Gebäude falsch positioniert - und jetzt?

Diskutiere Gebäude falsch positioniert - und jetzt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Schönen guten Morgen, hier der Versuch einer Schilderung meines Problems Ich soll mitten in der Ausführung eines EFH die Bauleitung für...

  1. #1 enerGIEberatung, 25.07.2008
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    Schönen guten Morgen,

    hier der Versuch einer Schilderung meines Problems

    Ich soll mitten in der Ausführung eines EFH die Bauleitung für einen Bekannten übernehmen. Wurde bisher von dem Bauherren selber gemacht (mir wurde ganz schön schlecht als ich die Baustelle das erste mal sah :eek: ), hat leider nicht so ganz geklappt. Will mit dem 1/100 Plan bauen.

    Naja, werde die Fehlplanungen schon irgendwie wieder richten. Doch das Hauptproblem hierbei, da fehlt mir dann die Erfahrung.

    Er hat das Gebäude selber eingemessen, Aushub ist von einer Firma ausgeführt worden, die haben da natürlich nichts geprüft. Leider hat die Einmessung so ganz und gar nicht geklappt. Jetzt steht das Gebäude (Kellerdecke ist jetzt drauf, Abdichtung von aussen keine geplant :fleen wird aber nun doch gemacht) leider nicht so wie im Plan vorgesehen.
    Kurz gesagt, das Gebäude ragt auf dem Keilförmig zugeschnittenen 860m² Grundstück mit den Abstandsflächen ca 1m auf das eine Nachbargrundstück und ca. 50cm auf das andere Nachbargrundstück. Der Meter rag auf das Grundstück der Eltern der Bauherrin, also gibt es hier keine Probleme mit der Abstandsflächenübernahme. Der halbe Meter erstreckt sich auf ein Nachbargrundstück eines Bekannten. Dieser ist davon nun unterrichtet und meint es sei nicht stören da er hier nichts bauen möchte und auch sonst keine Nachteile hat da hier nur Stellplätze sind (keine Beschattung u.s.w.). Sollte dies besser schriftlich festgehalten werden? Ich denke schon, der Bauherr will aber Kosten und unannehmlichkeiten vermeiden.

    Und was passiert wenn die Baubehörde das mit bekommt? Solange sich niemand beschwert dürfte das doch auch niemanden interessieren oder? Der Bauherr hat die Sorge, wenn wir das jetzt melden und die entsprechenden Anträge stellen haben wir das Problem das wir hier schlafende Hunde (oder waren es Riesen) wecken? Was meint Ihr zu der Sachlage? Wie weit wird sich die Baubehörde hier einmischen wenn die Nachbarn hier mit dem Bauherren in Boot sitzen?

    Und gibt es hier in unserem schönen Bayern überhaupt die Bauabnahme nach Fertigstellung des Gebäudes oder wird nur die Anzeige der Nutzungsaufnahme abgegeben und gut?
    Hier muss ich als Bauleiter ja dann auch unterschreiben. Hinsichtlich Standsicherheit lasse ich einen Statiker ran, hinsichtlich Brandschutz muss ich jetzt mal schauen, vielleicht macht das der Statiker mit?

    Oh nein, was hab ich mir da angetan :fleen:fleen:fleen
    Ironie EIN<Da lohnt sich dann die Architektenhaftpflicht also doch>Ironie AUS

    Na denn...
     
  2. #2 Baufuchs, 25.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die falsche

    Stellung des Gebäudes wird spätestens bei der von Amts wegen durchgeführten Fortführungsvermessung (§8 Bay. Vermessungs-/Katastergesetz) auffallen.

    Also vorher durch geeignete Maßnahmen (Abstandsbaulasten) heilen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 25.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Lieber jetzt heilen als in 10 Jahren, wenn die Nachbarn gewechselt haben und andere Ideen entwickeln.
    Neuer Bauantrag mit Anstandsbaulasten usw.
    Und - ganz klar. Alles andere NUR in Absprache mit Ihrer Haftpflichtversicherung. Denn da steckt Ihr Kopf IMMER mit in der Schlinge.

    MfG
     
  4. #4 Thomas B, 25.07.2008
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    So ganz so einfach stelle ich mir die Sache in der Tat nicht vor. Klar, die neue Lage des Gebäudes läßt sich zeichnerisch neu darstellen. Das ist kein Problem. Aber hier bitte auch den Umgriff prüfen, d.h. gibt es bereits Abstandsflächen anderer Gebäude, die sich völlig rechtskonform auf den eigenen Grundstücken ersttrecken und evtl. sich nun mit den Abstandsflächen Ihres Bekannten überschneiden?? Dann wird das nämlich nichts mit der Abstandsflächenübernahme. Zudem wäre zu prüfen, ob es hier einen B-Plan gibt und das Gebäude nun möglicherweise außerhalb des Baufensters errichtet wurde (dann nämlich wäre neben der Tektur zum Bauantrag auch eine Befreiung von den Festsetzungen des selbigen von Nöten).

    Ich weiß auch nicht, ob Sie sich mit dem Bau wirklich einen Gefallen tun werden. Anscheinend schenit der Gute an allen Ecken und Enden sparen zu wollen (müssen?): Kein Werkplan, erstmal keine Abdichtung des Kellers usw.

    Paßt es hinterher nicht wegen mangelhafter Planung oder weil der BH Bauteile unbedingt sparen wollte, so haften Sie für diese Entscheidungen des BH mit!!!!

    Hier ist äußerste Vorsicht geboten!!!

    Thomas
     
  5. #5 Shai Hulud, 25.07.2008
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    Du schreibst "Ich soll...", also hat du noch nicht. Ich würde den Auftrag auf keinen Fall aus Gefälligkeit annehmen. Schalte mal den Kopf ab und hör auf den Bauchgefühl, dann dürfte die Entscheidung klar sein.

    Bei fehlender Planung und falscher Lage auch Rückbau in Erwägung ziehen.
     
  6. Bruno

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    Der Korrektheit halber: in Bayern (und Brandenburg) gibt es keine Baulasten. In Bayern braucht man eine Zustimmung des Nachbarn zur Abstandsflächenübernahme (Art. 6 BayBO).
     
  7. #7 enerGIEberatung, 26.07.2008
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    Zuallererst...

    ... mal vielen Dank für all die Antworten!

    Hat mir dann doch etwas weiter geholfen! Werde jetzt den Auftrag der Bauleitung nicht annehmen, ist mir dann doch zu heiss (dank meines Bauchgefühls - @Shai Hulud Danke für den Tip!).
    Ich werd nun lediglich "Beratend" zur Seite stehen falls Fragen auftreten! Natürlich ohne Gewähr, Skizzen oder ähnliche Zeugen! Und immer unter Vorbehalt. Und da werde ich mich so oft wie möglich davor drücken :sleeping

    Trotzdem wollte der Bauherr jetzt wissen ob und wer denn nun nach Fertigstellung hierfür Unterschreibt? Ich hab Ihn an den Statiker verwiesen, der zieht aber anscheinend auch nicht. Der hat dann wohl auch dankend ( oder geschockt :eek:) abgelehnt ? In einem anderen Thread hab ich gelesen das hier dann wohl der Planer dafür zuständig ist solange nichts anderes SCHRIFTLICH vereinbart ist (und bevor die Frage auftaucht - zum Glück war ich das nicht) :Brille

    Und er wollte jetzt von mir wissen ob es neben der Einmessung des Gebäudes durch das öffentliche Vermessungsamt noch eine weiter überprüfung der Gebäudemaße und der Gebäudelage gibt. So wie früher durch den Kreisbaumeister, der mit Zollstock und strengem Blick über die Baustelle getiegert ist. Immer angenommen die Nachbarn halten still? Oder gibt es diese Prüfung nicht mehr?

    Wow, wenn ich so drüber nachdenke bin ich echt froh das ich mich hier nicht hab überreden lassen den Auftrag zu übernehmen!

    Na denn...
     
  8. #8 Shai Hulud, 26.07.2008
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    Der im Bauantrag benannte Bauüberwacher müßte immer noch verantwortlich sein.
     
  9. mls

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    hahahaha .. Wenn ich du wäre, wäre ich lieber ich :p
     
  10. #10 wasweissich, 27.07.2008
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    wasweissich Gast

    und hoffentlich brauchst du danach kein gewehr , wegen der gewähr.....
     
  11. Baumal

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    der war gut... :28:
     
  12. #12 Shai Hulud, 27.07.2008
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    Ich kann mir das sehr gemütlich vorstellen, bei schönem Wetter unterm Sonnenschirm auf der Terrasse sitzend bei ein paar Bier unter Bekannten ein wenig über das aktuelle Bauvorhaben plaudern. Vielleicht noch dazu noch ne Grillwurst und nebenbei Bundesliga im TV. Ist doch ein cooler Job so ne Beraterfunktion, also was ist los mit euch?
     
  13. #13 enerGIEberatung, 27.07.2008
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    Der war wirklich gut :o
     
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