Niedrig beheiztes Gebäude

Diskutiere Niedrig beheiztes Gebäude im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, hab mal eine kurze Frage, vermutlich weil Wochenende ist kann ich nicht klar denken :-) Wenn ich ein niedrig beheiztes Gebäude nach...

  1. #1 Ingenieuros, 27.06.2009
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    Hallo,

    hab mal eine kurze Frage, vermutlich weil Wochenende ist kann ich nicht klar denken :-)

    Wenn ich ein niedrig beheiztes Gebäude nach ENEV 2009 rechnen will muss ich einfach die Solltemperatur im Nutzuungsprofil anpassen oder????

    Ist das dann noch ein öffentlich rechlticher Nachweis, wenn ich da eine beliebige Temperatur eintrage, also z.B. 15 Grad ???
     
  2. Dave

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    Hast du schon eine Lösung dafür gefunden?
    Ist ja nicht so, das so etwas nicht häufiger vorkommen würde ....
    Ich würde das Profil entsprechend anpassen. Das Referenzgebäude hat dann ja die gleiche Temperatur. Wenn du auf Grund der Nutzung eine Raumtemperatur von 15°C hast, dann ist das halt so.
    Wäre ja nicht mehr vergleichbar, wenn du das Ref-Gebäude mit 19°C rechnest und eigentlich nachher nur 15°C einsetzt. Dann bist du ja klar im Vorteil :) Also eher verzerrend als vergleichend.
     
  3. #3 Ingenieuros, 03.07.2009
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    Ich habe in der 18599-10 Fußnote Tabelle 5 folgendes gefunden:

    Fußnote a: Beträgt beid er Nutzung (z.B. Werkstatt oder Lager) die Raum-Solltemperatur im Heizfall weniger als 19Grad (Nutzung mit niedrigen Innentemperaturen), ist Raum-Solltemperatur Heizung = Minimaltemperatur Auslegung Heizung = 17 Grad anzusetzen

    Also daran werde ich mich jetzt halten, bei normalen Temperaturen die Profile und bei niedirgen Temperaturen die 17 Grad für die beiden oben genannten Parameter.

    Ich finde es aber großen Schwachsinn, weil ich auch ein gEbäude mit planmßig 12 Grad mit 17 Grad rechnen muss.

    Außerdem habe ich mal wieder 2 Tage gebraucht um diese Fußnote zu finden. Da ich beim googeln auch null ergebniss hatte würde mcih mal interessieren in wieviel ENEV Nachweisen das falsch angesetzt wurde.
     
  4. Primut

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    Interessantes Thema, vielen Dank für den Hinweis mit Fußnote a. :respekt
    Wenn es wirklich nur 12 Grad sind, brauchst du doch mit dem AG nur weniger als 12 °C festlegen (wobei dann sogar egal wäre, wieviel weniger es genau sind) und du kannst dir den Nachweis lt. §1 2.9 komplett sparen. :D
     
  5. #5 Ingenieuros, 04.07.2009
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    Also in der Anfrage die ich erhalten habe ging es um eine Solltemperatur von 16 Grad bzw. wollte der Bauherr gerne >16 Grad mit den Planern vereinbaren. Das mit den 12 Grad war ja nur ein Extrembeispiel.
     
  6. Primut

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    Deine erwähnte Fußnote befindet sich in Tabelle 5, also warum nicht verwenden? :D

    Ich habe bloß die Erfahrung gemacht, dass bei öffentlichen Förderverfahren Wert auf einheitliche Nutzungsprofile zwecks Vergleichbarkeit gelegt wurde.
     
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