KFW Berechnungsgrundlage für Einzelmaßnahme

Diskutiere KFW Berechnungsgrundlage für Einzelmaßnahme im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, wie wird eine Einzelmaßnahme Berechnet (in dem Fall Dachdämmung) bezüglich Dämmwert Neubauniveau bzw. darüber? Es kann ja schlecht das...

  1. #1 muetzchen, 26.04.2009
    muetzchen

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    Hallo,

    wie wird eine Einzelmaßnahme Berechnet (in dem Fall Dachdämmung) bezüglich Dämmwert Neubauniveau bzw. darüber? Es kann ja schlecht das ganze Gebäude in die Berechnung einfließen. Sehe ich das richtig das dann lediglich der Gebäudeteil der Einzelmaßnahme bewertet wird um die Bedingungen zu erfüllen einen Einmalzuschuß zu bekommen?

    Gruß Christian
     
  2. alfi

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    So wurde es mir mitgeteilt. Billige Kredite bzw. Zuschüsse erhalten aber nur diejenigen, die Maßnahmen durch ein nicht näher definiertes "Fachunternehmen" durchführen lassen.
    Die KfW schreibt für jedes Bauteil Werte vor. Ich habe bei mir mit 2 EUR pro eingesparter kWh über die gesamte Laufzeit der Investition gerechnet. Das hängt aber von der Einschätzung der Energiepreise, Heiztechnik und Nutzungsverhalten ab. Wenn man sich einen Wert der Gesamtenergiekosten für jedes Bauteil über die Nutzungszeit berechnet, kann man stets die ideale Dämmung wählen.

    Beispiel Kellerdecke Dämmung von der Kaltseite:

    Bei mir war der U-Wert ca. 1,2 (incl. Wärmebrücken 0,1) bei der Altsubstanz und davon wird aufgrund der hohen Kellertemperatur ein Abschlag von 40 % gerechnet:

    Also Wärmedurchgang durch die Kellerdecke: 1,2 W/Km²*66*3 EUR*80m²*0,6=7,6 TEUR.

    Wenn man z.B. 10 cm 0035 Styropor befestigt, und 30 EUR/m² ansetzt, kommt man auf Kosten von 80*30=2,4 TEUR

    U-Wert neu mit 10 cm incl. Wärmebrücken: 0,366 W/m²*K
    Ersparnis':70%, daher Energiekosten -5,3 TEUR

    Nun Verbesserung auf 20 cm:

    Wenn man z.B. 20 cm 0035 Styropor befestigt, und 50 EUR/m² ansetzt, kommt man auf Kosten von 80*50=4 TEUR somit 1,6TEUR Mehrkosten ggü 10 cm

    U-Wert neu mit 10 cm incl. Wärmebrücken: 0,24 W/m²*K
    Ersparnis ggü 10 cm Dämmung: 34%, daher Energiekosten 0,8 TEUR,da Mehrkosten bei 1,6 TEUR liegen lohnt sich dies nicht mehr.

    Daher Berechnung für neue Dämmung 16 cm. Hier halten sich Kosten und Nutzen nach meiner Rechnung die Waage. Daher habe ich 16 cm befestigt. Unabhängig von den Vorschriften der ENEV. Natürlich hängt das noch von anderen Faktoren ab. Wer z.B. einen niedrigen Keller hat und mit der Höhe nicht auskommt, muss anders kalkulieren.

    Beim Dach würde ich auch analog vorgehen. Bei einer Innendämmung muss man natürlich berücksichtigen, dass sie zwar billiger ist aber den Komfort mindert (sommerlicher Wärmeschutz!) und Platz raubt. Aber auch das kann man in die Berechnung einfließen lassen. Wenn man also nichts bei der KfW beantragt, muss man sich auch nicht an die ENEV binden und kann jeweils optimale Ergebnisse planen.
     
  3. #3 ManfredH, 26.04.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Für die Einstufung Neubauniveau (oder besser) wird immer das gesamte Gebäude betrachtet.
    Wenn nur Einzelmassnahmen durchgeführt und gefördert werden sollen, richten sich die Anforderungen an die entsprechenden Bauteile nach einem Merkblatt der KfW, in dem die jeweils erforderlichen Dämmstoffdicken in Abhängigkeit von der WLG angegeben sind
    http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/KfW-Formul26/Merkblaetter/Bauen_Wohnen_Energie_sparen/Energieeffizient_Sanieren_-_Kredit/Anlage_technische_Mindestanforderungen_Energieeffizient_Sanieren.jsp
     
  4. alfi

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    Gibt es eigentlich Handbücher oder Tabellen für die Abschätzung des U-Werts der Altbausubstanz? Es ist ja sehr schwer darüber genaues herauszufinden.
     
  5. #5 muetzchen, 26.04.2009
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    In meinem Fall möchte ich zur vorhandenen alten Zwischensparrendämmung eine Aufsparrendämmung anbringen lassen.

    Verstehe ich das richtig das wenn ich die im verlinkten Merkblatt aufgefürte Dämmstoffdicke einhalte förderwürdig bin?

    Nächste Frage:

    Es handelt sich um ein 3-Familienhaus, Teilungserklärung als Eigentumswohnungen ist vorhanden.
    Mir gehören zwei der drei Wohnungen.
    Bekomme ich dann den Zuschuß pro Wohneinheit auch für diese Einzelmaßnahme oder nur für mein selbstbewohntes DG?
    Letztendlich wirkt sich das ja auch auf die darunterliegenden Wohnungen aus.
     
  6. #6 ManfredH, 26.04.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Du meinst, Massnahme 1x durchführen/bezahlen und 2x bezuschussen lassen ?!?
     
  7. Julius

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    Nein, tut es nicht (unveränderte Nutzungstemperaturen in der DG-Wohnung vorausgesetzt).
    Wie kommst Du denn darauf?
     
  8. #8 muetzchen, 26.04.2009
    muetzchen

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    Ja, so ähnlich meine ich das.
    Es gibt bei EFH's einen Zuschuß für das EFH und bei Eigentumsgemeinschaften geht das nach Wohneinheiten, zumindest interpretiere ich das so.
    Wenn ich die Fassade machen lasse handelt es sich um Gemeinschaftseigentum und genauso verhält es sich meiner Auffassung nach beim Dach.

    Da ich aber keinen blassen Schimmer habe, lasse ich mich natürlich gerne eines Besseren belehren.
     
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