Wohnbauförderung NRW

Diskutiere Wohnbauförderung NRW im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Die neuen Wohnbauförderungsbestimmungen 2009 sind da. Wichtigste Änderung: Es werden (Anträge ab 10.02.2009) Neubauten nur noch dann...

  1. #1 Baufuchs, 06.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die neuen Wohnbauförderungsbestimmungen 2009 sind da.

    Wichtigste Änderung:

    Es werden (Anträge ab 10.02.2009) Neubauten nur noch dann gefördert, wenn diese den Kfw-60 Standard einhalten.

    Für Gebrauchtobjekte gelten andere Regeln.

    Zusammenfassung hier
     
  2. #2 Westfalenland, 06.02.2009
    Westfalenland

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    Mann, da sind Einkommensgrenzen dabei, da sollte man trotz Förderung viieeel Eigenkapital mitbringen, sonst wird der Bau zum finanziellen Desaster. Aber wie will man mit den Einkommen Eigenkapital ansparen...?
     
  3. #3 Baufuchs, 06.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja

    für Modell B verheiratet, 2 Kinder, Junge Familie, zulässig immerhin 67.840.- € p.A. (Kindergeld bleibt außen vor).
     
  4. #4 Westfalenland, 07.02.2009
    Westfalenland

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    soll heißen: es sind auch Einkommensgrenzen dabei mit denen man gut finanzieren kann...
     
  5. Jassy

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    ...Wir wurden sogar Modell A gefördert, aber nur weil der Berechnungszeitraum genau in die Elternzeit fällt. Ist alles etwas hin und her rechnen, und die günstigsten Zeiträume ausnutzen..... Denn wenn man immer nur soviel verdient wie im Modell A als Höchstgrenze angegeben, wird man sich nie und nimmer ein Eigenheim leisten können....!
     
  6. #6 Baufuchs, 10.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Elternzeit

    Wenn eine Bewilligung nur dann möglich ist, wenn während der Elternzeit das frühere Einkommen außer Acht gelassen wird, muss der Antragsteller verbindlich erklären, dass er nach Ablauf der Elternzeit entweder:

    1.) nicht mehr berufstätig sein wird
    oder
    2.) später nur Teilzeit arbeiten wird und der Teilzeitverdienst nicht dazu führt, dass er aus der Förderung fällt.

    Was passiert, wenn bei späterer Einkommensprüfung festgestellt wird, dass anders gehandelt wurde als erklärt, ergibt sich aus den Förderbestimmungen.
     
  7. Terra

    Terra

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    Hm,

    Baufuchs, das ist so eine windige Sache. Mir hatte man erzählt, dass nur die Einkommen der letzten 12 Monate gebraucht werden. Wie das mit Elterngeld aussieht weiß ich aber auch nicht. Ich selber bin sogar aus Modell B geflogen und kann mir keine 3 Urlaube leisten! Wie man mit Modell A bei den Einkommensgrenzen bauen kann ist mir schleierhaft!

    Das geht nur mit Erbe, weil viel sparen kann man davon ja nicht, oder man baut mit 65 und hat 30000 € Eigenkapital angespart!;)
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    30T EK reicht nicht, weil Du mit 65 von den Banken kein Geld mehr kriegst.
     
  9. #9 Baufuchs, 10.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Terra

    Zum Nachweis des zur Verfügung stehenden Einkommens werden die letzten 12 Monate zugrunde gelegt.

    Im Zeitpunkt der Antragstellung absehbare Einkommensveränderungen z.B. Regelbeförderungen bei Beamten oder Wegfall Elterngeld und Wiederaufnahme der Berufstätigkeit sind zu berücksichtigen. Ebenso wird überprüft, ob im Einkommen der letzten 12 Monate Einkommensbestandteile enthalten sind, die nicht als dauerhaft gesichert angesehen werden können. Die sind z.B. regelmäßige Überstunden. Hier muss durch gesonderte Bestätigung des Arbeitgebers die Nachhaltigkeit nachgewiesen werden.

    Alles nicht so einfach, deshalb gibst auch einen gesonderten "Einkommensprüfungserlass":)

    Wer es genauer wissen will:

    Die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 20 bis 24 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) in Verbindung mit § 1 VO WoFG NRW,dem Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 5. Dezember 2005 IV A 1 - 620.2 - 2449/05 und dem Einkommensprüfungserlass des Landes NRW.
     
  10. Hansal

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    Es wird auf das Einkommen der letzten 12 Monate geschaut und es wird auf das zu erwartende Einkommen des Förderjahres geschaut. Hier wird unter Umständen eine Erklärung verlangt, dass die Elternzeit nicht im Förderjahr unterbrochen wird.
    Das Einkommen der Folgejahre interessiert erst nach 5 Jahren wenn es darum geht ob mit Modell A oder B weiterfinanziert wird.
     
  11. Terra

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    Mit 65 braucht man ja bald auch nur noch den Zimmermann:D
     
  12. Jassy

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    Ich mußte einen Wisch von meiner Firma vorlegen, und auch selber noch mal schriftlich festhalten, dass ich nach Ablauf der Elternzeit für die folgenden 12 Monate nach Antragsbewilligung nur XXX EUR verdiene (im Rahmen des Modells A).Was aber dann passiert ist denen egal..... Ich werde also im August sowas von wieder viel und sofort arbeiten gehen, denn dann sind wir schwer blank ;-)

    Die nächste Einkomensprüfung ist dann nach 5 Jahren und dann werden wir 2% zahlen.
     
  13. #13 zuluxxx, 29.03.2009
    zuluxxx

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    Ich beginne mich gerade erst für das Thema Baufinanzierung in Zusammenhang mit der NRW-Bank zu interessieren. Da ich momentan keine konkrete Immobilie im Auge habe möchte ich auch zunächst nicht bei der Bewilligungsbehörde vorstellig werden. Vielleicht kann mir ja hier jemand meine ersten Fragen beantworten.

    Erstmal meine Daten: Familie mit 2 Kindern, förderberechtigt nach Modell B (da meine Frau momentan in Elternzeit), Kostenkategorie 3, kein Stadtbonus, Annahme: Kauf eines Neubauobjektes. Förderung wäre also 65.000 Euro.

    Wie sieht es nun mit den Zinsen und der Tilgung aus? Wie folgt?
    Jahr 1-5: 2% Zinsen + 0,5% Verwaltungsbeitrag + 1% Tilgung: monatliche Annuität = 189,58
    Jahr 6-15: Einkommen über Modell A oder B, also 3,5% Zinsen + 0,5% Verwaltungsbeitrag + 1% Tilgung: monatliche Annuität = 270,83
    ab dem 16. Jahr bei maximal 6% Zinsen + 0,5% Verwaltungsbeitrag (sofern Darlehenstilgung noch unter 50%)+ 1% Tilgung: monatliche Annuität = 406,25
     
  14. Tobi82

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    Weiß jemand ob es so ein Programm auch in RLP gibt?
     
  15. #15 baufibemu, 03.04.2009
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  16. #16 Jochen Greixl, 22.04.2009
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    Hallo Baufuchs,

    ich suche gerade in einem anderen Thread nach weiteren Erklärungen
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=33445
    . Sie schreiben hier von 67.840 € p.A. Gesamteinkommen. auf den Seiten der NRW Bank ist aber von deutlich weniger die Rede nämlich von 51.760 p.A. bei Modell B verheiratet 1 Kind. Wer liegt hier falsch :)

    Mein Frage in dem Thread ist, ob es sich überhaupt lohnt mit einem Gesamteinkommen von 63.000 € p.A. zur Förderstelle hinzugehen?
    Oder lachen die mich direkt aus :shades

    Gruss Jochen Greixl
     
  17. #17 Jochen Greixl, 22.04.2009
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    Sorry, ich muss leider noch mal schreiben (finde den edit knopf irgenwie nicht :mauer )

    wie setzt sich den das Brutto Gesamteinkommen zusammen? nach den Ausführungen vom Bauchfuchs müsste also der Arbeitgeber "garantieren" das ein 13 bzw. 14 Gehalt bestehend aus Urlaubs/ Weihnachtsgeld und Überstunden Ausgleich) dauerhaft gezahlt wird? Bzw. heisst dies im Umkehrschluss das ich als Gesamtbruttoeinkommen "nur" das monatliche Brutto * 12 Monate ansetzen kann / muss.

    Sorry für die 1.000 Fragen, aber beschäftige mich erst seit 2 Tagen mit diesen Themen :think

    Gruss Jochen
     
Thema: Wohnbauförderung NRW
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