CE-Kennzeichen f. Natursteinbodenbelag bei Einbau 2007 im Innenraum NRW erforderlich?

Diskutiere CE-Kennzeichen f. Natursteinbodenbelag bei Einbau 2007 im Innenraum NRW erforderlich? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; War für Natursteinbodenbeläge bei Einbau im Innenraum im Jahre 2007 - 2008 in NRW ein CE-Kennzeichen erforderlich?

  1. #1 Skeptiker, 01.09.2015
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    War für Natursteinbodenbeläge bei Einbau im Innenraum im Jahre 2007 - 2008 in NRW ein CE-Kennzeichen erforderlich?
     
  2. #2 Skeptiker, 02.09.2015
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    Für's Archiv: Ja, war anscheinend nach Bauproduktengesetz erforderlich.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  3. #3 Achim Kaiser, 02.09.2015
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    Hmmm ... dachte eine CE Kennzeichnung ist nur für *künstliche* Produkte erforderlich wie Teppichboden, Laminat und dgl. wegen der Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte. Aber bei nem Naturstein ? Ging das nicht über die allgemeine Bauteilregelliste oder wie das Gelumpse da heisst ?

    Der Bapperl- und Regulierungswahn ist schon ein Graus.
    Wenn sie die Frage 8 Jahre "danach" stellt will ich schon gar nicht wissen, was da wieder für ein Mausdreck hochkant gestellt wird ;)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 JamesTKirk, 02.09.2015
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    Die CE-Kennzeichnung gilt für alle Bauprodukte und sagt aus, dass man ein Produkt in Deutschland "in Verkehr bringen" darf. Zu deutsch: man darf es im Kofferraum spazieren fahren.
    Die Anwendung der Produkte KANN anders geregelt sein. Im Betoninstandsetzungsbereich regelt das dann beispielsweise eine Zulassung, dass man das auch an die Wand schmieren darf.
     
  5. #5 Achim Kaiser, 02.09.2015
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    Infos und Gesetzestext gibts wohl hier.

    Die Regelungen wurden 2011 überarbeitet.
    Vermutlich müsste es ne Konformitätsbescheinigung des Herstellers gegeben haben,
    denn ne Kennzeichnung direkt am Produkt stell ich mir da manchmal schwer machbar vor.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #6 Skeptiker, 02.09.2015
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    Korrekt, genau das ist jetzt auch mein Wissensstand.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  7. R.B.

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    Muss nicht zwingend am Produkt selbst angebracht sein. Falls am Produkt eine Kennzeichnung nicht möglich ist, genügt es wenn die Verpackung und/oder die technischen Unterlagen zum Produkt die Kennzeichnung enthalten. Wichtig ist, dass der Kunde (Laie) einfach erkennen kann, ob das Produkt die entsprechenden Anforderungen erfüllt, und das geschieht üblicherweise über eine Kennzeichnung. Mit Erklärungen, Normen etc. kann der Laie sowieso nichts anfangen.
     
  8. #8 Skeptiker, 02.09.2015
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    Eigentlich geht es um eine bestimmte Eigenschaft, welche der Stein nicht hat, was aber nur in einer winzigen Teilfläche unstrittig ein Problem ist. Nun hat ein Anwalt die fehlende CE-Konformität entdeckt und damit natürlich einen kapitalen Mangel an der Gesamtfläche von mehreren tausend Quadratmeter.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  9. R.B.

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    Ist das Produkt wirklich nicht "konform"? oder hat die Teilfläche nur einen "Mangel" in der Form, dass der dort verwendete Stein vom "üblichen" abweicht.

    Hintergrund, eine fehlende Kennzeichnung ist nur ein Indiz dafür, dass das Produkt die relevanten Normen nicht einhält, aber noch kein "Beweis". Unter Umständen liegt dann nur ein Verstoß des Inverkehrbringers gegen die Kennzeichungspflicht vor, nicht aber weil er ein nicht-konformes Produkt in Verkehr gebracht hätte. In diesem Fall wäre die erstellte Fläche nicht mangelhaft, nur eben die Teilfläche weil die dort verwendeten Steine halt einen Fehler hatten (oder was weiß ich).

    Hintergrund, gerade zu Beginn der Kennzeichnungspflicht konnten viele Hersteller mit diesem "Kram" (Normen, Verordnungen etc.) nicht viel anfangen. Die hergestellten Produkte hielten jedoch alle relevanten Normen ein. Man hätte also nur etwas Zeit in Papierkram & Co. investieren müssen, und alles wäre in Ordnung gewesen. Oftmals wurde dann die fehlende Kennzeichnung dadurch geheilt, dass der Hersteller durch "ingenieurmäßige" Begutachtung die Konformität "nachgewiesen" und dann das Produkt nachträglich gekennzeichnet hat.
     
  10. Baumal

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  11. #11 OLger MD, 02.09.2015
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  12. Baumal

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    "Fehlt eine entsprechende abweichende Vereinbarung, so haben die beim Bau zum Einsatz gebrachten Stoffe und Bauteile den Anforderungen des Bauproduktengesetzes zu entsprechen und müssen mit dem CE-Zeichen versehen sein, um schon die „gewöhnliche Verwendungseignung“ im Sinne des § 633 BGB aufzuweisen. Eine fehlende – vorgeschriebene – CE-Kennzeichnung stellt somit einen Sachmangel im Sinne § 633 BGB dar, da die Vertragsgemäßheit der Leistung, nämlich schon in ihrer Mindestanforderung – gewöhnliche Verwendungseignung der Bauleistung / des Baustoffes – nicht vorliegt. Hier setzt sich der Planer bei Nichtbeachtung der CE-Kennzeichnung erheblichen Haftungsansprüchen aus. Sogar ein Verlust von Haftpflichtversicherungsschutz kann gegeben sein, da er insoweit außerhalb bautechnisch gesicherter Erkenntnisse plant."


    ich denke mal darauf bezieht sich der anwalt.
     
  13. #13 Skeptiker, 02.09.2015
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    CE-Kennzeichen f. Natursteinbodenbelag bei Einbau 2007 im Innenraum NRW erfor...

    Die Sache der fehlenden CE-Konformität sieht nach aktueller Rechtssprechung momentan leider so aus:

    LG Mönchengladbach: Urteil vom 17.06.2015 - 4 S 141/14
    Leitsätze:

    1.
    Ein Unternehmer, der mit Bauleistungen im weiteren Sinne betraut ist, hat seine Arbeiten so auszuführen, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden und die Errichtung in baupolizeilich ordnungsgemäßer Weise erfolgt, insbesondere bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig ist.

    2.
    Verwendet der Unternehmer Bauprodukte, die entgegen § 20 Abs. 1 BauO-NW weder ein Übereinstimmungszeichen noch die Konformitätskennzeichnung der Europäischen Gemeinschaft (CE-Kennzeichnung) tragen, stellt sich das Werk regelmäßig als mangelhaft dar. Ob die Produkte die Voraussetzungen für eine entsprechende Kennzeichnung erfüllen, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich.

    Inzwischen gibt es seit 06/2015 auch ein entsprechendes OLG-Urteil aus NRW, ich habe mobil aber keinen Zugriff auf das AZ.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  14. R.B.

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    Ich kenne die Praxis, zumindest die Herstellerseite, auch wenn es bei denen nur im geringen Umfang um Bauprodukte geht. Deswegen hatte ich ja gefragt, ob es ausschließlich an der Kennzeichnung hängt, und wie das überprüft wurde. Jedes Jahr habe ich 1-2 Kandidaten die wegen solcher (oder ähnlicher) Dinge auffällig wurden.......und es wurde noch keiner weggesperrt. ;)

    Ach ja, damit ich nicht falsch verstanden werde. Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung ist und bleibt ein Mangel, das ist unbestritten. Ich bin mit meiner Argumentation aber bereits einen Schritt weiter, sprich bei den Folgen die sich daraus ergeben. Dazu müsste man aber erst wissen, ob es sich tatsächlich um eine fehlende Kennzeichnung handelt. Der Hersteller wird kaum auf jeden Stein ein CE-Zeichen kleben, trotzdem kann es sein, dass die Anforderungen hinsichtlich Kennzeichnung eingehalten wurde.
     
  15. #15 Baufuchs, 02.09.2015
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    was bitte ist das denn?
     
  16. #16 Skeptiker, 02.09.2015
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    Weggesperrt natürlich nicht, aber juristisch ist "die Sache" Naturstein damit im konkreten Fall unabhängig von ihren tatsächlichen Eigenschaften einfach per es mangelhaft.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  17. #17 Skeptiker, 02.09.2015
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    CE-Kennzeichen f. Natursteinbodenbelag bei Einbau 2007 im Innenraum NRW erfor...

    Seit ungefähr 60 Jahren "unter Einhaltung der Bauordnung", mancher spricht und schreibt halt etwas altertümlich. ...


    mit skeptischen Grüßen!
     
  18. Baumal

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    kennst du nicht die baupolizei?:D
    zoll, nennen sie sich nun und verteilen
    immer diese bunten bändchen an handwerker.
     
  19. #19 OLger MD, 02.09.2015
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    nicht zu vergessen die GAndarmerie von der GewerbeAufsicht
    Die Polizei regelt nicht nur den Verkehr, sondern auch das Bauen. Notfalls mit dem Bau-Stoppschild :not_w1:
     
  20. #20 Skeptiker, 02.09.2015
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    Macht mal keine falschen Witze, historisch ist Bauordnungsrecht "Polizeirecht" und die Bauaufsicht hieß zumindest in Preußen bis ins 20. Jhrhdt. "Baupolizei" und war organisatorisch auch Teil des Polizeiapparates.


    mit skeptischen Grüßen!
     
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