Darf ich an die Stelle des Hauses auch einen Carport bauen?

Diskutiere Darf ich an die Stelle des Hauses auch einen Carport bauen? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ich möchte zwei nebeneinanderliegende Grundstücke auf die jeweils eine Doppelhaushälfte gebaut werden darf kaufen. Eine der beiden...

  1. #1 Guido4711, 01.08.2008
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    Ich möchte zwei nebeneinanderliegende Grundstücke auf die jeweils eine Doppelhaushälfte gebaut werden darf kaufen. Eine der beiden Doppelhaushälften ist bereits gebaut. Dort wo die andere Doppelhaushälfte nun hin soll, möchte ich jedoch kein Haus bauen, sondern direkt neben das vorhandene Haus einen Carport.

    Die Straße und der Gehweg wurden noch nicht fertiggestellt, es gibt also noch keine Bordsteinabsenkungen.

    Im B-Plan habe ich unter anderem diese Aussagen gefunden:
    - Überdachte Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Fläche oder auf den dafür vorgesehenen Flächen zulässig.
    - Bauweise: Nur Doppelhäuser zulässig
    - Zahl der Vollgeschosse: II


    Frage:
    Wie wahrscheinlich ist es, dass mir der Carport an dieser Stelle genemigt wird? Sollte man einfach eine Baugenehmigung beantragen oder besser eine Bauvoranfrage stellen? (Die Grundstücke würde ich auch erwerben, wenn der Carport an dieser Stelle nicht genemigt wird.)

    Gruß
    Guido
     
  2. #2 Der Bauberater, 01.08.2008
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    wenn ich das richtig verstehe,

    Hallole Guido,
    dann gips zwei nebeneinander leigende Grundstücke, wovon eines mit einer Doppelhaushälfte (auf der Grenze stehend) bebaut ist.
    Auf dem noch freien Grundstück möchten Sie zuerst den Carport an die bestehende DHH anbauen und dann das Hauptgebäude?
    Das geht so nicht!
    Sie würden einen baurechtswidrigen Zustand schaffen, denn ein Haus würde auf der Grenze stehen und das andere hätte Grenzabstand.
    Doppelhäuser müssen zusammen gebaut werden.
    Gruß
    Peter
     
  3. #3 Guido4711, 01.08.2008
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    Nicht ganz. Ich möchte den Carport anbauen und kein Hauptgebäude.

    Wenn später Hauptgebäude doch entstehen würde, müsste der Carport natürlich weg und ggf. durch eine ins Haus integrierte Garage ersetzt werden oder auf die andere Seite des Hauptgebäudes wandern.
     
  4. #4 Der Bauberater, 01.08.2008
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    Also,

    Sie möchten auf dem freien Grundstück nur einen Carport, ohne Hauptgebäude bauen.
    Das wird Ihnen vermutlich nicht genehmigt, dann in einem Wohngebiet muss die Hauptnutzung (hier wohnen) eigentlich zuerst da sein, bevor die Nebennutzung (hier Nebengebäude/parken) genehmigt wird.
    Da Sie kein Wohnhaus haben, haben Sie eigentlich auch keinen "Bedarf" an Parkplatz. Somit nicht genehmigungsfähig!
    Gruß
    Peter
     
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