Denkmalrechtliche Genehmigung erneuern

Diskutiere Denkmalrechtliche Genehmigung erneuern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, ich habe folgendes Problem und hoffe auf hilfreiche Hinweise. Vor fünf Jahren habe ich einen denkmalgeschützten...

  1. #1 WerniMB, 23.03.2015
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    Hallo liebe Experten,
    ich habe folgendes Problem und hoffe auf hilfreiche Hinweise.

    Vor fünf Jahren habe ich einen denkmalgeschützten Bauernhof gekauft. Als eine Voraussetzung dafür hatte der Vorbesitzer noch die denkmalrechtliche Genehmigung für den Abbruch der bereits massiv beschädigten Scheune erwirkt. Leider ist die Genehmigung mittlerweile abgelaufen (Frist = 3 Jahre).
    Es gab halt anderes zu tun und ich habe es versäumt, rechtzeitig den Beginn anzuzeigen und mal ein paar Gefache rauszunehmen.:mauer

    Nun soll das Vorhaben realisiert werden und ich habe wieder Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde aufgenommen. Diese könnte gem. Denkmalschutzgesetz-LSA eine bereits erteilte Genehmigung nach Ermessen verlängern. Der zuständige Bearbeiter machte mir aber wenig Hoffnung diesbezüglich. Es ist wohl so, dass die damalige Genehmigung ohne komplette Antragsunterlagen mehr oder weniger frei Hand von einem "alten Hasen" der Behörde erteilt wurde. Aber Genehmigung ist Genehmigung, oder?

    Es sieht nun so aus, dass ich einen komplett neuen Antrag erstellen muss, einschließlich Wirtschaftlichkeitsberechnung, Dokumentation... und Einbeziehung der oberen Denkmalschutzbehörde. Das muss ich wohl akzeptieren!?

    Meine Frage ist vielmehr, gibt es im Baurecht / Denkmalrecht einen Grundsatz bzw. Anspruch, dass eine schon einmal genehmigte Maßnahme erneut genehmigt werden MUSS/SOLL, wenn sich an den Vorraussetzungen nichts geändert hat?

    Für weitere Anregungen zur Argumentation wäre ich natürlich auch dankbar.

    ...und Gruß
     
  2. Neutal

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    Nein, weil kein genereller Anspruch besteht. Im Denkmalschutz ist man oftmals der Wilkür der Sachbearbeiter unterworfen. Ein Abriss ohne aktuelle Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde kann sie jedenfalls ein Vermögen kosten. Vor gar nicht all zu langer Zeit gab es ein Urteil, wonach der Bauherr den Bau unter Denkmalschutzauflagen wiederherzustellen hatte....
    Ich würde versuchen den Mitarbeiter zu einem Ortstermin einzuladen und mit Ihm ein sinniges Konzept zu verhandeln. Je besser sie vorbereitet sind, umso höher sind ihre Chancen. Gehen unterwegs die Argumente oder wirtschaftlichkeitsberechnungen aus, dann sieht es schlecht aus
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2015
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    Nun ja - ein Recht auf quasi automatische Verlängerung gibts meines Wissens nach nicht.

    ABER - wenn denn der bauliche schlechte Zustand der Scheune einer der oder gar DER Grund für die Abrissgenehmigung war und seit dem ja wohl (hoffentlich!) nichts investiert wurde, dürfte der Zustand eher noch schlimmer sein.
    Und darauf sollte man schon Bezug nehmen, denn dann müsste die Denkmalbehörde ja quasi erklären, ihre alte Erklärung sei falsch gewesen. Ich glaube nicht, dass die sich diese Blöße geben werden!
     
  4. #4 WerniMB, 24.03.2015
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    ...das wird es auch mit Genehmigung :yikes

    Erst mal danke für die Antworten.

    ...und Gruß
     
Thema: Denkmalrechtliche Genehmigung erneuern
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