parkett fehlerhaft verlegt

Diskutiere parkett fehlerhaft verlegt im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; hallo, im märz diesen jahres wurde bei mir parkett verlegt- der raum ist ca. 50% unterkellert, dort liegen betondecken. der rest ist nicht...

  1. #1 nancy50, 12.12.2015
    nancy50

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    hallo,

    im märz diesen jahres wurde bei mir parkett verlegt-
    der raum ist ca. 50% unterkellert, dort liegen betondecken.
    der rest ist nicht unterkellert, nur mit schlacke und sauerkrautplatten "isoliert " (baujahr 1935 ).

    auf die vorhandenee holzdielung (trocken und soweit sichtbat i.o. ) wurde nun das parkett von einer fachfirma aufgebracht.
    es zeigt sich nun, dass im nichtunterkellerten bereich, sich das parkett leicht wölbt an den stößen. (vermute dort arbeitet das holz auf grund von restfeuchte anders als über dem beton )

    wenn es nicht mehr wird kann ich damit leben, nur kann das noch mehr werden ?
    dann müsste ich reklamieren, denn im märz 2016 ist ein jahr rum.

    vielen dank

    n50
     
  2. #2 Gast23627, 12.12.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Nicht der Parkett ist fehlerhaft sondern offenbar der von Ihnen beschriebene Untergrund.
    Ursache und Wirkung haben Sie richtig erkannt, Interessant wäre es jedoch wie Sie darauf kommen dieses dem Parkettleger in die Schuhe zu schieben.

    Und ja, "das" kann noch "mehr" werden.

    Gruß
     
  3. #3 tomtom79, 12.12.2015
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    @jsch
    Sollte ein Fachmann nicht bedenken Anmelden und nicht einfach ein Parkett verlegen.
     
  4. #4 Gast036816, 12.12.2015
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    Gast036816 Gast

    restfeuchte - eher nein, das ist dauerhafte feuchte!

    ich fürchte, dass die horizontale sperrschicht gegen aufsteigende feuchtigkeit fehlt und das parkett nun ausreichend feuchtigkeit aufgenommen hat und seine arbeit (verformen) aufgenommen hat.

    wurde der parkettleger über den bodenaufbau des nicht unterkellerten bereichs aufgeklärt? hat er dann bedenken angemeldet?

    ich sage - einmal raus und einmal neu mit horizontaler abdichtung auf geeigneter trägerschicht!
     
  5. #5 nancy50, 12.12.2015
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    danke für die schnellen antworten.
    zur verantwortung habe ich allerdings eine andere meinung.
    der fachmann sollte schon prüfen ob der untegrund geeignet ist zumal die sachlage bekannt war.

    was mir mehr sorgen macht ist die aussage --und ja das kann noch mehr werden.

    kann ist ja gut, muss also nicht und soll ich da zuwarten ? und wie lange macht das sinn ?

    danke

    n50
     
  6. #6 Gast23627, 12.12.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Hallo nancy50,

    in Ihrem 1. Beitrag schreiben Sie:
    "auf die vorhandenee holzdielung (trocken und soweit sichtbat i.o. )"
    in Ihrem 2. Beitrag:
    "zumal die sachlage bekannt war."

    Was denn nun?

    Hallo Tomtom,

    Sie haben natürlich recht, aber nur wenn der fehlerhafte (Unter) Untergrund (Sauerkraut/Schlacke ectr.) und die daraus resultierende Feuchteproblematic dem Parkettleger vorher zweifelsfrei bekannt gemacht wurde oder ohne weitere Untersuchungen erkennbar war.

    Ich denke hier bleibt nur was rolf eib voergeschlagen hat.

    Gruß
     
  7. #7 Rudolf Rakete, 12.12.2015
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    Na ja die alte Frage Bring oder Holpflicht.
    Mal angenommen eine Oma entschließt sich" ich lass da neuen Boden legen". Ist sie in der Bring Pflicht dem Handwerker gegenüber zu Infos über den Bodenaufbau? Eventuell weiß sie gar nicht, dass das wichtig ist oder weiß gar nichts über den Bodenaufbau. Ist nicht viel mehr der Handwerker in der Holpflicht und muss die Untergrundeignung in Erfahrung bringen. Wie auch immer er das macht, aber dafür ist er der Fachmann.
     
  8. Lebski

    Lebski Gast

    Die Prüf- und Hinweispflichten sind je nach Gewerk geregelt.

    Laboruntersuchungen und zerstörende Prüfungen des Untergrundes mit bauphysikalischen Berechnungen gehören eher nicht dazu.
     
  9. #9 nancy50, 12.12.2015
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    eigentlich ist doch alles klar.
    dem parkettleger war bekannt, dass der untergrund nur teilweise unterkellert war.
    folglich muss er doch mit wenig aufwand ! prüfen, ob unter der dielung alles i.o. ist, ob also gesperrt war usw....
    oberflächlich betrachtet war die dielung ja i.o. aber praktisch war sie es eben nicht, das ist doch die crux.

    er kann doch nicht blauaügig einfach loslegen, ich bin doch kein fachmann und muss ihm vertauen.

    das ist doch so als wenn jemand ein haus baut und darauf vertaut, dass der untergrund schon halten wird...nee, niemals kann das recht sein.
    ich habe aber die hoffnung, dass es nicht schlimmer wird, seit 4 monaten hat sich nix verschlechtert.
    grüße

    n50
     
  10. #10 Kalle88, 12.12.2015
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    :sleeping Der Kunde das ahnungslose Opfer. Natürlich hätte der Verleger den Boden erst aufhacken müssen - das auch noch kostenlos, versteht sich! - und hätte dich dann drauf hinweisen müssen. [Ironie off].

    Wo von träumen die Leute eigentlich? Du hast bekommen was du bestellt hast - nämlich Parkett. Wäre die Dielung für ein weiteren Aufbau nicht brauchbar gewesen hätte es Ansprüche geben können. Alles da drüber ist entsprechend zu bezahlen. Wenn ich auf einer Betondecke abdichte, dann mache ich eine Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit und nicht ob der Beton die erforderliche statische Güte aufweist...
     
  11. #11 Rudolf Rakete, 12.12.2015
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    Wovon träumst Du? Woher soll der Auftraggeber wissen dass die unterschiedliche Bodenbeschaffenheit Probleme bereiten könnte.
     
  12. R.B.

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    das dürfte der Knackpunkt sein, denn der Fachmann hat zwar den Untergrund zu prüfen, aber die Frage wird sein, was ist für einen Fachmann an Prüfungen verhältnismäßig bzw. zumutbar. Ich könnte mir gut vorstellen, dass eine Demontage des Bodenaufbaus nicht mehr zumutbar ist. Andererseits hätte ihm als Fachmann die Problematik bekannt sein müssen, und er hätte zumindest mal nachfragen können, das wäre sicherlich zumutbar gewesen. Wenn er die Info vom AG bekommen hätte, die Details waren diesem ja anscheinend bekannt, dann hätter er wohl Bedenken zumindest anmelden müssen. Ich befürchte er wird sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass er nicht alle zumutbaren Schritte unternommen hat.
     
  13. #13 Rudolf Rakete, 12.12.2015
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    Noch was selbst in den Verlegeanleitung von Fertigparkett steht drin, dass der Untergrund auf Eignung zu prüfen ist. Sowas gilt dann für Fachleute nicht oder wie.
     
  14. R.B.

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    Natürlich gilt das auch für Fachleute, entscheidend ist der Aufwand bzw. das was zumutbar ist.
     
  15. #15 Kalle88, 12.12.2015
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    Aus welcher Glaskugel hast du denn entnommen, dass die unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten das Problem sind? Bevor man also mit dem Finger zeigt, sollte wohl erst Mal die Ursache geklärt werden. Mal angenommen es wäre ein Diffussionsproblem, dann hätte die Dielung - denn ebenfalls ein Holzprodukt - doch schon solche Probleme zeigen müssen?

    Sicherlich hat er den Aufbau im Vorfeld zu prüfen. Ob dafür bauphysikalische Berechnung notwendig gewesen wären oder detailliertes Fachwissen? Sehe ich nicht so. Der AG kann das sicherlich auch nicht haben aber der AG hat die Delegation inne, es wäre vermutlich zumutbar gewesen zu mindestens eine Beurteilung zu bezahlen - was dann wieder einem Auftrag gleich kommt.
     
  16. #16 Rudolf Rakete, 12.12.2015
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    Mir geht es nur darum was einige Fachleute generell für eine Meinung dazu haben. Wenn ich schon sowas lese "wie Sie darauf kommen dieses dem Parkettleger in die Schuhe zu schieben" oder "Wo von träumen die Leute eigentlich? Du hast bekommen was du bestellt hast "
     
  17. #17 Kalle88, 12.12.2015
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    Die Meinungen haben sie nicht ohne Grund. Mir passen Menschen nicht in den Kram die grunsätzlich Fehler nur bei anderen sehen. Ich lehne mich auch nicht permanent zurück und versuche dem Archi die Schuld zu zuweisen sondern suche sie auch bei mir.

    Hätte der TS nun einen Auftrag erteilt, in dem der gesamte Aufbau bauphysikalisch untersucht werden hätte sollen - dann wäre die Lage ja klar gewesen. Den hätte der Parkettleger nicht annehmen müssen - weil das Wissen dazu fehlt. Er hat aber den Auftrag für die Verlegung bekommen, findet er augenscheinlich bei der Dielung nichts Besorgnis erregendes, kann man nicht die Bauteilöffnung verlangen. Es ist und bleibt ein Handwerker und der ist in der Regel in seinem Gewerk zu Hause. Vorarbeiten überprüfen und Bedenken anmelden ist Pflicht, alles da drüber nicht. Wir sind keine Allroundgenies!
     
  18. #18 Gast036816, 12.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    leute leute - Lebski hat es richtig beschrieben: es gehört nicht zur nebenleistung, den unterbau zu zerstören, um zu prüfen ob richtig aufgebaut wurde.

    ich bin gespannt, was unsere juristen dazu schreiben werden.

    ich bin mir nicht sicher, ob automatisch eine holschuld beim auftragnehmer entsteht, wenn der auftraggeber seine bringschuld aus unwissenheit nicht erfüllen kann. spannendes thema, jetzt wird es juristisch.
     
  19. #19 ThomasMD, 12.12.2015
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    Meiner Auffassung nach (in meiner Eigenschaft als professioneller Auftraggeber von Bauleistungen), hätte der Parkettleger zu prüfen gehabt, ob der Untergrund (hier die alte Dielung) ausreichend eben, tragfähig und trocken ist. Das wird er vermutlich getan haben.
    Nicht zu erwarten war von ihm, die Prüfung des Untergrundes der Dielen, wenn sich oberflächlich keine Hinweise auf Unzulänglichkeiten ergeben.
    Wenn sich jetzt die Parkettstäbe biegen, wäre allerdings zu prüfen, ob die notwendigen Dehnfugen einhalten wurden.
    Gibt's Bilder von der Chose?

    Gruß
    Thomas
     
  20. #20 nancy50, 12.12.2015
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    die mühe des parkettlegers wäre gewesen ein oder 2 dielbretter(gesamtfläche 16 m²) rauszunehmen, dann hätte er gesehen , dass keine ordnungsgemäße sperrung da war, das wars !!
    ich als laie kann doch nicht beurteilen welcher untergrund für eine verlegearbeit notwendig ist.
    für mich ist der fall juristisch ein-eindeutig .

    n50
     
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parkett fehlerhaft verlegt

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