Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes

Diskutiere Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Gemeinde, mich würde insbesondere die Meinung unserer Architekten interesieren, aber jeglicher Konstruktiver Komentar ist ausdrücklich...

  1. #1 schriebs71, 28.09.2011
    schriebs71

    schriebs71

    Dabei seit:
    16.02.2009
    Beiträge:
    1.023
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Glasermeister Fensterbau
    Ort:
    Thüringen
    Hallo Gemeinde,
    mich würde insbesondere die Meinung unserer Architekten interesieren, aber
    jeglicher Konstruktiver Komentar ist ausdrücklich erwünscht.
    Also zur Sache in Kurtzform:
    Bekannter gewerblicher Bauunternehmer ruft an, Umbau nach denkmalerischen Gesichtspunkten eines Gebäudes. Er schickt die Ausschreibung per Mail. Ankommen tut: Schnitte, Ansichten und ca. 12 Seiten Beschreibung aller Gewerke. Nachdem ich das mir angeschaut habe, fand ich ca 6 Zeilen über meine Leistung. Mengenangabe?? Fehl am Platz nichts!! Also Ortstermin. Angeschaut. Angebot Anhand der Zeichnungen und Absprachen erarbeitet und abgegeben. der Herr Architekt schaut sich alles an, und berichtigt meine fehlenden Angaben bzw. falsch dargestellten Mengen. Es kommt wie es kommen musste, Auftrag!! Pauschal nach BGB
    Unsere Leistung Aufarbeitung von Fenstern, Neufertigung von Fenstern und der Eingangstür, Klappläden an die Wand. die ersten 2 Monate haben wir nur diskutiert!!! Was nun genau für Farbe ect. Mittlerweile ist aufgefallen, das die geforderte Ausführung Ablaugen der Bestandsfenster nicht geht, weil Schiebefenster dabei waren, zudem der Ausbau der Flügel im Winter nicht möglich ist. Aber die Zeit drängte, nun enigten wir uns über die Vorgehensweise der Fensteraufarbeitung mit der Bauherrschaft über den Architektenkopf hinweg.
    Nun sind wir fast fertig, und haben ein Aufmass nach VOB gemacht. dabei stellte sich heraus, dass es ca. 1/3 Aufarbeitungsfläche (160qm) deutlich mehr als 10% waren, als ich aus den Zeichnungen ermittelt hatte!!! Es sind aber keine Fenster dazu gekommen!!! Da mein Angebot Grundlage für den BGB Vertrag ist, und ich die qm eingetragen habe und so auch ein Einzelpreis gebildet werden kann bin ich der Meinung, die zusätzlichen qm müssen vergütet werden. Weiterhin bin ich der Meinung, das der Architekt seiner Planerischen Aufgabe nicht nachgekommen ist, da er dann bereits bei der Angebotsabgabe die zu geringen qm sehen müssen. Mir wird vorgworfen
    zu spät auf die Mengenmehrung aufmerksam gemacht zu haben!
    Da wir mittlerweile keinen Draht zum Architekten haben, und der Bauherr genervt ist, werden nun noch Abschlagszahlungen zurückgehalten. Wie ist eure Meinung?? Außer, den Auftrag hät ich weggelassen!!!

    MFG Schriebs71
     
  2. #2 Gast036816, 28.09.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    man kann dir ruhig vorwerfen, die mengenmehrung zu spät erkannt zu haben, das ändert nichts an der tatsache, das mehrmengen vorhanden sind. für fehlende und lückenhafte planung kann der AN nicht verantwortlich gemacht werden. gibt es zur pauschalierung eine genaue mengenangabe/korrektur des architekten als vertragsanlage?

    reich deine mengenmehrung als nachtrag beim bauherrn ein. untersetz das mit den angaben vertrag soll und den mengen ist.

    geh diplomatisch vor, such ein ruhiges und sachliches gespräch mit dem bauherrn, architekt sollte dazu kommen, muss aber nicht.
     
  3. #3 schriebs71, 28.09.2011
    schriebs71

    schriebs71

    Dabei seit:
    16.02.2009
    Beiträge:
    1.023
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Glasermeister Fensterbau
    Ort:
    Thüringen
    Es steht in Vertrag: §1Sanierung der vorhandenen Fenster und Türen nach Angebot vom....
    Im Angebot stehen Pos. 1- Aufarbeiten ... schleifen..... xx Stück, 330qm.

    §2 Den AN sind Inhalt, Art und Umfang der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und Lieferungen sowie die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen und alle die Preisbildung beeinflussenden Umstände bekannt. Er hat sich vor Abschluss durch Einsichtnahme in die Pläne und sonstigen Unterlagen gemäss Anlage sowie Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein genaues Bild über die Art und Umfang der von Ihm zu erbringenden Leistungen verschafft.
    Er kann sich in keinem Fall darauf berufen, das ihm Irrtümer oder Fehler bei seiner Ermittlung unterlaufen sind oder einzelne Arbeiten oder Lieferungen, die zu seinem Leistungsumfang gehören, nicht besonders aufgeführt sind.

    Und diese Sätze sind strittig. Ich argumentiere, dass o.g. §2 eingehalten worden ist, da sich der Einzelpreis nicht ändert!!! Auch wenn die zur Verfügung stehenden Unterlagen sehr dünn waren. Meine qm beruhen auf den Architektenplänen. Natürlich hat er die äußeren Rohbaulichten angegeben.
    Bei Kastenfenstern keine Futterbreite, und die Rollladendeckel im EG sind auch nirgend erwähnt.

    Und er hat das Angebot vor Vertragsabschluss korrigiert!!!

    Bin ich Verpflichtet, bei Angebotsabgabe vorab ein genaues Aufmass zu machen?? Da wir mit Mitwettbewerben ungefähr preislich gleich lagen, denke ich, das alle die Pläne so als Grundlage genommen haben!!

    Wenn ich bedenke, dass der Architekt ca. 10% der Bausumme bekommt, und dafür ein 12 Seitiges Sammelsurium von Sätzen vorlegt!! Ohne Mengen,Ohne
    Produktvorschläge, ohne Leistungsverzeichnis.
    Ich habe das Gefühl, 1x Villa renovieren Pauschalpreis???
    Müssen den nicht gerade bei denkmal geschützten Bauten, genaue Angaben über Ausführung und Menge vorgegeben werden??


    MfG Schriebs 71
     
  4. #4 Gast036816, 28.09.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ziemlich viel von der verantwortungsverlagerung bei nicht erschöpfender leistungsbeschreibung. typisch bei diesen vertragsklauseln ist immer verweis auf:

    der auftragnehmer hat das bauwerk besichtigt und sich mit den örtlichen gegebenheiten vertraut gemacht und und... welche erkenntnisse aus der besichtigung und dem vertraut machen gezogen werden, kann sowieso niemand im vertrag verankern.

    der AN kann sich nicht auf irrtümer berufen, die bei der kalkulationsannahme unterlaufen sein können. das ersetzt jedoch nicht die irrtümer des planers oder fehler in der mengenermittlung oder eine fehlende planung oder die fehlende erschöpfende leistungsbeschreibung.

    sind die pläne zum zeitpunkt der vertragsvereinbarung vertragsbestandteil geworden und wurden im laufe der bauzeit durch fortgeschriebene pläne mit änderungen ersetzt?

    vor der pauschalierung hätte man dir die chance zur prüfung der mengenansätze geben müssen, gerade weil der architekt korrigiert hatte.
     
  5. #5 schriebs71, 29.09.2011
    schriebs71

    schriebs71

    Dabei seit:
    16.02.2009
    Beiträge:
    1.023
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Glasermeister Fensterbau
    Ort:
    Thüringen
    Danke für die Unterstützung an Rolf a i b

    So wie mir gehts dem GU vor mir!! mit noch erheblicheren Mehrkosten!!!
    Er hat keine eigene Leistungsabgrenzung gemacht!!! Er kannte
    die Bauherrschaft gut.

    -->Ja, sie sind Vertragsbestandteil. Änderungen sind meines wissens offiziell
    nicht vorgenommen worden!! Es hat lediglich Ergänzungen gegeben in Sachen Fensterprofile und Fensterläden. Mit den Profilen konnte ich leben, und bei den Fensterläden bekam ich komischer weiße einen Nachtrag!!! <--

    --> Wird mann immer sagen, der hatte doch genug Zeit gehabt<--

    Gruss schriebs 71
     
Thema:

Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes

Die Seite wird geladen...

Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes - Ähnliche Themen

  1. alte Landwirtschaftliche Scheune in Veranstaltungsstätte umbauen

    alte Landwirtschaftliche Scheune in Veranstaltungsstätte umbauen: Hallo, ich hätte Fragen welche Anforderungen es bzgl Brandschutz gibt wenn man eine alte Holzscheune zu einem Verantaltungssaal umbauen möchte. Es...
  2. Umbau Kaltdach (Spitzboden) in beheiztes Kinderspielzimmer

    Umbau Kaltdach (Spitzboden) in beheiztes Kinderspielzimmer: Hallo liebe Mitglieder, ich bräuchte bitte dringend einmal eure Einschätzungen zu im Betreff genannten Projekt. Wir wohnen in einem EFH (Altbau...
  3. Umbau einer 60er Fassade

    Umbau einer 60er Fassade: Hallo an alle Mitglieder, Im Rahmen des Umbaus eines Hochhauses aus den 1960er-Jahren wurde die bestehende Fassade abgebaut. Ich möchte eine neue...
  4. Wand zur tragenden Wand umbauen

    Wand zur tragenden Wand umbauen: Hallo zusammen, folgende Frage: Wir bauen aktuell um :hammer: und wollen das Treppenhaus um eine Etage erweitern. Die Statik ist erledigt und...
  5. Dach umbauen und dämmen

    Dach umbauen und dämmen: Hallo zusammen, Bin neu hier und habe eine Frage. Ich habe mein Dach von innen bis ich die Ziegel sah aufgemacht. Leider ist jetzt für mich was...