Kleiner Trick gegen Berufsgenossenschafts willkür

Diskutiere Kleiner Trick gegen Berufsgenossenschafts willkür im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; mehr oder weniger sind nur die eingetragenen Bauherren "Gebührenfrei" Das führt dazu, dass mein Sohn als Bauherr beim Bauamt eingetragen ist....

  1. robert

    robert

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    mehr oder weniger sind nur die eingetragenen Bauherren "Gebührenfrei"

    Das führt dazu, dass mein Sohn als Bauherr beim Bauamt eingetragen ist.
    Noch nicht verheiratet!
    Sollte nun seine Freundin am Haus mitarbeiten, nur die Fenster putzt, muss gelöhnt werden.

    Ganz zu schweigen vom zukünftigen Schwiegervater - Elektromeister!!!.

    Kleiner Trick:

    Das Bauamt hat nichts gegen zusätzliche Bauherren.

    Es genügt ein formloses Schreiben zur Bauherrenänderung und schon sinds mehrere. Im Falle der Freundin auch zuk. Schwiegervater, Brüder, Mutter....gebührenfrei.
     
  2. Dingo

    Dingo

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    ... mit allen damit verbundenen rechtlichen Folgen:

    Bauherrenhaftpflicht besteht grundsätzlich für jeden Bauwilligen, denn er schafft durch sein Vorhaben eine Gefahrenquelle für sich und andere, weshalb eine Bauherrenhaftpflichtversicherung angeraten ist.

    Entstehen Dritten Schäden durch das Bauvorhaben, kann der Bauherr von diesen in Anspruch genommen werden. Das ist im Übrigen auch der Fall, wenn der Bauherr sachverständige Personen, wie Unternehmer, Handwerker oder Architekten, beauftragt hat. Dies entbindet den Bauherren nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

    Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Bauherren während der gesamten Projektzeit vor möglichen Ansprüchen, wenn ein entstandener Schaden durch das Bauvorhaben verursacht worden ist. Beispielsweise, wenn die Grube unzureichend abgesichert wurde, herabfallendes Baumaterial Passanten oder parkende Autos beschädigt.

    Sollte jeder für sich von Fall zu Fall selbst beurteilen, welches der geeignete Weg ist.
     
  3. #3 Gast943916, 30.11.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    eine weitere Anleitung zu ungesetzlichem, die böse ins Auge gehen kann.....
     
  4. robert

    robert

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    Findest du nun ungesetzlich, dass 2 junge Leute die demnächst heiraten,miteinander bauen nun beide Bauherren sind??

    Oder das dies vom Bauamt eingetragen wird??

    Oder das der Schwiegervater bei Bau mithilft, ohne von der BG gemolken werden zu können.
     
  5. #5 Gast943916, 30.11.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    im Falle der 2 jungen Leute ist das ja noch in Ordnung, aber
    das nicht mehr....
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Naja. Ungesetzlich weiß ich nicht, aber unüberlegt, wenn man bedenkt, wer denn im Rahmen der Amtshilfe so alles von einer Baugenehmigung informiert wird.
    Da steht nicht nur die BG drauf, sondern z.B. auch das FiA.
    Nun sind ja z.B. auf Immobilienverkäufe innerhalb von 10 Jahren Steuern fällig, wenn damit ein Gewinn erzielt wird.
    Da sich Verwandte nie den richtigen Preis bezahlen, setzt das FiA da gerne mal fiktive Preise an.
    Und wenn die dann (z.B. wg viel Eigenleistung) höher als die Baukosten ausfallen, dann schickt das FiA eine Rechnung
    Uuuuupppss


    Das FiA könnte ja auch mal fragen, woher denn das Geld so kommt.

    Und wenn einer der Bauherren schon selbstgenutzten Wohnraum im Eigentum hat, könnte das als Vermietung ausgelegt werden, die unter Verwandten auch wieder nach ortsüblichen fiktiven Mieten als Einnahme zu versteuern sind.
    Ohoh


    Ggf müssen die einzelnen "Bauherren" auch jeder eine eigene Haftpflich abschliessen, um nicht selbst bei Unfällen haften zu müssen

    usw usw usw.

    Wir sparen - koste es, was es wolle :bounce:
     
  7. lulu66

    lulu66

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    @Robert: Wenn alle deine Tips solche Querschläger sind, dann solltest du vielleicht von weiteren absehen.

    Wie die anderen bereits gesagt haben, sind sich viele Bauherren Ihre eigenen Risiken nicht bewußt. Das sollte nicht auf andere ausgedehnt werden, die nicht für sich selbst bauen (und vor allem nicht für ein paar hundert eingesparte Euro!)
    Wenn das Paar zusammen baut, ist es egal ob verheiratet oder nicht. Dann trägt man beide ein. Aber den Schwiegervater sollte man aussen vor und nicht seine Rente riskieren lassen.
     
  8. robert

    robert

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    Dein Niveau brauche ich. Vielleicht überlegst du mal, wer der Schwiegervater der Schwiegertochter sein könnte und wie er dann über die Bauherren abgesichert ist.

    Hast du von deinem Beruf die gleiche Ahnung ?
     
  9. lulu66

    lulu66

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    Du hast mit keiner Silbe erwähnt, dass es um den Schwiegervater der Zukünftigen geht. Wenn es um Dich gegangen wäre, warum schreibst du das nicht einfach?

    Ich kann dir gerne von meinem Niveau etwas abgeben, wenns denn hilft.
     
  10. THEO

    THEO

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    Mal ´ne Frage, robert:

    Angenommen, die BG würde den SV (nein, Schwiegervater, nicht Sachverständiger - oder sollte ich besser SchV abkürzen?) nun bei den Hammelbeinen kriegen und melken. Wieviel Milch gibt denn so ein ... ähh Du ab? *mist, warum geht ausgerechnet jetzt "backspace" kaputt?*

    Oder mit anderen Worten - wie hoch ist die Prämie der BG für einen SV/SchV?
     
  11. BJ67

    BJ67

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    Genau, die sind dann ja sofort rechtlich gesehen eine GbR, was wohl nur bei Ehegatten auf Grund der gesetzlich (ggf. vertraglich) geregelten Gütergemeinschaften nicht zutrifft.

    Und löse mal die GbR für das Finanzamt transparent auf. Viel Spass !
     
  12. #12 norinofu, 02.12.2009
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    Ist das nicht was ganz Anderes? Ich denke Robert will sich die Bauhelferversicherung der BG sparen.
    Ich meine mich erinnern zu können, dass hier die BG ganz von alleine auf den Bauherren zukommt (nach Bauantrag) und erstmal einen Fragebogen beantwortet haben will und auf das Bautagebuch hinweist.

    Die Bauherrenhaftpflicht dagegen schliesse ich bei einer beliebigen Versicherung ab. Ob ich diese abgeschlossen habe oder nicht, hat - zumindest bei unserem Bau - niemanden interessiert.

    norinofu
     
  13. Uwe!

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    Das stimmt! Und zwar genau solange, bis ein Schaden entstanden ist, für den ein Bauherr haftet. Dann wird es nämlichen diesen Bauherren sehr wohl interessieren, ob er für sich eine Versicherung abgeschlossen hat und die jetzt zahlt, oder ob nur die "echten" Bauherren eine Versicherung haben und der arme Kerl damit den Schaden aus eigener Tasche begleichen darf. Und ich sprech jetzt nicht von nem Kratzer am Nachbarauto, sonder eher von einem Personenschaden. Dann ist er pleite!
     
  14. #14 Jürgen V., 02.12.2009
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    Bei so viel DUMMSCHWÄTZEREI von Robert, was ich im übrigen auch für wenig produktiv, wenn nicht sogar gefährlich, Schloss dran!!

    Weil besser.

    Gruß Jürgen.
     
  15. matom

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    Interessehalber,

    wann kommt den so ein schreiben der BG wir sind noch in der Bauphase wenn wir die Hütte übergeben bekommen muss ich noch Fliesen legen (3 Räume), tapezieren oder streichen und Möbel rein tragen.

    Im Normalfall sieht das so aus das die Familie hilft wer grad Zeit hat. das können an einem tag 10 sein oder auch mal nur 2.

    Muss ich dann alle möglichen Helfer eintragen und Versicherungsgebühren zahlen?
    Was kost das denn pro Person?
    Welche Tätigkeiten müssen denn da versichert werden? Auch die im Garten zb umgraben Erde verteilen Bäume pflanzen?


    Danke
     
  16. stevie

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    ...wenn es ein Baumhaus wird...:biggthumpup:
     
  17. #17 norinofu, 02.12.2009
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    @Uwe:
    ich hab nicht gesagt, dass wir keine HP hatten - die 100€ sind Erdnüsse im Vergleich zum Rest. Eine Privat HP ist im Alltag ebenso sinnvoll, jedoch hat diese auch nicht jeder.

    @matom:
    Das Schreiben von der BG kam ca. 4 Wochen nach Bauantrag. Gefragt wird z.B. welche Gewerke welche Firma ausführt und welche in Eigenleistung erbracht werden. Man kann auch Bauhelfer angeben. Der Beitrag wird dann nach geleisteten Stunden abgerechtet -> Bautagebuch.
    Die Bauherren können sich ebenfalls versichern ist aber deutlich teurer als die Helfer und glaub nur pauschal.
    Nach der angegebenen Bauzeit wurde mal nach dem Zwischenstand und schließlich nach dem Abschluss gefragt.

    Alle weiteren Infos zu Leistungen, Beiträgen usw. hier: http://www.bgbau.de/d/pages/mitglieder/bauherr/merkb.pdf

    norinofu
     
  18. matom

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    danke
     
  19. #19 herrmann95, 02.12.2009
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    das schreiben der bg habe ich heute auch bekommen. ich fülle dann mal die ganzen firmen aus und gebe weder helfer noch eigenleistung an
    mal schauen was passiert.
     
  20. #20 norinofu, 02.12.2009
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    Wir hatten bei den einzelnen Gewerken, sofern nicht selbst beauftragt oder in Eigenleistung, den GÜ angegeben. Wollte die BG zuerst nicht akzeptieren, aber dann doch beim GÜ die Daten angefragt.
    Bzgl. Bauhelfern haben sie auch nochmal nachgehakt und angezweifelt, nachdem wir dann aber geschildert hatten welche EL wir als Bauherren ohne Helfer durchgeführt hatten wurde auch dies akzeptiert. Man muss nur mit denen (vernünftig) reden.

    norinofu
     
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Kleiner Trick gegen Berufsgenossenschafts willkür

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