Bauunternehmen stellt Ergänzungsangebot für ausgesuchte Klinker

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  1. tuxxas

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    Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und hoffe die richtige Kategorie gewählt zu haben und hoffe, ihr könnt mir etwas helfen.

    Wir haben ein Vertrag über ein Massivhaus geschlossen und bei der ersten Baubesprechung im November 2013 haben wir uns andere Dachziegel, andere Klinker, andere Fensterbänke und Türgriffe ausgesucht, sowie Änderungen an der Heizung und Dämmung vorgenommen ( damit wir KFW70 erreichen ).
    Hier drauf haben wir von der Baufirma ein Ergänzungsangebot erhalten, welche Dachziegel, Fensterbänke und Türgriffe, sowie Änderungen der Heizung und Dämmung enthielt. Von unseren genannten Klinkern stand hier kein Aufpreis oder ähnliches.

    Der Baubeginn war Ende November, die Klinkerarbeiten fanden dann bereits im Dezember wegen des guten Wetters statt, wurden kurz unterbrochen und wurden dann im Februar beendet.

    Heute, 11.07.14 erhalten wir ein Schreiben von der Baufirma, dass ihnen bei der Überprüfung der Kalkulation aufgefallen ist, dass wir einen anderen Klinker bemustert haben, der nicht dem ursprünglichen Bausoll entspricht und verlangen eine Nachzahlung von knapp 3500 Euro, sowie die Unterschrift ihres nun erstellten Ergänzungsangebotes.

    Der Klinker ist aber bereits verbaut und es war nie die Rede davon, dass dieser Klinker ein Aufpreis ist. Sonst hätten wir diesen Klinker auch nicht genommen.

    Nun die Frage, ob es rechtens ist, dass die Firma nach dem Verbauen der Klinker ein Ergänzungsangebot an uns verschickt und wir nachträglich dafür zahlen sollen. Der Fehler liegt ja schließlich bei denen, dass sie es verpennt haben, und damals die Klinker zu berechnen.

    Oder sehe ich das falsch ?
     
  2. #2 JamesTKirk, 12.07.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Was sagt denn die Baufirma dazu ??? Mal darüber gesprochen mit denen ????
     
  3. #3 Gast036816, 12.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    naja - eine änderung hast du schon angeordnet, in dem du einen anderen stein ausgewählt hast.

    liegt denn schon die schlussrechnung vor oder wurde bereits gezahlt?

    wenn nicht, setzt euch zusammen und schließt einen vergleich - 50 : 50 z. b. das ist kein betrag, über den man streiten muss.
     
  4. tuxxas

    tuxxas

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    Nein, drüber gesprochen haben wir noch nicht. Den Brief haben wir gestern erhalten.
    Da wir uns aber damals den Stein ausgesucht haben mit den ganzen Änderungen zusammen und wir auch ein Ergänzungsangebot für die ganzen anderen Sachen erhalten haben, sind wir davon ausgegangen, dass dieser kein Mehrpreis ist. Wir fanden den halt ganz schick den Stein, hatten aber auch im Hinterkopf, wenn der zu teuer ist, dann nehmen wir den nicht. Da wir keinen Aufpreis für den Stein erhalten haben, sind wir davon ausgegangen, dass der im Preis enthalten ist.

    Eine Schlussrechnung ? Was meinst du damit ? Wir haben bereits 95% von unserer Haussumme abbezahlt, es fehlt jetzt nur die letzte Rate. Die wird aber auch erst gezahlt, wenn das Haus bezugsfertig ist. Es fehlen noch Badeinrichtungen, Fliesen und Heizung. Ansonsten ist es fast fertig. Da kommen die jetzt mit der Rechnung für die Klinker. Die können doch nicht erst Arbeiten ausführen lassen und dann dafür eine neue Rechnung stellen. So können die ja jetzt überall sagen, die haben sich verrechnet und wollen noch Geld haben.
     
  5. Julius

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    Möglicherweise besteht in diesem Fall tatsächlich kein Nachforrderungsrecht.
    Dazu solltest Du aber einen Anwalt konsultieren, der die genaue Vertragskonstellation prüft.
     
  6. Taipan

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    Womit ihr im Moment überzahlt hättet ....
     
  7. tuxxas

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    Was heisst überbezahlt ? So steht es im Leistungsverzeichnis. Wir haben 9. Ratenzahlungen, jeweils nach dem Leistungsverzeichnis abgerechnet. Die letzten 5% sind die Schlussrate. Es fehlt ja "nur" noch Heizung, Badausstattungen und die Fliesen. Die Rest ist Eigenleistung.

    Aber zurück zum Thema. Über diesen Mehrpreis wurde nie was gesagt oder geschrieben. Man kann ja nicht die Leistungen erst erbringen und dann sagen, was es kostet. So hätten die die Dachziegel auch nicht als Ergänzungsangebot am Anfang ausschreiben müssen, die Ziegel drauflegen lassen und dann sagen, dass denen jetzt aufgefallen ist, dass sie vergessen haben, die zu berechnen und wollen dann 8000 Euro mehr haben.
    Ich kann ja jetzt auch sagen, dass mir das Angebot für die 3500 Euro nicht zusagt und wir den Klinker nicht wollen. Was dann ? Dann können die den wieder abreißen und uns einen Standart Klinker anbringen.
     
  8. #8 wasweissich, 12.07.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn du pech hast , kann es passieren ......

    vergleichbares habe ich schon öfter erlebt ...
     
  9. tuxxas

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    Naja, dass wäre ja eigentlich Quatsch. Da kostet der Abriss unnötig Geld für die Baufirma und der neue Klinker auch. Und den können wir uns dann ja wieder aussuchen und dann nehmen wir den selben und zahlen halt mehr :-)
    Das Verklinkern hat über 3 Wochen gedauert, da es ein harter Keramik Stein war. Die Maurer waren nur am Fluchen. Glaube nicht, dass der wieder entfernt wird. Dan müsste nämlich auch die Unterverschalung vom Dach ab, da wir einen 90cm Dachüberstand haben, wo der Klinker hinter läuft.
     
  10. #10 Gast036816, 12.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann trag doch deine argumentation dem bauunternehmer oder einem anwalt deines vertrauens vor. wir können keine rechtsberatung machen. vielleicht Eric schreibt dir etwas dazu.
     
  11. tuxxas

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    Ja, das ist mir klar. Aber vielleicht kennt ihr solche Fälle und wisst, wie man da am Besten vor geht.
     
  12. #12 SirSydom, 12.07.2014
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    Anwalt konsultieren.

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    Mit dem GU/GÜ/BT reden, ihm mitteilen dass ihr den Stein nicht gegen Aufpreis wolltet und du aufgrund des fehlenden Angebots davon ausgegangen bist, dass dieser kostenneutral wäre. Warten wie er reagiert und weitersehen..
    Evtl mal selbst die Verträge wälzen was da so drinsteht und überlegen was man so unterschrieben hat bei der Musterung ggf..
     
  13. nolu13

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    Darauf kann man weitere Gespräche aufbauen!
    So,daß beide Seiten "gut dabei wegkommen"!
     
  14. KlausK

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    Würdet Ihr den Rest (Material und Dienstleistung) für die noch ausstehende Summe bekommen? Wenn "nein" dann habt Ihr zu viel gezahlt und der Bauunternehmer ist in einer guten Lage.
     
  15. #15 wasweissich, 13.07.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    sicherlich .

    aber warum soll der BU dir 3500€ schenken ?

    ich habe schon einige fälle verfolgt/erlebt , bei denen mit grossem aufwand die ausstattung/ausführung nach unten korrigiert wurde .
     
  16. #16 stockstadt, 13.07.2014
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    Hallo,

    wenn ein Haus mit Klinker gekauft wurde und auch nach Bemusterung ein Haus mit Klinker geliefert wird ist doch alles in Ordnung.
    Wenn etwas mehr Geld kostet MUSS vorher ein Angebot bestätigt werden.

    Ich habe alle "Extras" vor dem Einbau freigegeben (bei Kleinigkeiten auch mal auf Zuruf) ... mein BT würde mir keine Rechnung nachher unterschieben.
    Wir haben darüber ein sehr korrektes Verhältnins ... wir "feilschen vorher, nie hinterher"

    LG
     
  17. #17 wasweissich, 13.07.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    TE schreibt
    und wenn der GÜ es macht ............


    wäre nicht das erste erstaunte gesicht eines bauherrn ....

    soll nicht heissen , dass es in ordnung ist im nachhinein mit forderungen zu kommen , aber der TE hat ja auch einen mehrwert erhalten .
    vielleicht mal wirklich reden und eine für beide tragbare lösung finden .
     
  18. #18 Annette1968, 13.07.2014
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    Aber ab vom Thema: Ich denke, du hast wirklich, wenn auch vielleicht vertragskonform, bis jetzt mehr gezahlt, als du bekommen hast:

    Bei reinen Hauskosten von z.B. 300.000€ betragen 5% "nur" 15.000€. Dafür dürften Heizung (!), Badausstattung und Fliesen inkl. der Dienstleistung kaum zu bekommen sein.....
     
  19. tuxxas

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    @KlausK. Ja, würden wir bekommen. 5% von unserer Endsumme sind weit über 18.000 Euro. Dafür würden wir alles bekommen.

    @wasweissich: Das ist deren Problem. Wenn die sich verrechnet haben oder was vergessen zu berechnen, ist das deren Schuld und somit deren Problem. Wenn wir deren Ergänzungsangebot nicht akzeptieren, haben die keine Unterschrift von uns, das wir den Klinker auch wollten.
     
  20. Julius

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    Gesetzt den Fall, das Grundstück (und damit auch das im Bau befindliche Haus) gehört dem Fragesteller, mit welchem Recht würde der BU dann die "Edel"-Verklinkerung wieder entfernen wollen? Dem würde ich ggf. was husten...!
     
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