Bohrungsabstand

Diskutiere Bohrungsabstand im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, Geplant ist bei uns ein Watercotte Sole Wp mit 180 Bohrmeter. In dem Vertrag vom Heizungsbauer steht: Einverständniserklärung der...

  1. #1 ibiza1425, 09.11.2009
    ibiza1425

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    Hallo,

    Geplant ist bei uns ein Watercotte Sole Wp mit 180 Bohrmeter.
    In dem Vertrag vom Heizungsbauer steht:

    Einverständniserklärung der Nachbarn (bei Sondenabstand < 5m)

    Wie ist das zu verstehen?

    Ist das bezogen auf Sonde Nachbar auf meine Sonde oder Sonde zur Grundstücksgrenze?

    Wie sind hier die aktuellen Vorschriften?

    Gruß
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Haßloch?...Rheinland Pfalz? Da war doch mal was von 3m Abstand zur Grundstücksgrenze. Andere Bundesländer haben 5m zur Grundstücksgrenze.

    Mit den 3m wäre sichergestellt, dass die Sonden min. 6m voneinander entfernt sind und sich nicht zur sehr gegenseitig beeinflussen. Falls der Nachbar noch keine Sonde hat, könnte er ja irgendwann einmal auf die Idee kommen eine Sonde zu bohren.

    Über die Verfahrenswege im Detail kann ich nicht viel sagen. Das mit der Einsverständniserklärung ist mir auch bekannt. Hat irgendwas mit Nachbarrecht zu tun, kann man aber sicher nachlesen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Pascal82, 09.11.2009
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    Aber aufpassen das du keine Wasserblase triffst:winken

    sonnst wird aus der WP ein wasserkraftwerk:mega_lol:
     
  4. #4 Rokklith, 09.11.2009
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    ... noch nicht so richtig juristisch verwurschtelt

    Das ganze Thema ist noch nicht so richtig juristisch verwurschtelt. Es besteht meines Wissens noch keine juristisch gefestigte Meinung darüber ob die Beeinflussung einer möglichen eigenen Sonde durch eine Sonde auf dem Nachbargrundstück als eine Art „Grunddienstbarkeit“ zu sehen ist, welche dann eigentlich ins Grundbuch müsste oder ob das Ganze wie im Nachbarschaftsrecht (wie z.B. Bepflanzungen an der Grundstücksgrenze) zu sehen ist.
    Sei es wie es ist (wird), jedenfalls gibt es bei zu geringen Sondenabständen (was zu gering ist regelt das jeweilige Bundesland) eine gegenseitige und gegenteilige Beeinflussung der Sonden untereinander.

    Frage 1: Gemeint ist die Grundstücksgrenze.
    Frage 2: Die aktuellen Vorschriften variieren je nach Bundesland (Leitfaden)

    Mein Tipp: Ich würde diese Abstände immer einhalten.

    Hendrik
     
  5. #5 Rokklith, 09.11.2009
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    ich seh hier nur eine Wasserblase.
     
  6. #6 ibiza1425, 09.11.2009
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    Danke für die Antworten.

    Also bei uns ist einseitige Grenzbebauung.
    Abstand von unserem Haus zum Nachbarhaus(Grundstückgrenze) ist insgesammt 5,8m.

    Nur so eng am HAus bohren?
    Schadet so eine Bohrung dem Haus?

    Gruß
     
  7. #7 Achim Kaiser, 09.11.2009
    Achim Kaiser

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    Zeichnung ?

    Ich kann mir hier nie so genau vorstellen was ihr meint ...
    denn mir geht die Ortskenntnis ab,

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Auf keinen Fall. Mindestabstände von Gebäuden einhalten. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hatte ich dazu schon einmal Beiträge hier im Forum eingestellt.

    Gruß
    Ralf
     
  9. parcus

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    Bei Erdsondenlängen von über 50 Metern mindestens 6 Meter.
    Die regionalen Vorschriften sind jedoch vorher zu prüfen, da diese oftmals voneinander abweichen. Es sollte auch die Grundwasserströmungsrichtung Beachtung finden, da Kältefahnen die Entzugsleistungen anderer Erdsonden beeinträchtigen können. Der Abstand zu anderen Versorgungsleitungen sollte 70 cm betragen. Sollte dieser Abstand unterschritten werden, müssen die Leitungen mit ausreichender Isolierung geschützt werden.

    gruß parcus
     
  10. #10 Rokklith, 15.11.2009
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    kommt mir sonderlich bekannt vor ...

    ... als hätte ich das genau so und nicht anders schon mal auf irgend einer Homepage von irgend einer Bohrfirma gelesen ... komisch, komisch.:irre

     
  11. parcus

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  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 16.11.2009
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    Also nicht nur mit falschen Titeln schmücken, sondern auch noch geistigen Diebstahl begehen.
    Denn wer zitiert, ohne ein Zitat als solches samt Quelle kenntlich zu machen, begeht geistigen Diebstahl - zumindest moralisch.

    Vielleicht sollten wir den Benutzernamen von parcus in plagiairicus umwidmen. Könnte was haben.
     
  13. parcus

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    @Ralf Dühlmeyer

    aber immerhin gibt es Leute, die man sogar mit Quellenangabe zitieren kann, auch wenn es sich bei manchen Architekten nicht lohnen würde,...
    schließlich wäre es peinlich, wenn dann u.U. ein regionaler Energieversorger mehr wissen könnte.
    Ob man das dann auch noch Diebstahl geistigen Eigentums nennen würde, vermag ich jedoch nicht zu sagen, da ich in keiner Anwaltskammer bin.

    Ich finde es gut, wenn Leute permanent in eine Berufsinstitution einzahlen, schließlich könnte keine Kammer von meinen temporären Beiträgen existieren :respekt
     
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