Rechnung trotz Gewährleistung?

Diskutiere Rechnung trotz Gewährleistung? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Experten, ich bräuchte mal Euren Rat. Vor kurzem so im Januar meldete meine Wärmepumpe einen Fehler. Daraufhin rief ich meinen Installateur...

  1. #1 plata81, 09.03.2016
    plata81

    plata81

    Dabei seit:
    11.04.2013
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    EDV
    Ort:
    Bruck
    Hallo Experten,
    ich bräuchte mal Euren Rat. Vor kurzem so im Januar meldete meine Wärmepumpe einen Fehler. Daraufhin rief ich meinen Installateur an, welcher kurzer Hand auch vorbei kam um Sich der Sache anzunehmen. Es stellte sich heraus, dass es ein Problem mit der Spannungsversorgung war, also nix ernstes. Zumindest war dies die Aussage vom Kundendienst des Herstellers. Den Hersteller rief mein Installateur dann an. Der Hersteller schickte dann einen Monteur zur Prüfung... alles soweit so gut, ich dachte ok, alles wieder super. Heute flatterte vom Installateur eine Rechnung ins Haus von über 150€ (Anfahrtspauschale 95 und rest ist Arbeit) :wow
    ich frage mich, ob das nun ok ist? fällt das nicht in die Gewährleistung ? Garantie leider nicht mehr, da die Heizung im Oktober 2013 installiert wurde.
    Einfach zahlen ???
    Danke Euch!
     
  2. am1003

    am1003

    Dabei seit:
    30.11.2015
    Beiträge:
    1.574
    Zustimmungen:
    369
    Beruf:
    Installateur
    Ort:
    Spreenhagen, Brandenburg
    Da der Fehler wohl nicht am Gerät lag, darfst du die Kosten tragen.

    Gesendet von meinem LIFETAB_P891X mit Tapatalk
     
  3. #3 plata81, 09.03.2016
    plata81

    plata81

    Dabei seit:
    11.04.2013
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    EDV
    Ort:
    Bruck
    Hi,
    der Fehler lag ja am Gerät also wurde durch die Wärmepumpe gemeldet. oder geht dies den Monteur nix an?
    Danke!
     
  4. #4 Baufuchs, 09.03.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso lag der Fehler am Geraet, wenn die Spannungsversorgung nicht OK war?
     
  5. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das frage ich mich auch. Sollte einr Fehler aufrund Spannungsschwankungen/Netzausfall verursacht werden, dann hat das nichts mit dem Gerät zu tun. Das darf unter diesen Bedingungen in einen "sicheren" Zustand gehen und eine Fehlermeldung ausgeben.
     
  6. #6 plata81, 10.03.2016
    plata81

    plata81

    Dabei seit:
    11.04.2013
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    EDV
    Ort:
    Bruck
    ja sicher ist das Verhalten auch richtig von der Heizung, aber wie soll ich als Kunde das wissen können? Spannungsschwankungen am Netz kann man schlecht nachweisen. ich finde es halt einfach ein weinig dreist, dass die Rechnung so hoch ist, zumal es nie eine Übergabe der Heizung bzw. ein Abnahmeprotokoll gab oder gibt.
     
  7. #7 saarplaner, 10.03.2016
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Und warum soll dein Fehler, nicht auf eine Einweisung und Abnahme bestanden zu haben, nun eine kleine Rechnung generieren?

    Versteh ich nicht.
     
  8. #8 plata81, 10.03.2016
    plata81

    plata81

    Dabei seit:
    11.04.2013
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    EDV
    Ort:
    Bruck
    mein Ffehler? dass die Heizung abgenommen werden müsste, hatte mir der Kundendienst vom Hersteller der Heizung mitgeteilt. Das wusste ich nicht.
     
  9. reezer

    reezer

    Dabei seit:
    09.10.2014
    Beiträge:
    958
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Bayern
    es soll auch Leute geben die nicht wussten dass sie innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten dürfen. zahlen müssen die aber trotzdem
     
  10. #10 plata81, 10.03.2016
    plata81

    plata81

    Dabei seit:
    11.04.2013
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    EDV
    Ort:
    Bruck
    dass so ein Kommentar kommen musste, war mir klar....
     
  11. #11 ThomasMD, 10.03.2016
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Man könnte darüber spekulieren, ob es notwendig war, den Werkskundendienst zu alarmieren, oder ob solch Pillepalle-Meldung nicht vom Wald- und Wieseninstallateur hätte quittiert werden können. Auch dann wäre es ein kostenpflichtiger Einsatz gewesen, der aber sicher preiswerter ausgefallen wäre, wenn der Monteur aus der Nähe kommt.
    Für einen Werksmonteur finde ich den Preis angemessen.

    Ist denn der gerufene Installateur auch der Errichter der Anlage?

    Zum fehlenden Abnahmeprotokoll: Du hast doch vom GU/GÜ/BT sicher ein Stück Haus gekauft?
    Dem habt Ihr das Haus mitsamt der Heizung entweder formell oder durch Ingebrauchnahme abgenommen.
    Ein Protokoll wäre in Deinem ureigensten Interesse gewesen. Also hättest Du auch darauf bestehen, oder vielmehr eins anfertigen müssen. Wenn Du das nicht kannst, musst Du Dir halt für Geld Hilfe an Bord holen.
     
  12. #12 plata81, 10.03.2016
    plata81

    plata81

    Dabei seit:
    11.04.2013
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    EDV
    Ort:
    Bruck
    Hi,
    Danke! ja der Installateur war auch der Errichter der Anlage. Nicht der Werksmonteur hat die Rechnung gestellt sondern der Installateur der Heizung. Der Werksmonteur hat die Sichtung auf Kullanz durchgeführt.
     
  13. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Was wäre anders, wenn Du die Heizung "abgenommen" hättest?
    Abgesehen davon, dass Du die Heizung durch Inbetriebnahme abgenommen hast.

    Gehen wir davon aus, dass die Anlage aufgrund von Spannungsschwankungen/Netzausfall, die Fehlermeldung erzeugt hat, dann wäre das sowieso kein Fall für die Gewährleistung, und ich kenne keinen Hersteller, der so etwas durch eine Garantie abdecken würde. Das hat schlichtweg nichts mit dem Gerät zu tun.
    Ich kann ja auch nicht meinen PKW Hersteller in die Verantwortung nehmen, nur weil es an der Tanke kein Benzin gab, und das Auto nun stehen blieb.

    Was die Rechnung betrifft, die erscheint mir plausibel, und der Betrag ist jetzt nicht so ungewöhnlich. Ob die Anfahrtspauschale gerechtfertigt ist, das kommt darauf an, wie weit der Monteur anreisen musste. Ungewöhnlich ist der Betrag zumindest nicht.
     
  14. KATMat

    KATMat

    Dabei seit:
    30.06.2008
    Beiträge:
    640
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Altlaster/Baugrundler
    Ort:
    Frankfurt
    Bei einer Pauschale eben nicht :e_smiley_brille02:
     
  15. #15 plata81, 10.03.2016
    plata81

    plata81

    Dabei seit:
    11.04.2013
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    EDV
    Ort:
    Bruck
    also lt. Heizungsinstallateur kommt die Rechnung nicht von Ihm sondern wurde vom Hersteller berechnet, also der Installateur hat mir diese nur durchgereicht. Jetzt weiss ich mehr.... sollte sowas nicht in der Gewährleistung liegen?
     
  16. #16 saarplaner, 10.03.2016
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Was sollte denn mit der Gewährleistung abgegolten sein, wenn ursächlich für den Fehler nicht die WP sondern die Zuleitung bzw. die Netzspannung ist??

    Du kannst doch nicht die Firma dafür verantwortlich machen. :mauer
     
  17. #17 ThomasMD, 10.03.2016
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Also trifft meine Vermutung zu und der Installateur hat nur Schiss gehabt. Dann würde ich mit dem mal ein ernsthaftes Wort reden, ob er wegen jedem Hüstelchen den Werkskundendienst holen will. Dann wäre er nämlich überflüssig.


    Gruß
    Thomas
     
  18. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Im Prinzip hast Du Recht. Ich meinte damit, der Posten wird gerne "Pauschale" genannt, obwohl es sich nicht wirklich um eine Pauschale handelt. Es gibt quasi mehrere "Pauschalen", beispielsweise bis 50km Entfernung, bis 100km Entfernung, usw. das hängt auch vom Hersteller ab und wie dicht dessen KD-Netz ist.

    hatte ich oben doch geschrieben, NEIN, das ist kein Fall für die Gewährleistung. Das Gerät hatte nicht einmal einen Fehler.
    Was man "bemängeln" könnte, das hat aber nichts mit der Rechnung zu tun, dass Dein Installateur anscheinend keine Ahnung von WP hat, und gleich den Werks-KD kommen lässt. Das könnte bedenklich stimmen. Wenn man schon WP verkauft und installiert, dann sollte man zumindest ein paar Grundkenntnisse haben.
     
  19. #19 stockstadt, 10.03.2016
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Das ist der Punkt ... was war wo nicht ernst??
    War der "nicht ernste Fehler" im Gerät?

    Ansonsten wieder ein altes Problem .... vorher müssen Kosten bzw. Zuständigkeiten geklärt werden und zwar von beiden Seiten.

    Es darf ruhig kosten was es kostet ... ich will es aber vorher wissen
     
  20. #20 malgucken, 10.03.2016
    malgucken

    malgucken

    Dabei seit:
    05.10.2013
    Beiträge:
    633
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektronik
    Ort:
    NRW
    Hallo.

    Was heißt denn Spannung?

    Das Netz hat eine erlaubte Spannungstoleranz über Zeit und Amplitude. Diese muss das Gerät verkraften und die deutschen Hersteller prüfen auch darauf.

    Angenommen, es gab eine Spannungsspitze, und nur dein Gerät x ginge kaputt... dies wäre auffällig. Die Nachbaren müssten davon auch was mitbekommen haben,

    Was genau ging denn kaputt?
     
Thema:

Rechnung trotz Gewährleistung?

Die Seite wird geladen...

Rechnung trotz Gewährleistung? - Ähnliche Themen

  1. Rechnung für Vor Ort Termin

    Rechnung für Vor Ort Termin: Hallo zusammen, wir haben mit einem Architekten (gleichzeitig KFW Energieeffizienz Experte) einen pauschal Vertrag bis zur Genehmigungsplanung...
  2. Energieberater Rechnung realistisch

    Energieberater Rechnung realistisch: Hi in die Runde, ich habe mein Haus sanieren lassen und in diesem Zuge eine Bafa Förderung (Heizung) wie auch KFW Einzelmaßnahmen in Anspruch...
  3. Kosten Reparatur Wasserleck Rechnung

    Kosten Reparatur Wasserleck Rechnung: Hallo, ich bin entsetzt über die Rechnung einer Wasserleckreparatur. Ok sind 2 Stunden a Euro 60,00 für Arbeitszeit (1 Stunde Arbeit, eine...
  4. Rechnung zu 90% bezahlen trotz offener Arbeiten?

    Rechnung zu 90% bezahlen trotz offener Arbeiten?: Guten Morgen, Mein Dach wurde teilweise gemacht, volles Programm gedämmt, neu eingedeckt, 2 neue Dachflächenfenster, neue Gaube. Der Dachdecker...
  5. Rechnung trotz unfertiges Gewerk zulässig?

    Rechnung trotz unfertiges Gewerk zulässig?: Hallo, unser Rohbauer hat sich wieder einmal etwas neues einfallen lassen... Nun stellt er eine "Teil-Rechnung" über ein Gewerk (Verblender)...