Fenster undicht konstruiert (?)

Diskutiere Fenster undicht konstruiert (?) im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Ein freundliches Hallo an Alle, bei unserem Neubau von 2004 sind bis heute 8 Stulpflügel-Fenster am oberen und unteren Ende der...

  1. Berli

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    Ein freundliches Hallo an Alle,


    bei unserem Neubau von 2004 sind bis heute 8 Stulpflügel-Fenster am oberen und unteren Ende der Stulp-Überlappung durchlässig.


    Der Fensterlieferant hat die Fenster mehrfach nachgebessert, u.a. durch Einkleben einer Art Moos-Gummi, kleine Schnipsel ca. 8 x 8 mm am oberen und unteren Ende der Stulp-Überlappung (siehe Fotos). Auch durch "enger stellen" der Flügel, so dass diese Gummis besser abdichten sollen. Die Garantie für die Fenster wurde vom Hersteller bis Feb. 2010 verlängert.



    8 [​IMG]



    siehe auch weitere Bilder unten


    Das Ergebnis ist nicht zufriedenstellend. Bei kaltem Wetter oder Wind ist an diesen Stellen ein Luftzug zu spüren.
    Manche dieser Gummi-Stückchen mussten bereits nach einigen Monaten ersetzt werden, da diese bei Berührung abgefallen sind.


    Muss der Kunde wirklich hinnehmen,
    dass Fenster in einem Neubau nach der EnEV Stand 2004 weniger luftdicht sind als z.B. 32 Jahre alte Kunststoff-Fenster bei Bekannten?



    Muss der Kunde wirklich hinnehmen,
    dass ab Werk undichte Fenster „notdürftig“ mit kleinen Gummi-fetzen geflickt werden?




    4 [​IMG]



    1 [​IMG]


    sollten weitere details erforderlich sein, könnte ich entsprechende Fotos mailen



    2 [​IMG]




    5 [​IMG]




    6 [​IMG]





    9 [​IMG]





    10 [​IMG]





    11 [​IMG]





    12 [​IMG]



    sollten weitere details erforderlich sein, könnte ich entsprechende Fotos mailen


    wäre echt super, wenn ihr mir eure meinung mitteilen könntet

    wäre denn aufgrund der kurzen zeit bis febr.2010 überhaupt noch irgendeine klärung denkbar?


    schon mal vielen dank im voraus

    .
     
  2. #2 Olaf (†), 19.11.2009
    Olaf (†)

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    Das...

    geht so gar nicht. Hier scheint mir ein Fehler im System vorzuliegen.
    Eure Geduld ist schon erstaunlich.
    Ohne jetzt mal auf Einzelheiten einzugehen:
    Die knappe Frist, die Euch noch bleibt, versiebt sie nicht. Hier hilft nur noch SOFORT ein Jurist, der RECHTSSICHER Eure Ansprüche JETZT geltend macht.
    Ich sehe keine Möglichkeit, hier etwas durch Nachbessern zu heilen. M.E. bleiben da nur die anderen Möglichkeiten, die das BGB bei Mängeln dem AG lässt.
     
  3. bernix

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    ist das nicht durch eine neue Dichtung lösbar?
    gruss
     
  4. Vossi

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    Wenn die neue Dichtung in einem neuen Fenster verbaut ist, sicher. :mega_lol:
    Der Anwalt ist "leider" die richtige Adresse um Eure Ansprüche zu wahren. Danach ein Gutachter der dann feststellen muss, das da irgendwas nicht richtig gemacht worden ist. Wird sich hinziehen, aber Ihr lebt da ja schon länger mit. Da Ihr dem Fensterbauer schon mehrfach Gelegenheit zum Nachbessern gegeben habt, darf dann auch mal ungefragt eine Firma Eures Vertrauens ran.
     
  5. Berli

    Berli

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    Vielen Dank

    für Eure Sicht der Dinge.

    Das Problem ist eben, eigene Anwaltskosten und die des gegnerischen Anwalts, noch höhere Gutachter-Kosten, Gerichtsgebühren...

    und am Ende keine klare Sache


    die Firma beteuert, es wäre alles korrekt gelöst
    selbst Fenstergutachter beziehen keine klare Stellung (könnte ein Mangel sein, könnte aber auch innerhalb zulässiger Toleranzen liegen...)

    Wäre denn durch bereits erfolgte, blosse Verlängerung der Garantie überhaupt rechtlich was zu machen?
    Die offizielle Gewährleistung hat 5 Jahre ja bereits überschritten.
    Kommt die verlängerte Garantie einer Art Gewährleistung gleich?

    Leisten kann ich mir´s eigentlich nicht, einige Tausender sozusagen vor Gericht zu verbraten
    und am Ende im schlechtesten Fall auf den Unkosten sitzen zu bleiben.


    Ihr seht, bin ziemlich hilflos darin verstrickt.
    So wie es ist, ist es nicht zufrieden stellend und ärgert eigentlich beinah jeden Tag.
    Eine Klärung birgt ein hohes Risiko, das ich mir eigentlich nicht leisten kann.




    :bef1015:
     
  6. #6 Ingo Nielson, 20.11.2009
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    guten anwalt einschalten. das ist murks hoch drei. was hattet ihr denn für einen "fenstergutachter"?
     
  7. #7 Olaf (†), 20.11.2009
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    Du....

    müsstest Dich jetzt mal entscheiden.
    Gesundreden lässt sich das nicht.
    Ich kenne ja das System nicht, aber beim Drübergucken würde ich sagen, die Firma hat mit ner Stulpausführung ´bisher nix am Hut. Ich bezweifle, dass das SO vom Systemgeber vorgesehen ist.
     
  8. Julius

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    Das wäre auch ne preiswerte Möglichkeit, die Sache fachlich zu klären:

    Bestelle Dir einen Mitarbeiter des Profil- (nicht, des Fenster-!) Herstellers ins Haus.
    Der soll sich das mal ansehen und dann ein ernstes Wörtchen mit dem Fensterhersteller wechseln...!
     
  9. lulu66

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    Die Garantie greift, wenn etwas im Garantiezeitraum kaputt geht.
    Sachmängelhaftung greift, wenn die Herstellung/der Einbau mangelhaft erfolgt ist.

    Du hast die Mängel gerügt, es wurde nachgebessert. Nun kommt es wohl darauf an, wann du gerügt hast, in welcher Form (schriftlich?) und ob an der richtigen Stelle (Fensterbauer = Vertragspartner oder Sub vom BT/GÜ/GU).

    Mit den Infos ab zum Anwalt, die Erstberatung kostet nicht viel, sollte aber Gewißheit über das weitere Vorgehen bringen.

    Frage an die Profis: Könnten die Mängel mal beschrieben/markiert werden? Das würde beim Gang zum RA bestimmt helfen.
     
  10. #10 Ingo Nielson, 20.11.2009
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    das bringt außer zeitverschwendung nichts.
    hier hilft nur ein rechtssicheres vorgehen und das geht nur mit anwalt.
     
Thema: Fenster undicht konstruiert (?)
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