Wohnung vermieten - wie Heizkosten abrechnen

Diskutiere Wohnung vermieten - wie Heizkosten abrechnen im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo allerseits, ich bin mittlerweile 'stolzer Besitzer' des elterlichen Hauses. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte mit EG, OG und...

  1. #1 karlkojote, 30.05.2011
    karlkojote

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    Hallo allerseits,

    ich bin mittlerweile 'stolzer Besitzer' des elterlichen Hauses. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte mit EG, OG und ausgebauten Dachgeschoss. Im EG wohnt die Mutter, im DG ich selbst. Jetzt möchte ich gerne das OG vermieten. Das war bisher selbst genutzt und daher fehlen dort sämtliche Installationen für eine Abrechung der Nebenkosten. Wasserzähler ist kein Problem, auch nicht ein Stromzähler, aber was ist mit den Heizkosten.

    - es ist eine Öl-Zentralheizung vorhanden
    - EG hat 3 Zimmer, Küche, Bad; Bad, Küche und Gang haben Bodenheizung, Fläche ca. 90m³; Küche hat noch Holzofen (ist nicht an die Zentralheizung angeschlossen)
    - OG hat 3 Zimmer, Küche, Bad; Bad hat Bodenheizung, ca. 90m³
    - DG hat 2 Zimmer, große Wohnküche, Bad; Bad und Wohnküche haben Bodenheizung, Fläche ca. 75m³
    - Haus ist voll unterkellert, der hätte zwar Heizkörper, aber die waren glaub ich, noch nie an
    - Haus ist Bj 1974 und bis auf das ausgebaute Dach und erneuerte Fenster, keine besondere Dämmung (die is eher sogar schlecht).
    - auf Grund der schlechten Dämmung wollte ich auch eventuell im Wohnzimmer im OG einen Holzofen nachrüsten (da muss ich aber noch anfragen, ob mit bestehendem Kamin möglich)


    Was ist denn hier die beste Lösung für eine vernünftige Heizkostenabrechnung? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.


    Gruß,
    Karl
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Ich würde als Grundlage die Heizkostenverordnung heranziehen, denn letztendlich geht es auch um die Rechtssicherheit der Abrechnung. Sind es im Haus 3 Wohnungen, davon eine vermietet, kommt man um die Heizkostenverordnung nicht herum.

    Text der Heizkostenverordnung siehe hier:

    http://bundesrecht.juris.de/heizkostenv/index.html

    Die erforderliche Ausstattung zur Verbrauchserfassung siehe §5.

    Gruß
    Ralf
     
  3. R.B.

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    Bei den Flächenangaben meinst Du wohl eher 90m2. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 ThomasMD, 30.05.2011
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    Da es sich bereits um ein Haus mit 3 Wohnungen handelt, gilt die Befreiung für kleine Gebäude mit Eigner- und Einliegerwohnung nicht mehr.
    D.h. Du musst bei Vermietung nach der Heizkostenverordnung abrechnen.

    Wärmemengenzähler kommen vermutlich wegen der dezentralen Leitungsführung nicht in Betracht.
    Deshalb bleiben nur Heizkostenverteiler übrig, die an alle im Haus befindlichen Heizkörper, egal ob benutzt oder nicht, anzubauen sind.

    Die Heizkosten sind nach einem Umlageschlüssel mind. 30% max. 50% nach der beheizten Grundfläche und mind. 50% max. 70% nach Verbrauch abzurechnen.

    Bei solch kleiner Hütte würde ich mir dazu ein Excel-Sheet basteln und die Abrechnug selbst machen. Ansonsten Abrechnungsunternehmen beauftragen.
     
  5. Julius

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    Abrechnung selbermachen geht bei Heizkostenverteilern leider nicht.

    Also: Heizkostenverteiler an ALLEN Heizkörpern im Gebäude (auch an den gewöhnlich nicht genutzten!!!) anbringen lassen und Vertrag über deren Wartung, Ablesung und Abrechnung abschließen.

    Ich persönlich hab dabei schlechte Erfahrungen mit der Firma gemacht, welche ständig den Namen ändert...
     
  6. #6 ThomasMD, 30.05.2011
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    Sagt wer?
     
  7. Julius

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    Sagten alle Anbieter von HKV, welche ich diesbezüglich befragt hatte.

    War für mich auch nachvollziehbar, da heute z.B. die Korrekturfaktoren nicht mehr in die Skalen einfließen, sondern erst über die Abrechnung eingestrickt werden.

    Solltest Du da andere Informationen haben, interessiert mich das sehr. Danke!
     
  8. #8 ThomasMD, 30.05.2011
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    Könnte mit der Interessenlage der HK-Abrechner zu tun haben.

    Ich habe bis vor drei Jahren ein 21-Parteien Objekt mit einem Mix aus Wärmemengenzählern und HKV abgerechnet und nie Probleme gehabt.

    Ob die Korrekturfaktoren nun in die Skala eingebaut werden oder beim Abrechnen einfließen, ist doch eigentlich egal.
    Bei mir hatte ich aus Rohwerten und Umrechnungsfaktoren selbst die Abrechnungseinheiten berechnet.
    War für die Nutzer besser nachvollziehbar.
     
  9. Julius

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    Aber dazu müßtest Du jene Angaben erstmal bekommen.
    Und selbst wenn:
    Ich glaube nicht, daß der Fragesteller sich an sowas versuchen sollte. Ist ja ein Dreisatz für ne auf nur auf Wärmemengenzählern basierende Abrechnung schon schwer genug...
     
  10. #10 ThomasMD, 30.05.2011
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    Hast Du auch wieder Recht.
     
  11. #11 karlkojote, 30.05.2011
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    Stimmt, die Flächenangaben sollten eher m² sein. Doof bleibt doof!!!!!!!
     
  12. #12 karlkojote, 30.05.2011
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    Vielen dank schon mal für die Antworten. Dann werd ich mich mal schlau machen.
    Welche Abrechnungsfirma wäre denn zu empfehlen?


    Gruß,
    Karl
     
  13. #13 moep3fx, 31.05.2011
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    schwer zu sagen, letztendlich kommt es nicht auf die Firma an sich, sondern eher auf die zuständige Niederlassung an.
     
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