Baugewährleistungsversicherung?

Diskutiere Baugewährleistungsversicherung? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich von einem GÜ ein Angebot bekommen. Nun bietet er mir eine Baugewährleistungsversicherung an, mit folgenden Bedingungen: Für Ihr...

  1. #1 vanbert, 29.08.2013
    vanbert

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    Hallo,

    ich von einem GÜ ein Angebot bekommen. Nun bietet er mir eine Baugewährleistungsversicherung an, mit folgenden Bedingungen:

    Für Ihr Bauvorhaben wird eine Baugewährleistungsversicherung über eine
    Versicherungssumme von 150.000,-€ abgeschlossen. Die *** bietet
    Versicherungsschutz für Gewährleistungsansprüche gemäß BGB und VOB,
    die erstmals nach der Abnahme auftreten, im Rahmen der vertraglich
    vereinbarten Gewährleistungszeit bis zu maximal 5 Jahren.
    Der Versicherungsschutz wird für ausführungsbedingte Mängel zur Verfügung
    gestellt. Für Planungsleistungen besteht kein Versicherungsschutz.
    Zu Ihrem Bauvorhaben wird im Auftrag der Versicherung eine objektbezogene
    Baubegleitung durch die *** durchgeführt.
    Für den Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers (***), werden die
    Gewährleistungsansprüche gegenüber den Werkunternehmern an den
    Bauherren abgetreten.
    Zum Versicherungspaket gehört ebenso bereits eine Sichtung/Überprüfung
    folgender Bauunterlagen durch Fachpersonal der Versicherung sowie den
    beauftragten Gutachter:
    - Bodengutachten,
    - Bauvertrag und Baubeschreibung,
    - Statik und EnEv- Berechnung,
    - Ausführungsunterlagen, Detailpläne, Regeldetails.
    Nach Abschluss Ihrer Baumaßnahme erhalten Sie die verbriefte Absicherung
    von Mängelansprüchen durch ein Zertifikat der Versicherung.


    Was ist davon zu halten? Eigentlich wollte ich zum Bauherrenschutzbund oder VPB (hatte so 2.500,- eingeplant). Der Preis für die Versicherung find ich ok.
     
  2. #2 Gast036816, 29.08.2013
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    Gast036816 Gast

    sollst du die versicherungsprämie zahlen?

    gü und planungsleistungen sind nicht versichert - da ist doch schon mal die erste ausstiegsklausel vergraben. alles auf die planung geschoben und dann?
     
  3. #3 vanbert, 29.08.2013
    vanbert

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    bezahlung halbe halbe
     
  4. #4 vanbert, 29.08.2013
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    also dann doch besser bauherrenschutzbund und gewährleistungsbürgschaft?
     
  5. #5 kosinus, 29.08.2013
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    Eine Baugewährleistungsversicherung ist primär zum Schutze des Bauunternehmens (oder auch Generalunternehmens) konzipiert. Dieses ist auch der Versicherungsnehmer. So verspricht der Versicherungsschutz auch die Abwehr von "unberechtigten Mangelansprüchen des Bauherrn".
    Für den Bauherrn ist meiner Meinung nach solch eine Versicherung keine optimale Lösung.
     
  6. Eric

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    Ist wahrscheinlich die hier:

    https://www.vhv.de/vhv/firmen/Produ...nd-Baugewaehrleistung-Baugewaehrleistung.html

    Grober Unfug aus den von Kosinus genannten Gründen: Versichert ist der Unternehmer. Die Versicherung prüft die Bausubstanz durch eigene Sachverständige und verpflichtet sich gegenüber dem Unternehmer, unberechtigte Ansprüche des Bauherren abzuwehren. Also wird zunächst einmal nur die Rechtsposition des Unternehmers gestärkt. Der Unternehmer erhält kostenlosen Rechtsschutz im Streitfall und kann sich bequem zurücklehnen. Versicherung und Unternehmer stehen in ein- und demselben " Lager " und werden natürlich bemüht sein, Ansprüche nicht freiwillig zu regulieren.

    Der Hohn ist, dass letztlich der Bauherr für die Absicherung des Unternehmers zahlt und zwar zu 100%: 50% offen und 50% verdeckt durch Preisaufschlag.

    Die VHV ist für Ihre Regulierungspraxis bei der Architektenhaftpflicht nicht berühmt. Nach meiner Erfahrung streiten die wegen jedem Cent und zwar solange, bis die Bauherren ermattet und erschöpft resignieren.

    Eine holländische Versicherung ist mit dem Modell vor Jahren Pleite gegangen.
     
  7. #7 bauschaden, 25.11.2013
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    Kann man das vermeiden, wenn man einen vollstreckbaren Titel gegen den Architekten in Händen hält?
     
  8. #8 Skeptiker, 25.11.2013
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    Genau einen solchen in der Hand eines Bauherrn wird ein kostenbewusster Versicherer mit seinen Anwälten möglichst lange zu verhindern versuchen - Hauptsache es dauert, sagt mancher nach entsprechenden Erfahrungen.
     
  9. #9 bauschaden, 25.11.2013
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    Versicherer gehen sogar soweit, dass sie den Bauherren vorgaukeln, sie hätten einen Anspruch gegenüber der Versicherung. Sie entsenden sogenannte Bausachverständige, die sich durch Bauteilöffnungen ein Bild von den behaupteten Mängeln machen. Der arglose Bauherr wähnt sich in guten Händen, weil er sich den eigenen SV erspart hat.
     
  10. #10 Skeptiker, 25.11.2013
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    Und deshalb verkauft diese Versicherung das Produkt auch an Baugewerbler, nicht an Bauherren. Allerdings stellt sie den werblichen Vorteil gegenüber dem Bauherrn deutlich heraus:

    "Die VHV Gewährleistungsversicherung ist Ihre Garantie an den Bauherren, dass die Kosten für Mängelbeseitigung oder Nachbesserungen übernommen werden. Auch Ihr Kunde erhält so maximale Sicherheit und zahlt meist schneller."

    "Verbraucherschutz durch Direktanspruch des Bauherren gegenüber der VHV im Fall der Insolvenz."

    Ich käme als Bauherr nicht ansatzweise auf den Gedanken, die Kosten dafür explizit zu tragen, tue dies aber im Zweifelsfall über die Gemeinkosten des AN trotzdem.
     
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