Kostenfreistellung Pfahlgründungskosten?

Diskutiere Kostenfreistellung Pfahlgründungskosten? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, Wir haben für unser Neubauvorhaben ein Grundstück von einem freien Vertreter des Bauträgers vermittelt bekommen. Laut Bodengutachten...

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  1. #1 chriskrass, 12.09.2011
    chriskrass

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    Hallo Forum,
    Wir haben für unser Neubauvorhaben ein Grundstück von einem freien Vertreter des Bauträgers vermittelt bekommen. Laut Bodengutachten wurde eine geringe Schicht Torf festgestellt, welche durch einen Bodenaustausch entfernt werden könne. Auf dem Grundstück, auf welchem mehrere Bauherren bauen werden, wurden im Verlauf der Vermittlung der restlichen Parzellen die Grundstücksgrenzen gering verschoben, wobei wir um Zustimmung gebeten wurden. Wir äusserten Bedenken bzgl. der Bodenverhältnisse, da im unmittelbar angrenzenden Grundstück der Torf wesentlich tiefer reicht, und dort eine Pfahlgründung unumgänglich ist; durch die Verschiebung würde das Haus im ungünstigsten Fall in torfreichere Schichten gegründet werden müssen. Daraufhin bekamen wir vom Vertreter eine schriftliche Kostenfreistellung für eine Pfahlgründung für den Fall, dass sich aufgrund der Verschiebung die Bodenverhältnisse im Grenzbereich verschlechtern sollten. Das Grundstück wurde nun von uns erworben. Aufgrund des Bewuchses und entsprechender Naturschutzbestimmungen bzgl. Rodung in der Vogelbrutzeit konnte nun erst nach einiger Zeit ein zweites Bodengutachten erstellt werden. Das vorläufige Ergebnis lässt darauf schliessen, das nun unerwartet auch bei uns eine Pfahlgründung notwendig ist; am Grenzverlauf scheint der Torfgraben recht schnell abzufallen. Bevor ich den Vertreter nun auf die Kostenfreistellung anspreche, wollte ich erfragen, wie ich am besten weiter vorgehen sollte (juristische Prüfung des Schriftstücks auf 'Wasserdichtheit o.Ä.), und ob ich Auftragserteilungen bzgl. Pfahlgründung überhaupt erst selbst unterschreiben sollte wegen der Rechnungsstellung.
     
  2. Eric

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    Ziemlich wirre Sachverhaltsschilderung.

    Bauträger (BT)

    und

    passt nicht zusammen. Vom Bauträger kauft man 1. ein Grundstück mit einem darauf 2. vom BT zu errichtenden, schlüsselfertigen Gebäude 3. zum Festpreis. Das Baugrundrisiko liegt bei diesem Vertragstyp grundsätzlich beim BT.

    Bevor Du Fachbegriffe falsch verwendest, den Sachverhalt lieber mit einfachen Worten beschreiben.

    Grundstück gekauft von wem und wann und mit wem wurde wann ein Bauvertrag abgeschlossen?

    Was ist für Dich ein " freier Vertreter "? Hatte er rechtsgeschäfliche Vollmacht, verbindliche Erklärungen für und gegen den " BT " abzugeben?

    Hat derjenige, der bauen soll, schon Mehrkosten für die Pfahlgründung angemeldet? Was sagt der Unternehmer, der bauen soll, zu der vom " Vertreter " erteilten schriftlichen " Kostenfreistellung "?
     
  3. #3 chriskrass, 13.09.2011
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    Das mit dem Vertragstyp verhält sich in diesem Fall folgendermaßen: das Grundstück wird nicht vom BT veräussert. Der "freie Gebietsrepräsentant/Vertreter" des Bauträgers vermittelt im Zuge des Hausverkaufs eine Reihe von Grundstücken von einer Gemeinde. Der Bauträger hat somit seine "Hand drauf", d.h. er verkauft Häuser, welche dann auf den Grundstücken erstellt werden sollen. Die Grundstücke werden aber direkt von der Gemeinde veräussert. Das Geschäftsverhältnis Vertreter/BT läuft wohl auf Provisionsbasis, er hat aber wohl weitreichende Befugnisse (Angebotserstellung, Einräumung von Rabatten) und der BT zeigte sich schon bei anderen mündlichen und schriftlichen Absprachen mit dem Vertreter im nachhinein in der Pflicht. Der Vertreter ist auch gleichzeitig der Bauleiter des Projektes. Der Vertreter steht unter Druck, da die Gemeinde kein grünes Licht für den Baubeginn gibt, bevor nicht alle Grundstücke vermittelt sind. Also stellt er besagte Kostenfreistellung aus, da der Bauherr ansonsten aus der Sache aussteigt, da die Bodenverhältnisse nicht eindeutig zu klären gewesen wären vor Erwerb des Grundstücks. Das mit der Kostenfreistellung macht der Vertreter/Bauleiter wohl auf eigene Kappe (Aussage bei Rücksprache mit BT: "Na, wenn er das kann..."). Vermutlich hat der Vertreter nicht damit gerechnet, das aufgrund der Grundstücksverschiebung sich die Bodenverhältnisse tatsächlich so drastisch ändern; weiterhin zeigt es sich im nachhinein, dass er über das Wesen der Pfahlgründung wohl wenig bis keine Ahnung hat (genau wie der BH); mündlich machte er die Aussage, da es sich ja wohl nur um Torfrisiko im Grenzbereich handele, und man mit einer Reihe Pfähle hinkommen sollte, was ja dann auch nicht so teuer sei und für den BH kostenneutral erstellt wird. Das man nicht auf einer Reihe Pfähle allein gründen kann, sondern entweder überall Pfähle oder gar nicht, erfuhren wir dann vom Kellerbauer, der schier vom Glauben abfiel, als er die Aussage des Bauleiters hörte. In der schriftlichen Kostenfreistellung ist aber nicht von einer Reihe Pfähle, sondern von einer Pfahlgründung zur Stabilisierung im Grenzbereich die Rede. Kurz gesagt: der Bauleiter hat sich wohl verzockt, und wir befürchten, dass er nun versuchen könnte, sich aus der Sache herauszuwinden. Bei Nachfrage kam nur ein laues "muss ich mal mit dem BT besprechen", seither ist er im Urlaub.
    Mehrkosten wurden noch nicht angemeldet, da die Ausschreibung und Auftragserteilung erst noch ansteht. Bei Letzterem bin ich mir unsicher, ob ich den Auftrag selbst erteilen sollte, oder den Bauleiter damit bauftragen sollte, da ich befürchte, ansonsten meinem Geld später hinterherrennen zu können.
     
  4. #4 chriskrass, 13.09.2011
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    Anmerkung: Der "freie Gebietsrepräsentant/Vertreter" ist Inhaber eines Vertriebsbüros des BTs, Rechtsform ist eine GmbH (Handelsvertretung des Bauträgers).
     
  5. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Also kein Bauträger.

    Vermittlung eines Grundstücks.
    Koppelung mit einer Bebauung.

    Weiter raten: hört sich an nach Fertighaus + "Komplett"keller
    Vermittler ist Vetreter des Fertighausanbieters?

    Weiteres heiteres Raten angesagt - nö.
    Warum ist es so schwer die Konstellation mal darzulegen, wer nun was von wem kauft und wer mit wem einen Vetrag hat?
    Und ist das Ganze mal wieder: Ich rede von mir als entfernter Bekannter...?
     
  6. #6 planfix, 13.09.2011
    planfix

    planfix Gast

    hört sich gleich besser an als: "makler" ;)
     
  7. gast3

    gast3 Gast


    Raten ?

    Ich schaffe es nicht mal die Beiträge ohne Kopfschmerzen zu lesen.

    Ein wenig Struktur, vieleicht sogar mal ein Absatz, wäre doch nett.
     
  8. #8 planfix, 13.09.2011
    planfix

    planfix Gast

    diese haus-bau-kauf-konstellationen dienen doch sowieso dazu maximale verwirrung zu stiften.
    wenn eine firma schon als "gespaltene persönlichkeit" auftritt, ist aus meiner sicht sowieso nur vorsicht geboten. man kann das auch verschleierungstaktik nennen.
     
  9. #9 chriskrass, 13.09.2011
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    Ein konstruktiver Beitrag zum Thema wäre ebenso nett. Wenn es hier nur Formulierungsschelte gibt, dann lasst es doch einfach gut sein.
     
  10. gast3

    gast3 Gast


    es sollte in deinem Sinne sein, dass deine Beiträge / Fragen auch gelesen werden und die Leidensfähigkeit hat nicht jeder.

    Versteh es als konstruktive Kritik oder eben nicht.
     
  11. FHolm

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    ... das war ein konstruktiver Beitrag. Wenn es keiner hier liest, kann dir auch keiner helfen.

    Ansonsten würde ich dringenst den Weg zu einem Fachanwalt anraten.

    So wie du alles beschreibst, kann das nur ein finanzielles Fiasko werden.

    Gruß, FH
     
  12. #12 planfix, 13.09.2011
    planfix

    planfix Gast

  13. #13 chriskrass, 13.09.2011
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    Ich werde das mal mit einem Anwalt besprechen. Danke erstmal.
     
  14. #14 Baufuchs, 13.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Angemerkt:

    Da die Verträge Grundstück+Hausbau miteinander stehen und fallen (Bauträger "hat die Hand drauf" / Gemeinde verkauft erst, wenn alle Grundstücke vermittelt sind), ist dir schon klar, dass das Finanzamt dies als einheitliches Geschäft betrachtet und die Grunderwerbsteuer auch auf den Hauspreis berechnen wird, oder?
     
  15. #15 chriskrass, 13.09.2011
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    Ist unzutreffend, der Bescheid war ganz regulär über den Betrag von 3,5% vom Grundstückspreis.
     
  16. Mathie

    Mathie

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    Das Finanzamt überlegt sich das ganze auch gerne nochmal neu, wenn die etwas von der von Dir beschriebenen Vertragskostellation mitkriegen.

    Die widerrufen den Bescheid dann schneller als du es für möglich hälts.

    Wenn Du Pech hast, kommen auch die Steuerfahnder und dann wollen die noch ein Bußgeld.

    Ich kennen einen Fall, da sollte der GF der kaufenden Gesellschaft nochmal den doppelten Betrag der angeblich hinterzogenen Grunderwerbsteuer zahlen, dann dann würde das Verfahren, welches gegen den GF als Person eröffnet wurde eingestellt.

    Das obwohl es damals nichtmal ein verbundenes Geschäft war und tatsächlich nur die Grunderwerbsteuer auf das Grundstück ohne Gebäude zu zahlen war. Das musste dann aber übers Gericht geklärt werden.

    Gruß Mathie
     
  17. Eric

    Eric

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    Ich habe bisher nur Bahnhof verstanden.

    Wahrscheinlich gilt hier: Chriskrass = nomen est omen!

    Vielleicht versteht ihn der Anwalt, den er ( erst ) jetzt aufsuchen will.

    Warum häuft es sich, dass immer mehr Menschen Geschäfte abschließen, ohne auch nur die Spur einer Ahnung davon zu haben, was sie tun?

    Und dann auch noch das:


    Ich schließe den Beitrag.
     
  18. #18 Baufuchs, 13.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das ist ganz und gar nicht unzutreffend, denn im Moment liegt dem Finanzamt nur der reine Grundstücksvertrag vor. Wenn dann später im Zuge von Einheitswertfeststellungen etc. die Bauverträge vom Finanzamt eigesehen werden und alle Grundstückskäufer bauen mit demselben Unternehmer, schnappt die Falle zu.

    Dann kriegst Du einen neuen Steuerbescheid.

    Frag einfach deinen Steuerberater.
     
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