Formulierungen in Architektenverträgen

Diskutiere Formulierungen in Architektenverträgen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, habe heute das Forum gefunden, weil ich im Internet auf nach Formulierungen für Architektenverträge gesucht haben. Kurz zu...

  1. #1 Kerstin81, 15.11.2009
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    Hallo zusammen,

    habe heute das Forum gefunden, weil ich im Internet auf nach Formulierungen für Architektenverträge gesucht haben.

    Kurz zu meinem Fall:
    Ich plane mit meinem Mann ein EFH zu bauen - frei geplant mit einem ortsansässigen Architekten. Die ersten Termine haben auch schon stattgefunden und die Entwürfe waren sehr vielversprechend.

    Nun möchten wir einen Architektenvertrag abschliessen und haben einen ersten Entwurf bekommen.

    Meinen Mann und mich stören einige Formulierungen doch sehr. Im Grunde könnte man sagen, das der Vertrag (angeblich von der AKNW) zugunsten der Architektenzunft ausgelegt ist. (...würde mich auch wundern, wenn die Kammer Ihren Mitgleidern ein dickes Ei ins Nest legt.)

    Welche Erfahrungen haben andere Bauherrn hier gemacht?
    Mich stören bspw. massiv die ganzen "...im wesentlichen mänglefrei" Formulierungen. Entweder eine Sache ist mängelfrei und ich nehme sie ab, oder halt nicht. Zudem wird oft von angemessenen Entschädigungen geredet/geschrieben. Was ist angemessen - kann man das nicht eindeutig reinschreiben?

    Ich hinterfrage die Dinge gern mal, bzw. glaube ich man sollte Dinge im Vorfeld eindeutig regeln bevor es hinterher problematisch oder vielleicht sogar unmöglich wird.

    Würde mich freuen, wenn das Forum mir ein paar Tipps geben kann. Danke Euch. :28:

    Grüße,
    Kerstin
     
  2. Seev

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    Hallo Kerstin,

    wollte Dir ne PN schreiben, da hier ja die Experten antworten sollen, aber kann Dein "Öffentliches Profil" nicht aufrufen. Kannst das ggf. mal überprüfen ...

    Aber ne Rechtsberatung/ Vertragsprüfung kriegst Du hier eh nicht, aber beim Anwalt mit Erfahrung für Baurecht (muß dazu kein Fachanwalt sein).
    Die hab ich mir auch vor jedem Abschluß gegönnt, was immer lohnend war, v.a. für die Allgemeinbildung bzgl. Bauen und Verträge allgemein. Auch der Anwalt muß Dir am Anfang sagen, was die Beratung kostet. Das wars schon, was ich dazu sagen wollte.

    Gruß Seev
     
  3. #3 greentux, 15.11.2009
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    Und kostet auch nicht die Welt so ein Anwalt.
     
  4. #4 Kerstin81, 15.11.2009
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    Kann sein, dass ein Anwalt nicht die Welt kostet.

    Ich möchte aber eigentlich hören, wie es andere Bauherren mit solchen Formulierungen gehalten haben. Sind wir einfach übervorsichtig? Interessiert es andere Bauherren nicht die Bohne was im Vertrag steht?
     
  5. #5 Kerstin81, 15.11.2009
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    Kann mein Profil selbst auch nicht öffnen. Vielleicht lieg es ja daran, dass ich mich erst heute angemeldet habe.
     
  6. #6 Baufuchs, 15.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Daran liegt es

    Profil ist noch nicht freigeschaltet, wird wohl morgen so weit sein.

    Im "wesentlichen mängelfrei" ist tatsächlich eine nicht ganz koschere Formulierung.

    Nach BGB kann die Abnahme eines Werkes wegen "unwesentlicher Mängel" nicht verweigert werden.

    Das ist m.E. aber etwas anderes als "im wesentlichen Mängelfrei".

    Ich würde das so nicht unterschreiben.
     
  7. #7 greentux, 15.11.2009
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    Ich als Bauherr habe mich eben schon gekümmert. Und das habe ich einen Profi machen lassen. Dem vertraue ich und da brauch ich mir keine Gedanken um Formulierungen zu machen.
    Ergebnis: Im großen und ganzen war der Vertrag i.O. Ein paar Kleinigkeiten haben wir dann noch geändert.
     
  8. #8 silvesterde, 17.11.2009
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    Der Architekt schuldet ein mängelfreies Werk, soweit es im Einflussbereich des A steht. In vielen Verträgen steht "im wesentlichen mängelfrei", weil es zur Mode wird, den Architektenlohn aus formalen Günden einzubehalten. Das Wesentliche ist das mängelfreie Haus.
     
  9. #9 Tom Köhl, 18.11.2009
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    Und was ist das Unwesentliche, was dann bei einer solchen laienjuristischen Auslegung mängelfrei sein kann? Ab zum Baurechtsanwalt und den gesamten Vertrag klären lassen. Vielleicht ist es ja so wie Silvester interpretiert, vielleicht bietet die Formulierung aber auch ein scheunentorgroßes Einfallsloch für was auch immer.

    Grüße,
    Tom
     
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