Pfusch beim Bauen

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  1. #1 Fritzontour, 11.11.2008
    Fritzontour

    Fritzontour Gast

    Hallo zusammen,

    ich möchte mal meine Erfahrungen beim Bauen mit einem Bauträger schildern.

    Auf www.pfusch-beim-bauen.de könnt ihr den aktuellen Stand nachlesen.

    Viele Grüße aus Hamburg

    FritzonTour
     
  2. #2 Olaf (†), 11.11.2008
    Olaf (†)

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    Was regst Du Dich auf? Lies selbst nochmal die letze Zeile Deiner Web-Site.
    Was erwartest Du denn da?
     
  3. #3 JuergenL, 17.11.2008
    JuergenL

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    So billig wie möglich kaufen und dann beschweren!!
    So soll es sein. Amen.
     
  4. #4 Niederbayer, 17.11.2008
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    Ich sag nur:


    Reiß die Hütte ab, reiß die Hütte ab....
     
  5. Julius

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    Ich nehm dann dieses Zitat:
    Es mag hart klingen, aber ich habe den Eindruck, daß es Euch ganz recht geschieht!
    Wer derart blauäugig die vermutlich größte Investition im Leben tätigt, gehört abgestraft.
     
  6. Hansal

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    ...........ohne Worte
     
  7. drulli

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    Das kann noch kommen:
    Wer derart blauäugig mit Namen auf seiner Beschwerde-Website um sich schmeisst, muss sich nicht wundern, wenn ihm die Klagen ins Haus flattern.
    Es sei denn er legt es darauf an und kann alle Aussagen beweisen.
     
  8. Dingo

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    Ich wünsche fröhlichen Rechtsstreit, wenn die auf der HP gemachten Äußerungen, Vorwürfe, Anschuldigungen zu einer Klage seitens der Baufirmen führen. Dann werden die 15.500 € Mehrkosten das kleinste Problem...
     
  9. #9 shneapfla, 17.11.2008
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    Vielleicht hab' ich ja was übersehen, aber woran habt ihr jetzt erkannt, daß der Bauher möglichst billig wollte und alles blauäugig gemacht hat??:confused::confused:
     
  10. #10 Pascal82, 17.11.2008
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    Hallo,

    wenn die aussagen die auf der webseite durch zeugen belegt werden können, und das tatsächlich die wahrheit ist finde ich gut das manche leute sich trauen sowas zu veröffentlichen.:respekt:respekt:respekt
    ich meine einige bilder sprechen ja wohl für sich, oder nicht??:Baumurks
    gut einige sind vielleicht auch kleinlich- aber wenn ich eine fachfirma ( slogans wie aus meisterhand ect.)für teuer geld bezahlen muss dann erwarte ich als zahlender Kunde meisterhafte ausführung!!!und wenn die dann mehr pfuscht und auf deutsch gesagt sch..ße baut als ich als ungelernter in eigenleistung schaffen könnte und sich hinterher querstellt sollte das ruhig auch kund getan werden!! damit andere zahlende kunden nicht das gleiche schiksal erleiden und ehrlich gut arbeitende Fachbetriebe auch wieder die aufträge bekommen
    die sonst die pfuscher bekommen würden.

    wenn man dann hinterher so einen rechtsstreit auch noch verlieren sollte, dann armes armesdeutschland:mauer:mauer:mauer
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Paar Stiefel.

    Einerseits kann ich den Frust des Fragestellers verstehen, auf der anderen Seite sollte er sich aber darüber im Klaren sein, daß Google hier ständig vorbeischaut und Beiträge bei den Bauexperten ganz schnell im Google Ranking ganz weit oben stehen.

    So ein Blog mag zwar gut sein für´s Ego, aber man sollte schon wissen, daß man nicht alles schreiben und veröffentlichen darf. Da helfen auch Zeugen nichts, da diese vermutlich genau so Laien sind wie der Fragesteller selbst.

    Nur mal so zum Nachdenken.

    Gruß
    Ralf
     
  12. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Mängelliste mal "überflogen"

    Außer das hier zu überwigendem Teil "optische Beeinträchtigungen" vorliegen, sollte man diese auch richtig bewerten. Es wurde teilweise falsch gemessen, unfertige Arbeiten sollen gemindert werden.

    Wenn ich einige der geforderten Minderungen entsprechend eines Zielbaumverfahrens mindere kommt in einigen Fällen nicht mal ne Pommes rot / weiss mit Currywurst raus.

    Die Problematik des Estriches ist eher dramatischer, ich kann mir nicht vorstellen das Kollege Timm (der eigentlich ein richtig guter ist) Das so laufen lässt.

    Wieso steht da was von Gemeinschaftseigentum? ETW Recht? Dann wären Schallproblematiken am Estrich auch ein Problem der Gemeinschaft!

    Hier treffen hohe optische Forderungen auf, welche an ein BT Geschäft mit zu erbringender Arbeit "durchschnittlicher Qualität und Güte" aufeinander.

    Als Beispiel sei die Treppe zu nennen. Was war vereinbart? Estrich zur Aufnahme eines textilen Belages?

    Die rot / rot Bordüre macht durchaus Sinn und ist nicht Beeinträchtigend da diese augenscheinlich "hälftig" geschnitten wurde und weitergeführt wird!

    Steht irgendwo das Sanieinrichtungen mittig anzubringen sind? oder Dosen?


    Meine Abnahmebegleitungen haben bei der Größe eine Ähnliche Anzahl Fehlausführungen nur anderer Art.
     
  13. #13 Pascal82, 17.11.2008
    Pascal82

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    Hallo Robby,

    mit sicherheit hats der käufer/eigentümer mit den mängeln etwas übertrieben und mit zu spitzer feder gemessen, aber einige sachen sind tatsächlich mängel die ich nicht hinnehmen möchte würde. klar die bordüre ist sicherlich in ordnung und das die dose ausermittig ist sicherlich auch kein mangel. aber bei estrich treppengeländer unfertig eingebauter tür
    die krummen gk platten die teilweise drohen von der decke zu fallen.(sieht jedenfalls so aus)...... da hörts auf mit auge zudrücken!!!!!!! das hab ich in meiner dachwohnung als büroheini ( aber passionierter und leidenschaftlicher Heimwerker) deutlich besser hinbekommen.( echt stolz drauf bin!!!)



    ach robby wie siehts denn nun aus mit meienr bauabnahme?????? das bier steht eiskalt, wenn wirs nicht bald durchziehen frierts ein:-)))))))) (oder irgendwelche kids plündern nachts die baustelle:-)))))

    viele grüße
    apscal
     
  14. mc3d

    mc3d

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    Ganz ehrlich. Diese Webseite kann den Ersteller noch sehr sehr teuer kommen. Ich würde mich da mal von einem Anwalt beraten lassen, Abmahngefahr...
     
  15. drulli

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    Mal schauen, wie lange die stehen bleibt.
     
  16. #16 Jürgen Jung, 17.11.2008
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    die "ausgerissenen" Gipskartonschrauben weisen wohl darauf hin, dass die Platten unter "Spannung" stehen, bzw. die UK krumm/Schief ist und die Platten jetzt nachgeben. Das hält kein Spachtel :)

    Minderungen sind ein schlechtes Geschäft und ich gebe Robby recht, das reicht für eine Kiste Bier, und die ist ja schon da :biggthumpup:

    traurig ist es alle mal, was so abgeliefert wird :mauer:mauer
     
  17. Robby

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    Das im Einzelnen ist auch ein ganz anderes Thema aber beim Überblick über die Mängelliste scheint es halt so :D
     
  18. #18 mazepan, 18.11.2008
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    Öffentliche Kritik einer Bauleistung in satirischer Form
    Mittwoch, 03. Dezember 2003 um 16:31 OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2002 - 17 U 97/02

    Ein Unternehmer muss sich eine der Wahrheit entsprechende Beanstandungen an seiner Leistung grundsätzlich gefallen lassen und kann deshalb keinen Schadensersatz verlangen.

    Einen Schadensersatz wegen Geschäftsschädigung könnte ausserhalb eines Wettbewerbsverhältnis nur dann verlangt werden, wenn die Information wahrheitswirdrig oder als reine Schmähkritik dargestellt wird.

    Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein Bauherr darf in satirischer Form öffentlich auf Baumängel aufmerksam machen. Wenn die Kritik nicht überzogen oder sittenwidrig ist, muß er keinen Schadensersatz zahlen. Dies geht aus einem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Voraussetzung ist allerdings, daß der Bauherr die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß informiert

    Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage eines Bauplaners ab. Ein unzufriedener Bauherr hatte sich über die schleppende Beseitigung von Baumängeln geärgert. Er stellte daher vor dem Grundstück ein Schild mit der Inschrift auf «J. Bauplanung, Besichtigung der Baumängel hier!!!». Der Unternehmer sah darin einen rufschädigenden Eingriff in seinen Gewerbebetrieb und verlangte Schadenersatz. Die Frankfurter Richter winkten jedoch ab. Der Bauherr habe in noch vertretbarer Form seinem berechtigten Ärger Luft gemacht und dabei die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschritten.


    Er hat doch sogar einen Rechtsverweis gemacht.

    Grundsätzlich sollte man doch schei*-Arbeit anprangern. Baut ein Autohersteller schrott, wird es doch auch in jeder Zeitung/Zeitschrift "zerissen".
     
  19. drulli

    drulli

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    Ist ja alles schön und gut.
    Entscheidend ist aber, dass die als Baupfusch angeprangerten Dinge auch tatsächlich solcher und belegbar sind.
     
  20. Uli R.

    Uli R.

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    Das ist immer so ne Sache wenn juristische Laien Urteile auslegen .. ich schließe mich ein.
    Kein Fall ist exakt wie der andere ... ich wäre extrem vorsichtig mit unbewiesenen Behauptungen in der Öffentlichkeit

    Was ich im Übrigen am allerbesten finde ist die Kurzkritik über den Sani "gibt kein Rabatt"
    Zum Einen frag ich mich was man bei nem BT Vetrag mit den Handwerkerrechnungen und irgendwelchen Rabatten zu tun hat und zum Anderen frag ich mich was ein Handwerker von den vermutlich nicht viel mehr als kostendeckenden BT Preisen noch rabattieren soll ...
     
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