Bauendreinigung

Diskutiere Bauendreinigung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, der mit einem GÜ gebaute Neubau ist fast fertig und die Abnahme steht an. Die Fenster (Rahmen und Glas) sind teilweise mit...

  1. #1 N.Gerdes, 29.05.2011
    N.Gerdes

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    Hallo Experten,

    der mit einem GÜ gebaute Neubau ist fast fertig und die Abnahme steht an.
    Die Fenster (Rahmen und Glas) sind teilweise mit Zementresten belegt, überall ist noch Grauschleier auf den Fliesen, Schutzfolien sind noch auf den Fenstern usw.
    In welchem Zustand muss das Haus übergeben werden, wenn die Baubeschreibung darüber nichts aussagt? Wie sauber muss das Haus sein?

    Vielen Dank
    N. Gerdes
     
  2. #2 N.Gerdes, 29.05.2011
    N.Gerdes

    N.Gerdes

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    kann niemand helfen?

    Ich habe damit folgendes Problem:
    Angenommen, eine Scheibe hat einen Kratzer. Wenn ich nun die Reinigung inkl. der Scheiben durchführe wird es bei der Abnahme so ausgelegt, dass der Kratzer bei der Reinigung der Scheibe entstanden ist. :deal
    Wenn ich die Scheibe aber nicht reinige, kann ich keinen Kratzer feststellen.:mauer
    Wie komme ich da nun raus?
    Ich habe einen Neubau gekauft und erwarte ein sauberes Haus.
    Ein neues Auto wird mir ja auch nicht verdreckt übergeben.

    Bitte gebt mir Eure Einschätzung der Situation!

    Gruß
    N. Gerdes
     
  3. svjm

    svjm

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    Sie können nur Dinge abnehmen, die Sie auch beurteilen können, in diesem Falle visuell.

    Steht Ihnen denn zur Abnahme jemand Fachkundiges zur Seite? Der sollte eigentlich wissen, wie er sich zu verhalten hat.

    Mit Zementleim verunreinigte Fenster würde ich nicht abnehmen, aber auch nicht in Eigenregie reinigen.

    Nur ein Gedanke aus der ferne
    svjm
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Ein Bau wird Besenrein übergeben. Also gekehrt, ohne Fenster geputzt. Und ein Haus ist kein Auto.

    Du kannst doch die Kratzer jetzt anzeigen, sieht man doch. Dann machst du einen vorbehalt bei den Scheiben, dass du erst nach Reinigung (durch dich) die Scheiben bezüglich weiterer Kratzer abnimmst.
     
  5. #5 susannede, 30.05.2011
    susannede

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    Zement hat nix auf Glas zu suchen, verätzt dieses nämlich.

    Was heißt neues Haus gekauft...Schlüsselfertig oder wie? GU, GÜ, BU ?
     
  6. THEO

    THEO

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    Einspruch!
    Als wir damals (1999) schlüsselfertig gebaut bzw. gekauft haben, waren die Fenster vorher wochenlang mit Schutzfolie beklebt und natürlich überall Schmutz und Hinterlassenschaften der Handwerker - wir haben uns nichts dabei gedacht - Baustelle halt.

    Als wir am Tag der Abnahme auf die Baustelle kamen, war der ganze Bau gefegt und die Einbauten (Fenster, Türen, Heizkörper) usw. vom Keller bis zum Dach blitzeblank geputzt. Ich glaube, ordentliche HausbauGu(rus) machen das so :28:
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Ist ja schön, Theo. Die Frage ist aber, was ist geschuldet, nicht was dein GU macht. Auch wenn es lobenswert ist. :bierchen:
     
  8. #8 N.Gerdes, 31.05.2011
    N.Gerdes

    N.Gerdes

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    Leider hilft mir das noch nicht so richtig

    Hallo Experten,

    leider hilft mir die Summe der Antworten noch nicht so richtig.

    @susannede: Wie bereits ganz am Anfang geschrieben baue ich mit einem GÜ!

    Die Fenster sind beim Putzen auch mit Folien verhangen worden. Aber leider sind einige eingerissen und teilweise wurden die auch von anderen Handwerkern entfernt.

    Meines Wissens nach müssen grundsätzlich alle Handwerker ihren eigenen Müll entsorgen und die Baustelle sauber verlassen.
    Angenommen ich hätte in meiner bestehenden Wohnung neue Fenster einbauen lassen. Dann gehe ich doch davon aus, dass diese nach Einbau sauber sind und nicht auch noch alle Wände und Böden (bis auf Staub) verdreckt sind.
    Warum sollte das bei einem Neubau anders sein? Wo ist die Grenze, was bei einem Neubau zugemutet werden darf?

    Gruß
    N. Gerdes
     
  9. Julius

    Julius

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    Das ist doch ganz einfach:
    Solange derartige Verschmutzungen bestehen, kann keine Abnahme erfolgen (wie soll man denn Fensterrahmen oder Fliesen optisch auf Fehler beurteilen, wenn man sie vor Dreck kaum sieht...?).

    Wenn Dein Vertragspartner eine Abnahme möchte, muß er einen Zustand herstellen, der diese auch ermöglicht!
     
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  10. #10 ralph12345, 31.05.2011
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    Zum Verputzen, für den Trockenbau, für den Fliesenleger muß doch der Bau eh einigermassen sauber sein.
    Zement auf den Fenstern, der nicht wirklich ganz einfach zu reinigen ist (Wasser, Besen) würde ich mal behaupten, ist kein Dreck sondern ein Schaden und ein Mangel, den es zu beheben gilt und das wäre Aufgabe der Baufirma.
     
  11. #11 Gast036816, 31.05.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    günstigster vergabezeitpunkt

    es handelt sich um leistung eines gü, d. h. er schuldet ein gesamtes werk zur abnahme. für den fall, dass der vertrag nach vob geschlossen wurde, würde ich den gü auf auf din 18299 nr 4.1.11 (nebenleistungen) verweisen.

    entsorgen von abfall aus dem bereich des auftragnehmers sowie beseitigung der verunreinigungen, die von den arbeiten des auftragnehmers herrühren.

    ohne reinigung der abzunehmenden leistung kann der ag die abnahme verweigern - mängel können je nach verschmutzungsgrad nicht erkannt werden.

    reinigung der abzunehmenden leistung bis zum abnahmetermin ist nebenleistung.

    freundliche grüße aus berlin
     
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  12. #12 N.Gerdes, 01.06.2011
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    Vielen Dank...

    Hallo Experten,

    vielen Dank an Alle für die umfangreiche Hilfe.:winken

    @rolf a i b: Besonderen Dank für diesen Hinweis. Ich habe die VOB/B vereinbart und dazu gehört ja meines Wissens auch die VOB/C. Damit ist ja alles klar! Vielen Dank :28:

    Gruß
    N.Gerdes
     
  13. #13 Silkilein, 07.02.2021
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    Genau so ist es bei uns auch. Fenster total eingesaut, besenreine Übergabe. GU reinigt Fenster nicht, ch daef vorher nicht reinigen. Sachverständiger sagt, das Haus muss abnahmefähig sein und dazu müssen die Fenster in einem abnahmefähigen Zustand sein GÜ verweigert. Was tun?
    Wir haben einen Verbraucherbauvertrag nach bgb und nicht nach vob
     
  14. #14 Osnabruecker, 07.02.2021
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    Abnahme für die Fenster ausklammern wegen Unreinheiten, Frist für eventuelle Mängel zb auf 2 Wochen nach Einzug festlegen damit der GÜ nicht jahrelang auf eventuelle Schäden von euch haftbar gemacht werden kann.
    Wenn er darauf nicht eingehen will, soll er es halt reinigen.
     
  15. SvenvH

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    Kalk und Zement ist schädlich für Fenster. Da würde ich besonders drauf achten. Kalk brennt nach einiger Zeit in die Scheiben und hinterlässt dauerhaft Flecken.
     
  16. #16 simon84, 07.02.2021
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