Statikeinschätzung - hält die Garage das aus?

Diskutiere Statikeinschätzung - hält die Garage das aus? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Disclaimer: 1) Kein Statik-Unterforum gefunden. Wenn hier falsch bitte schieben :konfusius 2) Nein, ich möchte keine Statik-Hellseherei von den...

  1. #1 Gunnar1, 07.12.2015
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    1) Kein Statik-Unterforum gefunden. Wenn hier falsch bitte schieben :konfusius
    2) Nein, ich möchte keine Statik-Hellseherei von den Forenexperten :winken
    --

    Ausgangslage: Neben dem Haus, mit ein bißchen Abstand steht eine Garage. So ein Fertigteil vom Marktführer. Zwischen Haus und Garage soll ein Carport. Die Sparren die das Carportdachtragen werden an der Hauswand festgemacht und sollen auf der anderen Seite auf die Garage aufliegen.

    Garagenhersteller sagt: geht nicht. Dann hätte Garage und Fundamente anders ausgeführt werden müssen.
    Architekt sagt: Geht. Schon öfters gemacht. Garantie gibt es dafür natürlich nicht.
    Statiker sagt: Kann ich nicht berechnen, was weiß ich was diese Garage aushält.

    Was meint ihr, wie komme ich in einer solchen Situation weiter? Ich würde ja gerne wenigstens ein gutes Gefühl bekommen ob es sehr wahrscheinlich ist, dass am Ende der Architekt recht behält. Irgend etwas sinnvolles müsste man (=ein engagierter Statiker) doch rechnen können, oder? Was würdet ihr machen?

    Gruß
    Gunnar
     
  2. mls

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    rechnen.
     
  3. am1003

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    Muß das Carportdach auf der Garage aufliegen?

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  4. #4 Inkognito, 08.12.2015
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    Der Hersteller sagt nein.
     
  5. #5 Achim Kaiser, 08.12.2015
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    Der Garagenhersteller kennt wohl sein Produkt in allen Details.
    Solange keiner den statischen Nachweis dafür erbringt ist der Rest .... schwierig.

    Wenns keine Gewährleistung dafür gibt (halt ich mal für ein Gerücht) dann ist des Archis Halftpflichtversicherung your best friend.
    Den Disclaimer für die statische Funktion wäre sicher interessant zu lesen.
    Ich würde es nicht tun ... denn der Garagenhersteller kennt sein Produkt ziemlich genau ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #6 Gunnar1, 08.12.2015
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    Was bräuchte denn ein Statiker bzgl. der Garage um das rechnen zu können? Der jetzige Statiker will ja nicht rechnen.

    Kein muss. Aber die mir bekannte Alternative wäre Stützen die dann quasi in der Carportfläche stünden und wertvollen Platz wegnehmen würden. Andere Ideen habe ich nicht.

    Richtig gelesen. Die Frage jetzt ist: sagt der Hersteller nur nein, weil das die einfachere Antwort ist?

    Wäre es denn erwartbar, dass ein Statiker so ein nachweis bringen können, bzw. was genau müsste dieser von der Garage kennen? Könnte man ggf. vernünftige Fertiggaragen-Annahmen treffen?

    Naja, der Archi sagt ja sinngemäß: geht, habe ich schon oft gemacht, wenn du aber offizielle Aussage von mir willst, dann lautet die: nicht machen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2015
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    Garagenhersteller sagt nein, Ststiker sagt, kann ich mangels belastbarer Daten nicht rechnen und Du suchst einen, der Deiner Konstruktion die Absolution erteilt???

    Wie wärs, wenn Dein Planer statt unverantwortliche Sprüche zu reissen mal sein Hirn in Betrieb nimmt und sich alterntive Lösungen einfallen lässt???
     
  8. #8 Gunnar1, 08.12.2015
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    Jein. Ich suche niemand der eine Absolution erteilt, sondern hätte gerne jemand der die Dinge objektiv sachlich beurteilt. Ich würde nicht darauf vertrauen, dass der Garagenhersteller sich lange gedanken über mein konkreten Fall gemacht hat, sondern vermute mal die Standardantwort ist nein, weil man sich eben als Fertiggaragenhersteller verständlicherweise nicht ohne Not Garantiezusagen für Einzelfälle ans Bein binden möchte. Dazu hat der Statiker anscheind einfach keine Lust/ kein Ehrgeiz was auch immer. (Eine Antwort "habe ich gerechnet, jetzt _weiß_ ich dass es nicht geht" wäre ja durchaus in Ordnung.)

    Daher meine Frage wie vorzugehen wäre: wenn man z.B. so eine Situation im Bestand vorfinden würde und daher nunmal keine eigene Daten über Garage etc. hätte - wie würde man vorgehen um das ganze objektiv zu beurteilen? Oder geht es gar nicht und ihr würdet mangels Möglichkeit davon Abstand nehmen?
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 08.12.2015
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    Hast du den Architekten nur mal so, also kostenlos gefragt, oder ist er mit der Planung des Carports beauftragt? Wenn er offizielle für dich die Planung macht und es nicht bestreitet, dir das so gesagt zu haben (schon oft gemacht, hält), ist er in der Haftung drin. Denn, wenn er es statisch nicht berechnen lässt, ob das hält, muss er dir ohne Wenn und Aber davon abraten. Er rät dir aber im Grunde zu. Eine Bedenkenanmeldung sieht anders aus. Zudem muss natürlich auch ein genehmigungsfreies Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (also auch den Anforderungen der Tragwerksplanung) entsprechen.

    Was für eine Art Fertiggarage ist es denn überhaupt? Blech oder Beton?

    Mein Rat: such dir einen Statiker, der Lust hat, das auszurechnen und mach es nur, wenn er nach Berechnung offiziell grünes Licht gibt, oder lass es sein.
     
  10. #10 Gast56083, 08.12.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ich kann Dir nur empfehlen, lass das gut und sicher rechnen.
    Kumpel hat sich für 2 Kisten Bier die Statik seines Eigenbau-Carport (7x9 freitragend, begrüntes Flachdach) rechnen (eher "bestätigen" lassen).
    Die Querträger (Doppel T) haben bereits jetzt die maximal berechnete Durchbiegung, noch komplett ohne Schneelast :yikes
    Das wird ein spannender Winter
     
  11. #11 Gunnar1, 08.12.2015
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    Der Architekt ist komplett mit LPH1-7 beauftragt, für Haus inkl. Carport. Am Anfang gab es mal ein Gespräch wo er gesagt hat, dass damit sicherlich die Gewährleistung der Hersteller flöten geht, er es aber öfter so ohne Probleme gemacht hat. Zwischenzeitlich gab es Detailpläne wie die Sparren auf der Garage aufliegen. Nun, am Ende des Bauvorhabens, es fehlt nur noch der Carport, kennt er mich schon besser... Jetzt gibt es schriftlich die Aussage, dass er mir ja gesagt hat, dass es hält, wenn ich aber eine offizielle Aussage haben möchte, dann soll ich das ganze mit Stützen machen.

    Konkret nützt mir das natürlich wenig. Ich habe kein Interesse daran etwas zu bauen was dann nicht hält, auch wenn ich weiß, dass vielleicht die Haftpflichtversicherung des Architekten dafür aufkommt.

    Beton. Hersteller mit den vier Buchstaben.

    Ja. Ich hoffe, dass ich jemand finde der es rechnen kann ohne Daten vom Hersteller. Oder der genau weiß was er braucht damit er das beim Hersteller genau anfragen kann.
    Wäre ärgerlich wenn jetzt am Ende rauskommt, dass es doch nicht geht und wir tatsächlich wertvollen Platz im Carport für die Konstruktion abgeben müssten. Hätte ich das vorher gewusst hätte ich die Garage anders bestellen können. Aber ich gehe mal davon aus, dass die Haftpflicht des Architekten mir jetzt nicht eine neue Garage zahlt :)
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2015
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    Ralf, dass kann keiner rechnen, weil die Randdaten nicht bekannt sind. Bewehrung der Wände, Betongüte - das weiß, wenn überhaupt nur das Herstellerwerk.
    Ohne diese Daten kann da aber keiner seriöse Berechnungen machen.

    Einfach ohne die Garage planen.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2015
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    Geh mal davon aus, dass die Haftpflicht des Kollegen gar nichts zahlt, denn das die Dinger nix abkönnen, ist allgemein bekannt und wenn er dann noch solche Aussagen macht, sind wir im Bereich von grob fahrlässig bis Vorsatz.
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 08.12.2015
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    So viel wertvoller Platz wäre das doch nicht, oder? 12 cm für die Stützen z.B. und die Räume zwischen den Stützen wären doch (für das Öffnen der Fahrzeugtür) frei benutzbar. Ich würde das gleich so machen lassen.

    Edit: Ralf Dühlmeyer war schneller.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2015
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    12 cm = :yikes. Mit einigem planerischen Hirnschmalz geht da deutlich weniger! Ich behaupte 4 - 5 cm vor der Pappkartongarage.
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 08.12.2015
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    Ich meine die Dimension der Stützen, nicht den Abstand zur Garagenwand. War auch nur eine laienhafte Annahme von mir. Unser Fachwerk-Doppelcarport hat ein 14-er Ständerwerk und das soll hier wohl ein Einzelcarport werden.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Und ich meine Stützen incl. Abstand!
     
  18. #18 planfix, 08.12.2015
    planfix

    planfix Gast

    der garagenhersteller hält sich sicherlich bedeckt, weil:
    1. typenstatik diesen lastfall nicht darstellt
    2. mehr als die typenstatik gibts nicht
    3. nach der vorhandenen statik ist eine gründung vorgegeben, die auch von keinem nachträglich kontrolliert werden kann
    4. baugrund ist unbekannt, und dieser wird jetzt nicht mehr gleichmäßig belastet
    5. die zusätzliche belastung, die kommen könnte ist unbekannt.

    umnachträglich eine belastbarkeit zu errechnen, muß man sowohl baugrund und gründung nachweisen, wie auch die neue belastung der wände.

    ob das dann zum ziel führt ist fragwürdig, aber sicherlich kann man das erst mal versuchen.
    das schließt jedoch nicht aus, daß der hersteller der garage sich damit aus der gewährleistung für irgend etwas anderes windet, weil er ja schon eine aussage getroffen hat.
     
  19. Julius

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    Ich verstehe das mit dem problematischen Platzverlust auch nicht.
    Was soll denn dort abgestellt werden?
    Bei einem PKW jedenfalls wäre die Einschränkung in der Praxis nahezu Null.
    Und das sogar bei einer Standard-Lösung. Wenn man auf "Dühlmeyer-superschlank" geht, ist es schon gar nicht mehr der Rede wert.
     
  20. #20 Gunnar1, 08.12.2015
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    Oh doch. Wenn jetzt das kleine Auto dort steht, dann komme ich _genau_ mit der Mülltonne durch :)

    Also mit 5cm inkl. Abstand könnte ich sicherlich ganz gut leben. Auf welchen Trick müsste ich unseren Architekten stossen, damit er so eine Konstruktion hinbekommt? Die Stützen dürfen nicht direkt an der Garage stehen? Reden wir bei 5cm noch von Holzstützen oder von einem anderen Material?
     
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