Kickback-Zahlungen zwischen Handwerkern und Architekten - gibt es sowas???

Diskutiere Kickback-Zahlungen zwischen Handwerkern und Architekten - gibt es sowas??? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, da ich (nicht zuletzt dank Ihrer Hilfe) weiß, dass bei meinem Umbau so einige Mängel im Argen liegen, habe ich wieder ein Anliegen an die...

  1. Roth

    Roth

    Dabei seit:
    13.08.2009
    Beiträge:
    973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Franken
    Hallo,
    da ich (nicht zuletzt dank Ihrer Hilfe) weiß, dass bei meinem Umbau so einige Mängel im Argen liegen, habe ich wieder ein Anliegen an die Experten:

    Glauben Sie, dass es auf dem Bau Kickback-Zahlungen von Handwerkern an Architekten gibt?

    Hintergrund: Der Architekt hat keinen einzigen Mangel gerügt und keine Abnahme der Gewerke gemacht. Als ich aus Unwissenheit die Schlussrechnungen der Handwerker bezahlt hatte und dann wieder um Mängelbeseitigung bat, war seine Antwort: Das ist jetzt zu spät.

    Auffällig ist, dass seine langjährig bekannten Handwerker die Aufträge bekamen, weil sie günstig anboten. Durch Nachträge wurden sie dann z.T. teurer als die Mitbewerber.
    Ein als Makler tätiger Verwandter hat gemeint: Schön blöd :irre , klassischer Fall von Kickback, d.h. der Architekt kassiert sein Honorar vom Bauherrn und Provision von den Handwerkern.

    Gibt es diese Praxis und wenn ja, ist so ein Unwesen verbreitet?
     
  2. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    geben - ja
    verbreitet - nein, eher sehr selten
     
  3. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    bei solcher aussage liegt mir der seltene rat nahe ,dem A mittels anwalt richtig in den hintern zu treten.
     
  4. #4 Lili Marie, 07.11.2009
    Lili Marie

    Lili Marie Experte im Forum

    Dabei seit:
    19.01.2006
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Tochter
    Ort:
    Rügen
    Benutzertitelzusatz:
    Geburtstag: 19.01.2006
    Können Schweine fliegen? Ist der Papst katholisch? Scheißt der Bär in den Wald? Sind Politiker Lobbyisten?

    Was nutzt es Dir? Selbst wenn es nur 0,002% Lumpen gibt, ist der eine, an den Du evtl. geraten bist, einer zu viel.
    Daran siehste, daß Statistiken Unfug sind.

    :winken

    PS: Bitte pumpen Sie die 10% Niederschlagswahrscheinlichkeit aus meinem Keller. :)
     
  5. #5 Thomas B, 07.11.2009
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...sollte der Makler hier richtig liegen (was zu beweisen wäre...) hätte sich der A. standeswirdrig verhalten. Das ist kine Lapalie oder eine weitverbreitete Unart, die man eben hinnehmen muß. Das wäre ein mittelgroße bis sehr große Schweinrei. Der A. ist alleine dem Wohle des BH verpflichtet. Laäßt er sich vom Handwerker (zusätzlich) entlohnen kann man wohl kaum davon reden, daß der A. unvoreingenommen ans Werk geht und zum anderen zahlt diese "Provision" letztendlich der BH.

    Also: Sollte dies stimmen, wäre es nicht nur nicht in Ordnung, es sollte geahndet werden.

    Vielleicht hat der Makler aber auch nur ein bißchen laut gedacht...?

    Grüße

    Thomas
     
  6. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    viel angreifbarer ist das fehlverhalten in der rechnungsprüfung / mängelbeseitigung / bauleitung und die aussage "zu spät"
     
  7. #7 Shai Hulud, 07.11.2009
    Shai Hulud

    Shai Hulud

    Dabei seit:
    25.11.2007
    Beiträge:
    3.565
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Kiel
    Wieso, wer hat denn bei euch beauftragt? Habt Ihr etwa euren Architekten dafür bevollmächtigt oder habt Ihr seine Beauftragungen stillschweigend geduldet? Oder habt Ihr selbst beauftragt ohne die Ergebnisse der Ausschreibungen kritisch zu hinterfragen?
     
  8. Roth

    Roth

    Dabei seit:
    13.08.2009
    Beiträge:
    973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Franken
    @ Shai Hulud

    Ich trau`s mich gar nicht zu sagen, ihr müsst mich ja für total dumm halten: Er hat mir nur den Preisspiegel gezeigt und die günstigsten Handwerker für die Beauftragung empfohlen. Dass es seine Kumpels waren, konnte ich nicht wissen. Darauf wäre ich nie gekommen.

    Die Leistungsverzeichnisse habe ich damals gar nicht gesehen. Er hat sie erst jetzt rausgerückt, in Kopie, Phase 9 sei ja noch nicht abgeschlossen.
     
  9. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    aua......
    was issn das fürne pfeife?
    meine aussage #3

    grundsätzlich spricht nichts dagegen wenn bekannte unternehmer beauftragt werden, da A die zuverlässigkeit und kompetenz kennt.
     
  10. #10 Shai Hulud, 07.11.2009
    Shai Hulud

    Shai Hulud

    Dabei seit:
    25.11.2007
    Beiträge:
    3.565
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Kiel
    Hmmm, also gab es tatsächlich gar keine Ausschreibungen?

    Wer hat denn nun beauftragt?
     
  11. #11 Carden. Mark, 07.11.2009
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ohne Ausschreibung kein Preisspiegel - oder?
    Fakt ist, alles was es überall anderes auch gibt, gibt es auf dem Bau auch.
    Warum sollte das auch anders sein?

    Die Aussage, dass es nun zu spät wäre Mängel zu rügen ist natürlich Quatsch, selbst falls evtl. (was noch zu prüfen wäre) eine Abnahme durch die Bezahlung der Schlussrechnung zustande gekommen sein könnte.
    Im schlechtestenfalls wären Ihnen bekannte Mängel evtl abgenommen.
    Normalerweise haben Sie jetzt nur die Beweislast das es Mängel sind.
     
  12. #12 Achim Kaiser, 07.11.2009
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Sehr interessant ... das Grade nem Makler diese Lumpereien einfallen.
    Ein Schlem der Böses dabei denkt.
    Meistens unterstellt man anderen die Lumpereien, die man selbst betreibt.

    Zwischen *Behaupten* und *Beweisen können* liegen da allerdings meistens Welten. Sollte es beweisbar sein schließe ich mich Sepp´s Rat an ...

    Ansonsten ... besser nicht so arg rumtönen ... der Schuss könnte auch nach hinten losgehen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. #13 Gast036816, 07.11.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Kick-Back-Zahlungen

    Moin Moin,

    tragen Sie doch einmal Ihre Probleme - ohne den Anteil Kick-Back-Zahlungen - der Architektenkammer vor. Das mit den Kick-Back-Zahlungen müssen Sie beweisen, wenn Sie mit dieser Anschuldigung an die Öffentlichkeit treten.

    Kick-Back-Zahlungen gibt es - und das nicht in geringem Umfang. Mir wurde in einem 4-Augen-Gespräch von einem Bieter mitgeteilt, man hätte 10 % der Auftragssumme als Prämie für mich eingerechnet hat. Ich habe dafür gesorgt, dass dieser Bieter nicht den Auftrag bekommt.

    Als Dienstleister sind wir verpflichtet, die Interessen unserer Auftraggeber zu vertreten. Selbst bei nicht auskömmlichen Honorarvereinbarungen mit dem AG sind solche Zahlungen nicht zulässig.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  14. Roth

    Roth

    Dabei seit:
    13.08.2009
    Beiträge:
    973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Franken
    Hallo,
    nicht dass auch noch Makler schlecht wegkommen: er ist mein Verwandter und will mir nichts verkaufen.

    Ausschreibungen scheint es gegeben zu haben, da ja auf den Preisspiegeln Adressen von anderen Handwerkern stehen. Deren Angebote habe ich nicht gesehen. Die Vertragsbedingungen und die LV für die ausführenden Handwerker habe erst jetzt erhalten.

    Kickback möchte ich nicht ausschließen, aber da ich es nicht beweisen kann, darf ich es nicht behaupten. Der Architekt hat einfach alles so gehandhabt, dass es vorteilhaft für die Handwerker war.

    Vertrauen hatte ich, weil ich vor 30 J. schon einmal ein Haus mit einem guten Arch. gebaut habe, mit dem alles bestens lief, ein schönes Haus ohne Mängel. Er hat damals sogar die Innen- und Außenbeleuchtung ausgesucht, damit es zu keinem Stilbruch kommt, falls ich was Unpassendes kaufe und somit sein Werk verunstalte ;)
     
  15. #15 silvesterde, 07.11.2009
    silvesterde

    silvesterde

    Dabei seit:
    07.11.2009
    Beiträge:
    34
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bad Honnef
    Fehlerhaft

    Nach meiner Meinung hat der Architekt hier seine Aufgabe nicht erfüllt.
    Seine Aufgabe wäre zum Beispiel, die Ausschreibung für den Bauherrn vorzubereiten und ihm bei der Vergabe behilflich zu sein. In den Vetragsbedingungen/Beratungen sollte die Verpflichtung des Bauherrn, die einwandfreie Arbeit anzunehmen, genau so enthalten sein wie die Möglichkeit für den Bauherrn, diese durchzuführen.

    Zum einen liegt ein Beratungsmangel vor, denn der Architekt hat auf die Abnahme vor Zahlung der Schlussrechnung sowie Sicherheitseinbehalt bzw. Gewährleistungseinbehalt hinzuweisen.

    Hat der Architekt eine Abnahme durchgeführt, ohne den Auftrag dafür zu haben, würde ich versuchen, diese als nicht stattgefunden anzunehmen und die Mängel zu reklamieren.

    Das Verhalten ist schon arglistig.
    Wenn ich mal daneben liege oder meinen Job nicht richtig mache, dann kann ich guten Gewissens das Honorar dafür nicht berechnen. Und ich habe keine Lust, den Berufsstand von solchen Menschen in die dunkle Ecke schieben zu lassen. Sind eh' schon zu viele.
    Sollte ich mich irgendwo irren, korrigiert mich bitte.

    Gruß

    frank
     
  16. #16 garfilius, 08.11.2009
    garfilius

    garfilius Gast

    Für mich stellt sich die Frage, welche Form der Abnahme vereinbart ist (Bauvertrag).
    Meines Wissens hat die Schlußzahlung nichts mit der rechtlichen Abnahme der Leistung zu tun. Ist bloß blöd, wenn ich nachträglich für Mängel Geld zurück haben möchte.
    Für eine stillschweigende Abnahme muß m.W. der Unternehmer zur Abnahme aufgefordert haben und dann hat keiner reagiert, oder?
     
  17. #17 Shai Hulud, 08.11.2009
    Shai Hulud

    Shai Hulud

    Dabei seit:
    25.11.2007
    Beiträge:
    3.565
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Kiel
    ....
     
  18. #18 Gast036816, 08.11.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Kick-Back-Zahlungen und fiktive Abnahme

    Moin Moin,

    hier hat ein Kollege richtig daneben gegriffen und seinen AG nicht richtig betreut, eher gar nicht betreut und eventuell an die eigenen Vorteile gedacht. Das sollte über die Architektenkammer gerügt werden.

    Die Leistungen wurden mit Bezahlung der Schlussrechnungen rechtsgeschäftlich abgenommen. Die Auftragnehmer sind soweit erst einmal raus. Zumindest ist die Umkehrbeweislast eingetreten. Die Haftung des Architekt steigt jetzt ungemein. Hier sind rechtliche Schritte über einen Anwalt zu empfehlen.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  19. #19 garfilius, 08.11.2009
    garfilius

    garfilius Gast

    soweit ich weiß, nur dann, wenn stillschweigende Abnahme zulässig war. Wenn eine fömliche vereinbart war, nicht.
     
  20. Wicki

    Wicki

    Dabei seit:
    18.07.2009
    Beiträge:
    303
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Schwabenländle
    Ist ein Architekt eigentlich dazu verpflichtet, die LV's dem Bauherrn auszuhändigen?
     
Thema: Kickback-Zahlungen zwischen Handwerkern und Architekten - gibt es sowas???
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. architekt provision handwerker

    ,
  2. Kickback Geld hausverwaltung

    ,
  3. ausschreibung architekt kickback

    ,
  4. altbausanierung architekt kassiert provisoon,
  5. kick-back Handwerker,
  6. architekt rückvergütung strafbar,
  7. kickback bau,
  8. Architekt Handwerker kickback,
  9. architekten provision von handwerkern,
  10. provision Architektur
Die Seite wird geladen...

Kickback-Zahlungen zwischen Handwerkern und Architekten - gibt es sowas??? - Ähnliche Themen

  1. Erneute Zahlung Gutachten Energieberater rechtens?

    Erneute Zahlung Gutachten Energieberater rechtens?: Wir bauen mit einem GU. Seit Anfang des Jahres gibt es ja nun eine höhere Förderung für KfW153. Jetzt verlangt der GU 250€ für ein zweites...
  2. Zeitliche Abfolge von Zahlungen

    Zeitliche Abfolge von Zahlungen: Hallo zusammen, ich versuche gerade die Kosten der Bereitstellungszinsen abzuschätzen und bin auf der Suche nach Erfahrungswerten für die...
  3. Wie lange Einbehalt von Zahlung wegen Baumangel

    Wie lange Einbehalt von Zahlung wegen Baumangel: Wir hatten im letzten Jahr die Bauabnahme für unser Haus und sind anschließend eingezogen. Bei der Abnahme waren noch Punkte offen, welche...
  4. Zahlung vorbehalten bis Bauende?

    Zahlung vorbehalten bis Bauende?: Hi, BV: Aufstockung Altbau, Fassadendämmung und Fassade , Zimmermannarbeiten: Vertrag nach BGB, vereinbart war, Material vorkasse,...
  5. Vertragsstrafe / Fälligkeit der Zahlung

    Vertragsstrafe / Fälligkeit der Zahlung: Hallo zusammen, auch wenn hier keine Rechtsberatung erfolgen darf, vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps zu üblichen Verfahrensweise bei...