Rechnung unklar: Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand oder Einheitspreis?

Diskutiere Rechnung unklar: Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand oder Einheitspreis? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, folgendes Problem hat sich aufgetan, hoffentlich weiß jemand Bescheid: Ich habe eine Umbauarbeit im Altbau beauftragt. Das Angebot...

  1. Roth

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    Hallo,
    folgendes Problem hat sich aufgetan, hoffentlich weiß jemand Bescheid:

    Ich habe eine Umbauarbeit im Altbau beauftragt. Das Angebot enthielt jeweils Menge, Einheit, Preis und Betrag, insges. ca. € 10.000.
    Außerdem wurde schriftlich festgehalten:

    "Nicht alle Leistungen sind detailliert vorherbestimmbar und festlegbar.
    Grundlage ist die VOB/B. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand."

    Inzwischen kam eine Rechnung über den im Angebot ausgewiesenen Betrag (Einheitspreise). Enthalten waren aber auch einige Positionen auf Stundenbasis.
    Damit war ich nicht einverstanden, sondern habe eine Abrechnung nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand erbeten, wie im Angebot vereinbart.

    Das hat der Handwerker abgelehnt. Ich solle meine Zahlungspflicht erfüllen.

    Schließlich habe ich ihm einen ausreichenden Betrag (Arbeitskosten wusste ich und Material habe ich erfragt) überwiesen und einen Restbetrag einbehalten.

    Ich habe gleichzeitig angemahnt, dass er eine weitere Zahlung erst nach einer prüffähigen Schlussrechnung nach Zeit- und Materialaufwand erhalten wird.

    Über den Restbetrag bekam ich nun einen Mahnbescheid. Ich möchte ihn zurückweisen.

    Oder liege ich falsch?
     
  2. #2 ecobauer, 27.05.2011
    ecobauer

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    Nach deiner Darstellung war eine detaillierte Abrechnung vertraglich vereinbart und ist dann auch zu erbringen.
    Nachdem dem so nicht ist, ist die Forderung auch noch nicht fällig!
    Dem Mahnbescheid widersprechen - sonst gibts gerichtlichen Ärger!
     
  3. #3 DerSuchende, 27.05.2011
    DerSuchende

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    @Roht
    1.) ist das die schlussrechnung?
    2.) von wann ist der auftrag?
    3.) wurdest du beim Vertragsabschluss von einem architekten.... vertreten oder direkt beraten?
    4.)
    woher?

    mfg
     
  4. #4 wasweissich, 27.05.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    also bei uns wird vorher nicht abschätzbarer ( Nicht alle Leistungen sind detailliert vorherbestimmbar und festlegbar.) zeitaufwand in stunden abgerechnet .....:shades

    Enthalten waren aber auch einige Positionen auf Stundenbasis.
     
  5. kubus

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    Vertrag:
    Nicht alle Leistungen sind detailliert vorherbestimmbar und festlegbar.
    Grundlage ist die VOB/B. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand."

    Rechnung:
    Enthalten waren aber auch einige Positionen auf Stundenbasis.

    Damit hast Du doch genau das erhalten was vertraglich vereinbart war. Das Material muss er noch in der Rechnung aufführen.
     
  6. #6 ManfredH, 28.05.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    In VOB/B steht aber auch, dass dem AG die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzeigen ist, und dass die Regiezettel täglich oder wöchentlih vorzulegen sind - und nicht erst mit der Schlussrechnung oder gar nicht.
     
  7. #7 DerSuchende, 28.05.2011
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    stimmt, aber bei Mahnbescheid vermute ich das:
    unbekannt für fr. roth ist?
    mfg
     
  8. Roth

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    @ der Suchende:
    1. Ja, Schlussrechnung
    2. Auftrag vom 24.04.2010
    3. Ohne Architekt
    4. Arbeitskosten habe ich unterzeichnet und Materialkosten habe ich dem Angebot eines anderen Handwerkers entnommen.
     
  9. #9 Gast943916, 28.05.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Hat er denn überhaupt einen Regiezettel mit Angaben über Arbeitszeit und verbrauchtem Material vorgelegt? Wenn ja, wann? Nach Abschluss der Arbeiten oder erst mit der Rechnung?


    Gipser
     
  10. Roth

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    @ kubus:
    Die Vertragsbebingungen lauten ungekürzt so:

    "An das Angebot halten wir uns 6 Wochen gebunden. Nicht alle Leistungen sind detailliert vorherbestimmbar und festlegbar. Grundlage ist die VOB/B.

    Wird das Angebot Dritten zugänglich gemacht, behalten wir uns vor, 10% der Auftragssumme als Projektierungsleistung geltend zu machen. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
    Wir hoffen Ihnen hiermit gedient zu haben und würden uns freuen, Ihren geschätzten Auftag zu erhalten. Wie sichern Ihnen die fach- und termingerechte Ausführung der Arbeiten zu.

    Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand."
     
  11. #11 Achim Kaiser, 28.05.2011
    Achim Kaiser

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    Ein Angebot mit Einheitspreisen ...
    Wieso sollten diese Einheitspreise *aufgedrößelt* werden ?
    Der Preis *dieser* Leistung ist *klar*.

    Dann gibts bei Umbauarbeiten eben meistens Leistungen die erst nach dem Öffnen der Wände etc. sichtbar werden und Anpassungen an das vorhandene Bauwerk / System werden erforderlich, die eben oftmals nicht in Einheitspreisen abfasst werden können, da der Leistungsumfang nicht *vorher* bestimmbar ist.

    Hier wird nach Zeit- und Materialaufwand abgerechnet ...

    Ich seh mal wieder keinen Gund ein solches - ziemlich nutzloses - Geeier zu veranstalten.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. Roth

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    Hallo, nutzlos eiern will ich nicht!

    Ich versteh den Vertrag aber so, dass die gesamte Abrechnung nach Material- und Zeitaufwand erfolgen muss. Das wurde doch individuell vereinbart, trotz VOB. Zettel genannt "Tagesberichte" hat er mich unterschreiben lassen.

    Wäre es anders, müsste es ja in etwa heißen:
    Die Abrechnung *zusätzlicher Arbeiten* erfolgt nach Material- und Zeitaufwand.

    Noch zur Info:
    Den Zeitaufwand hatte er auf einer ersten Rechnung pauschal als "Montagekosten" ausgewiesen, jedoch viel zu niedrig.
    Auf meine Bitte um Richtigstellung kam eine zweite Rechnung mit höheren "Montagekosten", aber wieder ohne Nachweis von Material- und Zeitaufwand.
    Die Kalkulation könne ich in seinem Büro einsehen, schrieb er mir.
     
  13. Baumal

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    na also, wo ist denn jetzt das problem?????
     
  14. #14 planfix, 28.05.2011
    planfix

    planfix Gast

    Die VOB kennte eine 10% Klausel.
    sinngemäß:
    Leistungen die sich um weniger als 10% zum Angebot ändern, werden wie angeboten abgerechnet. Bei Änderungen von mehr als 10%, egal ob mehr oder weniger, sind dann die tatsächlichen Massen abzurechnen.

    Zitat aus VOB:
    also wenn z.B. beim Umbau eine neue Wand mit 10m² angeboten wird und in dieser Wand ist eine Türe von kleiner 2,5m², darf diese übermessen werden.
    ändert sich die Fläche der Wand um nicht mehr oder weniger als 10%, ist der Preis aus dem angebot fix. Dass die Wandfläche, auf Grund der Türe, kleiner ist als 10m² spielt keine Rolle. Es dürfen 10m² abgerechnet werden, auch wenn die Wand nur 9,2m² inkl. Türe hat.
     
  15. Roth

    Roth

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    Mein Problem ist, was ich mit dem Mahnbescheid machen soll. (mein erster)

    Die Einheit war immer 1 Stck. (Kein Aufmaß nach Fertigstellung erfolgt).
    Auch deshalb war ich mir sicher, dass nach Stunden und Material abgerechnet wird. :(
     
  16. H.PF

    H.PF

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    Gegen den Mahnbescheid binnen 14 Tagen Einspruch einlegen. Egal, wie du die Sache siehst. Wenn die 14 Tage vergangen sind ist alles am Ende, dann kommst du nicht mehr aus der Sache raus und hast keinerlei Verhandlungsspielraum mehr.

    Völlig egal, ob die Rechnung so berechtig ist oder nicht.
    Ausserdem ruinierst du die damit deine Schufa-Bewertung wenn du jetzt keinen EInspuch erhebst...
     
  17. #17 planfix, 28.05.2011
    planfix

    planfix Gast

    also wenn du es genau wissen willst, dann mußt du uns auch genau aufklären.

    welche arbeiten wurden gemacht?

    was wurde angeboten?

    was wurde abgerechnet?
     
  18. Baumal

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    du hast ein angebot unterschrieben ....xxx€
    du hast tageszettel unterschrieben ....xxx stunden+material

    ergibt eine gesamtsumme...
     
  19. #19 DerSuchende, 28.05.2011
    DerSuchende

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    nach dem motto:
    zu finden unter Abrechnung nach Stundenlohn

    mfg
     
  20. Mathie

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    Vorsicht! Du hast die zitierte Klausel falsch verstanden. Dort geht es nur um Änderungen der EINHEITSPREISE bei Mengenänderungen von mehr als 10%.

    Diese Klausel sagt nichts über die abzurechnenden Mengen.

    @ Roth, wenn Du einen Mahnbescheid bekommen hast, sofort zum Anwalt. Die Sache ist zu heiss, um hier von uns halbgare Ratschläge zu bekommen.

    Gruß Mathie
     
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