragwerksplaner vom Bauamt bestätigen lassen, dass man es kann.
    Daraufhin brauchte dann kein Prüfstatiker mehr rechnen und gucken. (volkstümlich erzählt :bierchen:)
    Ich denke es ist an der Zeit, dass eine Institution erfunden wird, welche MikeM uä. die Berechtigung gibt, ohne Architekten, Tragwerksplaner und Bauleiter bauen kann.
    Mindestforderung wäre dann: Er kennt mindestens einen, der ........
    (bitte weiterführen, meine Rechnerzeit ist zu Ende:sleeping)
     
  14. MikeM

    MikeM

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    Ach Leute, wieso wird das denn hier ins Lächerliche gezogen?!

    Ich hatte eine Frage bzw. Anliegen und wollte Tipps. Stattdessen kommen nur zynische Beiträge.
    Wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre, dann wäre das ja ok. Aber wenn ich definitiv jemanden an der Hand habe, der dieses Handwerk erlernt hat und es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wieso sollte es mir dann verwehrt bleiben? Bzw. wieso sollte ich einen Architekten für viel Geld beauftragen, von dem ich eh nichts habe, da er ja nicht mal beim Bau dabei wäre, sondern nur die Formalitäten erledigt (Genehmigung etc.)?

    Und es geht darum, dass das Bauamt erst sagt, es wäre gesetzlich vorgeschrieben und im Anschluss daran dann aber doch sein ok dazu gibt, ohne Genehmigung und Architekt das ganze durchzuführen.
     
  15. #15 Baufuchs, 04.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ja ne, ist klar!

    Und in den 2 Wochen zwischen den beiden Anmeldungen bist du auch noch von Coburg nach Nürnberg umgezogen und vom Angestellten zum Handwerker mutiert.:mauer

    Das wars hier für Dich.
     
Thema: Dachbodenausbau: Architekt notwendig für Baugenehmigung?
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