Absteckung in Eigenleistung

Diskutiere Absteckung in Eigenleistung im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir bauen ein EFH mit *** in Berlin. Als Bauing. habe aus lauter Übereifer das Haus bereits abgesteckt und Schnurböcke gestellt, weil...

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  1. #1 xLerate, 24.09.2010
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    Hallo,

    wir bauen ein EFH mit *** in Berlin. Als Bauing. habe aus lauter Übereifer das Haus bereits abgesteckt und Schnurböcke gestellt, weil das lt. Vertrag Eigenleistung des Bauherrn ist und weder in der BBauO noch in unserer Baugenehmigung gefordert wird, dass die Absteckung durch ö.B. Vermessungsing. zu erfolgen hat.

    Allerdings fordert der Hausbauvertrag genau dies. Dort heißt es unter dem Titel "Gebäudeabsteckung" : "Die Einmessung und die Feinabsteckung erfolgt durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, dieser Fachingenieur ist direkt vom AG zu beauftragen und zu bezahlen." und die BL fordert dies auch ein. Ist diese Klausel anfechtbar? Muss ich mir für meine Eigenleistung vorschreiben lassen wie diese auszuführen sind?

    Vielen Dank.

    Ronald Müller
     
  2. Mathie

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    Wenn es eine Vorleistung für das Beauftragte ist, IMHO ja. Frage doch mal den BL, warum er darauf besteht.

    Ggf. kommst Du mit einer Haftungsfreistellung für die Baufirma drum rum. Das würde ich aber nur machen, wenn ich mir ganz, ganz, ganz sicher bin, dass ich richtig abgesteckt habe.

    Gruß Mathie
     
  3. #3 Thomas Traut, 24.09.2010
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    Wenn es im Vertrag steht, ist es doch bindend vereinbart?

    Außerdem muss der ÖbVI eine Höhen- und Lagebescheinigung beibringen. Wenn das Gebäude nicht der Baugenehmigung entspricht, kann das einen Nachtrag oder im schlimmsten Fall einen Rückbau/Änderung nach sich ziehen. Uns das Risiko wegen der paar Euro für die Feinabsteckung? Übrigens stellt der Vermesser sowieso keine Schnurgerüste. Der steckt nur darauf ab.
     
  4. Baumal

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    du hast den hausbauvertrag doch unterschrieben?
    also handle auch danach.

    btw. wäre ich ne hausbaufirma, ich würde mir auch
    nicht von hinz und kunz das gelände abstecken lassen wollen....
     
  5. #5 xLerate, 24.09.2010
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    Danke

    Danke zunächst mal für Eure Antworten.

    Zunächst mal zu meiner Motivation, die Sache in Eigenleistung zu erbringen:

    Ich habe lange genug studiert (Dipl.-Bauing. (TU)), um mir diese Maßnahme zuzutrauen. Mit Nivellier und Maßband kann ich umgehen, auch wenn es jetzt nicht mein täglich Brot ist. Vermessung war Bestandteil meines Studiums. Zumal die Absteckung in diesem Fall besonders einfach ist: achsenparalleler, rechteckiger Baukörper auf rechteckigen Grundstück (kein Keller).

    Weiterhin sind öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Berlin sehr moderat: eine Höhen- und Lagebescheinigung ist in Berlin nicht erforderlich.

    Insofern lag der Gedanke nah die ca. 600 EUR, an dieser Stelle zu sparen.

    Gruß

    Ronald Müller
     
  6. gast3

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    spricht dir ja auch keiner die Fähigkeit ab, aber der Vertrag ist trotzdem da, hilft doch nichts.
     
  7. Baumal

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    ja aber, das wäre mir als AN doch wurscht, was du mir erzählst.
    da könnte ja jeder kommen und sagen, ich kanns...

    vermessung hatte ich auch im studium, aber ich kann sagen,
    ich kanns für einen AG nicht. :D
     
  8. THEO

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    Manchmal verstehe ich nicht

    warum am falschen Ende gespart wird :bef1005:

    Was kostet Dich Dein Häuschen? 200K? 300K? Und da knauserst Du um 600 €, nur weil Du die Eigenleistung fachlich beherrscht? Bist Du auch öffentlich bestellt? Wohl eher nicht.

    Das, was Du da angestellt hast, ist, gelinde gesagt, Vertragsbruch :winken

    Du hast einen Bauvertrag unterschrieben, der nicht unmassgeblich von gegenseitigem Vertrauen lebt und in dieser frühen Phase fängst Du schon an, gegen Deinen Vertragspartner zu fechten :frust

    Mein ganz persönlicher Tip: Mach Deinen Vauxpas schnellsten rückgängig, sonst hast Du Zank, Streit und Fechterei bis zur letzten Dachpfanne oder Klosettschüssel.

    Vergnügliche Weiterbauen noch :cool:
     
  9. Terra

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    Ich sags mal so! Die Absteckung an sich ist ja kein Problem, aber die Richtigkeit der Grenzen zu überprüfen ist nicht immer ganz einfach.

    Ist es ein Neubaugebiet? Kürzlich erst die Grenzpunkte vermarkt? Sind diese Abmarkungen in Berlin noch die eigentlichen Grenzpunkte?

    Die Einmessung später darf sowieso nur ein ÖbVI.

    Du haftest mit Deiner Absteckung ganz alleine. Ist sie falsch, musst Du vorm Spiegel heulen!
     
  10. oberh

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    Hi!

    Ich selber bin Vermessungstechniker.
    Auch wir hatten diese Klausel im Vertrag.
    Natürlich habe ich selber abgesteckt - grob und fein.
    Sowohl die Bauaufsichtsbehörde, als auch mein GU, haben von mir eine Absteckskizze mit Maßangaben, Zwangsbedingungen und Höhenpunkt bekommen.
    Beiden hat dies ausgereicht.

    Sorry, wenn ich ein klein wenig Bedenken zu Deinem Studium und den dort gemachten Erfahrungen mit der Vermessung äußere ...
    Wie schnell sind die berühmten kleinen Fehlerchen gemacht ...:
    Zahlendreher, bereits an der Grenze parallel abgesetzt - die 50 cm dann vergessen -> anstatt 3 m von der Grenze weg, nun 3,50 ... oder schlimmer, nur noch 2,50 ...
    Vor- und Rückblick vertauscht - Nivellement nicht abgeschlossen - Kontrollberechnungen fehlen, Ablesefehler ... und und und ...
    An welche Höhe hast Du angeschlossen? An einen KD? Einfach dem Lageplan entnommen? ... Brisant, brisant ... ;)
    Du schreibst selbst, es ist nicht Dein tägliches Geschäft ...
    Nun denn - Du weisst natürlich selber am Besten, ob Du es kannst oder nicht.



    Viele Grüße
    Olaf
     
  11. #11 Thomas Traut, 24.09.2010
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    Im Freistellungsverfahren stimmt das. Wenn Du einen Fehler gemacht hast, kommt es aber bei der Vermessung für das Liegenschaftskataster raus - dann ist das Haus fertig.
     
  12. #12 xLerate, 24.09.2010
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    Hallo,

    :wow ich staune echt über das Echo was mein Beitrag hier auslöst. Aber Jungs haltet mal den Ball flach. Ich maße mir ja nicht an mein Grundstück zu teilen oder die Grenzen zu kontrollieren oder irgendwelchen anderen hoheitlichen Dinge. Es handelt sich um ein Neubaugebiet - alle Grenzsteine sind klar erkennbar und erst vor kurzem gesetzt. Und darin soll ein Rechteck abgesteckt werden. Hallo:winken, das ist Schulstoff!

    Und wenn schon Vermessungsingenieur ran soll, warum ein öffentlich bestellter? Worin liegt bitte die hoheitliche Aufgabe?

    Ich glaub ich werd langsam warm :e_smiley_brille02:

    Gruß
     
  13. #13 xLerate, 24.09.2010
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    mir ist auch klar, dass ich einen Vertrag unterschrieben habe an den ich mich zu halten habe. Aber gerade bei dieser Art von Verträgen gibt es ja immer wieder sittenwidrige oder unwirksame Klauseln. Deshalb meine Frage! Vertragsbrüchig sehe ich mich im Moment übrigens noch nicht - muss ich es im Zweifelsfall halt nochmal machen lassen ... es ist noch nichts pasiert.

    Gruß
     
  14. #14 ThomasMD, 24.09.2010
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    Warum hast Du diesen Einwand nicht vor der Unterschriftsleistung gemacht?
    Erst mal unterschreiben, hinterher mache ich was ich will?
    Dann hoffe mal schön, dass das Dein BU nicht genauso sieht und seinerseits macht, was er will.

    PS: Als ob ichs geahnt hätte: Jetzt wird auf Sittenwidrigkeit und Unwirksamkeit gemimt. Ich lach mich kaputt.
     
  15. #15 xLerate, 24.09.2010
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    Weil letzlich doch Laie bin! Gerade zum Zeitpunkt der Unterschrift hat man sich natürlich nicht über Klausel Gedanken gemacht. Das ist ja übrigens auch oft der Grund, wenn Vertragsklauseln im Nachhin unwirksam werden.

    Gruß
     
  16. H.PF

    H.PF

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    In so einem Zustand sollte man kein Haus kaufen...

    Da sollte man sich schon über jeden Satz im Vertrag drüber im Klaren sein was es bedeutet und ob ich den so mag...
     
  17. #17 Baufuchs, 24.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was die Kosten angeht ist es wurscht, ob der Vermesser öffentl. bestellt ist, oder nicht.

    Ich wüsste nicht, warum eine Vertragsklausel unwirksam sein sollte, weil jemand Laie ist und sich keine Gedanken gemacht hat.
     
  18. R.B.

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    Das verstehe ich nicht. Nur weil Du Dir als Käufer keine Gedanken über die Klauseln gemacht hast, sind diese unwirksam?

    Na, ganz so einfach ist es auch wieder nicht.

    Für mich als jemanden der mit Vermessung nichts am Hut hat, ist es aber interessant zu lesen, dass man das auch selbst machen kann.

    Gruß
    Ralf
     
  19. face76

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    Bevor wir hier jetzt weiter über die Qualifikation zur Vermessung diskutieren, frage doch einfach bei deinem Vertragspartner an, ob es für ihn i.O. ist, wenn du das machst. Wenn er auf einen Fachmann besteht (siehe Vertrag!), dann bestell den Vermessungsingenieur und gut ist es. :28:
     
  20. #20 xLerate, 24.09.2010
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    so wirds gemacht, diskutieren kann man ja trotzdem mal ;)
     
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