X - Y. Welcher Anbieter hat Recht?

Diskutiere X - Y. Welcher Anbieter hat Recht? im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Da wir momentan ziemlich ratlos sind, wenden wir uns einfach mal hier an alle: Hier die Fakten soweit bekannt: Heizlast des Wärmeerzeugers:...

  1. #1 Gromit1976, 03.04.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 03.04.2011
    Gromit1976

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    Da wir momentan ziemlich ratlos sind, wenden wir uns einfach mal hier an alle:

    Hier die Fakten soweit bekannt:
    Heizlast des Wärmeerzeugers: 7,5 KWh
    Heizwärmebedarf Qh: 10066 KWh/a
    Wärmebedarf für Warmwasser Qw: 2188 KWh/a
    Endenergiebedarf 24 KWh/(m² a)
    4 Personen
    Gebäudenutzfläche 175m²
    Wohnfläche 155m²
    KFW-70 erfüllt

    Projekt:
    Sole-Wasser-Pumpe für Heizung und Warmwasser
    Fußbodenheizung

    1. Angebot A:
    X WP
    X Warmwasserspeicher
    X Fernbedienung
    X Pumpenbaugruppe
    X Membran Ausdehnungsgefäß
    Bohrung geplant: 100 m bei 60 Watt Entzug, 35€ netto je Meter
    Gesamtkosten: 18.176,-€

    2. Angebot B:
    Y Wärmepumpe Innenaufstellung
    Membran Ausdehnungsgefäß 35 Liter
    Brauchwasserpumpe Wechselstrom m.RV
    Z Sicherheitsgruppe Securfix 12/10
    Bohrung geplant 150m, 50€ netto je Meter
    Gesamtkosten:26.189,-€

    B wurde das Angebot von A zur Stellungnahme vorgelegt....
    Seine Angaben zum Angebot A:
    Bei Wärmepumpe mit 7,8 KW seien geplante 6 KW aus Boden zu wenig
    Wärmepumpe mit 7 KW zu klein, dann dauernd Zusatzheizung in Betrieb
    Nach ENEV sei bei Einzelraumregelung zwingend Pufferspeicher vorgeschrieben, diesen habe X nicht
    Entzugsleistung betrage nur 45Watt

    Unsere Fragen:
    1. Wer hat Recht?
    2. Welches Angebot passt tatsächlich zu unserem Haus?
    3. Wie groß sollte unsere Wärmepumpe sein?
    4. Was fällt euch zu den beiden Angeboten ein?
    5. Was sagt ihr zu den Angaben von B zum Angebot von A?
    6. Wenn die Entzugsleistung nur 45 statt 60 Watt beträgt, ändert das dann etwas an der Größe der Pumpe, die wir brauchen –oder würde sich dadurch „nur“ die Bohrtiefe ändern?
    7. Wo liegt denn der Unterschied zwischen Einzelraumregelung und unterschiedliche Heizkreise? Steht dazu tatsächlich was in der ENEV?!
    8. Hat Angebot B keinen Warmwasserspeicher? Braucht man den nicht?

    Wir wären wirklich für jegliche -qualifizierte-Meinungsäußerung dankbar :winken
     
  2. #2 fmw6502, 03.04.2011
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    da Ralf (R.B.) heute frei hat, der Versuch ihn zu ersetzen:

    1) möglicherweise keiner, da oben EnEV Werte genannt sind, nach denen man NICHT eine Heizung auslegen kann, sondern man muß eine Heizlastberechnung nach EN12831 machen
    2) ohne Heizlast keine Aussage möglich
    3) ohne Heizlast keine Aussage möglich
    4) hat keinen Sinn weiter ohne Heizlast nachzudenken, d.h. Du wirst eh Angebote auf Heizlastbasis benötigen
    5) es wird vom Staat nur die ERR gefordert, kein Puffer
    bei richtiger Auslegung der WP/FBH kann auf Puffer verzichtet werden
    6) Die WP wird nach der Heizlast ausgelegt, nach der Heizlast, WP-COP und den Bodenbeschaffenheiten wird die Bohrung dimensioniert
    7) ?
    8) siehe 4)

    Die Themen sind schon x-mal grundlegend disktuiert worden. Lies einfach einige "alte" threads.

    Gruß
    Frank Martin
     
  3. #3 alex2008, 03.04.2011
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    Ergänzend zu Frank

    Du benötigst unbedingt eine Heizlastberechnung. Nur damit lässt sich vernünftig planen.

    Und bei einer WP brauchts eben auch einen Planer der etwas von der Materie versteht.

    Der weiss dann auch welche Zuschläge man in welcher Höhe sinnvoll einberechnet, welche WP man denn nimmt, die kleinere oder die größere (die aufs gerechnete Ergebnis passende wirds seltenst geben)
    Mit welcher Auslegung man die FBH betreibt und ob ein Puffer technisch notwendig ist oder nicht.

    Dass der eine Anbieter mit 60W/m Entzugsleistung rechnet ist schon kritisch. Die Schweizer rechnen nicht ohne Grund mit max. 50W/m
     
  4. #4 Rokklith, 03.04.2011
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    60 W/m kann kritisch sein oder auch reichlich bemessen, 50 W/m kann reichlich bemessen sein oder auch kritisch. Die Entzugswerte hängen nun mal von der Geologie, Hydrologie, vor allem von den Betriebsstunden und noch anderen Kriterien ab. Hier hat der Fragende sich nicht geäußert. Ich kann nur warnen die 50 W/m als "sicher bemessen" zu betrachten.

    mfg Rokklith
     
  5. #5 Gromit1976, 03.04.2011
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    O.K., wir dachten, dass das, was der Architekt bei den ganzen Berechnungen zum Energieausweis als "Benötigte Heizlast" mit 7,5 kW ausgewiesen hat, auch tatsächlich die Heizlast ist, von der hier immer wieder zu lesen ist. Aber dann ist Heizlast wohl nicht gleich Heizlast?!
    Also müssten wir jetzt jemanden finden, der für uns eine Heizlastberechnung in der richtigen Form macht und dann noch jemanden, der uns sagt, ob die jeweiligen Anbieter diesen Wert dann auch richtig (Bemessung der WP etc.) umgesetzt haben. Das müsste ja dann wohl jemand sein, der die Dinger nicht selbst anbietet -also wohl z.B. ein Architekt?! Wie finde ich denn dann einen Architekten, der dann wirklich Ahnung davon hat? Die werden ja vermutlich nicht alle auf dem Gebiet gleich firm sein? Und die nächste Frage, wie teuer ist denn wohl so eine Leistung. Jetzt nicht, dass wir dafür kein Geld ausgeben wollen. Im Gegenteil -wir sehen ein, dass wir professionelle Hilfe brauchen. Aber was wäre denn da ungefähr noch einzuplanen?
     
  6. #6 fmw6502, 03.04.2011
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    Frag mal Deinen Architekten, wie er die "Heizlast" berechnet (oder möglicherweise) geschätzt hat.

    Um diese unabhängig und vor einer Anfrage berechnen zu können google zB mal nach "Wärmebedarfsservice". Dann kommt noch abhängig von Eurer EVU die Abschaltzeiten dazu und Du weißt wieviel Wärme die WP können sollte. D.h. die Anfrage kann konkretisiert werden.

    Das wenige Geld für eine richtige Heizlastberechnung ist sicherlich gut investiert.

    Gruß
    Frank Martin
     
  7. Julius

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    Genau! Das ist ein häufiger Irrtum.
    Denn die Heizlast ist individuell nach gewünschter Raumtemperatur und Klimazone. Außerdem geht die Nutzung ein (Lüftungsverhalten, Warmwasserverbrauch).
    Die Werte nach EnEV (welche nur für die Vergleichbarkeit gedacht sind) gehen z.B. von nur 19°C in den Wohnräumen aus und davon, daß das Gebäude in Würzburg steht...
     
  8. #8 Gromit1976, 11.04.2011
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    O.K. dann nochmal auf Anfang:

    Das Ergebnis der inzwischen nach Din 12831 durchgeführten Heizlastberechnung: 6,5 KW (FBH mit 32,5 Grad Vorlauftermperatur)
    Wenn richtig verstanden müsste man nun für den WW-Verbrauch noch 0,25 KW je Person hinzu rechnen (wir haben keine Badewanne und auch kein Schwimmbad...)
    Zuschlag für Sperrzeiten brauchen wir nicht, da wir keinen WP-Tarif nehmen wollen.
    Damit wären wir doch dann theoretisch bei einer Auslegung der Wärmepumpe von 7,5 KW -oder haben wir jetzt noch was vergessen?

    Lt. Bodengutachten ist bei uns mit 50-55 Watt Entzugsleistung zu rechnen.
    Wie tief müsste man dann bohren? 7,5KW*0,75= 5,625KW, also bei 55 W= 102m oder bei 50 W= 112m? Wird während des Bohrens die Entzugsleistung kontrolliert und man passt dann noch "Spontan" die Tiefe an, oder legt man das schon vorher fest und geht dann lieber von dem ungünstigen Wert aus?

    Und natürlich nochmal zur Eingangsfrage. Passt eines der beiden oben beschriebenen Angebote zu unserem Haus?
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Die WP muss aber auf jedem Fall dem Versorger gemeldet werden, und daran denken, dass manche "Provider" den Anschluß einer WP an ihren allgemeinen Stromtarifen ausschließen.

    Über den Sinn solcher Verträge kann man streiten, das solltest Du aber beim Versorger klären.

    Was die Entzugsleistung betrifft, so liegst Du richtig. Ob man einen Zuschlag für WW berücksichtigt, das könnte man auch diskutieren. MIT Zuschlag liegst Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    Das Eingangs genannte Argument von Anbieter B, dass Puffer aufgrund der EnEV vorgeschrieben wäre, ist so nicht ganz korrekt. EnEV will Einzelraumregelung, und daraus folgt zur höheren Betriebssicherheit, dass ein Puffer verbaut wird. Bei entsprechender Auslegung kann man trotzdem auf den Puffer verzichten.

    Zu den Angeboten selbst kann man nicht viel schreiben. Planung ist halt etwas mehr als ein paar Zahlen zu addieren.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Gromit1976, 11.04.2011
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    hm, habe gerade gesehen, dass oben ja die Namen gelöscht worden sind und damit auch die genauen Bezeichnungen...
    Nun ja, also der erste Anbieter A, bietet eine Wärmepumpe mit 7,8 KW an und bohrt 100 m und der zweite Anbieter B bietet eine Wärmepumpe mit 9 KW an und bohrt 150m. Das ist bei den gleichen Vorgaben ja nun schon ein ziemlicher Unterschied, oder?

    Aber zumindest sind sich beide einig, dass ein WW-Speicher von 300l der richtige für uns sei...
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Ich denke, jeder hat mal mit dem dicken Daumen geschätzt. Ich würde die WP auf den Punkt dimensionieren, d.h. bei 7,5kW Heizlast sollte die 7,8kW problemlos ausreichen. Zur Sicherheit kann man sich die Leistungskurve genauer anschauen, dann zeigt sich auch, bei welcher Soletemp. welche Leistung bereitgestellt wird.

    Aber wie gesagt, die 7,8kW ist ausreichend (sofern die Heizlastermittlung korrekt durchgeführt wurde).

    Die dicke Daumenschätzung sollte man beim Bohren durch Proben verifizieren. Ansonsten gilt, die Quelle üppiger dimensionieren ist von Vorteil. Da kommt mir die Bohrung "A" etwas knapp vor.

    Gruß
    Ralf
     
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