Aussenanlagen auch Architektensache?

Diskutiere Aussenanlagen auch Architektensache? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, unser Architekt sagt uns jetzt (das Haus selbst nähert sich dem Ende), dass die Ausschreibung und Betreuung der - Pflasterarbeiten für...

  1. egoge

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    Hallo,

    unser Architekt sagt uns jetzt (das Haus selbst nähert sich dem Ende), dass die Ausschreibung und Betreuung der
    - Pflasterarbeiten für den Stellplatz
    - den Weg zum Haus
    - die Terrasse
    - die Mülltonnen-Einfriedung
    etc. nicht mehr zu seinen Aufgaben gehört.

    Wir haben einen Standard-Architektenvertrag.

    Ist das wirklich so? Wo kann ich das nachlesen, welche Gewerke zu seinen Aufgaben gehören und welche nicht?

    Danke im voraus!
    egoge
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 02.10.2006
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    Wenn er die Kosten für diese Arbeiten ...

    ... nicht in seiner Honorarberechnung mit drin hat, stimmt das schon. Sie liegen hier ja wohl auch unter 7.500 € ohne USt.

    Iss aber schon ein bisschen komisch :konfusius .
     
  3. egoge

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    nachgefragt

    Hm, steht das in der HOAI, welche Gewerke abgekeckt sind?
    Was hat es denn mit der 7.500 € USt. auf sich?
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 03.10.2006
    VolkerKugel (†)

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    Die HOAI unterscheidet ...

    ... zwischen Planungsleistungen für Gebäude (Abrechnung nach § 16) und für Freianlagen (Abrechnung nach § 17).
    Nur wenn die Kosten der Freianlagen unter € 7.500 (ohne USt) liegen, können sie gemeinsam mit den Gebäudeleistungen abgerechnet werden.

    Deshalb ist eine exakte Antwort ohne Kenntnis, welche Kosten der Honorarermittlung zu Grunde gelegt wurden so nicht möglich.

    Ich wiederhole aber: ein bisschen komisch ist es schon. Ich käme nie auf die Idee.
     
  5. #5 Harald W., 03.10.2006
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    Warum kommt er...

    ...jetzt erst damit raus, das hätte man doch am Anfang der "Baubeziehung" klären können...:(
     
  6. ISYBAU

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    Gibt es denn eine Pflicht für den Architekten, zur Hochbauplanung auch die zugehörigen, umfassenden Tiefbauarbeiten zu planen ? (Die korrekte Honorierung mal aussen vor gelassen - das steht auf einem anderen Blatt, kann man ja vorher anbieten und klären ) Zum Service gehört das für jeden gesunden Archtikten sicher dazu.
     
  7. #7 puschel1st, 04.10.2006
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    Von einer "Pflicht" ist mir nichts bekannt. Entspricht tatsächlich den Formulierungen des Architektenvertrages, müsste m.E. explizit erwähnt sein, da auch unterhalb des Schwellenwertes von 7.500 in ein anderes Honorargebiet eingegriffen wird.
    Problem? Wenn´s bisher nicht in den anrechenbaren Kosten auftaucht, ist auch nichts bezahlt. Also entweder nachbeauftragen oder selber machen oder - noch besser - einen Gartenarchitekten beauftragen - dann plant der richtige Fachmann!
    Üblicherweise sind doch im Lageplan zum Bauantrag schon Terrasse/Stellplatz/Zuwegung eingezeichnet - zumindest als Absichtserklärung müsste der grobe Rahmen gegeben sein. Allerdings besteht ein anständiger Garten aus mehr als ein paar Pflasterplatten.
    Tip: Gartenarchitekten in der region suchen, der eine Gartenberatung durchführt. Das kostet ein paar Stunden Honorar und man bekommt Ideen für den kompletten Garten, die man dann - je nach Lust und Geldbeutel - stückweise oder in Eigenleistung umsetzen kann. Das, was gleich gemacht werden soll/muss, kann man dann auch direkt weiterbeauftragen und durch den Fachmann durchplanen und bauen lassen.
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 04.10.2006
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    Das ...

    ... sehen Harald und ich offensichtlich genau so :konfusius .

    Wenn´s nicht viel ist (und ein Hochbauarchitekt auch nicht viel Schaden anrichten kann) mach ich´s selber mit - bei größeren Anlagen empfehle ich meinen Landschaftsarchitekten. Dem Bauherrn kann´s Wurscht sein, wem er das Honorar dafür zahlt.
     
  9. #9 butterbär, 05.10.2006
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    Architekten sind keine Dienstleister. Sie schliessen Werkverträge ab, die entsprechend formuliert sind.

    Ich kenne keinen Bauherren, der mir mehr bezahlt nur weil er mit meiner Leistung zufrieden war.

    Warum wird heutzutage immer erwartet, dass irgend jemand, nur um arbeiten zu dürfen, etwas umsonst machen muss.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 05.10.2006
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    Und ich dachte....

    nur bei Bauträgern hört die Planung Aussenkante Aussenmauerwerk auf!!!!!!
    Wie will ich als Architekt denn eine fachgerechte Planung abliefern, wenn ich mich einen Dreck um die Aussenanlagen schere. Das dazu keine Freianlagen oder gar Gartenplanung gehört, ist eine andere Sache.
    Würd ich nie machen, weil es Leute gibt, die sowas gelernt haben.
    Aber - wie heisst es so schön in der HOAI - Integration von Fachplanungen!!!
    Ob die jetzt vom Bauherren kommt ("da hätten wir gerne eine Terrasse, soundso hoch") oder vom Gartenplaner - ist doch egal.
    Als Architekt muss ich sowas erfragen und berücksichtigen.
    MfG
     
  11. #11 butterbär, 05.10.2006
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    Kann ich nur empfehlen!

    Die haben zum Teil sehr gute Ideen, wie man mit wenig Aufwand und vorallem ohne dieses Baumarktgedöns sehr ansprechende Aussenanlagen gestaltet.

    Die haben das ja auch gelernt.

    Bei Architekten muss man da schon Glück haben einen mit dem "grünen " Daumen zu erwischen.
     
  12. #12 butterbär, 05.10.2006
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    Das setze ich natürlich vorraus, dass die geschehen ist.

    Nur... wie oft wird heutzutage bauherrenseits schon auf die Fachplaner verzichtet...Bodengutachten... brauchen wir nicht... Heizung Sanitär... macht doch der Heizungsbauer... Statik... reicht das nicht, wenn man da einfach mehr Eisen reinlegt (in so einem Fall schlage ich immer die Gusseiserne Kellerdecke vor, was meist zu irritationen bei den Bauherren führt).
     
  13. #13 ISYBAU, 05.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 05.10.2006
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    Hallo Herr Architekt Butterbär,

    Kundenfreundlichkeit und Service schliesst doch nicht aus, dass Leistungen auch honoriert werden? oder ? Um noch mal klar zu machen was ich meinte mit dem gesunden Archtikten. Er berät und bietet seine Dienste an, sofern er sich dazu in der Lage sieht. Der Kunde kann dann entscheiden ob er die Aussenanlagen vom Archtikten oder vom externen Gartenplaner ausführen lassen will.

    Dienstleister die mir zu einer Fachfrage sagen, geht mich nix an - egal ob im Elektrofachgeschäft oder ob es um Planungsleistungen geht, können mir gestohlen bleiben. Kein zweites mal ... !!! Glücklicherweise regelt die Marktwirtschaft so was auch. Kompetenz heisst auch zu führen und sachlich zu beraten - und natürlich auch zuzugeben, wenn man eine Fachdisziplin (z.B. Aussenanlagen ... ) nicht beherrscht. Mit etwas Stil und Klasse kann man alles auch freundlich vermitteln.
     
  14. #14 butterbär, 05.10.2006
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    In vielen Fällen kommt es mir doch so vor... leider.

    Wie gesagt oder besser geschrieben... ich berate den Bauherren vor und während des Bauens... nur wenn er nicht darauf eingeht ist es auch nicht meine Sache in dahingehend umzustimmen.

    Für schwierige Fälle gibt es hierfür Haftungsausschlüsse und wenn die nicht akzeptiert werden ist eh was faul.
     
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