Architekt versemmelt den Fenstersturz - Verlust der Raumhöhe

Diskutiere Architekt versemmelt den Fenstersturz - Verlust der Raumhöhe im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir sind ja nun mitten drin statt nur dabei zu bauen. Der Entwurf stammt ja von einem Kollegen hier aus dem Forum. Es gab bei...

  1. #1 loennermo, 13.08.2011
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    Hallo zusammen,

    wir sind ja nun mitten drin statt nur dabei zu bauen. Der Entwurf stammt ja von einem Kollegen hier aus dem Forum. Es gab bei der Planung ein paar Hürden (u.a. Traufhöhenüberschreitung) welche dann dank des LP1-3 Archis bestens gemeistert wurden.

    Unser Bau war in Bezug auf die Raumhöhe (eben wegen der problematischen Traufhöhe) bis aufs letzte ausgeknauscht. Im OG waren laut Planung im Flur, Abstellraum und Teilen des Kinderzimmers nur 2,30m möglich. Fanden wir nicht berauschend, aber grad noch akzeptabel.

    Heute fand nun ein Termin mit einer Putzfirma statt. Dabei stellte dieser die Frage, wie denn die Decke des Kinderzimmers zu verkleiden wäre - da das ja alles so zerklüftet sei. Mir und auch unserem LP4-8 Archi ist das bisher nicht aufgefallen. Wir wollten eine ebene Decke mit einer Raumhöhe von 2,30 haben. Ferner waren immer raumhohe Fenster geplant und sind bereits ausgemessen und in Fertigung. Aber schaut euch selbst das angehängte Bild an.

    Erste Aussage des LP4-8 Archis war, dass das der Rohbauer versemmelt hat. Mehrere Stunden Telefonate folgten in Bezug auf das Vorgehen und eine mögliche Lösung (Dachstuhl + Flachdach fertig, Fenster ebenfalls) und die zu erwartenden Kosten.

    Mittlerweile steht jedoch fest, dass der LP4-8 Archi dies angewiesen hat "Sturz tiefer gemäß Aufriss Zimmermann" - ohne mit uns ein Sterbenswörtchen zu reden.

    Vom Prinzip her wünschen wir uns Abriss+Korrektur. Dies wird aber zum einen wegen dem fertigen Dach schwierig, zum anderen ist wohl die statische Anbindung von dem dann neu zu erstellenden Sturz nicht ganz so einfach. Des weiteren wird das wohl auch zu massiven Verzögerungen kommen und das Fenster wird auch neu benötigt (Die Eckfensterlösung kostet im OG ca. 5.000€ !).

    Wenn das so bleibt gibt es zwei Möglichkeiten:
    a) Decke wird auf den Holzbalken glatt verkleidet -> Absatz vor dem Fenster und im Raum
    b) Decke wird soweit abgehängt, dass es eine ebene Fläche ergibt -> Reduzierung der Raumhöhe auf ca. 2,23m

    Variante a wird gestalterisch von uns nicht akzeptiert (schließlich bauen wir mit einem Architekten und nicht mit einem GU/BT!). Variante b wird auf Grund des Verlustes der Raumhöhe nicht akzeptiert.

    Ich habe den Architekten aufgefordert Lösungsvorschläge zu unterbreiten - er spielt mir jedoch den Ball zurück und meint wir sollen sagen was wir wollen (jedoch keinen Abriss und keinen Haftpflichtschaden).

    Was meint Ihr? Gibts da noch ne Möglichkeit zur Rettung? Wegschneiden des unteren Bereiches des Sturzes soll wohl laut Statiker (gleicher Archi) nicht gehen, da hier ein "Korb" drin liegt.

    Was also tun?
    Gruss+Danke

    Lönni
     
  2. #2 Pruefhammer, 13.08.2011
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    was ich nicht verstehe: wenn der ursprüngliche Plan einen Sturz vorsah, der höher lag, warum hat man dann bei der Ausführung den Sturz tiefer gesetzt? Irgendeinen trifftigen Grund muss das doch gehabt haben?
     
  3. #3 susannede, 13.08.2011
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    Zwei Alternativen/Varianten, die keine sind. Schon klar, dass das Kindergarten ist?

    Habe jetzt nicht kapiert, ob das Fenster, das in das Loch soll, schon auf dieses, vorhandene Höhenmaß, gefertigt ist - also reinpassen würde.

    (Und hab auch nicht kapiert, warum der Sturz so tief ist.)

    Über echte Lösungsalternativen kann man erst nachdenken, wenn man mal Fotos von der Gesamtsituation hat (also rechte Fensterseite und vielleicht von außen).
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2011
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    Statiker her und Aussagen zu den Möglichkeiten einholen!

    Fenster kann zur Not oben oder/und unten aufgedoppelt werden, Es geht ja nicht um einen 1/2 m.
    Den Statiker auch auf CFK-Streifen ansprechen (Carbonfaserstreifen, die unter einen abgestemmten Betonsturz geklebt werden könnten als Ersatz für die Zugbewehrung)

    Kein Haftpflichtschaden kann sich der Kollege an die Backe nähen.
     
  5. #5 Gast036816, 13.08.2011
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    Gast036816 Gast

    denkt daran, schadensminderungspflicht gilt für alle.

    ich kann momentan nicht den ganzen umfang überblicken. sturz in der bauhöhe mindern und bewehrung unterkleben ist eine möglichkeit die funktionieren kann, muss aber statisch genau nachgewiesen werden. brandschutzauftrag auf den zugstäben kann den höhengewinn wieder zunichte machen.

    aus meiner sicht ist variante a - den sturz zu verputzen und mit trockenbau die geplante raumhöhe sonst herstellen, die lösung. ich halte es für vertretbar und auch als bauherr hinnehmbar. die maßabweichung wurde zu spät erkannt, hätte vor dem dachstuhl richten erkannt werden müssen.
     
  6. #6 susannede, 13.08.2011
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    Versteht eigentlich jemand, wieso der Fenstersturz VOR der Giebelwand - nach innen- liegt ?
     
  7. #7 Livestrong, 13.08.2011
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    Entweder lässt du dich weiter verarschen und an deinem Bau rumpfuschen oder du setzt dich durch und gehst zum Anwalt. Ich würde das gebaut haben wollen was ich bestellt habe. Für Fehler haftet er halt. :irre
     
  8. #8 Baufuchs, 13.08.2011
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    Ich verstehs auch nicht recht. Foto von außen und von der komplette Ecke (loennermo schreibt was von Eckfenster) wäre gut.
     
  9. bernix

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    .....versteh ich jetzt nicht, was das mit BT/GU zu tun hat?! (Da wärs wahrscheinlich nicht passiert, weil alles in einer Hand und nix geändert wird wenn es nicht unvermeidbar ist....)

    3. Lösung: Decke vor dem Sturz abschrägen.... oder besser Sturz in den Raum verbreitern und Strahler rein...dann sieht es aus als ob es so sein soll...

    Bleibt die Problematik mit den Fenstern....

    4. Lösung: Möglichkeit für einen Oberzug prüfen lassen, einbauen und den Überstand unten absägen lassen (kostet aber auch richtig Geld)

    gruss
     
  10. #10 Carden. Mark, 13.08.2011
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    Lösung 5:
    Noch mehr statisch relevanten Vorschläge unterlassen bis das System bekannt ist.
     
  11. #11 loennermo, 13.08.2011
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    Hallo,

    danke erstmal für die rege Beteiligung. Ich versuche mal auf die einzelnen Punkte einzugehen und hänge noch ein paar Details an. Ich glaube bei den LPs ist mir ein Fehler unterlaufen. Archi #1 hat 1-4 gemacht und unser jetziger ab LP5 übernommen...


    Angeblich wurde der Sturz nach unten versetzt, weil auf Grund des Dachüberstandes der Zimmermann auf dem Sturz seine auf 10cm reduzierten Balken nach außen laufen ließ. Dies war auch so abgesprochen, nicht jedoch dass dadurch der Sturz nach unten kommt. Warum man den Sturz nach unten gesetzt hat ist mir nicht klar. Ich hätte den Sturz gelassen wo er ist und hätte die Balken halt da drauf gelegt - Richtung Himmel ist doch Platz genug. ;)


    Yep. Fenster ist fertig. Preis für das OG-Fenster: 5134€ brutto (4315€ netto). :yikes


    Archi und Statiker sind ein und dieselbe Person!


    Meinem laienhafen Verständnis nach deshalb, weil dieser auf der Sichtbetonsäule aufliegen muß.



    Nunja, warum investiere ich viel Zeit in eine freie Planung nach meinen Wünschen, wenns dann nicht so gebaut wird. Beim BT/GU habe ich gar nicht so viel Einfluß und die Bau+Leistungsbeschreibungen sind doch eher sehr schwammig und zu Ungunsten des Bauherren.


    Oberzug? Das Dach drüber ist fix und fertig...!?!

    Nochmals: Was sollten wir jetzt tun? Und ist eine Reduzierung der Raumhöhe um ca. 7cm auf 2,23m zulässig?

    Gruss
    Lönni
     
  12. mls

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    abgesehen von der richtigkeit von lösung 5 ..

    was schuldet der werkplanungs-/auschreib-/bauleitungsarchitekt?

    das ist ja cool. dann gibts zumindest keinen streit, ob "Archi" oder "Statiker"
    schuld sind ..

    wenn ich mich recht erinnere, fand ich einige stellen in dem entwurf
    nicht trivial. insofern: respekt, wenn einer allein alles kann :p

    wurden werkpläne vom bauherrn freigegeben?
     
  13. kike

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    "Zulässig" dafür, dass es noch Aufenthaltsräume nach HBO §42 (Dachgeschosse 2,20m in mindestens der Hälfte) wären schon. Aber das ändert nichts am Problem.
     
  14. #14 Gast036816, 13.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bei dem fassadenschnitt wundert es nicht, dass das in die hose gegangen ist.

    @ loennermo - bitte beim nächsten mal den umfänglichen informationsgehalt veröffentlichen. mit dem 2. foto wurde mir klar, warum der sturz in den raum hineingeht.

    vielleicht fragst du jetzt erst einmal architekten/statiker wie der dachüberstand realisiert werden soll, wenn unterzug und holzbalken in einer ebene liegen sollen und noch eine begrünung auf dem dach angeordnet ist.
     
  15. #15 trekkie, 13.08.2011
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    Jo - Was nun?;-)
     
  16. #16 loennermo, 13.08.2011
    Zuletzt bearbeitet: 13.08.2011
    loennermo

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    Die eher minimalistischen Pläne (in denen das richtig dargestellt war!) hat sich der Archi von mir sogar unterschreiben lassen. :irre Also m.M. nach kommt er aus der Nummer nicht raus. Erst fand ich das etwas seltsam aber jetzt kommt uns das vielleicht sogar zugute.


    Warum?



    ??? Die Holzbalken müssen überstehen - aber doch bitte oberhalb des geplanten Sturzes. Es war genügend Platz nach oben vorhanden.
     
  17. #17 Gast036816, 13.08.2011
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    Gast036816 Gast

    @ loennermo - die antwort auf dein warum steckt in meinem 2. zitat.

    wenn ich mir den fassadenschnitt in der darunter liegenden ebene anschaue, komme ich ins grollen. oberhalb vom fenster ist eine überdimensionierte schattenfuge dargestellt, die jedoch so klein ist, dass sie nicht vernünftig bearbeitet werden kann. aber das ist jetzt nicht das problem.
     
  18. mls

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    whow!
    4cm kopfdämmung!
    opulent :p :p

    da schliesse ich mich gerne an:
    solange nur das offensichtlichste -wenn überhaupt- als problem erkannt
    wird, ist ja alles gut ;)
     
  19. #19 ManfredH, 13.08.2011
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    ManfredH Gast

    Fassadenschnitt: was ist eigentlich eine Stahlbeton-Rundrohrstütze ? Ist die innen hohl?
     
  20. #20 Carden. Mark, 13.08.2011
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Dürfen die Handwerker die Fehler machen auch solche Forderungen stellen?
    Wenn Nachweis über das geschuldete / erwünschte zu führen ist, hat der Mann dafür gerade zu stehen. PUNKT
     
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