Kubaturberechnung fehlerhaft - was nun?

Diskutiere Kubaturberechnung fehlerhaft - was nun? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir hatten im letzten Jahr einen Architekten beauftragt, einen Entwurf für ein EFH zwecks Vorlage bei einer Bank zu erstellen....

  1. steno

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    Hallo zusammen,

    wir hatten im letzten Jahr einen Architekten beauftragt, einen Entwurf für ein EFH zwecks Vorlage bei einer Bank zu erstellen. Dabei haben wir ihm unseren Kostenrahmen mitgeteilt. Der Architekt riet uns, auf Balkone, Erker, Gauben etc zu verzichten und den Grundriss möglichst einfach zu gestalten, um später sicher im Kostenrahmen zu bleiben. Damit waren wir auch einverstanden.

    Wenig später war der Entwurf fertig, mitsamt der Kubaturberechnung, die zur überschlägigen Kostenermittlung diente. Der Architekt hatte die Streifenfundamente mit in die Kubatur aufgenommen. Dies war mir damals schon aufgefallen, aber einen Einwand meinerseits hatte der Architekt mehr oder weniger weggewischt bzw. gar nicht zur Kenntnis genommen.

    Jetzt, nach fast einem Jahr, ist die Finanzierung endlich abgeschlossen. Dies dauerte so lange, weil die WfA mit im Spiel war. Die WfA war es auch, der der Berechnungsfehler aufgefallen war. (Das Bauamt hatte dies nicht bemerkt, konnte dafür aber zunächst nicht die 1 ½ Geschossigkeit bestätigen, obwohl hier im Entwurf des Architekten kein Fehler war.) Die WfA hat richtig festgestellt, dass das geplante Haus 51 m3 weniger umbauten Raum hat, als die Kubaturberechnung des Architekten ausweist. Das heißt, unser Haus hätte einen Grundriss von 9,60x9,60 statt 9,20x9,20 haben können, bzw 600 statt 549 m3. (Das Haus ist ohne Keller)

    Das Bauamt wäre bereit, einen geänderten Bauantrag zu nur 20% der ursprünglichen Gebühren in 2 -3 Wochen zu genehmigen. Ein geänderter Bauantrag würde sich dann unserer Meinung nach noch lohnen. Die WfA allerdings meint, der Fall wäre abgeschlossen und wir müssten uns nun an den ürsprünglich eingereichten Plan halten. Ich hatte den Eindruck, daß man dort überhaupt auch keine Lust hat, uns zu helfen.

    Der Architekt hat also einen groben Fehler gemacht und wir haben den Schaden davon. 10% weniger Kubatur spart ja sicher nicht 10% Kosten und außerdem wollten wir einen Entwurf, der unseren Finanzierungsmöglichkeiten entspricht und nicht was anderes. Der m3 in der Kostenermittlung wurde übrigens mit 270 EUR angesetzt.

    Was soll ich jetzt machen? Nochmal bei der WfA in Düsseldorf nachfragen, ob man eine Änderung genehmigt? Oder vom Architekten Kompensation verlangen?
     
  2. #2 Thomas B, 27.05.2011
    Thomas B

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    ..verstehe nicht so ganz!

    Architekt hat Entwurf gemacht und überschlägige Kosten ermittelt? Korrekt? Dieser wurde dann eingereicht (Bauantrag) und in diesem ist eine rechenfehler in der Kubaturberechnung von 51 m3?

    Was sagt denn der Kollege hierzu?

    Fehler passieren (sollten nicht...ist aber so!), kann er nachbessern/ korrigieren?

    Thomas
     
  3. #3 ManfredH, 27.05.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Was ist denn mit "Kubatur" überhaupt gemeint? - Bruttorauminhalt nach DIN 277?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 27.05.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Hätte er die Gründung nicht mit eingerechnet, hätte das ja nicht bedeutet, dass er immer noch mit (recht mutigen) 270 €/m³ gerechnet hätte.
    Es gibt für solche Zahlen zwar Tabellen, aber die sind nicht vorgeschrieben.

    Der Kollege kann genauso gut mit eigenen Erfahrungswerten rechnen. Und wenn er immer so rechnet und seine Buvorhaben auch auf der Basis nachkalkuliert, dann mag die Berechnung zwar nicht normgerecht sein, wäre aber in sich schlüssig!

    Von daher wäre erst einmal zu klären, ob tatsächlich eine grössere Planung überhaupt noch ins Budget gepasst hätte, also wirklich ein "Schaden" entstanden ist!
     
  5. steno

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    Oh, danke für die prompte Antwort!

    Korrekt.
    Ja. Er hat gerechnet:

    (9,2×9,2)×(5,3+3,59÷2) = 600,5.

    Dem nun genehmigten Entwurf entsprechend wäre gewesen:

    (9,2×9,2)×(4,7+3,59÷2) = 449,7.
    (Eben keine Streifenfundamente mitberechnen)

    Finanzierungstechnisch möglich und unseren Vorgaben entsprechend wäre z. B. gewesen:

    (9,6×9,6)×(4,7+3,63÷2)=600,4.

    Also das wäre schon ein (etwas) anderes Haus gewesen.

    Er gibt den Fehler zu, spielt aber alles herunter.

    Übrigens rief die WfA vorhin noch mal an. Sie meinen dort, man könnte doch eine Änderung beantragen; nur die Bearbeitungszeiten wären zu beachten. Man hätte meinen Antrag schon vorgezogen, da ich mich telefonisch öfter gemeldet hätte. Aber man könnte mich ja nicht ständig vorziehen, vor allem, wenn ich jetzt noch eine Änderung wollte. Das wäre ja nicht fair den anderen gegenüber.

    Das hieße und evt den Rohbau bis zum Winter nicht mehr dicht bekommen. Außerdem laufen ab August die Bereitstellungszinsen des Erstfinanzierers. 250 EUR/mon. (+ insg. ~400 EUR gebühren)
    Die alten Genehmigungen würden zwar nicht verfallen und ich könnte notfalls mit den alten Plänen bauen, selbst wenn Änderungen in der Bearbeitung sind.

    Die Entscheidung fällt schwer. Jetzt haben wir so lange gewartet und sich noch mal hinten an stellen? Schwer zu sagen.
     
  6. steno

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    Ja. Umbauter Raum mit Bodenplatte, Wänden usw.
     
  7. steno

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    Sind 270 EUR denn wirklich so mutig? Ich mache viel in Eigenleistung, habe auch die Zeit dazu, und professionelle Helfer, die auch Zeit haben. Ich baue auch nicht im Süden. Das spielt vielleicht auch noch eine Rolle.

    Ich meine, wenn er so denkt, hätte er nicht 270 EUR einsetzen müssen, sondern einen höheren Betrag. Ich habe auch den Eindruck, dass er den Fehler "absichtlich" eingebaut hatte, um mehr Reserve zu bekommen.
    <b>Aber das hätte er offen mit uns besprechen müssen. Wenn er zweifel gehabt hätte, hätte er sie aussprechen müssen.</b> So fühle ich mich verarscht. Wir haben ja schon, wie gesagt, auf allen möglichen Firlefanz verzichtet.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 27.05.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich habe nicht gesagt, dass der Kollege die 270 für mutig hält. Und von Eigenleistung steht da nix.

    Nochmal - selbst wenn die Berechnung nach DIN falsch war, heisst es nicht, dass auch der Betrag falsch ist.
    Wenn er immer mit der falschen Kubatur rechnet und immer mit einem "falschen" (weil auf die falsche Kubatur abgestellten) Preis - dann stimmt die Endsumme
    Beispiel
    4 Reifen a 120 € Stück = 480 € (Falsch, weil Felge und Montieren nicht ausgewiesen
    4 Reifen a 70 € + 4 Stahlfelgen a 30 € + 4* Montieren a 20 € = 480 €
    Unterm Strich passt es.
     
  9. #9 Manfred Abt, 27.05.2011
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    wo denn der Bauantrag schon eingereicht ist müsste ja der Entwurf abgeschlossen sein und demzufolge auch eine korrekte Kostenberechnung anstatt der groben Schätzung über m3 vorliegen.
     
  10. steno

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    Ich verstehe schon Ihren Gedanken. Aber was richtig und falsch ist weiß man doch erst hinterher. Ich möchte noch mal zusammenfassen:

    270EUR/m3 sind in unserer Gegend eine allgemeine Grundlage zur Berechnung.

    Er hatte zur Sicherheit vor Kostenüberschreitung
    1) die Eigenleistung nicht berücksichtigt
    2) keinen Firlefanz, also einfachen Grundriss etc
    3) ein zu kleines Haus berechnet
    Mit Punkt 3 bin ich nicht mehr einverstanden, da er ohne unser Wissen von allgemein verbindlichen Berechnungsgrundlagen abgewichen ist und man dabei auch nicht entsprechend spart, aber entsprechend "weniger Haus" hat.
     
  11. steno

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    Nein, es hat nur für die Finanzierer weitere Schätzungen nach Gewerken gegeben. Aber das sind eben auch nur Schätzungen, die in der Summe wieder den Raummeterpreis ergeben.

    Wenn Sie unter "korrekte Kostenberechnung" eine Berechnung an Hand von konkreten Angeboten verstehen, dann hat es sie nicht gegeben. Aber wäre das denn üblich?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 27.05.2011
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