Abdichtung Bodenplatte

Diskutiere Abdichtung Bodenplatte im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen zusammen! Ich baue gerade mit meinem Schwager ein unterkellertes Doppelhaus. Es wurde eine Bitumendickbeschichtung (Remmers K2)...

  1. oberh

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    Guten Morgen zusammen!

    Ich baue gerade mit meinem Schwager ein unterkellertes Doppelhaus.
    Es wurde eine Bitumendickbeschichtung (Remmers K2) bis zur Unterkante der Kellerdecke angebracht.

    Ich hatte geplant, um das Gebäude herum eine 14 cm Stufe, bezogen auf OKFF EG) einzubauen. (Zufahrt, Stellplatz. Terrasse, Rest schmales Kiesbett)
    Das Gelände selber weist nur eine minimale Neigung auf.
    Mit der Architektin wurde deshalb OKFF EG mit 15 cm (lt. Vertrag sogar nur 10 cm) über altem Gelände vereinbart.

    Nun sollen die Aufsätze für die Kellerschächte angebracht werden.
    Also gab ich auch hier 14 cm unter OKFF EG an.

    Der Bauleiter sagte mir aber nun, dass die Abdichtung 10 cm unter OKRF EG enden und die Zufahrt etc. entsprechend angepasst werden müßte.

    Wenn ich das technische Merkblatt von R K2 zur Hand nehme, so steht dort, dass die Abdichtung bis zur 2. Lagerfuge - mind. jedoch 20 cm hoch sein müsse.
    Diese Formulierung empfinde ich ein wenig schwammig, da sie sich auch rein auf eine Nichtunterkellerung beziehen könnte.

    Ich vermute, dass sich die 20 cm über OK Gelände beziehen?

    Leider habe ich mir einen GU ausgesucht, den ich stark kontrollieren muss :mauer
    So wollte er z.B. auch keinen Anfüllschutz angebracht haben, was von Remmers jedoch ausdrücklich verlangt wird.

    Wie ist richtig abzudichten? Muss der Anfüllschutz nicht auch bis zur OK gepl. Gelände hochgezogen werden?

    Ich bedanke mich im Voraus
    Oberh
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Hallo,
    die Abdichtung muß bis 30 cm über die geplante gelände geführt werden und darf bei entgültige geländehöhe 15 cm nicht unterschreiten.
    Bei Ihnen muß die abdichtung min. bis OKFF EG geführt werden (Endzustand) Empfehlen würde ich aber min. 15 cm höher als die FF-EG zu führen weil meistens die geländehöhen nach fertigstellung spontan geändert werden.
    Anfüllschutz muß bis ok- abdichtung vorhanden sein, es sei den im sockelbereich wird diese von der sockeldämmung (meist zu sehen) geschützt.

    Mfg.
     
  3. oberh

    oberh

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    Hi!

    Vielen Dank für die Antwort.

    Aha - so hatte ich es mir mit meinem laienhaften Wissen auch gedacht ...

    Der gute Bauleiter hat mir da einen erzählt von Kapillarwirkung - aus nicht drückendem wird drückendes Wasser etc., wahrscheinlich nur um wieder ein paar Kosten zu sparen.

    Übrigens sollte ich die Zufahrt tiefer legen und zu den Lichtschächten das Pflaster ansteigen lassen ... :confused: :Brille
    Nach seinen Vorstellungen hätten wir dann am Eingang ein 25-er Stufe.

    Darf ich noch fragen, in welcher Din dies geregelt ist?
    Steht es in der 18195-6? (die leider nicht im Netz einsehbar ist)

    Eine Sockeldämmung ist, soweit ich weiss, nicht vorgesehen.
    Die Dämmung von EG und OG sollte ursprünglich bis unter/in die Bodenplatte EG gehen. Habe leider gerade nicht die Bauzeichnungen zur Hand ...

    Viele Grüße
    oberh
     
  4. Yilmaz

    Yilmaz

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    Geregelt ist das in DIN 18195 bei Drückendes wasser ist es teil 6 und nicht drückendes teil 4.
    Die abdichtung wird im bereich der bodenplatte von der sockeldämmung geschützt d.h dort kann die anfüllschutz entfallen.
    Grundsätzlich sollte die Fertige Fußboden im EG höher als die vorhandene gelände sein damit die gefälle vom haus zur strasse verwirklicht werden kann.
     
  5. oberh

    oberh

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    Danke für die Bestätigung (und Korrektur :) der DIN.

    Ja, als Vermessungstechniker habe ich schon auf das Gefälle zur Straße geachtet, bevor ich mich mit der Architektin zur Festlegung der OKFF EG in den Ring begeben habe.

    Wie gesagt, sie wollte mir ursprünglich nur 10 cm über altem Gelände zugestehen, womit das Gefälle (2 %) zur Strasse NICHT erreicht worden wäre.

    Ich bedanke mich noch einmal vielmals.
    Grüße
    Oberh
     
  6. Baust

    Baust

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    Das ist richtig, aber.
    Diese Abdichtung ist nicht aus KMB sondern aus mineralischen Dichtungsschlämmen zu erstellen, das ganze auch 20 cm unter OK Gelände.
    Die KMB muss dann mindestens 10 cm über die Dichtungsschlämme geführt werden.


    Grüße aus Schönebeck
     
  7. Yilmaz

    Yilmaz

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    Hallo Baust,

    wo ist die Abdichtung mit dichtungsschlämmen geregelt? In DIN bestimmt nicht.
    Bitte nicht durcheinander bringen.
     
  8. Baust

    Baust

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    Hallo Ylmaz,

    die DIN, so versteh ich es, regelt die Abdichtung nicht das Abdichtungsmaterial.
    Die KMB Richtlinie wird hier, Punkt 6 (Anschlüsse), konkreter.
    Und in verschiedenen KMB Merkblättern ist dies schon ganz konkret.

    Generell hat KMB nichts über Gelände 00 zu suchen da nicht UV beständig und nicht überputzbar.

    Grüße aus Schönebeck
     
  9. Yilmaz

    Yilmaz

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    DIN 18195 Teil 2 Regelt die Abdichtungsstoffe. Alles andere sind Richtlinien die gesondert mit baueherren vereinbart werden müßen und gelten nicht automatisch. Ein im bereich erdberührte bauteile eingebauter Dichtungsschlämme ohne vereinbarung kann dir bei richtigen sachverständigen zum verhängnis werden.
    Setze dich mit 18195 intensiver auseinander.
     
  10. Baust

    Baust

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    Oliver Struve
    Na ja, so sind sie die Normen.

    Unter Punkt 4 “Grundsätze, Zuordnung der Abdichtungsarten”
    wird unter “Zuordnung der Abdichtungsarten nach dieser Norm zu Wasserbeanspruchung und Bodenart” die Bauteilart für Lastfall Teil 4 und 6 als:
    “Erdberührte Wände und Bodenplatten oberhalb des Bemessungswasserstandes” definiert.

    In Teil 3 (Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe)
    Sind Dichtungsschlämme durchaus aufgeführt.

    In der neuen, vorrausichtlich im März erscheinenden DIN sind Dichtungsschlämme für die "richtigen Sachverständigen" dann auch in Teil 2 geregelt.

    Grüße aus Schönebeck
     
  11. #11 Carden. Mark, 22.02.2010
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    was sacht Dir aber evtl. ein "richtiger Sachverständiger"?
    Die Aufzählung als zulässiger Abdichtungsstoff in 18195 Teil 2 nützt Dir nichts - solange Du die nach Teil 4, 5 + 6 nicht nutzen darfst.
    Einzig in Teil 7 ist es schon geregelt.

    Über den Tabellen 7 + 8 steht
    Auf die "neue" 18195-2, welche MDS (Tabelle 7) und auch AIV (Tabelle 8) neu aufführt brauche ich aber nicht bis März 2010 warten.
    Ich habe die seit 04/2009 - und zwar als Weißdruck :)
     
  12. #12 Carden. Mark, 22.02.2010
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ach ja

    ich glaube da werden sich mal wieder einige "richtige Sachverständige" mit Händen und Füßen wehren.
    Das Zeug in in der Handhabung ja noch schlimmer als KMB - Siehe Anforderungsprofil, Schichtendicken, Witterung usw. (im Sockelbereich OK - aber unter Wänden, bei jeder Witterung)?
     
  13. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Die Diskussion kann man aussetzen bis geklärt ist:

    Ist eine Perimeterdämmung eingebaut worden?
    Hat das Haus ein WDVS (Wärmedämmverbundsystem) oder eine Verklinkerung oder Fassadentafeln oder nur verputzt?

    Denn ggf. ist die Abdichtung verdeckt und verschwunden.:konfusius

    Dsnn kann auch das Thema Anfüllschutz augegriffen werden.

    Also oberh welche Schichten sind auf den Außenwänden drauf oder sollen noch drauf?
     
  14. #14 Carden. Mark, 23.02.2010
    Carden. Mark

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    Da werde ich auch nicht ganz schlau daraus - daher hatte ich auch nur auf den Disput DIN hin, DIN her, DIN neu - geantwortet.
    Aber um jetzt die DIN Fetischisten zu beruhigen, die trotzdem unter Putz mit MDS abdichten wollen - diese ist schon seit Jahren "weich" eingeführt. Und zwar über das Beiblatt 1 zur 18195
     
  15. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Hmm so als vollflächiger Putzhaftgrund ...
     
  16. oberh

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    Hi!

    Unter welchem Lastfall fallen eigentlich Lawinen - da habe ich wohl gestern eine losgelöst? #grins#

    OKRF + 0,13 = OKFF
    Decke KG-EG 0,16
    Das WDVS (0,14) geht lt. Schnitt bis knapp unter die Decke KG-EG (nicht vermaßt).

    Momentan geht die KMB bis 0,17 unter OKRF - das eingearbeitete Netz (Fachbegriff fehlt mir gerade) ragt jedoch noch ein paar cm hinaus, was auf eine geplante Erhöhung der KMB schließen lässt.

    Da eine WDVS geplant ist - verstehe ich sie da richtig - kann die KMB bis mind. 15 cm über gepl. Gelände ohne Weiteres ausgeführt werden?

    Viele Grüße
    Oberh
    (Ich finde Ihre Diskussion spannend ...)
     
  17. #17 Carden. Mark, 23.02.2010
    Carden. Mark

    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ja.
    Wobei 30 über OKG das Ziel ist.
    Im fertigen Zustand (unplanmäßige Änderungen im Geländeverlauf) dürfen 15 cm nicht unterschritten werden.
     
  18. Baust

    Baust

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    Bei WDVS mag das ja auch noch gehen, was aber wenn der Sockel nur mineralisch verputzt werden soll. Dann währe doch dieser nach DIN nicht mehr möglich. Oder?

    Bis März sollen die aktuellen Teile 4 und 6 der DIN dann auch da sein, und die sollen dann auch die Möglichkeit eine Vertikalabdichtung gänzlich mit Dichtungsschlämmen auszuführen regeln.
    Besonders aber auch das Detail Sockel in Kombination mit KMB.

    Mark, darf ich dich mal anrufen?

    Grüße aus Schönebeck
     
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